Axel Möller, Stralsund, kann man nicht gerade als meinen Freund bezeichnen. Er hat sich zum Teil nicht fein mir gegenüber benommen, weil ihm die politische Richtung meiner Kommentare auf Altermedia nicht passte. Ich bin ihm nichts schuldig geblieben, habe mich entsprechend öffentlich über ihn geäußert.
Unabhängig von der Person des Axel Möller muss es aber sein, dass jeder Mensch einen Anspruch auf Gerechtigkeit hat. Also auch Axel Möller.
Was aber in der jüngeren Vergangenheit gegen ihn läuft und demnächst offenbar potenziert gegen ihn laufen soll, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun:
An Axel Möller soll ein Exempel statuiert werden, das aus mehreren Gründen höchst fraglich ist. Zjm einen kann kein Zweifel daran bestehen, dass zumindest ein erheblicher Teil der schlimmsten Kommentare auf Altermedia von Staatsschützern geschrieben wurden, die den Dauerkonflikt zwischen „Links“ und „Nazis“ in erheblichem Maße schüren, wenn nicht gar überhaupt erst produzieren. Ich kenne ähnliche Vorgehensweisen aus eigener Erfahrung: In den damaligen Thomas-Voggel-Tengen -Foren traten hordenweise Staatsschutzagenten und deren Kumpanei auf auf, die mich bedrohten, auf‘ s übelste beleidigten, sonstwie provozierten usw., drei Namen wurden mir letztlich bekannt. Strafanzeigen gegen sie wurden vom Staat unterdrückt, doch meine Reaktionen auf den Terror wurden strafrechtlich verfolgt.
Wenn der Staat es nicht gewollt hätte, dass Axel Möller aus einer Dachmansarde heraus die deutsche Ausgabe von Altermedia betreibt, dann hätte er es sehr früh abstellen können!
Zweitens ist schon jetzt klar, dass die Richter kurzen Prozess machen werden, also nicht etwa danach fragen werden, was durch Meinungs- oder Informationsfreiheit gedeckt sein könnte, was aber nicht.
Drittens sieht es sehr danach aus, als ob ein Mitbeschuldigter nun mit der Justiz auf Tasche spielte.
Man kann über Axel Möller denken, was man über ihn denken will, eine Schweinerei an ihm bleibt eine Schweinerei, und eine Schweinerei des Staates ist eine Schweinerei, die niemals nur ein Angriff auf eine Person, sondern stets ein Angriff auf all diejenigen ist, die Gerechtigkeit wollen.
Ich zitiere aus:
http://altermedia-deutschland.info
und bitte um Beachtung und Verbreitung, die Prozesstermine sind im Text genannt.
Altermedia-Prozeß ab 4. Oktober in Rostock
On 1. September 2011 · 168 Comments · In Dissidenten
Nordkurier 31.08.11
“…Zwei Männer aus Stralsund müssen sich ab Anfang Oktober vor dem Rostocker Landgericht wegen rechtsextremistischer Inhalte im Internet verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den 47 und 30 Jahre alten Angeklagten zur Last, in 50 Fällen durch Veröffentlichungen auf der Internetseite Altermedia Deutschland straffällig geworden zu sein. Sie sollen zwischen Dezember 2008 und Juli 2010 nationalsozialistische Kommentare, Verherrlichungen und Kennzeichen sowie verfassungsfeindliche Parolen, Beleidigungen von Politikern und Aufforderungen zur Begehung von Straftaten veröffentlicht haben, wie das Landgericht Rostock am Dienstag mitteilte.
Der Prozess beginnt am 4. Oktober und ist zunächst auf fünf Verhandlungstage angesetzt. Die letzte Verhandlung ist für den 26. Oktober anberaumt. Axel M. und Robert R. befinden sich derzeit auf freiem Fuß. Einer der beiden Angeklagten, der Rechtsextremist Axel M., war bereits vor rund anderthalb Jahren vom Landgericht Stralsund als redaktionell Verantwortlicher einer rechten Internetseite zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden.
Prozeßdiskussion und Kaffeesatzleserei beim Klub der Ungeküßten
Rostock / Mecklenburg: Am 4. Oktober beginnt vor dem Landgericht Rostock der sogenannte “Altermedia-Prozeß”. Angeklagt sind die Stralsunder Axel Möller und Robert Rupprecht. Im Vorladungsschreiben heißt es zum Gegenstand des Verfahrens “wegen verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen pp..”
Rupprecht wirkte bei Altermedia vornehmlich in der Zeit von Anfang 2007 bis Juli 2010 mit, stieg dann aber aufgrund des juristischen Drucks wegen anderer Straftaten, weniger politischen Charakters gänzlich aus, dabei familiäre Gründe angebend. Da er sich im vergangenen Jahr beharrlich Kontaktversuchen seines Mitangeklagten zu einer Koordinierung der Verteidigung vor dem Landgericht verweigerte und auch anderen Szeneangehörigen zu verstehen gab, daß er sich aus dem politischen Milieu zurückziehen wolle, ist davon auszugehen, daß er auf die eine oder andere Weise bestrebt ist, seinen Frieden mit der Justiz zu machen.
Möller hingegen ließ bislang keinen Zweifel daran, daß er in dem zu erwartenden Verfahren lediglich eine juristische Posse sieht, bei der das Urteil bereits feststeht. Zuletzt war Möller im März vergangenen Jahres vom Stralsunder Amtsgericht wegen verschiedener Meinungsdelikte, die teilweise bis in die Jahre 2004 und 2005 zurückfielen und zum größten Teil noch nicht einmal von ihm verfaßt waren, zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt, wozu sich noch in etwa die gleiche Summe an Gerichtskosten gesellt, da die in jener Zeit angefallenen Überwachungskosten sowie die Kosten für eine bei einer Hausdurchsuchung demolierte Tür ebenfalls getragen werden müssen. Eine ursprünglich von ihm beantragte Berufung, bei der er hätte nachweisen können, daß 10 von 11 Anklagepunkten gar nicht auf ihn zutreffen, wurde am 17. Mai zurückgezogen, nachdem ihm vom Richter Klingmüller unmißverständlich bedeutet worden war, daß auch ein Wegfall verschiedener Anklagepunkte nichts am bisherigen Straßmaß ändern würde, daß er ohnehin als viel zu gering bemessen ansah. Wo ein persönlicher Schuldnachweis nicht erbracht werden konnte, so ließen Gericht und Staatsanwalt erkennen, würde man eben auf Mitschuld erkennen, was letztlich aufs selbe hinauslaufen würde.
Darüber hinaus gab das Gericht ihm verstehen, daß eine fortgesetzte Berufung zu einem Prozeß von mehreren Tagen führen würde, so daß in diesem Fall, selbst im Falle eines angesichts der Haltung des Gerichtes allerdings unwahrscheinlichen teilweisen Erfolges, die Gerichtskosten eine eventuelle Reduzierung der Tagessätze ausgleichen würden.
Bereits im ersten Prozeß sorgte das Gericht dafür, daß das Pro und Kontra der Strafbarkeit der einzelnen Anklagepunkte gar nicht zur Sprache kamen, indem man sich letztlich auf den technischen Nachweis beschränkte, daß der Angeklagte die Möglichkeit hatte, eigenständig Artikel auf Altermedia einzustellen. In der Berufungsverhandlung wurde dann endgültig und eindrucksvoll klargemacht, daß es dem Gericht darauf auch gar nicht ankommt, da der Angeklagte so oder so für schuldig befunden wird. Ein Verhalten das nicht überraschend ist, wenn man weiß, daß der Stralsunder Prozeß, wie auch der kommende in Rostock auf oberstes politisches Geheiß und medialen Druck hin angestrengt wurden, bzw. wird, nachdem man über Jahre hinweg keinen Anlaß zu einer Strafverfolgung fand, bzw. nicht zu finden vorgab.
Von diesem Aspekt aus betrachtet, halten wir es für unwahrscheinlich, daß die Verhandlung tatsächlich den zunächst auf fünf Tage angesetzten Zeitraum in Anspruch nehmen wird, sondern wesentlich kürzer sein wird, da der Fall von der Sache her ziemlich klar ist und die Anklage, zumindest was Möller betrifft, auch gar nicht in Abrede gestellt werden wird. Dies umso mehr, da es in diesem Fall wirklich nicht einen einzigen der bislang 50 Anklagepunkte gibt, für den man sich genieren müßte. Insofern dürfte von Möller vor dem Landgericht Rostock weniger ein Geständnis, als vielmehr ein Bekenntnis erwartet werden. Die Anklageschrift wird zu gegebener Zeit auch von Altermedia veröffentlicht werden.
Für ihn, wie auch für seinen Mitangeklagten, trotz dessen ostentativen Rückzug von Internetbetätigung Szene, dürften nach unserer Schätzung in jedem Fall Freiheitsstrafen von nicht unter zwei Jahren zu erwarten sein.
Möller stand in der Vergangenheit bereits schon zweimal wegen politischer Meinungsdelikte vor Gericht. Einmal im Juni 2000 weil er ein Gedichtzitat aus Dingelstedts “Liedern eines kosmopolitischen Nachtwächters” im Forum der jüdisch-zionistischen Internetseite HaGalil.com verwendete:
“…Wohin ihr faßt, ihr werdet Juden fassen,
Allüberall das Lieblingsvolk des HErrn,
Geht, sperrt sie wieder in die alten Gassen,
Eh sie euch in die Christenviertel sperrn.”
Das Gedicht ist ebenso wenig wie der Gedichtzyklus aus dem es stammt in Deutschland verboten und war in der Vergangenheit auch als Druckausgabe erhältlich. Beim Gutenbergprojekt von SPIEGEL ONLINE kann man es seit etlichen Jahren als Ganzes lesen, ohne daß es deshalb rechtliche Probleme wegen der Veröffentlichung von Strophen dieser Art, die in diesem Gedicht keineswegs einzig dastehen, gab.
Das andere Mal stand Möller am 22. August 2002 vor Gericht, als ihm zum Vorwurf gemacht wurde, in einem Flugblatt, daß er für die NPD Greifswald angefertigt hatte, die Existenz einer Gaskammer im KL Ravensbrück geleugnet zu haben. Möller hielt sich dafür umso mehr für berechtigt, da er als Jugendlicher im Rahmen der Vorbereitung auf die Jugendweihe 1976 selber an Ort und Stelle weilte, ohne daß man ihm und seiner Schulklasse eine Gaskammer offeriert hätte. Vor Gericht verwies er in diesem Zusammenhang auf die Zeugenaussage der jüdischen Kommunistin Vaillant-Coutourier, jene Dame die die Flammen aus den Schornsteinen des Krematoriums von Auschwitz gesehen haben will und die im Falle Ravensbrück behauptete, die Gaskammer – nach der Befreiung – des Lagers besichtigt haben will. Möller hatte, bevor er dies vorbrachte, den von den jetzigen Ravensbrück-Verwaltern ins Feld geschickten “Sachverständigten” befragt, ob er der Meinung sei, daß die Wachkommandos der SS vor ihrem Abzug die Spuren ihrer Verbrechen verwischt hätten, was von diesem bejaht wurde. Daraufhin legte Möller die oben genannte Aussage vor und fragte den Sachverständigten, wohin die Gaskammer – nach der Befreiung – denn verschwunden sei und warum es keine Wochenschauaufnahmen gibt, die dieses Zeugnis für die menschenverachtenden Verbrechen des Nationalsozialismus der Öffentlichkeit präsentierten, da solche Aufnahmen doch DER einzigartigste Beleg für die Existenz der Gaskammern per se gewesen sein müßten.
Das Ende vom Lied, der “Sachverständige” geriet ins Steuern und erklärte, daß er doch eigentlich kein Kriegsexperte sei und das Gericht befand, daß es nach Kriegsende Wirren gegeben hätte, bei denen man im Nachhinein nicht mehr genau feststellen könne, was denn nun eigentlich wirklich passiert wäre. Auf das Urteil hatte dies freilich keinen Einfluß, sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe.
Weiterer Kommentar wohl überflüssig.
An dieser Stelle die bislang anberaumten Gerichtstermine für den Altermedia-Prozeß:
Landgericht Rostock, Neuer Markt 3, 18055 Rostock
04.10.11 9:30 Saal 333
11.10.11 9:30 Großer Saal (204-206)
12.10.11 9:30 Großer Saal (204-206)
20.10.11 9:30 Saal 305
26.10.11 9:30 Großer (204-206)
Siehe auch
Axel Möller – Netz gegen Nazis
Axel Möller – Metapedia
50 Straftaten – Altermedia-Prozess beginnt im Oktober Endstation Rechts 28.08.11
Prozess gegen Altermedia-Betreiber im Oktober – NPD-Blog.info 28.08.11
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