Winfried S., Lünen : Schriftsatz an das Landgericht Dortmund vom 03.08. 2010 / Ruhr Nachrichten Lünen, Richter Hackmann, Dr. Michael Lasar Dortmund, Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor, Annika Joeres


Einige Links zu den Belegen sind bereits aufrufbar, der Rest wird noch nachgetragen werden. Ich bin derzeit mehr Zumutungen ausgesetzt, als dass ich PR-bezogen alles sofort und ganz bringen könnte:

Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen

An das Landgericht Dortmund,
36 KLs-155 Js 170/07 –51/07

Eilsache!

per FAX an 0231 / 926 10700

03.08. 2010

1.    Ich rüge die Fortsetzung der Hauptverhandlung ohne meine Beteiligung, weil dies mein Recht auf Selbstverteidigung abschneidet. Ich bin aufgrund von Reise- und Verhandlungsunfähigkeit einwandfrei entschuldigt.

2.    Beide Pflichtverteidiger, Rechtsanwältin Henriette Lyndian wie auch
Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor, haben mein Vertrauen aufgrund gesundem Menschenverstand nachvollziehbarer Gründe völlig verloren, daher bestreite ich ihnen das Recht, rechtlich wirksame Erklärungen in meinem Namen abzugeben, insbesondere, Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmittel zu erklären. Beschlüsse sind nach wie vor an meinen Postempfangsbevollmächtigten, Apotheker Stephan Göbel, zu senden, um mir Gelegenheit zur Beschwerde zu geben.

3.    Ich beantrage die Ablehnung des Gutachters Dr. Lasar wegen der Besorgnis  der Befangenheit. Begründung: Zum einen die Vorträge des Dr. Plandor und meiner Person im ersten Besorgnisverfahren betreffend Dr. Lasar, die mit einer Mischung aus Ignoranz und Irrationalität vom LG-Dortmund und vom OLG-Hamm zurückgewiesen wurden – dabei BGH-Rechtsprechung missachtend. Begründung zum zweiten, dass sein Aktengutachten wiederum nicht darlegt, wie er zu seinen Diagnosen gekommen sein will, und trotz mehrfach von ihm selbst zitierter Stellungnahmen anderer Ärzte, die  in meinem falle von externen Faktoren  meiner Erkrankung ausgehen, sich nicht abwägend mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob von externen oder internen Faktoren auszugehen sei.

4.    Ich beantrage, sofern die Hauptverhandlung trotz des schweren
Rechtsmangels ohne mich fortgesetzt werden sollte, die Verlesung der folgenden Erklärung samt der Anlagen; beides mache ich zugleich zum Gegenstand des Verfahrens.

5.    Ich beantrage vor weiterem Verfahrensfortgang eine psychiatrische
Untersuchung im Beisein meines Hausarztes Dr. Friedrich Vollmer, Lünen, und meines Apothekers Stephan Göbel, Lünen, wozu beide bereit sind.

Persönliche Erklärung:

Meine Krankheitssymptome sind reaktiver Natur, ursprünglich hervorgerufen durch  Staatswillkür zu schweren Lasten meiner Kinder, meiner Person und indirekt zu schweren Lasten meiner mittlerweile verstorbenen Mutter, was die Jahre 1990 bis ca.
1993 angeht (betreffend Staatswillkür).

Glaubhaftmachung: Zeitungsartikel aus den Ruhrnachrichten aus dem Jahre 1995, (Anlage RN0) der im Kerne gestützt wird durch epikritischen Bericht der LWL-Klinik-Dortmund im Jahre 1993, der insofern zitiert wird im Aktengutachten des Dr. med. Lasar im vorliegenden Verfahren, siehe dort Seiten 26 und 27: „Auch im Ergebnis dieser nunmehr beendeten Gespräche lässt sich eindeutig feststellen, dass kein Hinweis für eine initial offenbar nicht ausgeschlossene endogene Psychose festzustellen war, auch sonstige psychopathologisch fassbare Krankheitsbilder lassen sich nicht feststellen.“ Sowohl der Oberarzt Schäfer, der den epikritischen Bericht verfasste, als auch das OLG Hamm inseiner Kostenentscheidung zu Lasten der LWL-Klinik (siehe Kopie des Zeitungsartikels) gingen davon aus, dass mein Verhalten nur dem Zwecke diente, meine Kinder vor Misshandlungen zu schützen!

Auch die Ärztin Dr. Knoche vom Gesundheitsamt Unna war zu dem Schluss gekommen, dass es sich im Falle meiner Beschwerden „Am ehesten um die oben beschriebene ausgeprägte Erschöpfung im Rahmen der jahrelangen Konfilkte und Kämpfe um seine misshandelten Kinder.“ (Aktengutachten Dr. Lasar S. 28)

Durch das mir zuvor in der BRD unvorstellbare Staatsunrecht im Falle meiner Kinder zu einem Feind des herrschenden Systems gemacht, betätige ich mich seitdem als Staatskritiker auch in anderen Fällen. Um die auch von anderen gesehene Faktenlage in der BRD deutlich zu machen, füge ich als Anlagen A1 und A2 bei: Einen Zeitungsartikel aus der Stuttgarter Zeitung.der sich auf öffentliche Äußerungen des Landrichters im Altersruhestand Frank Fahsel bezieht, der unter anderem schrieb: in seinen 30 Berufsjahren habe er „ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt… die man schlichtkriminell nennen kann“. (Anlage A1)

Auch der bekannte Rechtsanwalt Rolf Bossi schildert in seinem Buch „Halbgötter in Schwarz“ unglaubliche Fälle des Rechtsbruches und der Rechtsbeugung durch BRD-Justizorgane, die auf einer Internetseite in Stichworten dargestellt sind. Unter vielem anderen: Haftbefehle trotz attestierter und unbestrittener Haftunfähigkeit, unbekümmerte Übernahme phantastisch zu nennender Beschuldigungen durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht, polizeiliche Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl….“ (siehe Anlage A2)

Sind Kritiker wie der ex-Richter Frank Fahsel und der Rechtsanwalt Rolf Bossi also wahnhaft krank? Ich tue im Kerne nichts anderes als sie, wobei es aufgrund von Staats- und Internetterror zu meinen Lasten zweifellos zu Überreaktionen meinerseits gekommen war. In einem ordentlichen Verfahren würde man sich dafür interessieren, welche Gründe es waren, die mich zur Weißglut trieben. Vorgetragen wurde dazu durchaus – auch zur Kenntnisnahme des Dr. Lasar, der sich weigerte, diese Dinge zu berücksichtigen (siehe meinen Ablehnungsantrag und Begründung aus 2009).

Doch auch seitdem sehen Ärzte die Problematik meiner Erkrankung überwiegend als extern bestimmt an:

So ging Dr. med. Maru, Lünen, am 21.08. 2008 in meinem Falle von einer reaktiven Depression aus (Aktengutachten Dr. Lasar, S. 5).

Anders äußerten sich bisher Dr. Matthias Cleef (Aktengutachten Dr. Lasar, S. 22), der bei einem Hausbesuches von mir im Treppenhaus verabschiedet werden musste, weil er mir nicht erklären konnte, warum er in meinem Falle meine, eventuell einen Grund für ein Vorgehen nach § 9 PsychKG zu haben. Im Treppenhaus sagte er mir auf meine diesbezügliche Frage: „Keinen. Darum bin ja hier.“ Zeugnis: Frau Gabriele L(hier gekürzt), Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, die unbemerkt von oben mitgehört hatte, die daraufhin rief: „Was ist denn hier los? In welchem Lande leben wir eigentlich? Sehr bloß zu, dass Ihr verschwindet!“ – worauf Dr. Cleef und seine beiden Begleiter von Ordnungsamt Lünen nur noch rannten.

Wie Dr. Cleef unter diesen Umständen zu seiner „Diagnose“ gekommen sei will, mag er bitte schriftlich und zu meiner Kenntnisnahme darlegen, wenn seine Behauptung betreffend eine Diagnose an irgendeiner Stelle rechtserheblich gemacht werden sollte.

Anders äußerte sich ebenfalls Dr. Lasar, der aber in zwei Gutachten jede intersubjektiv nachvollziehbare  Herleitung seiner „Diagnosen“ missen lässt. Völlig offensichtlich entsprechen díe „Gutachten“ des Dr. Lasar nicht den  Standards der Wissenschaftstheorie, die sich insolchen Fällen übrigens auch der BGH zu eigen macht: So führt Dr. Lasar z.B. an keiner einzigen Stelle eine Aussage meinerseits an, deren Inhalt er begründet als wahnhaft erklären kann.   Er schildert einfach, und das zum Teil verzerrt und lückenhaft, um am Ende dann jeweils praktisch zu schreiben: „Das und das ist die Diagnose.“

Dabei wäre es doch Aufgabe des Dr. Lasar gewesen, zu klären, inwiefern Ansichten meinerseits wahnhafter Natur seien, bevor er mir wahnhafte Störungen bescheinigte!

Ich stelle fest, dass ich von Anfang des Verfahrens an bereit war, mich einer ordentlichen psychiatrischen Untersuchungen zu unterziehen, wenn Anwesenheit von Zeugen meines Vertrauens und Aufzeichnung der Gesprächsinhalte zu meiner Verfügung geboten würden.  Das Landessozialgericht Zweibrücken hat in einem Urteil erkannt, dass die Ablehnung von Zeugen des Vertrauens die Besorgnis der Befangenheit des Gutachters begründe, und auch sonstige Rechtsprechung bis zum BGH hinauf fordert die Zulassung solcher Zeugen, wenn die zu untersuchende Person es wünscht.

Ich stelle fest, dass die von mir gewünschte nachträgliche Überprüfbarkeit einer Untersuchung  sowohl im Falle des „Gutachters“ Dr. Roggenwallner als auch im Falle des „Gutachters“ Dr. Lasar von der Kammer unter Vorsitz des Richters Hackmann abgelehnt wurde.

In beiden Fällen bestand das Gericht darauf, dass ich mich ohne Gegenwart von Zeugen meines Vertrauens untersuchen lassen müsse – entgegen üblicher Rechtsprechung, entgegen Empfehlungen von Psychologenverbänden usw.!

Siehe Akte!

Ich stelle ferner fest, dass ein nicht den Tatsachen entsprechendes Gutachten mich in die Psychiatrie bringen kann, sogar lebenslänglich, was nach Aktenlage auch sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Gericht als „Ideallösung“ angestrebt wird.

Ich stelle ferner fest, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund im vorliegenden Verfahren bereits die Anordnung eines bis zu 6-wöchigen Psychiatrie-Aufenthaltes beantragte, weil Dr. Roggenwallner sinngemäß geschrieben hatte: „Ich weiß nichts über seinen psychischen Zustand, aber zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse ist ein Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie medizinisch indiziert.“
(Anlage C1 – Antrag Staatsanwaltschaft, Anlage C2 – Stellungnahme Dr. Roggenwallner)

Dass ich bereits unter diesen Umständen panische Angst davor habe, mich einem Verfahren zu stellen, in dem mein Lebensschicksal in sehr ungünstiger Weise besiegelt werden kann, ist für jeden gesunden Menschenverstand nachvollziehbar. Daher ist es auch kein Wunder, dass ich unmittelbar vor entsprechenden Prozessterminen innerlich zusammenbreche.

Ich beantrage daher eine psychiatrische Untersuchung in Gegen zweier Zeugen meines Vertrauens, die auch beide dafür zur Verfügung stehen:

1.    Dr. Friedrich Vollmer, Adresse dem Gericht bekannt.

2.  Apotheker Stephan Göbel, Adresse dem Gericht bekannt.

Bisher hat keine wissenschaftliche fundierte Untersuchung meiner Person stattgefunden.

Bisher ist Sachvortrag, den ich zu meiner Entlastung umfassend vorgetragen habe, nicht berücksichtigt worden – übrigens auch nicht von meinen Pflichtanwälten, im Falle des Rechtsanwaltes Dr. Plandor sogar im Gegensatz zu ursprünglichen Abreden und vielfachen Versprechen seinerseits.

Ich kann aus alldem nur den Schluss ziehen, dass ich ungeachtet der Tatsachenlage ausgeschaltet werden soll, weil meine Publikationen über kriminelle Praktiken von Polizei, Justiz usw. vielen ein Dorn im Auge sind.

Eine sachgerechte psychiatrische Untersuchung könnte ein erster Schritt sein, um die bisherigen erheblichen Verfahrensmängel zu beseitigen. Sofern mir falsches Verhalten in der Gegenwart vorgeworfen werden kann, bin ich auch gern bereit, solches aufzugeben. Dazu müsste man mir allerdings sachliche Gründe bieten, aus denen hervorginge, was ich aus welchen Gründen falsch mache. Der bloße Wunsch, vor im Kerne berechtigter öffentlicher Kritik verschont zu bleiben, ist insofern nicht hinreichend: Offiziell leben wir noch in einer Demokratie.

Mit anarchistischen Grüßen

(im Original unterzeichnet)


Winfried Sobottka, United Anarchists

Und das hier ist der Hauptgrund für die Angst des Staates:

BITTE ANKLICKEN!

Über belljangler
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, wohnhaft: Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

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