Liebe Leute!
Es gibt sie, und man wird sehen, ob sie die Lage so einschätzen, wie ich es tue. Die Hoffnungen des Idioten bauen auf Sand, indem er Aussagen meinerseits so missinterpretiert, als habe Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus irgendetwas zu meiner Kenntnisnahme unternommen:

Das wagt Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus nämlich nicht, weil ihm nachweisliche Tatsachen, Gesetze und Rechtsprechung zu gut bekannt sind und er auch weiß, dass all diese Dinge mir bekannt sind. Mein Vorgehen ist in mehrfacher Weise durch das GG abgesichert, auch durch Urteile des BVfG, zudem könnte ein Präzedenzfall entstehen: Wenn der Staat mordet und zur Verdeckung Beweismittel und Gerichtsverfahren manipuliert, dabei einen Unschuldigen absichtlich falsch verurteilt, dabei von Rechtsanwälten, Gerichtsmedizinern, Psychiatrischen Gutachtern usw. begünstigt wird, alle Strafanzeigen dagegen irrational und unter Verweigerung rechtlichen Gehörs abschmettert, dann dürfte die schonungslose öffentliche Information darüber jedenfalls auch durch Artikel 20 (4) GG gedeckt sein, sofern dieser Norm überhaupt eine praktische Bedeutung zugemessen werden soll.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus hat unter diesen Umständen in dieser Sache so gut wie nichts mehr zu melden; was er tut oder nicht tut, werden in dieser Sache bereits ganz andere bestimmen.
Natürlich gibt es viele, und zu denen gehört sicherlich auch Dr. Ralf Neuhaus, die mich und meine Internetbeiträge gern los wären. Ihr Problem ist, dass sie in Glashäusern sitzen, während meine rechtliche Lage nicht unkomfortabel ist: Bewährungsfristen beginnen mit Rechtskraft des Urteiles, bis dahin müsste über jeden strafrechtlichen Vorwurf nach den Maßstäben der StPO verhandelt werden. Zudem ist es nach wie vor nicht anzunehmen, dass Hackmann ein auch nur annähernd Revisions dichtes Urteil auf die Beine bekommen könnte.
Die Frage ist nicht, wie gut ich mich halten kann. Die Frage ist, ob es zum Durchbruch reicht. Bereits den 2. WK hätte es nicht gegeben, wenn deutscher Widerstandsgeist auf Seiten des Bürgertums sich nicht die Hosen vollgepisst hätte. Wäre ich 1939 an Stelle des v.W. gewesen, dann hätte ich geputscht. V.W. tat es nicht – und hing später dennoch aufgehängt wie Schlachtvieh in der JVA Plötzensee. Auch das nur deshalb, weil am 20. Juli 1944 nicht entschlossen geputscht wurde. Unentschlossenheit auf Seiten der Putschisten, Sympathisanten, die sich sagten: „Wenn es gut gehen sollte, werde ich mitmachen. Aber bis dahin halte ich mich lieber raus.“
So sieht das deutsche Drama aus, treffend beschrieben auch von Carl-Friedrich von Weizsäcker:
http://freegermany.de/brd-verbrechen/i-silone-carl-f-von-weizsaecker.html
Wir werden sehen.
Liebe Grüße
Euer
Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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