Regierung Hannelore Kraft hat Landesvermögen veruntreut! / Annika Joeres, Ruhrbarone, wir-in-nrw, SPD NRW, SPD Berlin, SPD Hamburg, SPD Stuttgart, SPD Magdeburg, Sigmar Gabriel


In diesem Lande ist mittlerweile alles möglich. Nicht nur, dass der NRW-Finanzminister Walter Borjans in einem Gerichtsverfahren zugab, dass er Landesmittel veruntreut habe, sondern er wurde sogar vom Verfassungsgerichtshof NRW aufgefordert, diese Praxis bei Bedarf fortzusetzen, und die ganze Wirtschafts- und Politikpresse hält das nicht einmal für erwähnenswert. Das lässt ungeheuer tief blicken, was die Zustände in Politik, Staat und Medien angeht.

U.a. in einem Artikel der Westfälischen Nachrichten ist nachlesbar, dass NRW-Finanzminister Walter Borjans Mittel aus einem „Sondervermögen“ zur Abdeckung von West-LB-Risiken verwendet habe, um Landesausgaben zu tätigen, die mit dem West-LB-Risiko nichts zu tun haben. Dort ist ebenfalls nachlesbar, dass der VGH emphiehlt, diese Praxis bei Bedarf fortzusetzen:

Was bedeutet das? Im Sinne zukünftiger politischer Diskussionen möchte ich zunächst einmal kurz erklären, was Rücklagen und Rückstellungen sind, denn diese beiden Begriffe werden derzeit kräftig durcheinander geworfen.

Sowohl Rücklagen als auch Rückstellungen sind Begriffe aus der Bilanzbuchhaltung, die Bildung beider dient dem Zwecke, zukünftigen Zahlungsnotwendigkeiten gerecht zu werden. In der Bilanz finden sich beide Größen auf der sogenannten Passivseite wieder, die die Herkunft von Mitteln erklärt (Eigenkapital, Fremdkapital, Rücklagen, Rückstellungen, Gewinn). Indem ein Unternehmen also Rücklagen oder Rückstellungen bildet, schmälert es seinen (zu versteuernden) Gewinn, so wird Unternehmen die Gelegenheit gegeben, Risikovorsorge aus unversteuerten Geldern zu betreiben, was dem Schutz der Unternehmen vor Insolvenzen dient.

Wird die Praxis seriös gehandhabt, dann sorgt das Unternehmen allerdings auch dafür, dass den gebildeten Rücklagen oder Rückstellungen auf der Passivseite verwendbares Vermögen auf der Aktivseite (Mittelverwendung: Geld, Anlagegüter aller Art, Betriebsmittel usw., Verlust) gegenübersteht, z.B.:

Aktivseite                                      Passivseite

1.000.000 Euro Festgeld                 1.000.000 Euro Rücklagen

Der Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen ist dabei folgender:

Bei Rückstellungen steht es fest, dass irgendwann in der Zukunft gezahlt werden muss, wie zum Beispiel bei Pensionsrückstellungen, die ein Unternehmen aufgrund von Pensionszusagen bildet. In diesem Falle ist es praktisch sicher, dass zumindest ein Teil der Mitarbeiter das Renteneintrittsalter erleben wird, dass das Unternehmen dann in der Pflicht stehen wird, seine Pensionszusagen zu erfüllen.

Bei Rücklagen hingegen wird es nur befürchtet, dass in der Zukunft eine Zahlungspflicht entstehen könnte, die aber nicht unbedingt eintreten muss. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Landwirt Rücklagen für den Fall von Missernten bildete.

Darum ist im Falle der West-LB, wo man (angeblich?) noch nicht weiß, ob und was da in Zukunft auf das Land NRW zukommen wird, nicht die Rückstellung, sondern die Rücklage das passende Bilanzinstrument, um eine Risikovorsorge zu treffen: Mit (sehr) viel Glück braucht das Land NRW ja nicht nachzuschießen.

Nun hat das Land NRW bereits Rücklagen (Passivseite der Landesbilanz) für das West-LB-Engagement gebildet, denen offenbar ein „Sondervermögen“ (Aktivseite der Landesbilanz) gegenübersteht, das aus liquiden Mitteln besteht.

Nach den GoB, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung, darf und muss eine Rücklage dann aufgelöst werden, wenn entweder der befürchtete Schaden eingetreten ist und gezahlt wird, oder wenn sich aufgrund neuer Umstände ergibt, dass das bisher befürchtete Risiko entfallen ist. Das bedeuetet, das Land NRW dürfte die West-LB-Rücklagen soweit auflösen, wie es zu einem Nachschuss verpflichtet würde, oder ggfs. auch, wenn die West-LB samt ihrer Risiken verkauft würde oder die West-LB mit ihren Risiken selbst fertig geworden wäre. Von all diesen Dingen kann aber nicht die Rede sein.

Dennoch hat sich Walter Borjans an dem Sondervermögen vergriffen, das zur Vorsorge betreffend West-LB-Risiken gedacht war, und damit liegt im Grunde Veruntreuung vor: Es wurden Gelder, die vom alten Landtag für die Abfederung von West-LB-Risiken angelegt wurden, sachfremd verwendet.

Was das bedeutet, kann sich jeder ausrechnen: Rücklagen und womöglich auch Rückstellungen sind damit zu beliebiger Manipulationsmasse der NRW-Landesregierung verkommen, und dass gerade die Kraft-Regierung, die so mit Rücklagen umgeht, wie Walter Borjans es nun zugegeben hat, die Rücklagen für die West-LB laut Nachtrag-Haushalt erheblich aufstocken will, kann jeden anständigen Kaufmann nur fassungslos machen: Die GoB, die für alle Unternehmen von Omas Klümpchenbude bis hin zu den Konzerngiganten gelten, sollten sicherlich auch für die Landesregierung NRW gelten.

Dieser Kraft-Regierung sollte man die Bildung von Rücklagen generell verbieten, denn diese Kraft-Regierung hat ja bewiesen, dass sie Rücklagen bei Bedarf zweckentfremdet. Sollte die West-LB eine Nachschusspflicht des Landes begründen, dann kann immer noch ein spezieller Nachtragshaushalt verabschiedet werden, und dem müssten dann auch alle Parteien zustimmen, wenn sie sich nicht unseriös verhalten wollten.

Mit anarchistischen Grüßen

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?

https://belljangler.wordpress.com/2011/01/19/weg-mit-angela-merkel-und-der-ss-cdu-zentralrat-der-juden-cdu-stuttgart-cdu-hamburg-cdu-berlin-cdu-wiesbaden-cdu-magdeburg-cdu-wetter-ruhr/

https://belljangler.wordpress.com/2011/01/15/warnung-an-thomas-kutschaty-betreffend-jva-bochum-und-philipp-jaworowski/

Über belljangler
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, wohnhaft: Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

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