Winfried Sobottka betreffend seinen Revisionsantrag am 10. Juni 2011 /Claus Plantiko, Frank Fahsel,revision zu Protokoll der Gerichtsgeschäftsstelle, rechtsbeuger-news,Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FB 03 WWU Münster, Hans-Werner Sinn, Simon McDonald
Juni 10, 2011 1 Kommentar
Belljangler: „Winfried, in Deiner Erwiderung zur Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft zu Deinem Revisionsbegehren hast Du Dich gegenüber dem BGH einerseits sehr darum bemüht, die allgemeine Sachrüge sehr sachlich begründen, andererseits hast du aber auch ziemlich viel Klartext von Dir gegeben, z.B.:
Ich gebe zu bedenken, dass bereits die Gestaltungsvorschriften zur Abgabe einer Revisionsbegründung zu Protokoll der Gerichtsstelle erkennbar darauf ausgerichtet ist (sind), Verfahrensfehler zu Ungunsten eines Angeklagten zu produzieren: Nun aufgeklärt, dass es nicht reicht, die Begründung als Anlage zu Protokoll zu geben, wäre die Alternative gewesen, dass die Protokollantin die komplette Begründung abgeschrieben hätte, wie sie es mir für den Fall bedeutet hatte, dass ich auf eine allgemeine Sachrüge verzichten wolle – die mir vorher nicht bekannt war, so dass ich orientierungslos war.
Es erschließt sich unmittelbar jedem, dass es ein völlig nutzloser Akt ist, eine in zwei Kopien mitgebrachte Revisionsbegründung abzuschreiben, anstatt eine zu verlesen und dann unterzeichnet zur Akte zu nehmen. Es erschließt sich ebenfalls jedem, dass das Abschreiben einer umfangreichen Revisionsschrift erstens sehr viel Zeit kostet, zweitens die Protokollantin geneigt macht, sich irgendwie an dieser Arbeit vorbeizudrücken.
Diese nun von mir verstandene Formvorschrift kann daher nur den Zweck haben, auch noch so berechtigte Revisionsanliegen mit formalen Tricks nieder zu schmettern, ein anderer Zweck ist definitiv nicht ersichtlich, denn jede denkbare Prüfung könnte auch beim Verlesen einer mitgebrachten Begründungsschrift erfolgen.
Auch der Umstand, dass die Protokollantin in heutiger Zeit nicht ein maschinenschriftliches Protokoll anfertigte, sondern ein in unleserlicher Handschrift geschriebenes, ist durch nichts anderes erklärbar als dadurch, dass der Täuschung Tür und Tor geöffnet werden sollten.
Ich rüge die Verletzung der UNO-Menschenrechtskonvention hinsichtlich des Rechtes auf Selbstverteidigung in Strafverfahren und rüge die Verletzung rechtlichen Gehörs – in beiden Fällen begründet durch sinnlose Hürden einerseits und durch offensichtliche Täuschungsabsicht der Protokollantin andererseits.
Und auch:
Hier hat das Gericht es eindeutig an der gebotenen Sachaufklärung fehlen lassen, den Vorgaben der BGH-Rechtsprechung hinsichtlich der Anwendung der §§ 20,21 StGB wurde nicht im Geringsten entsprochen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass das Urteil erhebliche Mängel aufweist, betreffend mangelnde Sachaufklärung, Missachtung von Tatsachen, offenkundigen Falschbewertungen, Widersprüchlichkeiten. Es werden nicht Urteile hergeleitet, sondern es wird versucht, gewollte Urteile zu begründen, wobei unpassende Tatsachen einfach ignoriert werden, wobei auch vor völlig unnachvollziehbaren willkürlichen Wertungen nicht zurückgeschreckt wird. Nach meinem insofern mittlerweile fundierten Kenntnisstand sind solche Vorgehensweisen der deutschen Justiz mittlerweile, wie ja auch von Frank Fahsel nahegelegt, typisch für die deutsche Justiz. Man muss krank sein, um das zu wollen oder sich auch nur damit abfinden zu können, schwer krank sogar. Ich will und kann mich damit nicht abfinden, halte es vielmehr für das höchste Gebot, diesen Zustand belegende Tatsachen bestmöglich zu verbreiten, weil .dieser Zustand auf breiter Front zu haarsträubendem Unrecht führt, das Menschschicksale zur Hölle macht, während enorme Anstrengungen von Staat, Medien usw. .unternommen werden, um dem Ausland und dem eigenen Volk einen in praxi funktionierenden, vorbildlichen Rechtsstaat vorzugaukeln.
Nach bisheriger BGH- und sonstiger Rechtsprechung, wobei man wohl von der „Vorzeige“-Rechtsprechung reden muss, kann das Urteil nur vollständig aufgehoben werden, was hiermit nochmals beantragt ist.
Hast Du keine Angst davor, den BGH wütend zu machen?“
Winfried Sobottka: „Ich bin doch kein deutscher Rechtsanwalt:
Dass die justizielle Rechtsbeugerei sehr weitgehend zum Standard deutscher Rechtsprechung geworden ist, liegt doch nicht zuletzt daran, dass alle aus Angst vor Willkür vor den Richtern herum kriechen. Wenn ein Richter solche Signale erhält, dann wirken sie in fataler Weise. Der Richter fühlt sich dann als Herr über Recht und Willkür bestätigt, sonnt sich in dem profilneurotischen Gefühl perverser Macht, und macht erst recht das, was er will. Sollen die BGH Richter doch Willkür an den Tag legen, ich werde dann dafür sorgen, dass es für sehr viele Leute transparent wird. Die BGH Richter sind dem Gesetz verpflichtet, sie sind keine Götter, denen die Rechtsbeugung gestattet ist. Sollten sie das noch nicht verstanden haben, dann muss eben dafür gesorgt werden, dass sie es verstehen – und dazu werde ich meinen Teil sehr gern beitragen.“
Belljangler: „Die Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft und Deine Erwiderung darauf kann man übrigens hier nachlesen:
Winfried, auf Wunsch des Claus Plantiko musstest Du einen Artikel zumindest vorübergehend wieder aus seinem Blog entfernen.“
Winfried Sobottka: „Er fand es es besser, seinen Brief an einen Karikaturisten zumindest solange als privat zu behandeln, wie er nicht beantwortet ist. Für mich wiederum ist klar, dass Claus Plantiko, der den Blog in absehbarer Zeit zur eigenen Gestaltung verwenden wird, zu bestimmen hat, was er nicht auf seinem Blog veröffentlicht haben möchte. So veröffentliche ich dort nur Inhalte, die entweder von ihm selbst sind, oder die er ausdrücklich veröffentlicht haben möchte. Und wenn ich versehentlich etwas von ihm stammendes veröffentliche, obwohl er es eigentlich nicht will, dann markiere ich es auf seinen Hinweis hin im Dash-Board als „privat“, so dass es für niemand anderen als den Administrator zu sehen ist. Ich würde es mir nicht anmaßen, dem Claus Plantiko vorzuschreiben, was auf seinem Blog veröffentlicht werden soll, und mein derzeitiges Agieren als Administrator ist nur vorübergehend und unter der Prämisse zu sehen, dass ich dort ausschließlich veröffentliche, was er auch in seinem Blog veröffentlicht haben will.“
http://clausplantiko.wordpress.com
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
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