Winfried Sobottka: Post von der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe /Hannelore Kraft, Thomas Kutschaty, Annika Joeres, Gaby Ochsenbein


Ladies and Gentlemen!

Ich habe heute Post von der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe erhalten, betreffend meinen Antrag auf Revision beim BGH im Verfahren

36 KLs-155 Js 170/07-51/07 am Landgericht Dortmund, Richter Helmut Hackmann und Richter Tim Schlözer.

Nach Darlegungen der Generalbundesanwaltschaft ist davon auszugehen, dass ich in der Gerichtsgeschäftsstelle hereingelegt wurde, dass ich schlichtweg dahingehend belogen wurde, die zur Anlage gereichte schriftliche Revisionsbegründung sei vom BGH zu prüfen.

Dem ist nach Angaben der Generalbundesanwaltanwaltschaft Karlsruhe aber nicht so, so dass umfangreicher Sachvortrag einfach unter den Tisch fällt.

Im Ergebnis beantragt die Generalbundesanwaltschaft, den Antrag auf Revision abzuweisen, weil sie selbst keine Gründe für seine Berechtigung sehen will.

Es zeichnet sich also einmal mehr ab, dass die BRD-Justiz auf beliebige Rechtsverweigerung eingerichtet ist.

In diesem Falle ist das zunächst allerdings nicht tragisch: Meine Revisionsbegründung baut überwiegend auf Sachrügen, d.h. auf Rügen, die Fehler im Urteil selbst angreifen, die allein aus der Sichtung des Urteils heraus, also ohne Hinzuziehung weiterer Informationen oder Belege, auch als Fehler erkannt werden können.

Solche Fehler muss der BGH bereits dann berücksichtigen, wenn eine Sachrüge überhaupt gestellt ist, wozu der Satz ausreicht: „Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts.“

Dass die Generalbundesanwaltschaft meint, im Urteil keine Fehler gefunden zu haben, die eine Revision begründen könnten, sagt zwar viel über die Generalbundesanwaltschaft, aber nichts über das Urteil aus, wie sich bereits an einem Teil der Sachrügen ablesen lässt:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/00-vorgeschmack.html

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/begruendung-endf/00-s-11-16-sachrue-volksverh.html

http://www.die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/begruendung-endf/00-s-09-10-sachrue-knappmann.html

http://www.die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/begruendung-endf/00-s-17-18-sachrue-sonst.html

Nun, bis zum Freitag, dem 20. Mai (Posteingang beim BGH) kann ich zu dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft schriftlich Stellung nehmen, damit den Inhalt aller Sachrügen erneut vortragen, sogar noch zusätzliche Sachrügen einbringen, weiterhin monieren, dass ich nach Lage der Dinge von der Gerichtsgeschäftsstelle Dortmund arglistig getäuscht wurde und mein Menschenrecht auf Selbstverteidigung in Strafverfahren grob verletzt wurde.

Der BGH wird eiskalte Willkür und grobe Missachtung seiner bisherigen Rechtsprechung in zentralen Punkten beweisen müssen, um dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft zu entsprechen.

Winfried Sobottka