Weitere Veröffentlichungen und Ungeheuerlichkeiten Mordfall NADINE OSTROWSKI / PHILIPP JAWOROWSKI, GdP NRW, GdP HAGEN, Polizei Hagen, Ralf Jäger, SPD Duisburg, Thomas Kutschaty, SPD NRW
Dezember 2, 2010 Hinterlasse einen Kommentar
1. Der kriminaltechnische Experte Thomas Minzenbach, LKA-NRW, erklärte laut Medienbericht im Zeugenstand:
Unter der Leiche gefundener TAE-Stecker gehöre zum Ostrowski-Telefon, bei Philipp „gefundenes“ „Tatkabel“ gehöre aber nicht zum Ostrowski-Telefon.
Siehe Screenshot von Medienartikel unten.
2. Im Gerichtsurteil steht aber: Herkunft des unter der Leiche gefundenen TAE-Steckers sei unbekannt (siehe Scan Urteil S. 21), bei Philipp „gefundenes“ „Tatkabel“ gehöre zum Ostrowski- Telefon (siehe Scans Urteil S. 30 und S. 37 weiter unten).
Das ist die exakte Umdrehung dessen, was der Kriminaltechniker vom LKA gesagt haben soll.
3. Übereinstimmung zwischen der zitierten Aussage des LKA-Technikers Minzenbach und den Worten des Urteiles herrscht allerdings in einigen Punkten: Der unter der Leiche gefundene TAE-Stecker und bei Philipp „gefundenes“ „Tatkabel“ gehören nicht zueinander, es hat sich ursprünglich um zwei Kabel gehandelt, von denen nur eines dem Ostrowski-Telefon zuzuordnen sei, während die Herkunft des anderen unbekannt sei.
4. Das Gericht ging nicht davon aus, dass Philipp J. ein anderes Tatkabel „bewusst“ mit zum Tatort gebracht habe, es ging davon aus, dass Philipp J. mit dem Ostrowski-Kabel gedrosselt habe (siehe Scan Urteil S. 37 weiter unten). Ob das Gericht davon ausging, dass Philipp J. „unbewusst“ und rein zufällig einen TAE-Stecker mit Kabelrest in seiner Hosentasche herumgtragen und im Gäste-WC der Ostrowskis verloren hatte, sagte es nicht; es gab sich einfach damit zufrieden, dass es zu dem unter der Leiche gefundenen TAE-Stecker mit Kabelrest nichts sagen konnte oder wollte und behandelte ihn bei allen Erwägungen so, als ob er gar nicht vorhanden gewesen wäre.
5. Vorab zwei Hinweise auf die vom Gericht selbst erklärten Indizien für Philipps Schuld, von „Beweisen“ redet das Gericht zurecht nicht, und zu seinem „Geständnis“:
Ich weiß es nicht, ob ich dazu noch einen Beleg finden kann, aber tatsächlich wurde das „Brotmesser“ erst später gefunden als Telefon und Kabel – angeblich aber auch am selben Fundort, nämlich in Philipps Zimmer. Sollte man in einem Mordfalle beim ersten Mal so liderlich „durchsucht“ haben? Das scheint vor allem deshalb nicht verständlich, weil man bei der ersten Durchsuchung ja Telefon und Kabel gefunden haben will. Nach dem Fund hätte sich doch jeder ambitionierte Kriminalist gesagt: „Jetzt stellen wir das Zimmer aber richtig auf den Kopf, jetzt bauen wir alles auseinander, sehen in jeder Ritze nach, dann finden wir bestimmt auch noch das Messer!“
Weiterhin überrascht es, dass das Gericht Worte des Philipp J. einmal absolut ernst nimmt, ein anderes Mal aber als Märchenerzählung bewerten muss: Dass er, nachdem er bis zum Beginn der Hauptverhandlung, also rund ein halbes Jahr in U-Haft, die Tat stets bestritten, dann zu Beginn der Hauptverhandlung „gestanden“ hatte, wurde vom Gericht als einwandfrei glaubhaftes Geständnis gewertet (siehe Scan Urteil S. 30 weiter unten), obwohl es andererseits selbst feststellen muss, dass das „Geständnis“ jedenfalls nicht zu den Erkenntnissen der Spurenauswertung passen kann (siehe Scan Urteil S. 30 weiter unten).
Im Übrigen halte ich die Vorwürfe unter:
Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
Medienartikel mit Aussage von Thomas Minzenbach, LKA-NRW:
kompletter Screenshot mit URL usw. aufrufbar:
Aus Strafurteil gegen Philipp Jaworowski, Urteil, S. 21:
Aus Strafurteil gegen Philipp Jaworowski, Urteil, S. 30:
Aus Strafurteil gegen Philipp Jaworowski, Urteil, S. 37:
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