Winfried Sobottka über Toolprogrammierung, Revision und Claus Plantiko / CDU Bonn, SPD BONN, FDP BONN, DIE GRÜNEN BONN, Rechtsbeugernews, womblog


Belljangler: „Winfried, Dein in der letzten Nacht geschriebenes Basic-Tool hat einen Bug…“

Winfried Sobottka: „Der sich nur beim Einfügen von Textkonserven auswirkt und leicht zu beheben ist: Ich habe es vergessen, die Datei auf #3 am Ende zu schließen… Außerdem habe ich eine Redundanz im Code – es wird etwas überprüft, was an der Stelle nicht mehr zutreffen kann. Ich schreibe Programme nie im ersten Guss, ohne irgendetwas … Na ja….“

Belljangler: „War es sehr schwer, unter dem Eindruck der Mikrowellen zu programmieren?“

Winfried Sobottka: „Na ja, das Programm ist ja im Grunde trivial, aber ich hatte tatsächlich eine innere Abneigung gehabt, unter diesen Umständen überhaupt zu programmieren. Man sieht ja auch, dass das Programm im Prinzip in wenigen Stunden geschrieben wurde, inklusive Austesten der Funktionen (außer Einfügung von Textkonserven). Aber ich war eben lange nicht daran gegangen. Ich hab auch seit Wochen das Buch über Python 3 – und es ist noch eingeschweißt.“

Belljangler: „Am 6. August läuft die Frist ab, innerhalb derer Du auf den 2. Antrag der Generalbundesanwaltschaft reagieren kannst…“

Winfried Sobottka: „Mir liegen bereits zwei Stellungnahmen vor, die der vorzügliche Jurist Claus Plantiko dankenswerter Weise in dieser Sache für mich erstellt hat, und auch ich werde noch zeitig reagieren und dann alles veröffentlichen.“

Belljangler: „Betreffend Claus Plantiko bist Du Dir mit Robert Walter einig?“

Winfried Sobottka: „Ja. Er meint wie ich, dass Claus Plantiko hervorragend mündlich formuliere, kurz, prägnant und sehr gut verständlich, dass seine Schriftsprache aber eine Zumutung für Leser sei. Obwohl Robert Walter im Lesen elaborierter Texte geübt ist, habe er die Verfassungsbeschwerde des Claus Plantiko dreimal lesen müssen, um sie zu verstehen. Meinen Rat, den Claus Plantiko anzurufen, hatte Robert Walter, wie er mir erst gestern gestand, zunächst deshalb nicht befolgen wollen, weil er gefürchtet hatte, Claus Plantiko würde so reden, wie er schreibe. Doch im Telefonat mit Claus Plantiko stellte er dann zu seiner Überraschung fest, was mir klar gewesen war: Dass Claus Plantiko eben sehr gut verständlich redet und dabei eine hohe Informationsdichte bietet. Er wäre ein ausgezeichneter Sachbuchautor, wenn er schriebe, wie er redet. Und wenn er begriffe, wie wichtig es wäre, dass er für alle Leute verständlich ein Buch über den „Rechtsstaat BRD“ schriebe, dann könnte er unter günstigen Umständen ernsthaft darüber nachdenken, seinen Schreibstil an seinen Sprechstil anzupassen.“

Belljangler: „Dass Claus Plantiko hoch elaboriert schreibt, führt nicht nur dazu, dass nur wenige ihn verstehen können, die übrigen wenig Lust haben, längere Texte von ihm zu lesen?“

Winfried Sobottka: „Nein, es hat zudem eine Konsequenz, die ihm m.E. gar nicht gefallen wird. Wenn über 90% der Menschen keine Chance haben, die Schriftsprache des Claus Plantiko zu verstehen, dann führt das keineswegs dazu, dass diese Menschen ihn für klug halten. Das wäre ja das Eingeständnis eigener Unklugheit, das würde zu den verdrehten Profilneurotikern in unserer Gesellschaft nicht passen. Also sagen sie sich lieber: „Der tickt ja wirklich nicht richtig, was der schreibt, kann ja kein Mensch verstehen.“…“

Belljangler: „Das war jetzt der ultimative Angriff auf die Bereitschaft des Claus Plantiko, über seine in Jahrzehnten entwickelte Art der Schriftsprache noch einmal nachzudenken?“

Winfried Sobottka: „Das war eine ganz nüchterne Tatsachenschau….“

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html

http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2010/03/sie-gehoren-in-den-knast-stefan-lingens.html

http://www.skifas.de/Material/Bossi.html

http://polizeistaat.wordpress.com/2010/07/26/polizeikriminalitat-berlin-ehrhart-korting-dieter-glietsch-polizei-berlin-gdp-berlin-spd-berlin-die-linke-berlin-cdu-berlin-fdp-berlin-die-grunen-berlin-npd-berlin/

https://belljangler.wordpress.com/2011/06/23/winfried-sobottka-die-hacker-und-an-hannelore-kraft-python-hello-world-php-staatsschutz-polizei-dortmund/

Dokumente des Claus Plantiko/ Polizei Bonn, Thomas Kutschaty,womblog,Rechtsbeugernews, Solidarität mit Claus Plantiko


Sehr viel Wirbel gab es um Claus Plantiko, leider ist von denen, die immer riefen: „Solidarität mit Claus Plantiko!“ nicht mehr viel zu lesen/zu hören.

Dabei geht es hier um einen sehr bedeutsamen Fall von höchster politischer Brisanz, der wie kaum ein anderer geeignet ist, das wahre Wesen der deutschen Justiz bis hinauf zum BGH und zum BvfG bloß zu stellen: Mit niederträchtigster Willkürjustiz hat man nicht nur einen Rechtsanwalt ausgeschaltet, der sich vehement gegen die üblicherweise kriminellen Methoden der deutschen Justiz stellte, sondern man hat auch ein abschreckendes Exempel geschaffen, das zumindest unter den kritisch denkenden Rechtsanwälten allen bekannt und daher allen eine abschreckende Warnung ist.

Ich habe Claus Plantiko gefragt, ob er etwas dagegen habe, die Dokumente, die die willkürliche Entziehung seiner Zulassung als Rechtsanwalt belegen, zut Veröffentlichung frei zu geben, und er hatte nichts dagegen.

Aufgrund der elaborierten Schreibweise des Claus Plantiko und aufgrund des Umstandes, dass er seine Grundsatzkritik am deutschen Justizsystem in praktisch jedem seiner Anträge wiederholt, sind seine Ausführungen nach meiner Ansicht nicht ideal gestaltet, was PR-Zwecke angeht. Es wären also Kurzabrisse der Inhalte in einfachen Worten sinnvoll, um es für alle transparent zu machen, was man da eigentlich mit dem Claus Plantiko gemacht hat. Derzeit weiß ich nicht, wann ich dazu in der Lage sein können werde, aber zumindest will ich das, was er mir zukommen lässt, jeweils unverzüglich einstellen, und habe damit bereits begonnen:

http://clausplantiko.wordpress.com/dokumente/

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html

http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2010/03/sie-gehoren-in-den-knast-stefan-lingens.html

http://www.skifas.de/Material/Bossi.html

http://polizeistaat.wordpress.com/2010/07/26/polizeikriminalitat-berlin-ehrhart-korting-dieter-glietsch-polizei-berlin-gdp-berlin-spd-berlin-die-linke-berlin-cdu-berlin-fdp-berlin-die-grunen-berlin-npd-berlin/

https://belljangler.wordpress.com/2011/06/23/winfried-sobottka-die-hacker-und-an-hannelore-kraft-python-hello-world-php-staatsschutz-polizei-dortmund/

Rechtsexperte Claus Plantiko: Lösung des Griechenlandproblems / Angela Merkel, Prof. Hans-Werner Sinn, Dimitris Rallis, Simon McDonald,ruhrbarone, wir in nrw, Uni Bonn,Volksabstimmung, Griechenland, Umschuldung


Soeben im Internet gefunden unter:

 

http://demokratie-durch-volksabstimmung.de.dd24228.kasserver.com/Blog/?cat=178

 

10. Juni 2011

Griechischer Staatsbankrott und EU-Rettungspakte
Claus Plantiko: Wie die Banken beteiligt werden müssen
Griechen sollen mit Volksabstimmung über Einsparungen entscheiden 

Um den griechischen “Staatsbankrott” (Finanzminister Schäuble) zu verhindern, soll Griechenland mit einem zweiten EU-Rettungspaket (mindestens 90 Milliarden Euro) geholfen werden, damit das Land die Zinsen und Tilgungsraten für das per Computer erzeugte Geld der privaten Banken bezahlen kann. Finanzminister Schäuble will, dass sich bei diesem Hilfspaket die privaten Banken beteiligen sollen (z.B. Griechenland mehr Zeit für die Rückzahlung der “Schulden” geben).

Damit wird der “Staatsbankrott” nur verschoben, nicht gelöst.

Eine Lösung ist ganz einfach und schnell zu erreichen (aus: Leserbrief Claus Plantiko, Bonn, vom 09.6.2011 an die FAZ):

Griechenland stellt kraft seiner Währungshoheit seine “Schulden” auf Null und sein Zahlungsmittel auf Drachme um. Dann können die Banken so viel klagen wie sie wollen. Kein unabhängiges Gericht wird den Verursachern der Finanzkrise Krisengewinne zusprechen. Da Griechenland dann selber seine Drachmen erschafft und ihre Menge steuert, braucht es die dubiosen fremden Banken und Einrichtungen (IWF, EZB, BIZ pp.) nicht mehr und gäbe anderen Ländern ein gutes Beispiel, sich auch selbst zu bestimmen. Wenn die Banken sich dann an Deutschland schadlos halten wollten, würde ein zum Wohl des Volkes agierender Minister entgegnen, dass die “Rettungspakete” Vertragsbruch darstellen, sittenwidrig und nichtig sind und daher keine Ansprüche auslösen können. 

Die Bildzeitung meldetete am 08.06.2011: Griechen sollen mit Volksabstimmung über Einsprarungen entscheiden.

Griechenlands Ministerpräsident Georgios Papandreou plant  eine Volksabstimmung, um einen größtmöglichen Konsens über die Sparpläne und “Reformen” (Lohnkürzungen, Steuererhöhungen, Privatisierungen, …) zu erreichen.

60% der Deutschen sind gegen zusätzliche Milliarden für Griechenland, nur 30% dafür (ZDF-Politbarometer, Bild 11.06.2011).

Die Meinung des deutschen Volkes  hat die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag am 10.06.2011 nicht interessiert. Sie stimmten für ein zweites Kreditpaket für Griechenland von mindestens 90 Mrd. Euro, für das die deutschen Steuerzahler  als Hauptschuldner bürgen und garantieren sollen  –  90 Mrd. Euro  neue Schulden bei privaten Banken für Zinsen und Tilgung von Altschulden.

Die Hauptwahlaussage für die nächsten Wahlen muss lauten: ”Keine Stimme mehr für Parteien, die dieses Chaos angerichtet haben, es nicht beseitigen können und stets noch Schlimmeres anrichten werden!”

Volksabstimmung! Damit Griechenland sich nicht abschafft!
Volksabstimmung! Damit Deutschland sich nicht abschafft!

Die Parteiendemokratie muss  auch in Deutschland dringend durch bundesweite Volksabstimmungen weiterentwickelt werden, damit Politik für die Menschen gemacht wird, nicht nur für die Banken, die Pharma-Lobby und das Großkapital. 

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Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

 

Dem wahren Satanismus auf der Spur / Karen Haltaufderheide, Doris Kipsieker,Annika Joeres, Die Grünen Wetter, Die Grünen Berlin, Die Grünen Hamburg, Die Grünen Koblenz, Renate Künast, Die Linke Witten

 

 

Rechtsanwalt Claus Plantiko zum Revisionsantrag des Winfried Sobottka / Simon McDonald,Dr. Marek Prawda, Hannelore Kraft,Zentralrat der Juden,rechtsbeuger-news,ruhrbarone,wir-in-nrw


Die wichtigsten Teile der Begründung meines Antrages auf Revision in einem politischen Strafverfahren am Landgericht Dortmund findet man hier:

http://www.die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/00-overview.html

Informationen über unglaubliche Vorgehensweisen der Geschäftsstelle des Landgerichtes Dortmund und der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe findet man hier, inklusive einer Stellungnahme der Bundesanwaltschaft und meiner Erwiderung, beides gegenüber dem BGH:

http://wsmessageboard.wordpress.com/2011/06/10/strafverfahren-winfried-sobottka-stellungnahme-bundesanwaltschaft-und-erwiderung-an-bgh-revision/

Ich hatte dem Rechtsanwalt Claus Plantiko sowohl die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft als auch meine Erwiderung zukommen lassen und ihn gebeten, mir seine Ansichten dazu schriftlich zukommen zu lassen. Ich kann ihnen nützliche Ratschläge entnehmen, die ich auch befolgen werde und bedanke mich herzlich bei Rechtsanwalt Claus Plantiko, dass er die umfangreiche Arbeit auf sich genommen hat!

Hier ist seine Stellungnahme:

13.6.2011

Herrn

Diplom-Kaufmann

Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

StA ./. Sobottka

54 Ns 167/07 LG Dortmund

SoW 11-6-13

Sehr geehrter Herr Sobottka,

Ihre Gegenerklärung ist m.E. in Ordnung. Sie können aber immer noch und sowieso jederzeit Rechtsausführungen, z.B. Teile der nachfolgenden, beim BGH einreichen; das ist vorbeugend auch ggf. nützlich für eine mögliche Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde.

Hier zwei Gerichtsentscheidungen zu Protokoll-Erklärungen:

Der Beamte der Geschäftsstelle, der nach den §§ 21oder 29 FGG die Niederschrift über die Beschwerde oder die weitere Beschwerde aufnimmt, soll nicht mechanisch die Erklärung des Beschwerdeführers zuPapier bringen (RGZ 101, 426), sondern ihn belehren und beraten; außerdem soll er die Beschwerde in eine angemessene Form bringen.

BGH
Datum: 12.04.1957
Aktenzeichen: IV ZB 17/57
Entscheidungsform: Beschluß
Jurion LNR 1957, 14468
Fundstellen: JZ 1957, 511-513; NJW 1957, 990-991 (Volltext mit amtl. LS)

VRS 1980, 426 (Band 58) Wird dieses Dokument zitiert?
Finde…

163. StPO § 314 Abs 1; GVG § 121 Abs 2.

BayObLG, Vorlegungsbeschluß vom 13.3.1980 (1 St 25/79)

Nach Auffassung des Senats kann im Strafverfahren eine Berufung auch durch eine fernmündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts abgegebene Erklärung wirksam eingelegt werden.

Ich schlage vor, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Protokollantin zu erheben, wenn sie Ihnen eine falsche Auskunft gab oder sonst Ihren Antrag irgendwie falsch/unrichtig behandelte. Sie können eine Abschrift der Protokollerklärung verlangen, so wie sie von der Protokollantin an den BGH versandt wurde. Wenn Ihre 40-seitige Begründungsschrift darin nicht enthalten ist, Dienstauf-sichtsbeschwerde erheben, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und die Protokoll-erklärung der 40 Seiten nachholen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes, § 345(2) StPO, können Sie Anträge und Begründung zu Protokoll der Geschäftsstelle einlegen, egal ob Verfahrens- und/oder Sachrüge erhoben werden. Wenn die Protokollantin das wegen des Arbeitsumfangs ablehnt, liegt ein Gesetzesverstoß vor, also Dienstvergehen und Straftat: Rechtsbeugung, Falschbeurkundung, Ver-fassungshochverrat im Amt, der Rechtsbeugung als idealkonkurrierendes Minus einschließt und immer dann vorliegt, wenn Beamte oder Richter wissentlich, willentlich und hoheitlich ihre Befug-nisse überschreiten und es so unternehmen, mit ihrer vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, indem sie Staatsmacht ergreifen, die ihnen das GG nur in eingeschränkterem Umfang, nämlich nur im Rahmen von Rationalität, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.; 34, 269, 287, von Menschenrechten und –würde, arg. Art. 1(1), (2) GG, von Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg. Art. 20(2) GG, und von Recht und Gesetz, arg. Art. 20(3) GG, zuweist, vgl. LK-Willms 7 zu § 81 StGB (Umsturz von oben).

Sie haben Recht mit Ihrer Kritik an dem sinnlosen Abschreiben, aber das ist ein Problem der Justiz, nicht Ihres. Es gibt ja das Vorschlagswesen im öffentlichen Dienst. Wenn das handschriftliche Pro-tokoll von Ihrer Erklärung abweicht, sollten Sie protestieren, s.o.; Täuschungsabsicht kann man der Protokollantin, dem Gericht oder dem Gesetzgeber nicht unterstellen, es dürften eher Trägheit und Desinteresse an Recht und Gesetz vorliegen. Falls Ihre Protokollerklärung einschließlich der 40 Seiten Begründung nicht vollständig und richtig an den BGH gelangt sein sollte, liegt eindeutig Versagung rechtlichen Gehörs (Grund- und Menschenrechtsverletzung mit Angaben der Artikel rügen!) vor. Die Protokollantin kann Fehler in Ihren Anträgen und Ihrer Revisionsbegründung natür-lich nur im Rahmen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten erkennen und berichtigen. Falls sie darüber hinaus etwas ändert, liegt Kompetenzüberschreitung vor, die Sie zur Richtigstellung berechtigt. In diesem Fall war die Protokollantin (Rechtspflegerin?) mit ebenfalls wahrscheinlich einigen Jura-semestern Ihnen gleichwertig, durfte also eigenmächtig ohne Ihre Zustimmung überhaupt nichts ver-ändern.

Der GenStA-Verweis auf Revisionsbegründung durch einen Anwalt ist abwegig: „nur sich selbst kann niemand Unrecht tun“ (Kant), und RA verfälschen immer, manchmal gutgläubig, manchmal, ohne es zu merken, meist im Eigeninteresse, das Anliegen des Mandanten. Der vom GenStA fest-gestellte Rechtsmangel Ihrer Revisionsbegründung geht ausschließlich zu Lasten des Gerichts, nicht zu Ihren.

Verstöße gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze machen das angefochtene Urteil revisibel, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.:

Das irrationale Element muß entfallen, das in einer modernen, demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben kann“

und 34, 269, 287: „Die Entscheidung des Richters muß auf rationaler Argumentation beruhen.“

Bei Nichtbeachtung von Tatsachen oder Benutzung eines falschen Sachverhalts (Aliud) liegen Rechtsbeugung und Verfassungshochverrat im Amt vor, und das Urteil ist insoweit ein Nichturteil. Die gegen Sie agiert habenden befangenen Richter handelten dann als Nichtrichter, ihr „Urteil“ ist daher nichtig. Ein Schein- oder Nichturteil, s. Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., 1998, 11 bis 14 vor § 300, ist ein nicht in Ausübung der Gerichtsgewalt oder durch ein nicht zur Ausübung der Ge-richtsbarkeit bestimmtes Organ erlassenes und ist völlig unbeachtlich und wirkungslos, bindet das Gericht nicht, beendet die Instanz nicht, wird weder formell noch materiell rechtskräftig, entfaltet keine Rechtswirkung, Klauselerteilung und Zwangsvollstreckung sind unzulässig und ggf. über §§ 732, 766 ZPO zu beseitigen, ein Rechtsbehelf ist überflüssig, aber zur Beseitigung des vorhandenen Scheines ohne weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen zulässig, BGH NJW 95, 404; 96, 1969, und erfaßt auch das später ergehende wirkliche Urteil, ohne daß der Rechtsbehelf wiederholt werden müßte, BGH VersR 97, 130.

Ein Aliudurteil ist unbeachtlich, weil es auf Sie und Ihre Tat gar nicht anwendbar ist, sondern gegen einen fiktiven Angeklagten gerichtet ist, der das Aliud begangen hat. Widersprüchlichkeiten fallen unter die verfassungswidrige Irrationalität, ggf. auch Fehler in der Beweiswürdigung. Die häufigste Form der Rechtsbeugung ist der Einsatz der unzulänglichen oder gänzlich fehlenden Urteilskraft der Richter. Die kann man, da Vorsatz meist nicht nachweisbar ist, nur angreifen, indem man über die Staatsaufbaumängel (= Gewalteneinheitstyrannis = Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung) folgerichtig rational zur Rechtserkenntnisunfähigkeit der Richter gelangt, denn es ist denkgesetzwidrig, also objektiv willkürlich und unmittelbar nichtig ex tunc, arg. FG Münster 11 K 1172/05 E, anzunehmen, die GG-rechtsstaatsbegründenden Ver-fassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung als Voraus-setzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Rechtsprechung ausbliebe. Was die exekutivbestellten Justizpersonen, subjektiv oft gutgläubig, dafür halten, ist denknotwendig nichts anderes als die polizeiliche Ordnungsvor-stellung der Gewalteneinheitstyrannis, da Justizminister als Nichtinhaber rechtsprechender Gewalt, s. Banzer-Vorfall, niemandem mehr Recht übertragen können, als sie selber haben, vgl. Dig.-Ulpian 50, 17, 54: nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet. Das bedeutet, daß deutsche Richter z.Z. überhaupt keine Wertung zum Nachteil des Angeklagten vornehmen dürfen, sondern sich auf strenge Rationalität als Legitimationssurrogat beschränken müssen.

Kritik an bestehenden einflußreichen Organisationen darf nicht bestraft werden.

Ebenso klar ist, daß Drogenabhängigkeit Schuld ausschließt.

Art. 20(4) GG erlaubt jede Form des Widerstandes, einschl. Tötung, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Die überlange Verfahrensdauer ist ein Mittel, mit dem die Justiz verhindert, daß die Voraussetzungen für 20(4) jemals eintreten.

II. 21. Bei nachgewiesenem Rauschgiftverbrauch und Nachschubvorsorge durch Hanfzucht muß nach dem Gesagten und dem Zweifelssatz von Abhängigkeit ausgegangen werden. Überhaupt wäre zu prüfen gewesen, ob nicht der Staat wegen seiner Staatsaufbaumängel (= Gewalteneinheitstyrannis = Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung) nach dem Ver-ursachergrundsatz alleinverantwortlich für Ihre Verzweiflung war, Sie in entschuldigenden Not-stand, § 35 StGB, versetzte und Ihnen als Verfassungspatrioten außer Selbsttötung keine andere Lebensmöglichkeit als die Flucht aus der verfassungswidrigen Verfassungswirklichkeit in den Rausch ließ: Schuldfähigkeit ist ein Zustand, der durch Cannabismangel entsteht, so daß bei aus-reichendem Hanfvorrat durchgehend von Schuldunfähigkeit auszugehen ist. Für Schuldfähigkeit kommt also nur noch der Hanfpflanzenerwerb in Betracht, aber der war wohl nicht angeklagt.

Die Verknüpfung von tiefer Dauerenttäuschung über den Unrechtsstaat (= Gewalteneinheitstyrannis = Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung) und Cannabis-besitz ist zu Ihren Gunsten mit Dr. Lasar anzunehmen; es gibt sicher viele Beispiele in der Psych-iatrie, wo Rechtschaffene der hilflose Frust über unentrinnbares Unrecht (= Gewalteneinheits-tyrannis = Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung) in den Suff oder sonstige Schuldunfähigkeit trieb. Das kann man als passiven Widerstand nach Art. 20(4) GG bezeichnen.

Die Schuldunfähigkeitserklärung ist neben der willkürlichen Psychiatrisierung eine Form der Aner-kenntnis des Staates, daß er rational mit der Kritik an seinem Unrecht nicht mehr fertig wird.

Es gibt theoretisch und praktisch Fälle, in denen Leute im selben Zeitraum bezüglich einer Tat schuldfähig und einer anderen schuldunfähig sind. Trotzdem bedarf es einer ausführlichen Be-gründung, weshalb dies in Ihrem Fall so gewesen sein soll, denn der Hanfanbau bei drohender Hausdurchsuchung ist ein irrationales selbstschädigendes Verhalten. Sie rügen daher zu Recht die unerklärten, also rechtswidrigen Wertungswidersprüche im angefochtenen Urteil, auch bezüglich der Nötigung.

Die Ausführungen zur Volksverhetzung sind erkennbar voreingenommen, irrational und setzen er-laubte ungünstige Werturteile über bestimmte Personenmehrheiten und Organisationen mit Volks-verhetzung gleich. Das ist unzulässig, denn dann spräche jedes Werturteil über Personen ihnen „das Recht ab, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.“ Wegen dieser absurden Würdigung muß das Urteil aufgehoben werden. Zu Recht rügen Sie, daß mit dem implizit ausgesprochenen Verbot, andere zu kritisieren, jede gesellschaftlich erwünschte Einfluß-nahme auf das Verhalten anderer ausgeschlossen wäre, also u.a. jede Erziehungs-, Straf- und Dienst-aufsichtsmaßnahme, also der anklagende StA immer Volksverhetzer!

Der Begriff der Verschwörung muß zu Ihren Gunsten objektiv gesehen werden im Sinne von George Bernard Shaw: „All professions are conspiracies against the lay“, d.h. tendentiell hat jede Gruppe das natürliche Bestreben, sich auf Kosten und zu Lasten Gruppenfremder zu bereichern. Das geschieht durch Geheimhaltung, vgl. Cod. Theod. passim: clandestina iniusta praesumuntur (Ge-heimes wird Unrecht zu sein vermutet), und gegenseitige Begünstigung der Gruppenmitglieder (Insider). Das ist die unleugbare Verschwörungswirklichkeit in jeder Ansammlung heterogener Menschen mit Wertevielfalt, die man auch als Schauplatz des Dauerkampfes zigtausender Lobbies um Vorrang und Vorteile zum Nachteil anderer zutreffend beschreiben kann.

Daß eine wahre Behauptung das Persönlichkeitsrecht irgendjemandes verletze, ist nur in den engen Grenzen der Formalbeleidigung möglich, die hier nicht vorliegt.

Die Benutzung bestimmter Begriffe, die auch von Unrechtsstaaten benutzt werden, bei Strafe zu verbieten, ist menschenrechts- und verfassungswidrig, arg. Art. 103(2) GG, 10(2) EMRK, weil z.Z. die gesetzliche Grundlage für Bestrafung fehlt. Um die Nutzung solcher Wörter bestrafen zu können, müßte der Gesetzgeber eine Liste verbotener Wörter (index verborum prohibitorum) im BGBl. veröffentlicht haben, die z.Z. nicht vorliegt.

Auf S. 15 müßte es statt „Denkverbote“ Gedankenfreiheit o.Ä. heißen.

Ihre vom Gericht beanstandeten Ausführungen sind nichts anderes als die demokratische legitime Forderung nach Transparenz und Rationalität im staatlichen Bereich, müßten also willkommen sein. Daß sie es nicht sind, indiziert genau die Demokratiedefizite, die Sie rügen. Hier wäre der Antrag angebracht, das Verfahren auszusetzen, bis GG-gemäß volkslegitimierte Richter zur Verfügung stehen entsprechend dem Beschluß der neuen NRW-Regierung, die verfassungswidrige Exekutiv-abhängigkeit ihrer Richter zu beseitigen und so erstmalig die Voraussetzung für GG-gemäße Recht-sprechung in NRW zu schaffen:

Gemeinsam neue Wege gehen

Koalitionsvertrag zwischen der NRWSPD und Bündnis 90 / Die Grünen NRW

Juli 2010, S. 74

3798 Als einzige der drei Staatsgewalten ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig, sondern wird

3799 von der Exekutive verwaltet, deren Einflußnahme auf die Justiz von erheblicher Bedeutung ist.

3800 Wir werden die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz

3801 mit allen Beteiligten prüfen.

Es ist zu hoffen, daß sich nun auch andere Bundesländer und vor allem der Bund dazu aufraffen, die Realexistenz der rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewalten-trennung in der Justiz herbeizuführen.

Jedenfalls aber ist die Abgabe des Verfahrens nach, ggf. vorläufiger, Urteilsaufhebung an die Erfassungsstelle für Staatsunrecht zu beantragen, das die BRD z.Z. wegen ihrer Staatsaufbaumängel (= Gewalteneinheitstyrannis = Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Ge-waltentrennung) nicht beseitigen kann. Diese Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen nahm ihre Arbeit am 24. November1961 auf. Sie hatte die Aufgabe, Hin-weisen auf vollendete oder versuchte Tötungshandlungen (zum Beispiel an der innerdeutschen Grenze), Unrechtsurteile aus politischen Gründen, Mißhandlungen im Strafvollzug und Ver-schleppung oder politische Verfolgung in der DDR nachzugehen und Beweismittel darüber zu sammeln. Dieses sollte der Abschreckung potentieller Täter dienen und so zu einer Erleichterung der Lebensverhältnisse in der DDR führen. Langfristig sollten die Informationen im Fall einer deutschen Wiedervereinigung zur Eröffnung von Strafverfahren dienen.

Diese Erfassungsstelle befindet sich z.Z. in Liquidation, sollte aber reaktiviert werden, um das ge-nannte Unrecht in NRW und der BRD insgesamt, das sich aus ihrem Abweichen (= Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung) vom GG-Rechtsstaat (mit Real-existenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung) ergibt, für die not-wendige Aufarbeitung nach überfälligem Systemwechsel bereitzuhalten.

Die Punkte:

  1. Unrechtsurteile aus politischen Gründen

  2. politische Verfolgung

  3. Abschreckung potentieller Täter

  4. Erleichterung der Lebensverhältnisse

  5. Eröffnung von Strafverfahren

  6. Beweismittel sammeln

können und sollten unverändert übernommen werden, da zu 1. und 2. keine wesentliche Ver-besserung eintrat.

Es empfiehlt sich, das Wort „Juden“, das bei Beamten und Richtern immer den irrationalen Angst-reflex hervorruft, jeden Anflug von Antisemitismus zu vermeiden und deshalb ihr natürliches Rechtsempfinden, soweit noch vorhanden, auf Juden nicht anzuwenden, durch ein fiktives Volk, z.B. die Lewiten, zu ersetzen, um die Überrepräsentation einer Druckgruppe in bestimmten Berufen oder Positionen zu brandmarken.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Plantiko

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Dem wahren Satanismus auf der Spur / Karen Haltaufderheide, Doris Kipsieker,Annika Joeres, Die Grünen Wetter, Die Grünen Berlin, Die Grünen Hamburg, Die Grünen Koblenz, Renate Künast, Die Linke Witten

Neues von Claus Plantiko – am 08. Juni 2011 / rechtsbeuger-news, womblog, wir in nrw, ruhrbarone, inge09, willkürjustiz, justizwillkür


http://clausplantiko.wordpress.com/2011/06/08/claus-plantiko-an-den-karikaturisten-felix-mussil-rechtsbeuger-news-thomas-kutschaty-sabine-leutheusser-schnarrenberger-cdu-bonn-spd-bonn-die-grunen-bonn-fdp-bonn-amtsgericht-bonn/

http://clausplantiko.wordpress.com/2011/06/08/claus-plantiko-geschichte-uber-teufel-jungstes-gericht-und-anwaltszwang-sabine-leutheusser-schnarrenbergerthomas-kutschaty-spd-bonn-cdu-bonn-fdp-bonn-die-grunen-bonn-die-linke-bonn/

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

Dem wahren Satanismus auf der Spur / Karen Haltaufderheide, Doris Kipsieker,Annika Joeres, Die Grünen Wetter, Die Grünen Berlin, Die Grünen Hamburg, Die Grünen Koblenz, Renate Künast, Die Linke Witten