„Planvolles Vorgehen“ nach einem Mord…/ Polizei Berlin, Polizei München,Polizei Iserlohn, Polizei Werl, Polizei Lüdinghausen
September 9, 2011 Hinterlasse einen Kommentar
Das Landgericht Hagen behauptet in seinem Strafurteil gegen Philipp Jaworowski mehrfach, er habe nach dem Mord planvolles und zielgerichtetes Handeln erkennen lassen, um Spuren zu beseitigen und einer Aufdeckung seiner Täterschaft zu entgehen, siehe u.a.:
Zugleich erklärt es, Philipp sei nach der Tat nach hause gefahren und habe alle Tatwerkzeuge in die Duschtasse gepackt und fließendem Wasser ausgesetzt:
Warum nur fließendem Wasser, wenn er doch planvoll und zielgerichtet Spuren beseitigen wollte? Warum hat er die Sachen nicht einer scharfen Chemikalie (z.B. WC-Reiniger, Essig) ausgesetzt, so dass von DNA-Spuren nichts mehr übrig geblieben wäre?
Kaum, nachdem Philipp nach dem Mord zuhause angekommen sein soll, wollen ihn Zeuginnen schon wieder im Auto gesehen haben:
Warum hatte er die Tatwerkzeuge nicht mitgenommen, um sie sofort in die Ruhr oder den Harkortsee zu werfen, die er per Auto bestens hatte erreichen können, auch an Stellen, wo ihn in der Nacht niemand gesehen hätte?
Und wie kommt es, dass er zwar einen Kochtopf, aber nicht die übrigen Tatwerkzeuge entsorgt hatte, als Wochen nach der Tat die Polizei bei ihm schellte, während er aus den Medien gewusst hatte, dass er als (angeblicher?) Internetkontakt von Nadine aus Sicht der Polizei zu den Tatverdächtigen gehören müsste?
So soll planvolle und zielgerichtete Spurenbeseitigung ausssehen?????
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