Warum die Staatsanwaltschaft auf die Einlegung einer Revision verzichtete / Simon McDonald, Annika Joeres, geflügelte Lanzenreiter, Robert Henderson und Charles S. Eaglestone
Februar 20, 2011 Hinterlasse einen Kommentar
Belljangler: „Winfried, Du sagst es oft, aber wohl noch lange nicht oft genug: „Man muss so tief sehen, wie man kann, wenn man zur Wahrheit will.“ Im Zuge der Fertigstellung der Revision bist Du zu neuen Sichtweisen gelangt?“
Winfried Sobottka: „Ja, zu Sichtweisen, die ich vorher nicht hatte, obwohl ich sehr gut wusste, was im Einzelnen gelaufen war. Beim Schreiben der Revision aber sah ich es plötzlich sehr konzentriert unter dem Aspekt, mit welcher Begründung der BGH eine Revision ablehnen könnte, falls ich dem nicht vorbauen sollte.“
Belljangler: „Den Aspekt der Revision hast Du aber immer schon vor Augen gehabt…“
Winfried Sobottka: „Das schon, aber bisher war es mir immer nur darum gegangen, Rechtsverletzungen aufzeigen zu können, dem diente z.B. der Antrag der nachlesbar ist unter:
https://belljangler.wordpress.com/2010/11/21/kritik-an-der-arbeit-von-dr-med-michael-lasar-dortmund/
Für das Schreiben der Revision kamen aber noch andere Dinge hinzu: Einerseits gibt es ein paar sehr strenge Vorschriften, was Form und Inhalte angeht – scheitert man auch nur an einer einzigen davon, dann ist es für das entscheidende Gericht eine absolute Kleinigkeit, einen ansonsten noch so sehr begründeten Antrag nieder zu schmettern. Doch das ist nicht das einzige: Selbst, wenn schlimmste Rechtsfehler massenhaft begangen wurden, kann dass entscheidende Gericht u.U. im Grundsatz sagen: „Die und die Rechtsfehler sind zwar begangen worden, sie waren auch schwer, aber wenn sie nicht begangen worden wären, dann wäre das und das zum Ergebnis geworden, und der Angeklagte wäre damit erkennbar nicht besser gefahren, so dass es nicht zu erwarten steht, dass eine Neuauflage des Verfahrens im Vorteile bringen könnte.“
Das dürfte der Grund scheinbarer Milde in meinem Falle sein, die schließlich dazu führte, dass Dr. Lasar – abgesehen von der Cannabisstraftat – in allen Fällen verminderte Schuldfähigkeit forderte, was sowohl vom Gericht als auch von der StA vollständig akzeptiert wurde, also in allen Fällen, denen ein politischer Hintergrund zugrunde lag, deren wahre Hintergründe der BRD-Staat auf Teufel komm‘ heraus nicht verhandeln will, weshalb man ursprünglich ja auch darauf gezielt hatte, mich unter rigidesten Rechtsbrüchen nach § 63 StGB in die Psychiatrie zu bekommen, weshalb Dr. Cleef versuchte, mich nach § 9 PsychKG wegzusperren, weshalb es zwei Betreuungsverfahren gegen mich gab usw.
Das war wohl auch der wahre Grund dafür, dass Richter Hackmann sich letztlich nicht dagegen sperrte, im Falle des angeklagten angeblichen Widerstandes gegen die Staatsgewalt letztlich zu entscheiden, dass eine solche Tat nach Ansicht des Gerichtes tatbestandlich gar nicht vorgelegen habe. Selbst wenn es zu einer Neuverhandlung kommen sollte, würde also der Punkt Widerstand gegen die Staatsgewalt erledigt sein.
In den übrigen Fällen droht die Gefahr, dass der BGH z.B. sagen könnte: „Nach allem war der Gutachter sachlich zwar zurecht abgelehnt worden, aber aufgrund seiner Empfehlungen bekam der Angeklagte erheblichen Strafnachlass, so dass sein weiterer Einsatz sich für den Angeklagten nicht nachteilig auswirkte. Das Gericht kann nicht erkennen, dass der Einsatz eines fehlerfrei arbeitenden Gutachters den Angeklagten im Ergebnis besser gestellt hätte, und aus diesem Grunde ist der Revisionsantrag des Angeklagten zu verwerfen.“
Ein solches Schlupfloch für eine scheinbar saubere Ablehnung meines Revisionsantrages wäre dem BGH nicht geblieben, wenn die Staatsanwaltschaft auch einen Antrag auf Revision gestellt hätte: Dann hätte der BGH auch dann pro Neuverfahren entscheiden müssen, wenn begangene Rechtsfehler sich womöglich zu meinen Vorteil ausgewirkt hätten, wenn also ein Nerverfahren zu einem schlechteren Urteil für mich führen könnte. Das ist tatsächlich der Grund dafür, dass es engagierten Strafverteidigern gelegentlich sehr gut passt, wenn auch die Staatsanwaltschaft Revision einlegt.“
Belljangler: „Du wirst dieses Schlupfloch kitten?“
Winfried Sobottka: „Es ist gekittet, sogar doppelt: Erstens habe ich es gefüllt, zweitens noch einen Flicken darauf geschweißt. Dem BGH wird nichts anderes als erkennbar politisch motivierter Rechtsbruch verbleiben, wenn er dem Revisionsbegehren nicht statt geben sollte. Schöne Grüße an Dr. Roggenwallner alias dasgewissen:“
@ UNITED ANARCHISTS: Unsere Internetforce ist unbezwingbar, und ich weiß natürlich, dass Ihr von mir erwartet, dass ich mich von den SS-Satanisten nicht verarschen lasse. 😉
@ alle anderen Freunde der Freiheit und des Anstandes: Vielen Dank für die vielfältige Unterstützung! Der SS-Satanismus wird endgültig überwunden werden, wenn wir weiter kämpfen!
Liebe Grüße
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?
TOP-WICHTIG:
https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/
https://belljangler.wordpress.com/2011/02/12/winfried-sobottka-uber-machbare-visione
Ich, Winfried Sobottka, geb. am 16.07. 1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, sehe mich u.a. durch die unglaubliche Geheimniskrämerei der Behörden im Mordfalle Kirsten Heisig ( LINK ) zu einer Erklärung veranlasst:
In vollem Bewusstsein meiner geistigen Kräfte erkläre ich hiermit öffentlich, dass ich im Falle meines Todes, meiner Inhaftierung oder meiner Verbringung in die Psychiatrie oder meines spurlosen Verschwindens die öffentliche Darlegung aller Umstände wünsche und jeder beliebigen natürlichen und juristischen Person ein volles / uneingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber allen Behörden und Ärzten einräume.
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