@ U.A. – Roggy knallt völlig durch :)


Liebe Leute!

Allmählich dürfte der Idiot immer mehr Leuten auf den Wecker gehen, jedenfalls liegen seine Nerven blank.

Tatsache ist ganz eindeutig, dass ihm die nun in sauberster Weise mögliche Beweisführung hinsichtlich der Unschuld des Philipp Jaworowski im Magen liegt:

http://kritikuss.over-blog.de/article-winfried-sobottka-an-united-anarchists-30-11-2010-mordfall-nadine-ostrowski-annika-joeres-62050001.html

Weshalb sonst würde er nun so gewaltig toben – gegen Richter Hackmann, gegen Dr. Lasar, gegen Rechtsanwältin Lyndian, gegen meinen Apotheker und meinen Arzt?

Was hatte der Geisteskranke denn erwartet? Dass Dr.  Lasar mich für absolut unzurechnungsfähig und für in höchstem Maße gemeingefährlich erklären würde? Vor dem Hintergrund, dass honorige Leute mich wirklich gut kennen und eine Unmenge an Internetbeiträgen von mir existiert, die niemand mit einem Geistesgestörten in Verbindung bringen kann?

Die Linie, die im Strafverfahren gegen mich lief, war die Linie, die die Leitung der StA und die Leitung des LG für angemessen hielten, und mehr konnten sie sich auch nicht herausnehmen, sonst hätten sie es wohl auch getan.

Offenbar erwartet dieser Roggen-balla-balla, dass andere für ihn Kamikaze und Harakiri machen. Er hätte sich eben nicht zum SM-Sklaven einer perversen Mörder-Hexe machen lassen sollen, mit solchen Sachen kann man sich in jeder Beziehung nur Ärger einhandeln.

Wie Realitäts verlustig er ist, erkennt man u.a. daran, dass er RAin Lyndian und mich bereits zu Bonny & Clyde erklärt. Dabei kooperiere ich doch heimlich mit der süßen kleinen LOStA Petra Hermes, und spiele Internet-Schach mit dem LG-Präsidenten Edmund Brahm, den ich jedes zweites Mal gewinnen lasse. Und dem Dr. Lasar konnte ich bei der Lösung nervlicher Probleme helfen…

Leute, ich musste mich beim Lesen z.T. wirklich vor Lachen ausschütteln! Immer, wenn Roggen-balla-balla vor Wut kocht, wird er ungewollt humorig! Das war schon auf OZ-24 so, als er seine Klagelieder darüber sang, dass die Dortmunder Justiz mich noch nicht umgemäht hatte…

Jedenfalls: Wir sind auf dem richtigen Zug.  Personennamen werde ich nicht nennen, aber natürlich habe ich ein wenig gesucht.  Es gibt Zeugen, an denen Polizei nicht zu zweifeln pflegt, egal, was sie sagen. Rotary, mehr werde ich dazu nicht sagen.

Liebe Grüße

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS


Winfried Sobottka über Mordfall Nadine Ostrowski und Internetterror


Belljangler: „Hallo, Winfried. Seitdem Du mit Belegen aus dem Strafurteil gegen Philipp Jaworowski darlegst, welche unglaublichen Fehler Polizei, Justiz usw. in dem Falle gemacht haben – LINK – , drehen Deine Internetstalker nur noch am Rad:“

Wie bewertest Du das?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Das war aus meiner Sicht zu erwarten, weil diese Leute die Wahrheit im Mordfalle Nadine Ostrowski fürchten, schließlich bekämpfen sie mich ja deshalb seit Jahren mit allen Mitteln.

Die konkret erhobenen Vorwürfe sowohl gegen Hackmann als auch gegen Lyndian sind ebenso absurd wie das, was jener Idiot sonst so von sich zu geben pflegt:

1. Hackmann hatte im Gesamtkontext nicht einmal beliebige Freiräume, zweitens hätte ein weniger „mildes“ Urteil natürlich ebenfalls zur Revision geführt. Außerdem hatte Hackmann ein nachvollziehbares Interesse daran, mir in den letzten Zügen des Verfahrens das verlesene Urteil schriftlich zukommen zu lassen: Sicherlich hatte er gedacht, dass ich mich sofort damit befassen würde, anstatt sinnvoll eine Revision vorzubereiten. Hackmann stand ganz enorm unter Druck, sein Urteil unter völlig kaputten Umständen irgendwie unter Dach und Fach zu bekommen, und er wusste, dass ich ihm entscheidende Striche durch die Rechnung machen konnte.

Was will der Idiot unter dasgewissen also aus seiner Sicht an Hackmann aussetzen?

2. Lyndian hat absolut nichts getan, was zu beanstanden wäre: Das Urteil war in öffentlicher Verhandlung innerhalb meines Strafverfahrens verlesen worden, damit hätte ich, wenn ich mit stenografiert hätte, es sogar komplett veröffentlichen dürfen. Zweitens hatte ich Lyndian zugesagt, wie wie sie es ja auch selbst schreibt, keine Namen von Zeugen zu veröffentlichen, womit ich die privaten Zeugen meinte: Dass Augenarzt XY als dienstbereiter Notarzt gerufen war, dass Gerichtsmediziner Dr. Eberhard Josephi die Obduktion gemacht hatte – das sind sicherlich keine bewegenden Privatgeheimnisse.

Aber die Vorstellung, ich würde z.B. die Namen der Mädchen veröffentlichen, ist völlig absurd, das weiß auch „dasgewissen“, denn zweifellos hat er auch denjenigen meiner Beiträge gelesen, in dem ich das unzweifelhaft erklärt habe.

Der „Bekannte“ meinerseits, auf den Lyndian sich bezieht, ist ein von mir hochgeschätzter Volljurist, der ebenfalls nicht auf die Idee kommen wird, die Namen der Mädchen oder anderer Privatpersonen breit zu treten.

Da man vor allem mit Hinweis auf meine Haltung im Mordfalle Nadine Ostrowski versuchte, mich für wahnkrank zu erklären, hatte und habe  ich auch ein berechtigtes Verteidigungsinteresse.  Der Irre unter „dasgewissen“ mag Briefe schreiben, an wen er sie schreiben will, letzten Endes wird er sich grün, blau und schwarz ärgern können, mehr aber nicht.“

Belljangler: „Was hältst Du von der Vorstellung, dass es im Apparat Leute gibt, die den Sieg der Anarchie wollen und Dich gelegentlich ein wenig unterstützen, unauffällig unterstützen? „dasgewissen“ hat jedenfalls insofern recht, als dass sie so gut wie jeden anderen schon längst irgendwie richtig an den Haken genommen hätten…“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Belljangler, abgesehen von ganz wenigen Durchgedrehten, wie z.B. „dasgewissen“, wollen sie längst alle die Anarchie. Es traut sich bloß keiner, es den anderen zu sagen.  Charlotte Knobloch, Josef Ackermann, Friede Springer, Wolfgang Schäuble, Ursula von der Leyen und viele andere sind innerlich glühende AnarchistINNen, und OSta Wolfgang Rahmer soll schon überlegen, auf welchem Wege er mir die Obduktionsbilder der Nadine Ostrowski so zuspielen kann, dass es kein ungünstiges Licht auf ihn wirft…“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

PS.: Hallo, Marco. Siehe sie Dir an. Sie wird Dir im Traum ihr Gesicht zeigen, aber nicht so, wie es unten auf dem Foto ist:

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/

Sofortige Beschwerde gegen Kostenbeschluss im Strafverfahren gegen Winfried Sobottka


Mordfall Nadine Ostrowski: Die Drosselung der Nadine nach Dr. Eberhard Josephi / Polizei Hagen, Richter Dr. Frank Schreiber, Westfalenpost Wetter, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, Hannelore Kraft


http://wp.me/po3G2-PO

Die Seiten 31 und 32 des Strafurteiles gegen Philipp Jaworowski, aus denen hier Erklärungen des Gerichtsmediziners Dr. Eberhard Josephi zitiert werden, sind weiter unten als SCANS aufrufbar.

Dr. Eberhard Josephi schildert betreffend die unzweifelhafte Drosselung mit einem Kabel u.a.:

Am Halse der Nadine Ostrowski finde sich eine nahezu senkrecht zur Körperlängsachse verlaufende Drosselmarke mit einer Unterbrechung im Nacken… Als Folge der Drosselung seien zudem ein Bruch des Kehlholmes und Einblutungen im rechten Halsbereich feststellbar gewesen. (S. 31 des Urteiles) (1)

Die an der Leiche vorgefundenen Verletzungsspuren ließen nur den Schluss zu, dass erst die stumpfe Gewalt, dann das Drosseln mit einem Kabel und dann die Stiche erfolgt seien (S. 32 des Urteiles) (2)

Die Drosselung führe, wenn der Verschluss der Halsschlagadern eingetreten sei, spätestens nach einigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit. (S. 32 des Urteiles) (3)

Zusammengefasst:

– Die Drosselung wurde begonnen, als das Opfer medizinisch betrachtet noch handlungsfähig war, siehe (2), also nicht etwa nach starken Blutverlusten aufgrund der Stichverletzungen – das schließt Dr. Josephi in weiteren Ausführungen auf Seite 32 des Urteiles medizinisch begründet aus.

– Die Drosselung erfolgte von hinten, denn nur im Nacken ist die Drosselungsmarke unterbrochen, siehe (1), und zudem in äußerst sauberer Weise: Eine „nahezu senkrecht zur Körperlängsachse verlaufende Drosselmarke“, siehe (1). Dass Drosselkabel konnte also ohne jeden Widerstand (!) angelegt und festgezurrt werden, denn sonst hätte es zusätzliche Spuren am Halse geben müssen, die z.B. bei einem Verrutschen des Kabels (mehrfache Drosselmarke zumindest an einigen Stellen des Halses) aufgetreten wären, ferner wäre es auch nicht sicher, dass die einzige Drosselmarke so akkurat „gerade“ hätte gezogen werden können, also nicht im Geringsten schräg verliefe.

– Erst ein Verschluss der Halsschlagadern kann die Bewusstlosigkeit des Opfers herbeigeführt haben –  spätestens nach einigen Sekunden (3).  Jedenfalls bis zum Verschluss der Halsschlagadern war das Opfer medizinisch betrachtet also noch handlungsfähig, und selbst der Verschluss der Halsschlagadern lässt noch eine minimale Zeitspanne der Handlungsfähigkeit –  ob nun eine, zwei, drei oder vier Sekunden – das sei dahingestellt.

Lediglich ein sofortiges Drosseln mit enormer Kraft, wie etwa im legendären Todesfall der Schauspielerin Isadora Duncan (1927), deren langer Schal sich im Hinterrad ihres Cabriolets verfangen hatte, könnte nahezu sofort das Bewusstsein nehmen, nicht aber ein Drosseln mit einem Kabel von menschlicher Hand.

Selbst, wenn man unterstellte, dass das Drosseln für das Opfer unerwartet von hinten begonnen wurde, so wäre jedenfalls eine gewisse Zeit der Reaktion verblieben – und instinktiv hätte das Opfer, wenn bewegungsfähig, mit beiden Händen nach dem Kabel gegriffen, um es zu weiten bzw. sich des Kabels zu entledigen. Eine „saubere“ Drosselung mit lediglich einer Drosselungsmarke wäre nicht mehr möglich gewesen.

Zudem hätte sich das Opfer aufgrund der offenbar zuletzt recht starken Drosselungskräfte zweifellos auch spezifische Verletzungen an den Fingern zugefügt (Quetschverletzungen), zudem damit korrespondierende Verletzungen am Hals. Aber weder Quetschverletzungen an den Fingern noch damit korrespondierende Spuren am Halse  nennt Dr. Eberhard Josephi in seinen Ausführungen, demnach hat es sie wohl auch nicht gegeben.

Fazit: Sowohl die äußerst „saubere“ einzige Drosselmarke als auch das Fehlen weiterer Verletzungsspuren am Halse und von Quetschverletzungen an den Fingern sprechen eindeutig dafür, dass das Opfer, obwohl medizinisch betrachtet handlungsfähig, unfähig gewesen sein muss, sich zu wehren. Welche andere Erklärung kann es dafür geben als die, dass es gefesselt war, als es gedrosselt wurde?


Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

PS.: Hallo, Marco. Siehe sie Dir an. Sie wird Dir im Traum ihr Gesicht zeigen, aber nicht so, wie es unten auf dem Foto ist:

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/


Mordfall Nadine Ostrowski: Erhebliche Widersprüche des Dr. Eberhard Josephi, Teil 1 / POLIZEI HAGEN, Westfalenpost Wetter, Westfalenpost Hagen, Staatsanwaltschaft Hagen, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, SPD NRW, Hannelore Kraft


http://wp.me/po3G2-PB

Die Seite 31 des Urteiles im Strafprozess gegen Philipp Jaworowski, Mordfall Nadine Ostrowski, aus der im folgenden zitiert wird, kann hier eingesehen werden: LINK

Die Stabtaschenlampe, von der die Rede ist, ist eine 35 cm lange Maglite Taschenlampe, die inklusive Batterien mindestens 1,1 kg wiegt, aus starkwandigem Aluminium gefertigt ist und aufgrund ihrer Rohrform, des kleinen Rohrdurchmessers und ihrer Deckel  oben und unten  eine sehr hohe Verwindungssteifigkeit besitzt: Mit ihr ausgeübte Schläge führen nicht zu ihrer Verformung, sondern geben die Schlagenergie praktisch unvermindert ab. Weiterhin ist diese Stabtaschenlampe, wenn mit Batterien bestückt, vergleichbar massiv wie ein Vollmetall-Stab.

S. 31 des Urteils: „Es fänden sich mindestens drei auf stumpfe Gewalt zurückzuführende Verletzungen im Kopfbereich an der Behaarungsgrenze und Hautverfärbungen an den Armen und Händen, die bei der Abwehr stumpfer Gewalt entstanden sein könnten. Die Stabtaschenlampe des Angeklagten komme insofern als Tatwerkzeug infrage. Die Kopfverletzungen zögen starke, sichtbare Blutungen nach sich. Das Opfer bleibe aber handlungsfähig. Die Ausübung der stumpfen Gewalt sei mit Wucht erfolgt. Sie habe zu einer Durchtrennung der Kopfschwarte, jedoch nicht zu knöchernen Verletzungen geführt. Die Lage der Verletzungen deutet auf eine rasche Schlagfolge hin.“

=> Die Kopfverletzungen betreffen einen sehr kleinen Bereich, betreffen ziemlich punktgenau  die selbe Stelle.  Das machen die Worte des Gerichtsmediziners in doppelter Weise deutlich: Erstens weiß er nicht einmal genau, wie oft zugeschlagen wurde: „mindestens drei… Verletzungen“. Hätte jeder Schlag eine andere Stelle getroffen, so hätte der Gerichtsmediziner keine Probleme gehabt, genau zu sagen, wie oft eine Verletzung vorgelegen habe. (1)

Zweitens führt er aus: „Die Lage der Verletzungen deutet auf eine rasche Schlagfolge hin“. Aus dem Umstand, dass alle Verletzungen eine bestimmte Stelle betrafen, schloss Dr. Eberhard Josephi also, dass weder Täter noch Opfer im Verlauf der Angriffe ihre Positionen geändert hätten und der Täter mehrfach nacheinander eine stets gleichförmige Angriffsbewegung ungestört ausgeübt habe (2) – nur so ist es wahrscheinlich, dass stets die selbe Stelle getroffen werden konnte.

Drittens hält er es für möglich, dass Hautverfärbungen an Armen und Händen Abwehrverletzungen solcher Angriffe sein könnten: „Hautverfärbungen an den Armen und Händen, die bei der Abwehr stumpfer Gewalt entstanden sein könnten. Die Stabtaschenlampe des Angeklagten komme insofern als Tatwerkzeug infrage.“ (3)

Viertens sagt er, die Schläge seien mit Wucht ausgeführt worden, was er zweifellos aus der Stärke der Verletzungen schließt: „Die Ausübung der stumpfen Gewalt sei mit Wucht erfolgt.“ (4)

Fünftens sagt er: „Das Opfer bleibe aber handlungsfähig.“ (5)

Bis hierher enthalten die Ausführungen des Gerichtsmediziners Dr. Eberhard Josephi die folgenden Widersprüche:

Widerspruch 1: Wenn Dr. Eberhard Josephi angenommen haben sollte, dass Nadine sich gegen die Schläge gewehrt habe, siehe (3), dann ist es nicht nachvollziehbar, dass er zugleich von einer Schlagfolge ausgeht, bei der weder Täter noch Opfer ihre Positionen veränderten und der Täter mindestens dreimal nacheinander mit einem stets gleichen Bewegungsablauf erfolgreich sein konnte, siehe (2). Was also nun?

Hat sie sich gewehrt? Dann wäre es nicht nachvollziehbar, dass mehrfach passgenau die selbe Stelle am Kopf getroffen wurde. Hat sie sich nicht gewehrt? Dann muss man sich zwingend die Frage stellen, warum sie sich nicht gewehrt habe! Wer bleibt schon, obwohl er permanent handlungsfähig bleibt, siehe (5),  wie eine einzementierte Schaufensterpuppe stehen, während ihm mehrfach von vorn ein stumpfer Gegenstand mit Wucht an den Kopf geschlagen wird?

Widerspruch 2: Während Dr. Eberhard Josephi einerseits andeutet, „Hautverfärbungen“ an Armen und Händen könnten Verletzungen der Abwehr gegen Schläge mit der Taschenlampe gewesen sein, siehe (3), redet er andererseits von mit Wucht ausgeführten Schlägen, siehe (4), die mit einem verwindungssteifen und massiven Gegenstand, der mindestens 1,1 kg wiegt, ausgeführt worden sein sollen und starke Verletzungen am Kopfe herbeigeführt haben. Auch das passt nicht: Die erfolgreiche Abwehr solcher Schläge führt nicht unspezifizierten Hautverfärbungen, sondern zu deutlichen Hämatomen, wobei die Schlagstellen auch sehr spezifisch abgegrenzt sind, möglicherweise auch zum Bruch von Fingerknochen oder zu Muskelabrissen.

Bereits das, was zu dem Widerspruch 1 aufgeführt ist, macht deutlich, dass Nadine Ostrowski die Schläge hingenommen haben muss, während sie selbst bewegungsunfähig war. Da sie infolge der Schläge ihre Handlungsfähigkeit nicht verlor, siehe  (5), da sie ferner zuvor unverletzt war, nicht unter Drogen stand usw., bleibt nur eine Erklärung: Sie muss gefesselt gewesen sein. Davon aber ist in dem Tatszenario, das dem Urteil zugrunde liegt und demnach Philipp Jaworowski und Nadine Ostrowski sich ganz normal gegenüber gestanden haben sollen, nicht die Rede!

Hier noch einmal die S. 31 des Urteils, Anklicken führt zum Aufruf des Scans, nochmaliges Anklicken zur Ansicht des Scans in Vergrößerter gegenüber der Darstellung unten:

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

PS.: Hallo, Marco. Siehe sie Dir an. Sie wird Dir im Traum ihr Gesicht zeigen, aber nicht so, wie es unten auf dem Foto ist:

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/