@ U.A.: Urteil im Strafprozess / Winfried S., Winfried Sobottka


Hallo, Leute!

Strafurteil wurde heute gefällt:  1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung, zzgl. 150 Sozialstunden + Verfahrenskosten.

Positiv empfunden, dass Lndian sich im Plädoyer engagiert dafür aussprach, im Anklagepunkt Widerstand gegen die Staatsgewalt Freispruch deshalb auszusprechen, weil nach allen Zeugenvernehmungen gar nicht davon auszugehen gewesen sei, dass es eine Widerstandshandlung gegeben habe, dem schloss Hackmann sich sogar an. Das ist aus meiner Sicht nicht unwichtig, da gerade die hässliche Lüge in der Anklageschrift mir wirklich nie gut gefiel. WAZ-Dortmund und WDR3 waren da, un vor ihnen erklärte Hackmann auch, dass nicht die Polizisten, sondern ich derjenige gewsen sei, der die Verletzungen davon getragen habe. Das ändertr natürlich nichts daran, dass Staatsanwaltschaft und Richter nicht darüber nachdenken, Polizisten wegen uneidlicher Falschaussagen zu belangen, wir haben eben mindestens ein zwei-Klassen-Rechtssystem.

Der Staatsanwalt hatte im Grundsatz die selbe Strafe, mit etwas anderer Begründung gefordert.

Nun, in Anbetracht der vorgeworfen Taten, betrachtet man sie frei aller Hintergründe, ist die Strafe tatsächlich niedrig, Betrachtet man die wahren Hintergründe mit, so ist die Strafe nach meiner Überezeugung viel zu hoch, und so werde ich jedenfalls Revision einlegen, werde mich aber über weitere Einzelheiten natürlich solange nicht äußern, bis das Urteil schriftlich vorliegt. Hackmann ist nicht blöd.

Emotionslos zurück betrachtet, denke ich heute, dass nicht nur ich, sondern auch die involvierten Behörden in 2007/2008 außer Rand und Band waren, dass erst der Einstieg von Plandor dafür sorgte, dass sie darüber nachdachten, was sie da eigentlich taten. Nicht, dass sie Engel wären, aber damals hatten sie offenbar auch jedes Maß verloren.

Es ist noch so einiges ungeklärt geblieben, was ich eigentlich hatte klären wollen, aber es war unerwartet zu schnell gegangen, und für eine Revision war die sache mit Dr. Lasr die wichtigste – weil seine Arbeit gut dokumentiert und leicht angreufbar ist, weil der Richter sehr weitgehend nicht daran vorbeikommt, sich auf die Empfehlungen Dr. Lasars zu stützen.

Der Prozess begann mit Nadine O., er hörte mit ihr auf:  Richter Hackmann hielt es für sehr wichtig, den Journalisten noch einmal aufzuzählen was aus seiner Sicht die Schuld Philipps belege, wobei er das Geständnis von Philipp auch noch als besonders trifftigen Beleg wertete. Nun ja – das Geständnis des Philipp J. war sehr überzeugend: Er hatte bis zum beginn der Hauptverhandlung stets betritten, und seine Schilderung der Tat lässt „Rotkäppchen“ als Tatsachenbericht erscheinen: Nachdem  er Nadine heftig mit einer 2 kg Taschenlampe an den Kopf geschlagen haben soll, soll sie sich darüber beschwert haben, dass er unter fremdem Namen mit ihrt gechattet habe.

Na ja, ich bin jetzt erst einmal KO, es gjng um 8.00 Uhr los, war erst 17.30m oder so zu Ende.

Liebe Grüße

Euer

Winfrid Sobottkam UNiTED ANARCHISTS

 

 

 

 

Über belljangler
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, wohnhaft: Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

3 Responses to @ U.A.: Urteil im Strafprozess / Winfried S., Winfried Sobottka

  1. belljangler says:

    Das hier war eine Antwort auf einen mich bedrohenden Kommentar, den ich löschen musste, weil er unveränderlich (war WP-Mitglied) zu einem Schmutzblog verlinkte:

    Hallo, Marco. Ich weiß ganz genau, was zu tun ist. Zunächst bekommst Du eine Strafanzeige wegen Verleumdung zu meinem Nachteil – gegenüber Overblog. Revision werde ich jedenfalls einlegen. Zudem ist mir natürlich nach wie vor klar, dass Thomas Vogel Tengen, Du, Dieter Hornemann und Dr. Roggenwallner auf der selben Seite steht wie wie Leute, die das Strafverfahren gegen mich geführt haben, denn es muss ja seine Gründe haben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund Strafanzeigen gegen Dich und Hornemann unterdrückt hat, dass Thomas Vogel Tengen die Erlaubnis hatte, seine Foren zu führen, obwohl sie angeblich wirksame Mordaufrufe enthielten, dass sie kein öffentkliches Interesse sahen, gegen Megahoschi vorzugehen, dass sie gegen „dasgewissen“ in untauglicher Weise ermittelten, obwohl sie ihn per IP hätten packen können. usw.

    Weiterhin sollte Euch allen klar sein, dass es absolut unmöglich ist, mir einen Maulkorb zu verpassen, weil Kritik grundätzlich eben nicht formal verboten ist.

    Und nun habe ich das Urteil aus dem Mordprozess Nadine Ostrowski, Kleiner.

    Und ich habe stichfestes Belastungsmaterial gegen Staatsschutzpolizisten, die im Zeugenstand nachweislich gelogen haben.

    Wenn Eure Lage nur halb so kommod wäre, wie Du meinst, wenn ich nur halb soviel Angst hätte, wie Du meinst – dann hätten sie mich erstens in den Knast oder in die Psychiatrie gesteckt, zweitens hätte Hackmann dan keine Probleme, ein Revisions sicheres Urteil hinzubekommen. von letzterem kann keine Rede sein: Sein Urteil muss zwangsläufig schon in der Begründung durch Revision angreifbare Fehler bieten, weiterhin wird es zwangsläufig auch politisch skandalös sein: Hätte ich z.B. das, was ich über die organisierten Juden geschrieben habe, über die organisierten Katholiken geschrieben, wäre kein Mensch auf die Idee gekommen, mich wegen Volksverhetzung anzuklagen oder gar zu verurteilen. Damit ist das Urteil auch ein Politikum in Sachen Zentralrat.

  2. belljangler says:

    Das hier war eine Antwort auf einen mich bedrohenden Kommentar, den ich löschen musste, weil er unveränderlich (war WP-Mitglied) zu einem Schmutzblog verlinkte:

    Dass einer der niederträchtigsten Bekämpfer meiner Person schreibt, er könne mir „auch nicht mehr helfen“, ist schon grandios. Warte mal ab, wie ich Dir helfen werde, Marco.

    Andererseits schreibt zum ersten Mal sagt einer von Euch was Wahres: Es wird kommen, wie es kommen wird. 🙂

  3. Durchblicker says:

    Nun ja, mit der Justiz in dieser BRD GmbH ist das nach wie vor so eine Sache.
    Angeblich unabhängig, dennoch Büttel der Politik, zumal von dieser in der Hauptsache, besonders im Blick auf die eigene Karriere völlig abhängig.
    Recht haben und Recht bekommen sind nun einmal zwei Paar Schuhe.
    Zur Revision kann nur angeraten werden.

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