Angebot an Dr. med. Bernd Roggenwallner / Polizei Iserlohn, Polizei Arnsberg,Annika Joeres, Manfred Ostrowski, Caroline Ostrowski
September 18, 2011 Hinterlasse einen Kommentar
Hallo, Dr. Roggenwallner alias dasgewissen.wordpress.com!
Offensichtlich bringt es Sie um den Verstand, was ich im Internet publiziere:
Nun, sicherlich werden meine Beiträge nicht allen Menschen gefallen, aber Ihre überaus heftigen Reaktionen legen doch den Schluss nahe, dass Sie sich in besonderer Weise betroffen fühlen.
Aber darum soll es jetzt gar nicht gehen, auch nicht darum, dass Sie unter Pseudonym anstatt unter Ihrem Klarnamen Dr. Roggenwallner gegen mich giften.
Ich will Ihnen vielmehr einen Vorschlag zur Bereinigung machen:
Wir diskutieren – ohne gegenseitige Beleidigungen u.ä. – ganz nüchtern und sachlich alles durch, was ich behaupte, und von allem, was Sie mit Argumenten ausräumen können, werde ich mich dann distanzieren.
Sie können dabei unter Ihrem Pseudonym dasgewissen schreiben, angemeldet auf Ihrem Blog, so dass kein Zweifel daran bestehen kann, dass es der Bloginhaber von dasgewissen.wordpress.com ist, der da in Kommentaren auf meinem Blog mit mir diskutiert.
Wenn man sich vor Augen hält, wie sehr meine Veröffentlichungen Sie aufwühlen, wenn man sich ferner vor Augen hält, dass Sie ja behaupten, ich würde nur Unsinn von mir geben, dann müsste es Ihnen doch gefallen, meine Behauptungen auf diesem Wege ausräumen zu können, so sehr, dass Sie dafür auch den Gang sauberer Diskussion und den Verzicht auf Beleidigungen inkauf nehmen können müssten.
Fangen wir also an, und zwar hiermit:
Tatsache ist, dass Presseartikel zur Verhaftung des Philipp Jaworowski zwar den Fund von Telefon und Telefonkabel in seinem Zimmer melden, aber nicht den Fund des Messers. Tatsache ist weiterhin, dass die Polizei Hagen das Messer nach Phillips Verhaftung noch suchte, wie einem damaligen Artikel aus ihrer Pressemappe zu entnehmen ist, datiert vom 20.09.2006, also rund eine Woche nach Philipps Verhaftung und der ersten Durchsuchung seines Zimmers (Anklicken zum Aufruf, dann nochmals zur Vergrößerung):
Dem Strafurteil ist zu entnehmen, dass das Messer in Philipps Zimmer gefunden wurde, dem Artikel aus der Polizeipressemappe, dass man das Messer bei der ersten Durchsuchung nicht gefunden hatte, sondern es Tage danach immer noch suchte. Also muss man es bei einer späteren als der ersten Durchsuchung gefunden haben, bei der zweiten, vielleicht auch erst bei einer dritten, vierten, fünften oder sechsten…
Woran also kann es gelegen haben, dass die Polizei das Messer erst bei einer zweiten oder späteren Durchsuchung fand, aber nicht bei der ersten? Was meinen Sie?
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