@ U.A.: Tiefe Einblicke in den Rechtsstaat der Hannelore Kraft, des Thomas Kutschaty und des Ralf Jäger, SPD-NRW / z.K. Annika Joeres, Günter Wallraff, womblog, Ruhrbarone, wir in nrw, waz Dortmund


Ein bemerkenswertes Urteil wegen für strafbar erachteter Worte und angeblicher Worte wurde am 22.11.2010 am Landgericht Dortmund gefällt, auch die Kommentare sind lesenswert (unterhalb des Artikels zu finden): LINK

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS, an UNITED ANARCHISTS

Hallo, Leute!

Der satanische Superstalker hat das Urteil genauso interpretiert, wie ich es hinsichtlich der Interpretation der SS-Satanisten vorausgesagt hatte: Nun, so hoffen sie, können sie mir einen Maulkorb anlegen  (Kommentare zum Artikel zum Urteil, s.o., und Screenshots am Ende dieses Artikels).

Dabei haben sie natürlich ein paar Fehler in ihrer Rechnung….

Aber rechnen konnten sie ja auch noch nie….

Abgesehen davon, dass es Hackmann im Gesamtkontext schier unmöglich ist, ein Revisions festes Urteil auf die Beine zu bekommen, da kann er tatsächlich machen, was er will, hat dieses Strafurteil sie auch hinsichtlich der Bewährung durchaus schon gekeilt: Sie gehen ja schließlich von einer langfristigen endogenen Wahnkrankheit aus, haben mir, um andere Dinge nicht diskutieren zu müssen (die sie dennoch hätten diskutieren müssen 😉 ) mit eben dieser Begründung beachtliche Strafnachlässe gegenüber einer Wertung bei voller Schuldfähigkeit und Ausschluss von Rechtfertigungsgründen gewährt.

Ein Bewährungshelfer müsste die Grundlagen des Urteils berücksichtigen – also auch die unterstellte prozesshaft verlaufende langfristige Wahnkrankheit und ihre schuldmindernde Dimension, die in erheblichem Maße zur Begründung des Strafnachlasses herangezogen wurde.

Wäre ich für die vorgeworfenen Taten bei Annahme voller Schuldfähigkeit und unter Ausschluss der Annahme irgendwelcher Rechtfertigungsgründe verurteilt worden, dann würde ich im Knast sitzen. Hätte man mir im selben Falle nur 1/10 soviel vorwerfen können, hätte ich möglicherweise im Hinblick darauf, dass es ja nur Worte waren und diese Worte schon lange zurückliegen,  auch nur eine Bewährungstrafe erhalten. Dann könnten sie allerdings sehr rigoros vorgehen, der klitzekleinste Anlass könnte dann von ihnen herangezogen werden, um die Bewährung zu widerrufen.

Da sie mir aber selbst eine schuldmindernde Wahnkrankheit untergejubelt haben, auf der all ihre Bewertungen bauen, sind sie insofern durchaus gekeilt: Auch ein Bewährungshelfer müsste darauf Rücksicht nehmen, auch ein Widerruf der Bewährung wäre unter dieser Prämisse zu prüfen. Da sich aus den Ausführungen des Dr. Lasar auch entnehmen lässt, Zitat Richter Hackmann vom 22.11. 2010, dass eine Unterbringung nach § 63 StGB nach Angaben des Gutachters „kontraindiziert“ wäre, wobei die Begründung sich durchaus auf die Unterbringung in einer JVA übertragen lässt, werden sie es praktisch nicht schaffen, schon kleinste Anlässe für den Widerruf der Bewährung heranzuziehen, wenn ich mich grundsätzlich einsichtig verhalte, was für mich überhaupt kein Problem ist: Klare Verstöße gegen Strafgesetze werde ich nicht bieten, und da, wo die Experten sich streiten müssen, ob überhaupt eine Straftat vorliege oder ob sie zwar vorliege, aber nach vernünftigen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit durch Warhrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt sei, sind ihnen jedenfalls die Hände gebunden, ohne Vorwarnung zuzuschlagen – wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegen sollte, was nicht einmal der Fall ist.

Auch betreffend eines möglichen „Bewährungshelfers“ sehe ich überhaupt keine Probleme: Ich will mich doch gar nicht strafbar machen ich will doch ein ordentliches Leben führen – warum soll mir dabei niemand helfen? Er könnte mir zum Beispiel dabei helfen, dass von mir gestellte Strafanzeigen wg. Straftaten zu meinem Nachteil von der Staatsanwaltschaft Dortmund nicht mehr unterdrückt oder abgeschmettert werden. Das wäre doch eine sinnvolle Sache, um jemandem, der dem Wahn verfallen ist, der Staat sei ein Eimer satanischer Scheiße, therapeutisch zu helfen!

Auch, was den Mordfall Nadine Ostrowski angeht, suche ich doch händeringend nach trifftigen Arghumenten dafür, dass Philipp Jaworowski tatsächlich der Täter gewesen sein kann – ich will doch sehr gern einsehen, dass bei uns alles mit rechten Dingen zugeht, aber mein Wahn braucht dafür Tatsachen mit entsprechender Beweiskraft.

Es lässt sich insgesamt feststellen, dass von mir gesteckte Maximalziele hinsichtlich des Prozesses nicht erreicht werden konnten, z.B., die schmutzigen Machenschaften des Staates zu meiner Bekämpfung gerichtsamtlich aufzudecken. Plandor hatte mir schon vor langer Zeit gesagt, dass ich das vergessen könne, das hätte mir auch jeder andere gesagt.

Weiterhin wurde das Ziel des Freispruches bisher deutlich verfehlt. Es erübrigt sich zu sagen, wie dieses Ziel von RechtsanwältINNen eingeordnet wurde.  Der Rechtsanwalt, den meine Nachbarin vorübergehend eingeschaltet hatte, weil ihr PC ja schließlich auch beschlagnahmt worden war, habe, so meine Nachbarin, in seiner Kanzlei gemeinsam mit ihr am PC gesessen, die Einträge unter winsobo.de gelesen, entgeistert auf die Beiträge geschaut, und nur noch gesagt: „Dafür geht er in den Knast.“ Genau das hätte jeder gesagt, der die Hintergründe nicht wirklich umfassend kannte. Die Staatsgewalt kannte sie, und ich kannte sie. Die Staatsgewalt wollte daran mit aller Macht vorbei, setzte darauf, mich mit schnellen Willkürschritten in die Psychiatrie zu bekommen.

Auch dem schiebt das Hackmann-/Dr-Lasar-Urteil allerdings einen Riegel vor: Hackmann hat ausdrücklich betont, dass es in meinem Falle keine Hinweise auf die Gefahr der Begehung erheblicher (eine Voraussetzung betr. § 63 SiGB) Straftaten gebe, in keinem einzigen Fall hätte ich etwas Gewalttätiges getan oder selbst angedroht. Dass Dr. Lasar eine Unterbringung als kontraindiziert  erklärt hat, hat vor dem Hintergrund seiner Begründung natürlich Signalwirkung: Alle Versuche, mich irgendwie unter Betreuung zu kommen, sind nicht nur gescheitert, sondern waren auch auf „Anregung“ des Landgerichtes Dortmund erfolgt. Dr. Lasar hat zwar objektiv Schmierenarbeit geleistet:  LINK , aber natürlich ist er kein Idiot, und natürlich hat er umfassende Erfahrungen sowohl mit dem Apparat der Psychiatrie als auch mit „Patienten“ aller Art, hat auch in hoher Funktion im klinischen Apparat gearbeitet. Er ist jemand, dessen wahre Beurteilungen im hiesigen Staatsapparat zählen, der sich zudem sowohl hinsichtlich meiner Schriftsätze und Internetartikel, als auch in zwei Gesprächen (August 2008 im Beisein meines Sohnes, August 2010 im Beisein meines Arztes Dr. Vollmer) und im Rahmen einer rund zehntägigen Verhandlung, in der es nicht selten hoch her ging, ein umfassendes Bild von mir machen konnte.

Ich bin davon überzeugt, dass er mich in Wahrheit realistischer einschätzen kann als irgendwer sonst, der außer mir im Gerichtssaal saß, seine wahren Ansichten über mich, also nicht etwa das, was aus seinen „Gutachten“ hervorgeht, bestimmen nun die Leitlinie des Umganges mit Winfried Sobottka für die vereinigten satanischen Behörden.

Und kein Zweifel herrscht in mir, dass es an einer Stelle zu einem Schnittpunkt zwischen offizieller Gutachtenwelt und der Gutachtenwelt hinter den Kulissen kam: Als Lasar sagte, Psychopharmaka würde ich sowieso nicht schlucken, und eine Zwangsunterbringung würde nur dazu führen, dass ich das System nach wenigen Tagen durchschaut hätte und es von da an bekämpfen würde, entsprach das seinem fundiert gewonnenen Wissen nach bestem Gewissen. Auch, dass er meine Intelligenz mehrfach sehr hoch lobte, meinte er zweifellos ernst, denn schließlich sprechen ja auch viele Tatsachen dafür. Vor diesen Hintergründen können sie sich ausrechnen, dass ihre billigen Maschen allesamt bei mir nicht ziehen, dass sie weder einen Betreuer noch einen Bewährungshelfer in ihren Regalen haben, der mir X-e für U-s vormachen könnte.

Zudem konnten sie sich persönliche Eindrücke von Dr. Vollmer und Apotheker Göbel machen, wissen  nun, dass beide es mitverfolgen, was mir so geschieht, und dass mich auch beide realistisch einschätzen können. Natürlich wird keiner von beiden nach Art von Sobottka im Internet publizieren, aber die Vorstellung, dass man selbst unmittelbar vor meiner Haustür jede beliebige Unwahrheit über mich sicher zur öffentlichen Meinung machen könnte, können sie damit natürlich in die Tonne kloppen. Jedes niederträchtige Unterfangen an der Stelle wäre für sie mit unüberschaubaren Risiken verbunden.

Was ihre Bereitschaft angeht, mich in eine JVA zu stecken, dürfte die auch nicht übermäßig groß sein. Natürlich – darauf kann ich nicht beliebig herumreiten, es gibt den Punkt, an dem sie sich gezwungen sähen, mich in eine JVA zu stecken. Aber solange ich mich grundsätzlich zurückhalte, mich mühe, nicht straffällig zu werden, werden sie vermutlich ganz froh sein, wenn sie mich nicht in eine JVA stecken müssen: Das, was Lasar über eine Psychiatrieunterbringung sagte, lässt sich ohne Weiteres auf eine JVA-Unterbringung übertragen. Und auch, wenn man versucht, mich als sozial isoliert usw. darzustellen, so hat man doch in Wahrheit ein ganz anderes Bild. Mit dem  Staatsanwalt, mit Dr. Lasar und mit Lyndian ist es mehrfach zu lockeren Gesprächen gekommen. Ich ging im Gericht keinen Schritt (abgesehen von den letzten Metern ins Besucher-WC) ohne Begleitung, stets muss ein Wachtmeister bei mir sein, sobald ich mich im Landgericht Dortmund bewege. Mit allen Wachtmeistern führte ich freundliche, lockere Gespräche, sie waren freundlich zu mir, kamen tatsächlich ausnahmslos sympathisch bei mir an, ich war freundlich zu ihnen, interessierte mich ernsthaft für ihre Situation, wir redeten so, als ob wir uns unter völlig anderen Umständen kennengelernt hätten.

Kurz gesagt: Weil ich Menschen grundsätzlich als Menschen sehe, solange sie anständig mit mir umzugehen bereit sind, komme ich auch mit letztlich allen klar, wenn ich engen Umgang mit Menschen habe. In einer Verhandlungspause noch im Sommer saß ein ex-Sicherungsverwahrter auf der Bank vor dem Landgericht. Ich spürte, dass der Mann etwas Besonderes hatte, und ging auf ihn zu. Er hatte mit Kumpels serienmäßig Banküberfälle begangen, Jahrzehnte im Knast verbracht, wie sich dann herausstellte. Ich verstand ihn, und wir unterhielten uns völlig locker. Der Mann wusste ganz genau, unter welchen Umständen man im Knast klarkommen und sich behaupten kann, und wenn man ihn nach unserem Gespräch gefragt hätte, ob ich im Knast klarkäme, dann hätte er nach meiner Überzeugung das Selbe gesagt, was auch die Wachtmeister sagen würden, was auch der Dr. Lasar sagen würde usw. usf.  Kurz um: Sie wollen mich nicht einmal im Knast haben, weil sie genau wissen, dass ich mich mit den Häftlingen grundsätzlich verstehen würde, mich gegen Unterdrückung sowohl durch andere Häftlinge als auch durch die JVA-Leitung zu wehren wüsste und ansonsten mein Bestes geben würde, um gegen Misstände aller Art anzukämpfen.

Meine Lage sieht also deutlich anders aus als bis August 2008, sie haben nicht mehr die Illusion, mich ins Bockshorn jagen zu können, sie haben verstanden, dass es nicht möglich ist, mich vor meiner eigenen Haustür als verrücktes Ungeheuer oder ähnliches zu verkaufen, sie wissen, dass ich beachtliche Unterstützung im Internet habe, sie wissen, dass viele auf mich aufmerksam geworden sind. Und sie haben sich durch Gutachten und ein Gerichtsurteil nicht unbeachtlich eingeschränkt, sowohl betreffend Internetterror als auch betreffend behördlicher Maßnahmen.

Damit konnte ich insgesamt nicht unbeachtliche Fortschritte seit 2008 erzielen, auch wenn die Maximalziele, siehe oben, bisher nicht erreicht wurden.

Weiterhin habe ich fundiertes Belastungsmaterial gegen die Staatsschutzpolizisten in der Hand, gegen Marco Witte und, was mich offen gestanden selbst überrascht hat, ich habe das Urteil im Mordfalle Nadine Ostrowski.

Mit dem erzielten Zwischenergebnis kann ich also durchaus zufrieden sein, und wenn  man sich die Strafen ansieht, sich andererseits die Frage stellt, welchen Ärger ich allein gemeinsam mit der UNITED ANARCHISTS‘ INTERNETFORCE wem so alles gemacht habe und mache, dann scheinen die Verluste der anderen Seite weitaus höher zu sein als die Beschwerung durch das Urteil – und das Urteil wird in die Revision gehen, wenn der BGH nicht tollkühnen Rechtsbruch betreiben sollte.

Die Staatsanwaltschaft hat es bisher nicht vor, in die Revision zu gehen, das Urteil entspricht im Strafmaß auch exakt dem Antrag der StA, und es ist nicht als „Deal“ zustandegekommen. Wäre ich bereit gewesen, alle Asche auf mein Haupt zu nehmen, den „Wahn“, der Staat sei eine satanische kriminelle Organisation, als Wahn anzuerkennen und den „BRD-Rechtsstaat“ auch noch als vorbildlich zu loben, dann hätte das Strafmaß noch ganz anders ausgesehen. Schließlich sagte Richter Hackmann selbst, auch gegenüber dem WAZ-Journalisten und dem WDR-3 Kameramann (noch vor Ende der des Verhündungstermines): „obwohl der Angeklagte bis zuletzt uneinsichtig blieb…“  Ich konnte nicht anders, ich musste ihm wieder ins Wort fallen: „Moment mal, das stimmt doch nicht! Von den 2007-er Taten habe ich mich klar distanziert!“ Hackmann: „Ja, das ist wahr…“

Liebe Grüße

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Scrennshots, jeweils aufrufbar durch Anklicken, nochmaliges Anklicken vergrößert sie:

Über belljangler
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, wohnhaft: Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

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