Aktuelles zur Strafbarkeit des Karl-Theodor von und zu Guttenberg / CSU Sonthofen, CSU Hammelburg, CSU Greding, womblog, CSU Landshut, OSta Reiner Laib


Legt man übliche Bewertungsmaßstäbe an, so dürfte es im Falle des Karl-Theodor von und zu Guttenberg jedenfalls zu einer Verurteilung wegen seiner mannigfachen Verstöße gegen Urheberrechte kommen, wie ein unter lawblog dargelegter Fall zeigt:

http://www.die-volkszeitung.de/guttenberg/medien-allg/2011-03/00-lawblog-plagiate.html

Gleich 11 Passagen „aus verschiedenen Werken“ habe K. „bewusst und gewollt als eigene geistige Leistung“ in seiner vermeitnlich wissenschaftlichen Arbeit ausgegeben.

Bei diesem Umfang“, sagte gestern der Göttinger Staatsanwalt Andreas Buick, habe man „sofort öffentliches Interesse“ bei den Ermittlungen unterstellt und auf ansonsten notwendige Strafanträge der düpierten Urheber verzichtet.

Original: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/02/abschreiben-ist-auch-ein-fall-fr-den-staatsanwalt/

Bisher hat die Staatsanwaltschaft Hof allerdings, obwohl es um weitaus mehr als 11 Passagen geht, die der dunkle Baron von Guttenberg geklaut hatte, erklärt:

Der Sprecher der Behörde verwies darauf, dass eine mögliche Verletzung des Urheberrechts grundsätzlich nur dann verfolgt werden könne, wenn dies ein Geschädigter beantrage. Von einem solchen liege der Staatsanwaltschaft Hof bislang aber keine Anzeige vor.

Somit könne die Strafverfolgungsbehörde nur dann selbst einschreiten, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. Dies sei etwa dann der Fall, wenn der Täter entweder einschlägig vorbestraft sei, ein erheblicher Schaden drohe, der Geschädigte in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sei.

http://www.die-volkszeitung.de/guttenberg/medien-allg/2011-03/00-freie-presse-plagiate.html

Original: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP-THEMA/Staatsanwaltschaft-Hof-ermittelt-gegen-Guttenberg-artikel7604093.php

Die Worte der Staatsanwaltschaft Hof lassen es also sehr gut erkennen, dass sie ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung gern bestreiten möchte, schließlich hat der dunkle Baron ja keinen Atomkrieg ausgelöst, indem er fremdes geistiges Eigentum geklaut hat…..

Die Diskussion betreffend 132a StGB (unbefugtes Führen des Dr.-Titels, siehe Strafanzeige: LINK ) wird die Staatsanwaltschaft auch nicht führen wollen, obwohl es doch Volljuristen gibt, die nachvollziehbar behaupten, dass man einen erschwindelten Titel nicht befugt führen könne, siehe z.B.:

http://www.die-volkszeitung.de/guttenberg/132a-stgb/00-terhaag-unrechtmaessig-erworbene.html

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/26/rechtsanwalt-a-d-wolfgang-schrammen-uber-den-skandal-der-faulen-guttenberg-promotion-karl-theodor-von-und-zu-guttenberg-kloster-andechs-kloster-michelfeld-benediktiner-csu-hof-staatsanwaltscha/

Natürlich gibt es auch geäußerte Gegenmeinungen, die da sagen, ein formell rechtmäßig verliehener Titel könne auch dann rechtmäßig geführt werden, wenn er erschwindelt worden sei. Dem gesunden Menschenverstand ist das nicht zugänglich, dass man auf Basis einer erschwindelten Rechtsposition rechtmäßig handeln können soll, hier liegt der Verdacht sehr nahe, dass bestimmte gesellschaftliche Kreise davor geschützt werden sollen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn ihre Plagiatssünden ans Tageslicht kommen.

Über Jahrhunderte konnte das kaum zum Problem werden, wer las schon in die Dissertationen von Politikern usw., und wenn sie jemand las, welche Chancen hatte er schon, herauszufinden, ob dort Geschriebenes anderswo schon früher geschrieben war?

Das ist in Zeiten von guttenplag-wiki:

http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/GuttenPlag_Wiki

natürlich ganz anders, und so dürfte es nicht nur zu einer Vielzahl zusätzlicher Fälle kommen, sondern auch dazu, dass Staatsanwaltschaften nicht mehr im stillen Kämmerlein unsinnige Einstellungsbescheide verfassen können, weil man einem Mitglied des Establishments nicht weh tun mag oder vielleicht sogar: nicht weh tun darf!

Was über die deutsche Justiz zu sagen ist, ist nach wie vor hier kurz und bündig nachlesbar:

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html

Auch für die satanische deutsche Schmutzjustiz ist der frische Wind im Internet eine Chance auf Läuterung, und so liegt der STERN wohl keineswegs falsch, wenn er den Wert des Internets als demokratisches Volksinstrument erkennt:

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html

Fürchtet Euch, satanische Verbrecher, fürchtet Euch vor dem Volk!

Liebe Grüße

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?

TOP-WICHTIG:

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/14/winfried-sobottka-an-alle-kampferinnen-fur-freiheit-recht-und-menschlichkeit/


https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/12/winfried-sobottka-uber-machbare-visionen-ex-k3-berlin-altermedia-bodo-ramelow-katja-kipping-die-linke-dusseldorf-die-grunen-dusseldorf-die-grunen-berlin-sylvia-lohrmann/