Staatskriminelle Touren der Ursula von der Leyen und des Karl-Theodor von und zu Guttenberg /CDU, CVJM, Niedersachsen, Hannover, CSU Günzburg, CSU Franken, CSU Bamberg
Juli 25, 2010 1 Kommentar
Den folgenden Artikel publizierte ich vor einiger Zeit unter News4Press, doch er ist nach wie vor von höchster Bedeutung und den meisten sind die Inhalte noch unbekannt:
Die Affäre von Guttenberg/von der Leyen – Karl-Theodor von Guttenberg, Ursula von der Leyen und ein anrüchig und mysteriös betriebenes Gesetzgebungsverfahren
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Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit offenbar auch EU-Recht und Verfassungsrecht gebrochen. Prof. Dr. Thomas Hoeren erhebt schwerste Anschuldigungen gegen das Bundeswirtschaftsministerium:“ Das Thema ist ein Stück aus dem Tollhaus. Heute morgen wurde in Brüssel der Eintrag beim TRIS-Rechner unter der Hand geändert.“
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(News4Press.com) Was über das Vorhaben und das Vorgehen bekannt wurde, erregte nicht nur die Gemüter, sondern war von Anfang von mit Merkwürdigkeiten überhäuft. So wird in Forendiskussionen auf das ungewöhnliche Engagement des Karl-Theodor von Guttenberg in Sachen Zugangserschwernis-Gesetz hingewiesen:
http://board.gulli.com/thread/1421666-guttenberg-wird-das-zensurgesetz-doch-noch-verhindert/2/#32
An alle die Guttenberg als den neuen „Heilsbringer“ sehen oder Ihm unterstellen, Er wuerde etwas gegen das Zensurgesetz unternehmen…
Schaltet mal euer Gehirn ein. Der Mann hat nach 1! (in Worten: einem) Tag nach der Forderung von Zensursula nach einem Sperrgesetz diesen Gesetzentwurf vorgelegt, erinnert sich jemand?
Seine Frau ist Vorsitzende des Vereins „Innocent in Danger“, einer treibenden Kraft hinter vdL.
Auch sei an seine Aeusserungen in der Tagesschau erinnert, in der Er die Mitzeichner der Online-Petition gegen das Zensurgesetz in die Naehe von Paedophilen(unterstuetzer) rueckte. ************** Zitat Ende**********
In Diskussionen konnte die Behauptung, Internetsperren seien zur Bekämpfung von Kinderpornographie sinnvoll, nicht aufrechterhalten werden, siehe u.a.:
Dass rund 150.000 Leute eine Petition zur Verhinderung der Zugangssperren zeichneten, weil sie nachvollziehbar fürchteten, es solle und werde letztlich politische Zensur betrieben werden, ignorierte die Regierung. Wie oft auch immer sie argumentativ widerlegt war, sie behauptete stets, es gehe um Kinderpornografie, und wer das Gesetz nicht wolle, mache sich mitschuldig an vergewaltigten Kindern.
Nun stellt sich stückchenweise heraus, dass nicht nur die politische Diskussion verlogen war und ist, sondern auch, dass die Ministerien des Karl-Theodor von und zu Guttenberg und der Ursula von der Leyen es mit dem EU-Recht und dem Verfassungsrecht nicht so genau nahmen.
Bereits im Mai war unter Rechtsexperten klar, dass das Gesetzesvorhaben der sog. Notifikation durch die EU-Kommission bedurfte – einem EU-Prüfungsverfahren zu unterziehen war:
Dennoch war die Bundesregierung anderer Meinung, zog das Gesetzesvorhaben durch, ohne es der Notifikation zu unterwerfen. Offensichtlich auf Druck der EU entschied man sich dann doch anders: Die EU hätte das Gesetz sonst weitgehend lahm legen können.
Doch gegenüber Brüssel trickste man offensichtlich, arbeitete mit mehreren Varianten von Gesetzesentwürfen, tauschte zwischenzeitlich „unter der Hand“ aus, so dass die übersetzen Dokumente nicht mehr zur deutschen Vorlage passten, beschuldigte dann Brüssel, für solche Fehler verantwortlich zu sein, wurde dann überführt, dass das Bundeswirtschaftsministerium verantwortlich war. (siehe Zitate mit Quellenangaben am Ende des Artikels).
Zudem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, Juristen, unter ihnen auch ein ehemaliger Verfassungsrichter, halten es schlichtweg für verfassungswidrig. Hier ein kurzer Kommentar von einem Prof. Dr. jur. mit weiterem Link:
Doch das ist noch nicht alles. Die von dem Duo von der Leyen / von Guttenberg angeschobene Praxis, aufgrund von Verträgen zwischen BKA und Providern Zugangsbeschränkungen durchzusetzen, sei ein klarer Bruch der Verfassung, so Rechtsexperten. An der Stelle sei die Gewaltenteilung aufgehoben, das Exekutivorgan BKA greife quasi legislativ in Grundrechte ein! Das sieht auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries so, auch wenn sie diese Praxis bisher stillschweigend dulden wollte:
Bisher wurden nur Spitzen eines Eisberges sichtbar, doch bereits die lassen von den sauberen Westen von der Leyens und von Guttenbergs nicht mehr viel übrig. Auch die Rolle von Bundesjustizministerin Zypries muss offensichtlich hinterfragt werden, schließlich fallen ihr verfassungsrechtliche Bedenken erst ein, als sie auch von anderer Seite vehement vorgetragen werden, schließlich wird sie kaum sagen können, sie haben keinen Einblick in die Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens gehabt.
Hier geht es nicht um Kleinigkeiten, die Manipulationen von EU-Unterlagen unter der Hand könnten womöglich den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. Begangen durch das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber der EU, möglicherweise, um ein unsauberes Gesetzesvorhaben „durchzutricksen“. Jedenfalls lässt sich dieses Vorgehen nicht mit Sorgfalt und Anstand erklären.
Auch die rigorose Hinwegsetzung über Verfassungsrecht, auch die viel zu späte Anerkennung des EU-Rechtes der Notifikation – all das sind keine Kleinigkeiten. Die Verantwortlichen sind bekannt: Ursula von der Leyen, Karl-Theodor von und zu Guttenberg, Brigitte Zypries. Was genau im Einzelnen geschah, welche Schuld wem zuzuordnen ist, das muss in einer Demokratie öffentlich geklärt werden. Hier sind auch die Medien gefordert, sich dafür einzusetzen.
Hier nun einige Zitate mit Quellenangaben, darunter auch das aus der zweiten Überschrift:
Prof. Dr. Thomas Hoeren
31.07.2009, 12:06 Uhr
Das Thema ist ein Stück aus dem Tollhaus. Heute morgen wurde in Brüssel der Eintrag beim TRIS-Rechner unter der Hand geändert. Unter der Rubrik „Entwurfsdokument“ Deutsch taucht jetzt das Zugangserschwerungsgesetz auf. Die Word-Datei trägt aber den Datumszusatz: 31 Juli. Die anderen Dokumente zum Gesetz (etwa die englischen und französischen Übersetzungen sprechen noch von § 8a TMG). Hier hat also jemand im Ministerium gemerkt, dass man da die alte Fassung nach Brüssel geschickt hat und hat „im kleinen Dienstweg“ den neuen Text nachgereicht. Das ist aber europarechtswidrig. Denn die Notifizierungsfristen müssen dann neu berechnet werden (zumal TMG und Zugangserschwerungsgesetz auch inhaltlich stark unterschiedlich sind).
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/app/search/index.cfm?fuseaction…
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Thomas Stadler
Rechtsanwalt
31.07.2009, 16:47 Uhr
Ich finde es sagenhaft, wie hier Schlampereien durch nachträgliche Manipulationstechniken kaschiert werden. Bereits das Gesetzgebungsverfahren war ein Stück aus dem Tollhaus.
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Prof. Dr. Thomas Hoeren
31.07.2009, 17:42 Uhr
Die Aussagen des BMwi dürften wohl kaum stimmen. Wie sich bei den hinterlegten Dokumenten zeigt (siehe Word-Funktion Ersteller des Dokuments), hat das BMwi durch eigene Mitarbeiter die Texte zum 7.7. erstellt (einschließlich der Übersetzungen und des Impact-Textes). Diese Texte bezogen sich alle auf § 8a TMG-E! Die Synopse ist im übrigen nicht der Gesetzestext; zu notifizieren war insofern nicht die Synopse, sondern der Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes selbst!
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Prof. Dr. Thomas Hoeren
05.08.2009, 15:17 Uhr
Nun wirds noch toller (auch für Herrn Schneider)! Ich habe gerade mal die Texte bei TRIs angeschaut. Die TRIS-Seite wurde unter der Hand vorgestern noch mal geändert. Als deutscher Text steht jetzt wieder der alte Text mit § 8a TMG drin. Der neue-alte Text datiert vom 3. August (warum nehmen die im BMWi eigentlich nicht die verräterische Datumsanzeige aus dem Dokument). Das heißt: Das BMwi hat Brüssel jetzt noch einmal kontaktiert, um nun doch nur den alten Gesetzesentwurf ins Netz zu stellen. Dann ist der Hinweis des BMwi, Brüssel habe den falschen Text ins Netz gestellt, unwahr. Das BMwi bekam wohl kalte Füsse ….
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