Kriegsminister Karl-Theodor von und zu Guttenberg und das Plagiat/ UNI Bayreuth, FB Jura
Februar 16, 2011 1 Kommentar
Keine Frage: Folgt man den Darstellungen in den Medien, dann müsste dem Kriegsminister Karl-Theodor von und zu Guttenberg tatsächlich der Dr.-Titel aberkannt werden, denn hier geht es nicht um versehentliche Zitierfehler, sondern um das Unterlassen von Quellenhinweisen im Falle längerer Textpassagen, vereinfacht gesagt: Karl-Theodor von und zu Guttenberg hat sich verbotenerweise mit fremden Federn geschmückt:
Das darf in wissenschaftlichen Arbeiten nicht geboten werden, das ist ein fundamentaler Verstoß gegen die Grundregeln für die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten.
Die Sache wird so oder so auf einen Hammer hinaus laufen: Erkennt die Fakultät Rechtswissenschaft der Universität Bayreuth dem Kriegsminister den Dr.-Titel ab, dann ist von Guttenberg politisch und gesellschaftlich erst einmal so gut wie erledigt.
Tut die bezeichnete Fakultät das aber nicht, dann ist sie so gut wie erledigt: Sie würde sich zum Gespött all derer machen, die mit einem Doktortitel noch einen wissenschaftlichen Anspruch verbinden; ein Doktortitel der rechtswissenschaftlichen Fakultät Bayreuth wäre in wissenschaftlichen Kreisen fortan nichts mehr wert.
Falls von Guttenberg den krumm erworbenen Dr.-Titel behalten dürfen sollte, möchte ich allen Jura-StudentINNen der Uni-Bayreuth ein Angebot machen:
Den Titel des plag-Dr. plag.-jur. kann ich verschenken! Als Exklusiv-Doppel-Plagiat, sogar ohne Doktorarbeit und Kolloquium!
Liebe Grüße
Euer
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?
TOP-WICHTIG:
Ganz Recht, Herr Sobottka, eine Kollegin und ein Kollege von mir (Dr.habil.) , die beide auch den Ph.D. haben, werden nur noch diesen benutzen, was ich eh tu, weil ich keinen deutschen Dr. habe … wie sich nun zeigt ist das auch nur gut so.
Der Herr Baron soll inzwischen die Hälfte seiner Dr.iur. Árbeit gelesen haben, aber der Herr Erstgutachter von der Bayreuther Jur.Fak. kommt wegen zahlreicher „Nebentätigkeiten“ (vor allem exzellent honorierter Rechtsgutachten als Prof.iur.) nicht vor Mitte des Sommersemesters 2011 dazu …
Gruß Angel