Winfried Sobottka @ Landgerichtspräsident Hartwig Kemna, Landgericht Hagen, zu den Verbrechen von Richter Dr. Frank Schreiber, Richter Marcus Teich,Richter Dr.Christian Voigt, Schöffin Sekretärin Margarete Dodt,Verwaltungsangestellter Kristof Schumann,Hagen


Hartwig Kemna!

Falls Sie es immer noch nicht wissen sollten, dass die folgenden Personen:

Richter Dr. Frank Schreiber, Richter Marcus Teich,Richter Dr.Christian Voigt, Schöffin Sekretärin Margarete Dodt,Verwaltungsangestellter Kristof Schumann,Hagen

weitaus eher in den Knast gehören, als dass sie über andere „Im Namen des Volkes“ richten sollten, sollten Sie schon einmal das hier ansehen:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/doppeltes-drosselkabel/000-DOPPELTES-DROSSELKABEL.HTM

Es ist noch nicht ganz fertig, aber sagt jetzt schon so gut wie alles aus.

Ich werde auch Sie noch persönlich anschreiben, brauche aber noch ein wenig Zeit.

Dipl.- Kfm. Winfried Sobottka

https://belljangler.wordpress.com/2011/08/24/khk-thomas-hauck-ein-mutmaslicher-madchenmorder-polizei-hagenpolizeiprasidentin-ursula-steinhauerregierungsdirektor-dr-dirk-gretepolizeicccanon-berlin-wienhamburg-munchen-frankfurt-gie/

Manfred Ostrowski, wenn Sie weder blöd noch erbärmlich feige sein sollten… /Manfred Ostrowski, Wetter Ruhr, Deutsches Rotes Kreuz Wetter Ruhr, DRK Wetter Ruhr, Caroline Ostrowski


Manfred Ostrowski,

nach den Fakten, die sich bereits aus dem Strafurteil gegen Philipp Jaworowski und den Artikeln der WAZ-Gruppe (DerWesten) aus der Prozessbeobachtung ergeben, kann absolut kein Zweifel mehr daran bestehen, dass Philipp Jaworowski unschuldig einsitzt und die wahren MörderINNEN Ihrer Tochter sich ihrer Freiheit erfreuen.

Grundlegend waren die Fakten schon im November 2006 öffentlich bekannt gegeben worden, wobei heute vieles von damals aus dem Internet verschwunden ist.

Aber schauen Sie einmal, was ich der damaligen Generalbundesanwältin Monika Harms im November 2006 u.a. schrieb:

Vor diesen Hintergründen kann es auch nicht möglich sein, dem Beschuldigten ein volles Geständnis abzupressen: Dazu müsste er erklären, wie er die Tat begangen haben will. Da es ihm nicht möglich sein wird, das Unmögliche glaubhaft zu erklären, wird er nicht gestehen können, selbst dann nicht, wenn er es für seine einzige Chance hielte, an der Höchststrafe vorbeizukommen.

Sie können das nachlesen unter:

http://swordbeach.wordpress.com/2009/04/22/hello-world/

Und Sie wissen es selbst, dass genau das zutraf, dass Philipp Jaworowski zwar unter dem Druck, ansonsten die Anwendung des Erwachsenenstrafrechtes und damit eine Verurteilung wegen Mordes plus anschließender Sicherungsverwahrung zu riskieren, „gestand“, dass er aber sehr vieles nicht erklären konnte:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/maerchengestaendnis/000-MAERCHENGESTAENDNIS.HTM

Was meinen Sie, warum Philipp nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, obwohl er gelogen hatte, dass sich die Balken bogen? Weil das Gericht genau wusste, dass er das Unerklärliche nicht erklären konnte, dass er also schon sein Bestes gab, um im Sinne des Gerichtes zu lügen, weil man es andererseits aber nicht wagen konnte, ihn zu „L“ plus Sicherungsverwahrung zu verurteilen, denn dann wäre den Renommier-Anwälten Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf Esders gar nichts anderes übrig geblieben, als Revision beim BGH einzulegen! Und damit hätte die Gefahr bestanden, dass der BGH das durch und durch idiotische Urteil aufgehoben und eine Neuverhandlung unter einer anderen Kammerbesetzung verfügt hätte!

Manfred Ostrowski, wenn Sie kein Idiot sein sollten, dann begreifen Sie allmählich, dass Philipp unschuldig ist, und wenn Sie außerdem noch ein Mann sein sollten, dann rufen Sie mich an:

0231 986 27 20

oder schreiben mir zunächst eine Email:

winfried-sobottka@freegermany.de

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

https://belljangler.wordpress.com/2011/09/20/winfried-sobottka-die-hacker-in-recognition-of-excellence-hannelore-kraft-mord-an-nadine-ostrowski-polizei-hagenspd-hagen-spd-wetter-ruhr-spd-witten-spd-wattenscheid/

Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der
ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD;

Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

Prof. Dr. Med. Johannes Hebebrand – Prof. mit IQ 80? / LVR-Klinikum Essen Kliniken/Institut der Universität Duisburg-Essen, Feuerwehr Essen, Notruf 110, Richterin Barbara Salesch, Mistkäfer, doof wie dackelscheiße


Im Rahmen der ultimativen Aufarbeitung des Staatsmord- und Falschverurteilungsskandales Nadine Ostrowski / Philipp Jaworowksi,

siehe u.a.:

https://belljangler.wordpress.com/2011/08/24/khk-thomas-hauck-ein-mutmaslicher-madchenmorder-polizei-hagenpolizeiprasidentin-ursula-steinhauerregierungsdirektor-dr-dirk-gretepolizeicccanon-berlin-wienhamburg-munchen-frankfurt-gie/

bearbeite ich derzeit die schlimmsten Teile im gesamten Urteil:

Die nur als idiotisch zu bezeichnenden Beurteilungen des Prof. Dr. mad Johannes Hebebrand und die scheinheiligen Ausführungen der schwerverbrecherischen Richter Dr. Frank Schreiber, Marcus Teich und Dr.Christian Voigt über die angebliche Psyche des armen Philipp Jaworowski, den sie absichtlich falsch wegen Mordes verurteilten.

Aua! Ich hatte mir das alles ja schon vorher einmal angesehen, auch schon das eine oder andere darüber geschrieben, und wenn ich in diesem Leben noch vor irgendetwas Angst hatte, dann war es das, diesen Teil des Urteils zu lesen und auszuarbeiten…

Offenbar reicht das Hirn einer Weinbergschnecke, um hoch bezahlter Psychiatrieprofessor zu werden. Ich hatte es damals nicht verstanden, aber die CDU hatte eindeutig zurecht vor sozialdemokratischen Bildungsexperimenten gewarnt….

Dem Hacker, der mir die OCRs zukommen lassen hatte, sei Dank: Abgesehen davon, dass ich einen Teil einbaue, wie z.B. hier:

http://www.die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/gerichtsmediziner-dr-eberhard-josephi/000-JOSEPHI-LAUT-URTEIL.HTM

sind sie mir weiterhin eine Hilfe, wenn ich Stichworte im Gesamturteil suche, und in Sachen Hebebrand und gerichtlicher Pseudopsychologie kann ich es auch verwenden.

Wer wissen will, wie die Spitzen von Irrsinn und Horror aussehen, der kann sich die (noch nicht um alle OCR-Fehler bereinigten) Textteile gern zu Gemüte führen:

5.

Die Feststellungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten beruhen auf dem Sachver­

ständigengutachten des Sachverständigen Prof. Or. Hebebrand, des Direktors der

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes-und Jugendalters in Essen. Dieser hat ausgeführt., dass aus gutachtertfeher Sicht die Schuldfähigkeit des Ange­klagten im Tatzeitpunkt weder ausgeschlossen noch erheblich vermindert gewesen sei. Es fehle insoweit bereits an den Eingatigsmer1<malen der§§ 20, 21 StGB. Insbe­sondere liege keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung in Form eines affektiven Aus­nahmezustandes vor. Dies sei aufgrund des feststellbaren Tatablaufes ausgeschlos­sen. Die Tät häbe siCh 1n mehrerenEmzelaktei’lüber einen iangeren Z91traum nl~e—­zogen, wobei Immer wieder die Möglichkelt des Innehaltans und des Beendens des Tatvorganges bestanden liabe. Der Tatablauf und auch das sich anschließende Spu· renbeseilfgungsverhalten zeige. keinen für eine Uefgreifendl‘! Bewusstseinsstörung charakteristischen Affektauf-und -abbau. Es liege auch, selbst wenn man den An·

gaben des Angeklagten insoweit folgt, keine durchgängige Erinnerungsstörung vor.

—-eas-Ttltve111en-zelge-9111ell zielgerictrteten-Ablauf:-AII diese U11IStände-fießen-sicie~:hh–­mit einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung im Sinne der §§ 20, 21 StGB nicht in Übereinstimmung bringen.

Auch eine schwere andere seelische Abartigkeil in Form einer schweren Persönlich­kertsstörun~ liege bei dem Angeklagten nicht vor. Oie bei dem Angeklagten durchge­führten psychologischen Testverfahren ließen nicht den Schluss auf das Vorliegen

einer spezifischen Persönlichkeitsstörung zu. Bei dem Angeklagten seien ?Y-Jar Merkmale einer antisozialen, paranoiden, nazisfischen und dependenten Persönlich­keitsstörung vorzufinden. Es lägen auch Symptome vor, die einer dissozialen Per­sönlichkeitsstörung und Psychopathie zugeordnet werden könnten. Keine dieser Persönlichkeitsstörungen sei allerdings voll ausgeprägt, sondern als Persönlichkeits­~nteile oder Akzentoierungen zu qualifizieren, sodass allenfalls die Diagnose einer

die Zeit überdauernde, verfestigte Störung vorläge. Angesichts des jugendlichen Al­ters des Angeklagten sei nicht auszuschließen, dass sich im Laufe der Zeit die der­zeit bestehenden Auffälligkeilen noch requzierten.

Im einzelnen sei dh~ Persönlichkeit des Angeklagten durch fehlende Empalhiefähig­keit und· eine übersteigerte Sorge um sich selbst geprägt.. Der Angeklagte habe in der Vergangenheit innerhalb seines Bekanntenkreises stark fassadäre Verhaltensweisen an den Tag gelegt, um .die Akzeptanz in der Gruppe zu stärken. Zu diesem Zweck habe er auch teilweise die Unwahrheit gesagt. Er sei unfähig gewesen, zu anderen eine tiefergehende Beziehung einzugehen. Durchaus vorha~ene eigene Probleme habe er deshalb nicht nach außen tragen können. Die Aufrechterhaltung der Fassa­de eines stets lockeren und gut gelaunten Kumpels habe den Angeklagten viel Ener­gie gekostet. Dennoch sei er in seinem Freundesk’reis durch Ichbezogenheit, ein

.

aufbrausendes Wesen und Rechthaberei aufge.fallen. Das ICQ-Chatverhalten des

..

. Angeklagten zeige einen großen Reizhunger und Anzei<;hen einer SuGh!. Motiv sei· eher Langeweile und die Suche nach Stif!1ulation gewesen. Das sexuelle Interesse habe nicht im Vordergrund gestande~. wie überhaupt bei dem Angeklagten keine

I •

Auffälligk?iten in seinem Sexualverl‘)alten oder seinen sexuellen Neigungen feststei.J­bar gewesen wären. Für eine bei dem Angeklagten vorliegende krankhafte seelische Störung oder Schwachsinn bestanden keine Anhaltspunkte. Der bei dem Angeklagten ermittelte Intelligenzquotient von 11.1 liege im oberen durchschnittlichen Bereich.

Die vorgenannten Ausführungen des Sachvers!ändigen zur Frage der Schuldfähig­

. keit des Angeklagt~n sind in sich schlüssig und für die Kammer gut nachvollziehbar.

Die Ausführungen des Sachverständigen zur Persönlichkeit des Angeklagten decken

-45 ­

sich inhaltlich mit den Einschätzungen, die die Zeugen aus dem Bekanntenkreis des

Angeklagten in der Hauptverhandlung geäußert haben. Oie durch den Sachverstän­

digen vorgenommenen Wertungen erfolgten auf einer gesicherten Tatsachengrund­

la’ge. Der Begutachtung lagen mehrere Explorationsgespräche, die Ergebnisse meh­

rerer psychologischer Testverfahren, ein ausführliches Gespräch mit der Mutter des

Angeklagten, die Beobachtung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptver­

handlung sowie die Aussagen einer Vielzahl von Zeugen aus dem Bekanntenkreis

und dem Umfeld des Angeklagten zugrunde.

Soweit sich der Sachve·rständige „ber seiner Bewertung insbesondere hinsichtlich der

Frage des Voriregens einer krankhaften seelischen Störung auf das Tatgeschehen

gestützt hat, ist er von dem oben dargestellten Beweisergebnis hinsichtlich des Tat­

. . .

ablaUfes ausgegangen.

Oie Wertungen des Sachverständigen entsprechen dem Bild des Angeklagten, wel­

ches die Kammer im Verlauf der Hauptverhandlung von dem Angeklagten gewinnen

konnte.

Es steht nach alledem zur Überzeugung der K.ammer fest, dass der Angeklagte wäh­

rend des gesamten Tatablaufs uneingeschränkt schuldfähig war.

IV.

Reellfhche Wuro“lg'“u“‚r\il’g.——,——–­

Der Angeklagte war aufgrund des festgestellten Sachverhaltes wegen gefährlicher

Körperverletzun·g im Sinne des§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tatmehrheit

mit Mord gemäß§ 211.StGB zu“bestrafen.

Es liegt das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht vor.

Das Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke konnte die Kammer nicht feststel­

len. Es konnte insoweit nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden,

dass die Geschädigte im Zeitpunkt der Vomahme der ernten Tötungshandlung, näm­

lich der Drosselung mit einem Telefonkabel, arglos war. Arglos ist, wer sich zur Tat­

zeit eines Angriffs nicht versieht, .grundsätzlich also die positive Vorstellung hat, vor

einem Angriff sicher zu sein. Der Drosselung ist bereits eine massive Gewalteinwir-

kung vorausgegangen. Es ist daher möglich, dass Nadine trotz der Bemühungen des

Angeklagten, sich zu entschuldigen und die Situation zu beruhigen, mit weiteren tätli-

chen Angriffen gerechnet hat, zumal der vorausgegangene Angriff aus ·ihrer Sicht

aus heiterem Himmel erfolgt ist und sie keinen Anlass zu dieser Tätlichkeit gegeben hat.

Der Angeklagte war entgegen dem Antrag der Verteidigung auch nicht wegen Un­

treue (§ 266 StGB) zu verurteilen. Ein unter diese Strafvorschrift zu subsumierender

Sachverhalt war nicht Gegenstand der Anklage. Das ursprünglich gegen den Ange­

klagten anhängige Strafverfahren wegen der Veruntreuung der für die Abiturfeier be­

stimmten Gelder hat die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf das hiesige Verfahren

gemäß § 154 StPO eingestellt.

V.

Rechtsfolgen

1. Anzuwendendes Recht

Der Angeklagte war zur Tatzeit 19 Jahre und 9 Monate alt und damit Heranwachsen­

der Im Sinne des § 1 Abs. 2 2. Halbsatz JGG.

-Gemäß_§-t05..Abs-‚Ltllr…2-JGG-waL“-=-in-Übereinstlmmung-mit dem Gutachten-des

s_..:.. Sachverständigen Prof. Dr. Hebebrand und der Stellungnahme der Jugendgerichts­hilfe –

Jugendstrafrecht anzuwenden, da bei dem Angeklagten nicht ausschließbar

zur Zeit der Tat eine deutliche Reifeverzögerung vorlag, die ihn in seiner strafrechtli­

chen Verantwortlichkeit noch einem Jugendlichen gleichstellt und weiter auch nicht

auszuschließen ist, dass eine Nachreifung der Persönlichkeit des Angeklagten noch

möglich ist.

Für die Frage, ob der Heranwachsende nach seiner sittlichen und geistigen Entwick­

lung noch einem Jugendlichen gleich stand, ist maßgebend, ob er sich noch in einer

für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befand, ob es sich also um einen noch

ungefestlgten, in der Entwicklung stehenden, noch prägbaren Menschen handelte,

bei dem Entwicklungskräfte noch im größerem Umfang wirksam waren. Dagegen ist

-47­

das allgemeine Strafrecht anzuwenden, wenn der Täter bereits die einen jungen Er­

wachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren hat (BHG ST 36, 40); BGH NJW

2002, 73, 75). Dies gilt auch dann, wenn bei dem Heranwachsenden zwar Entwlck-

lungsrückstände vorliegen, aber nicht mehr erwartet werden kann, dass er über die

erreichte Entwicklungsstufe hinausgelangt (BGH ST 22, 41 , 42; BGH NJW 2002, 73,

75). Eine solche negative Prognose völliger Entwicklungsunfähigkeit bereits in der

Lebensphase zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr ist allerdings nur aufgrund

einer Zusammenschau aller für die gesamte Entwicklung maßgeblichen tatsächlichen

Umstände und nur ausnahmsweise mit Sicherheit zu stellen (BGH NJW 2002 aaO;

BGH NSTZ-RR 2003, 186, 187 ff.}.

Der Sachverständige Prof. Dr: Hebebrand hat zu der Frage der Anwendung von Ju­

gendstrafrecht oder Erwachsenens(rafrecht auf Grundlage der in der Wissenschaft

aus den Marburger Richtlinien entwickelten Reifekriterien ausgeführt, dem Angeklag­

ten fehle es an einer realistischen Lebensplanung. Er habe keine konkret greifbaren

Pläne, ein selbständiges Leben zu führen und auch seine Beziehungen bzw. seine

Beziehungsmuster wirkten unreif.

Es habe bisher bei dem Angeklagten auch keine Abnabelung vom Elternhaus statt­

gefunden. Er verfüge über eine besonders enge Bindung zu seiner Mutter. Mit dieser

trage er jugendtypische Konflikte über seine nachlassenden schulischen Leistungen,

seine Unordentlichkeit und die Ausübung seiner Nebentätigkeiten aus und versuche

dabei häufig, dem Druck der Mutter durch Lügen zu entgehen.

Hinsichtlich der Eigenständigkeil des Angeklagten gegenüber Peers und Partnern

hat der Sachverständige ausgeführt, der Angeklagte pflege eher oberflächliche Be­

ziehungen zu seinem Bekanntenkreis, in denen er mehr reagiere als agiere. Er sei im

Hinblick auf sein Selbstwertgefühl stark abhängig von der Anerkennung durch ande­

re.

Der Angeklagte lege zudem bei der Pflege seiner Beziehungen zu seinem Be­

kanntenkreis ein sarnc: rassaaares Verhalten an den Tag. All diese Umstände ließe11

den Angeklagten eher als Jugendlichen denn als Erwachsenen erscheinen.

Der Angeklagte lasse zudem auch eine ernsthafte Einstellung gegenüber Arbeit

und Schule vermissen. Trotz eines IQ im oberen Durchschnittsbereich habe der

Angeklagte das Abitur nur mit Mühe und Not geschafft. Er habe insbesondere

im letzten Schuljahr bis an die Grenze des noch ohne Konsequenzen machbaren

die Schule geschwänzt. Eine emsthafte Lebensplanung Im Anschluss an das Abitur

sei bei dem Angeklagten nicht feststellbar. Bei dem Angeklagten habe auch keine

realistische Alltagsbewältigung vorgelegen. Insbesondere der Umgang mit Geld

sei hier als jugendtypisch zu bezeichnen. Es sei nicht feststellbar, dass der

Angeklagte sein selbst verdientes Geld zukunftsorientiert verwendet hätte,

obwohl dies aufgrund der Arbeitslosigkeit und der schweren Erkrankung des Vaters

und der damit verbundenen finanziellen Situation der Familie naheliegend gewesen sei.

Auch vom äußeren Eindruck her imponiere der Angeklagte eher als Jugendlicher.

Hinsichtlich der Bindungsfähigkeit des Angeklagten sei auszuführen, dass es auffällig

sei, dass der Angeklagte kaum Sympathie für Mltmenschen entwickeln könne. Er

sehe sich selbst als Mittelpunkt und verlange in infantiler Weise nach der Befriedi­

gung eigener Bedürfnisse. Die Bedürfnisse anderer wahrzunehmen bzw. diesen ent­

gegen zu kommen durch aktive Beziehungsarbeit sei ihm praktisch bislang kaum

möglich gewesen.

Auch Im Hinblick auf intime Beziehungen zu Mädchen. sei festzuhalten, dass das

Bindungsverhalten des Angeklagten keinesfalls als erwachsen und reif bezeichnet

werden könne. Bei alledem sei kritisch zu diskutieren, inwieweit die Persönlichkeitsdefizite

des Angeklagten, die bei der Exploration zutage getreten seien, auf einer Reifeverzögerung

beruhen oder Ausdruck einer Persönlichkeitsstörung sind. Dies sei bei Heranwachsenden aufgrund

des geringe_lien Lebensalters kaum absch“.,~–‚­‘ ßend zu beurteilen.

Hinsichtlich der Möglichkelt der Nachreifung der Persönlichkeit sei entscheidend, wie es

dem Angeklagten gelingen werde, seine persönliche Le­

benssituation anzugehen und insbesondere sich mit der Tat und deren Folgen tur das Opfer,

dessen Angehörige und Freunde auseinander zu setzen und hierfür Verantwortung zu übemehmen.

Inwieweit eine Nachreifung noch erfolgen werde, sei derzeit nicht vorhersehbar.

Bei manchen jugendtypischen Bereichen in der Persönlichkeit des Angeklagten sei eine Nachreifung

sicherlich möglich. Soweit die Persönlichkeitsdefizite des Angeklagten Ausdruck einer

Prsönlichkeitsstörung seien, sei wohl nicht von einer Nachreifungsmöglichkeit auszugehen.

Inwieweit dies der Fall ist, sei allerdings unklar. Insgesamt sei daher die Möglichkeit einer

Nachreifung aus Sicht des Gutachters nicht ausgeschlossen.

• 49.

Nach alledem sei davon auszugehen, dass der Angeklagte nach seiner sittlichen und geistigen

Entwicklung noch einem Jugendlichen gleich zu stellen sei.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe kommi aufgrund der von ihm mit dem Angeklagten, seinen

Eltern und Personen aus dem Umfeld des Angeklagten geführten Gesprächen unter Anwendung

der aus den Marburger Richtlinien entwickelten Reifekriterien ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der

Angeklagte nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleich zu stellen sei.

Die Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. Hebebrand und der Jugendgerichtshilfe fußen

auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf einer umfassenden Tatsachengrundlage,

wenn auch nicht zu verkennen ist, dass diese Grundlage, soweit sie durch Angaben des Angeklagten

gebildet wird, unsicher ist Es ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte im Rahmen der Gespräche

mit dem Sachverständigen und der Jugendgerichtshilfe an vielen Stellen die Unwahrheit ge­

sagt hat, um das Untersuchungsergebnis zu manipulieren oder um sein bisher an den Tag gelegtes

fassadäres Verhallen aufrecht zu erhalten. Der Sachverständige Prof. Dr. Hebebrand hat insoweit

eingeräumt. dass es ihm nicht möglich sei, stets zu erkennen, wann der Angeklagte die Wahrheit sage

und wann er lüge. Dennoch erscheint der Kammer die Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten

auf der Grundlage der aus den Marburger Richtlinien entwickelten Reifekriterien

plausibel und nachvollziehbar. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass der Angeklagte in einzelnen Lebensberei­

chen durchaus erwachsenentypische Verhaltensweisen an den Tag legt. Hier sind insbesondere die

anspruchsvollen Nebentätigkeiten des Angeklagten bel den Firmen Wettermacher und Zobel zu nennen,

die der Angeklagte zur vollen Zufriedenheit der Unternehmen ausgeführt hat. Es gibt auch eine Vielzahl

von Verhaltensweisen und Persönlichkeitsmerkmalen des Angeklagten, die sowohl in die eine, als auch

in die andere Richtung interpretierbar sind und bei denen unsicher ist. ob sie auf die fehlende Reife oder

eine bei dem Angeklagten vorliegende Persönlichkeitsstörung zurück zu führen sind.

Zudem bestehen, wie auch der Sachverständige ausgeführt hat, erhebliche Zweifel, ob die

Persönlichkeitsdefizite des Angeklagten einer Nachreifung zugänglich sind, da es die Kammer durchaus

für möglich hält, dass die elementaren Persönlichkeitsdefizite, insbesondere die fehlende Empathiefähigkeit,

die übersteigerte Ichbezogenheit und die Tendenz, Verantwortung auf andere zu verlagern Ausdruck einer bereits ver­

festigten Persönlichkeitsstörung sind. Sicher festzustellen ist dies indes nicht. Daher kommt die Kammer in

Übereinstimmungen mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Hebebrand und dem Vertreter der Jugendgerichtshilfe

zu dem Ergebnis, dass hier Jugendstrafrecht anwendbar ist, da sich die verbleibenden Zweifel nicht zurasten

des Angeklagten auswirken dürfen.

An Hannelore Kraft: Sonderschule für Dr. med. Bernd Roggenwallner / Polizei Mülheim, Polizei Essen, Polizei Düsseldorf, Polizei Dortmund, Polizei Lünen


Hallo, Hannelore Kraft.

 

Dass Ihr mörderischer NRW-Staatsschutz dabei ist, mich stetig mit hochfrequenten elektro-magnetischen Strahlen umzubringen, wissen Sie sicherlich längst:

 

https://belljangler.wordpress.com/2011/07/21/hannelore-kraft-strafanzeige-wegen-versuchten-mordes-gegen-christian-bader-lunen-und-staatsschutz-nrw-mikrowellenterror-strahlenterror-staatsschutz-polizei-recklinghausen/

 

Ihr Staatsschutz ist nicht nur hochgradig kriminell, sondern auch noch saublöd, Hannelore Kraft.

 

Dabei hat er erhebliche Teile der Justiz und der Polizei insgeheim gegen sich. Ich will Ihnen etwas verraten: Ich hatte es tatsächlich lange Zeit übersehen gehabt, welcher Fund mir mit zwei Artikeln betreffend Aussagen im Prozess gegen Philipp Jaworowski in die Hände gefallen war, nämlich:

 

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/indizien-laut-urteil/000-TELEFONKABEL-DER-WESTEN-KLEIN.HTM

 

Aus Gründen der Eitelkeit hatte ich es eigentlich für mich behalten wollen, dass ich selbst gar nicht darauf gekommen bin. Nun, ein Polizist hat mir den Tipp gegeben, lange, nachdem ich die Minzenbach-Artikel das erste Mal im Internet präsentiert hatte. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich den Namen dieses Polizisten für mich behalte.

 

Hannelore Kraft, der mörderische Staatsschutz, vor dem normale Polizisten wie Richter und Staatsanwälte zittern, hatte sich auch das Strafverfahren am LG Dortmund gegen mich ganz anders vorgestellt: Auch wenn es mit den Tatsachen absolut nichts zu tun hat, so sollte ich doch als gemeingefährlicher Kranker weggesperrt werden, am besten für immer, inklusive Zwangsbehandlung mit Hirn zerstörenden Psychopharmaka.

 

Nun, Hannelore Kraft, ein Ergebnis des Strafverfahrens ist, dass Gutachter und Gericht mich ausdrücklich als nicht gefährlich einordneten.

 

Ein anderes Ergebnis des Gerichtsverfahrens des Gerichtsverfahren ist es, dass ich nun das Strafurteil gegen Philipp Jaworowski im Mordfalle Nadine Ostrowski in der Hand halte:

 

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/00-START.HTM

 

Dabei konnten sich doch wirklich alle denken, was ich mit dem Urteil machen würde: Es gewissenhaft auf Widersprüche, Lügen, Fehlleistungen der Ermittler usw. untersuchen, und dann mit Schmackes publizieren.

 

Hannelore Kraft, wenn Sie die Justiz und Polizei vermenschlichen wollen sollten, dann steht dem vor allem Ihr mörderischer Staatsschutz im Wege, der alle zum Unrecht zwingt – mit Angst und Terror. Was früher bei den SS-Totenköpfen strandete, das landet heute bei Ihrem Staatsschutz, Hannelore Kraft. Und ich bin nicht der Einzige, dem das nicht gefällt, selbst der größere Teil der Justiz und der Polizei will das nicht so haben – traut sich, anders als ich, aber nicht, den Mund aufzumachen.

 

Hannelore Kraft, es könnte der Tag kommen, an dem ein erheblicher Teil Ihres Staates sich offen mit dem politischen Widerstand zusammen tut. Dann sollten Sie ein zumindest halbwegs gutes Gewissen haben, wenn Sie meine Meinung hören wollen.

 

Für Leute wie den irren Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenwallner habe ich mir übrigens einige Gedanken zur Sonderpädagogik gemacht.

 

Sehr aufwändig arbeite ich derzeit daran, selbst Leuten wie ihm klar zu machen, dass die Beweise auf dem Tische ausreichen, um zu sagen: „Das Landgericht Hagen hat Philipp Jaworowski absichtlich falsch verurteilt, sie wussten es, dass er unschuldig war und ist, und haben ihn falsch verurteilt, um die wahren Mörderinnen und die wahren Umstände des Mordes zu verdecken.“

 

Sie wissen doch sicherlich, was ein Erlkönig in der Autobranche ist? Ein Auto, das demnächst auf den Markt kommen wird, dessen Einzelheiten man aber noch z.T. geheim hält.

 

Hier ist ein Erlkönig betreffend Sonderschulunterricht für Dr. med. Bernd Roggenwallner:

 

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/indizien-laut-urteil/000-INDIZ-TELEFONKABEL-HOLMES.HTM

 

 

zur Kenntnisnahme auch an:

 

Vors. Richter am Landgericht Dr. Frank Schreiber

als Vorrsitzender,

 

Richter am Landgericht Marcus Teich

Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt

als beisitzende Richter,

 

Sekretärin Margarete Dodt, Hagen,

Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen,

als Schöffen,

 

Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer

Staatsanwalt Klaus Knierim,

als Beamter der Staatsanwaltschaft,

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund,

Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund,

als Verteidiger

 

 

Mit anarchistischen Grüßen

 

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html

http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2010/03/sie-gehoren-in-den-knast-stefan-lingens.html

http://www.skifas.de/Material/Bossi.html

http://polizeistaat.wordpress.com/2010/07/26/polizeikriminalitat-berlin-ehrhart-korting-dieter-glietsch-polizei-berlin-gdp-berlin-spd-berlin-die-linke-berlin-cdu-berlin-fdp-berlin-die-grunen-berlin-npd-berlin/

https://belljangler.wordpress.com/2011/06/23/winfried-sobottka-die-hacker-und-an-hannelore-kraft-python-hello-world-php-staatsschutz-polizei-dortmund/

@ Karen Haltaufderheide: Praktizierter Satanismus im Kreis Ennepe Ruhr, Hagen und Dortmund / z.K. Annika Joeres, Philipp Zobel, Die Grünen Wetter Ruhr, Die Grünen Hagen, Frank Hasenberg, SPD Wetter Ruhr, SPD Hagen


Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Hallo, Karen Haltaufderheide!

Das hier sind Sie, anklicken zur Vergrößerung:

und das hier bin ich, anklicken zur Vergrößerung:

Sie haben schon von mir gelesen, Karen Haltaufderheide:

http://kritikuss.over-blog.de/article-winfried-sobottka-u-a-karen-haltaufderheide-und-ida-haltaufderheide-wetter-ruhr-die-grunen-wetter-ruhr-westfalenpost-wetter-ruhr-der-westen-waz-stadtverwaltung-wetter-ruhr-63243257.html

Karen Haltaufderheide, wenn man von Essen und Köln einmal absieht, gibt es kaum einen Flecken in NRW, der so sehr von Satanisten verseucht ist wie der Kreis Ennepe Ruhr.

Mir sind die Beziehungen u.a. nach Vancouver bekannt, mir ist die Rolle der Klinik Herdecke bekannt, mir ist noch einiges mehr bekannt, und damit bin ich nicht der Einzige.

Im Mordfalle Nadine Ostrowski:

Philipp Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine O. sein, hier zu einigen Beweisen:

https://belljangler.wordpress.com/2010/12/01/ubelster-mandantenverrat-rechtsanwalt-dr-ralf-neuhaus-dortmund-u-rudolf-esders-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski-hannelore-kraft-thomas-kutschaty-ralf-jager-spd-nrw-die-linke-nrw-die-gru/

Es gibt weiterhin eine Vielzahl sehr erheblicher Indizien dafür, dass er nicht der Täter sein kann, z.B.:

https://belljangler.wordpress.com/2010/12/21/der-linkshander-philipp-jaworowski-und-der-mord-an-nadine-ostrowski-z-k-annika-joeres-hannelore-kraft-thomas-kutschaty-ralf-jager-spd-nrw-spd-duisburg-spd-essen-spd-muhlheim/

Karen Haltaufderheide, sind die Satanisten zu weit gegangen, haben dabei eine Menge Fehler gemacht. So viele Fehler, dass sie nun wirklich richtig auffliegen werden.

Das wird zu tiefgreifenden Erschütterungen führen – die Menschen werden begreifen, warum die Politik ist, wie sie ist, und dass sie von skrupellosen Perversen regiert und verwaltet und gerichtet werden.

Sie und andere politisch Tätige sollten sich darauf einstellen, Karen Haltaufderheide.

Ich zitiere:

Allerdings zeigen die wenigsten Satanisten ihre Ideologie in dieser Form öffentlich, so dass die vorgenannten Attribute eher in den Bereich der Klischees gehören, zumal viele Jugendliche mittlerweile umgedrehte Kruzifixe als modisches Accessoire ansehen und dies noch nicht einmal mit Satanismus in Verbindung bringen. Oft wirken Satanisten im Alltag unauffällig, was das äußere Erscheinungsbild betrifft.
und:

Satan als Rechtfertigung für Straftaten

Das vorbeschriebene Styling (schwarze Kutte, umgedrehtes Kruzifix) kommt erst zum Zuge während ritueller Handlungen. Satan wird oft lediglich als Werkzeug oder Rechtfertigung für die Begehung von Straftaten genutzt, denn eigentlich steht über die Rituale und den „Glauben“ an Satan die eigene Gottwerdung im Vordergrund.

und:

Die wenigen Opfer, die bereit sind, über ihre Erlebnisse zu sprechen, berichten übereinstimmend, dass die Täter meist angesehene Personen mit akademischem Grad sind, vornehmlich Ärzte, Apotheker, Richter und sogar Priester. Aus diesem Grunde sind die meisten Opfer sehr zurückhaltend mit Anzeigen, da sie davon ausgehen, dass ihnen ihre Schilderungen aufgrund der unvorstellbaren Grausamkeit und ihrer niedrigen gesellschaftlichen Stellung im Vergleich zum Prestige des Täters bzw. der Täter nicht geglaubt werden.
Karen Haltaufderheide, es wird sich im Kreise Ennepe, in Hagen und in Dortmund einiges ändern. Und dieser Marco Witte aus Soest wird auch genügend Grund zur Freude haben. Lassen Sie ihm das bitte ausrichten.
Mit anarchistischen Grüßen
 
 
Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Ein Bild von Ihnen im Internet, Leitende Oberstaatsanwältin Petra Hermes! / Hannelore Kraft, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, ltd. OStA Petra Hermes, Staatsanwaltschaft Dortmund, Staatsanwaltschaft Hagen, Amtsgericht Lünen, Landgericht Hagen, Polizei Dortmund, Polizei Hagen


Hallo, Petra Hermes!

Neulich musste ich feststellen, dass es von Ihnen kein Bild mehr im Internet gibt. Da dachte ich mir: „Winfried, das muss sich ändern!“

Nun, hier ist es:

Es wird noch einiges über Ihre Staatsanwaltschaft Dortmund und Sie zu berichten sein, schließlich hat das Volk einen Anspruch darauf zu wissen, was Sie treiben. Betrachten Sie das Bild einfach als ersten Schritt dahin.

Mit anarchistischen Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Über einen schaurigen Mädchenmord und über Mörder, die samt ihrer Spießgesellen von den Staatsanwaltschaften Hagen und Dortmund, von der Polizei Hagen und Dortmund, vom Amtsgericht Lünen  und vom Landgericht Hagen bestmöglich begünstigt werden:

https://belljangler.wordpress.com/2010/12/01/ubelster-mandantenverrat-rechtsanwalt-dr-ralf-neuhaus-dortmund-u-rudolf-esders-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski-hannelore-kraft-thomas-kutschaty-ralf-jager-spd-nrw-die-linke-nrw-die-gru/

 

Michael S. und Frank B.: Unternehmer mögen uns / Michael Sommer, Frank Bsirske, DGB, Verdi, IG Metall, Die Linke, SPD, Solingen, Schwerte, Hagen, Berlin, Köln, Hamburg, Bremen, Mannheim, Nürnberg, Mainz


Anarchisten Boulevard: „Hallo, Michael Sommer, hallo, Frank Bsirske. Nach Ihren Erklärungen im letzten Interview – LINK – die im Übrigen auch durch den folgenden Artikel in der FRANKFURTER RUNDSCHAU belegt werden (Bilder ggfs. anklicken zum Aufruf, dann nochmals zur Vergrößerung):

dient das Mitbestimmungsgesetz jedenfalls der Finanzierung der Gewerkschaften: Die Gewerkschaften können dafür sorgen, dass nur Gewerkschaftsvertreter als Mitglieder in  Aufsichtsräten sitzen, die sich zuvor verpflichten müssen, 90% ihrer Aufsichtsratsbezüge an die Gewerkschaft oder eine gewerkschaftseigene Stfitung abzuführen. Damit ist das Mitbestimmungsgesetz eine wahre Goldgrube für Ihre Gewerkschaften….“

Michael Sommer: „So habe ich das noch nie betrachtet…“

Frank Bsirske: „Ich auch nicht…..“

Anarchisten Boulevard: „Obwohl man den deutschen Unternehmerverbänden, der CDU, der FDP und anderen ultrakapitalistisch eingestellten Organisationen nicht nachsagen kann, Michael Sommer, Frank Bsirske, dass sie irgendein Verständnis für die Lage der abhängig Beschäftigten hätten, sind sie doch alle grundlegend Befürworter der betrieblichen Mibestimmung, Vor dem nachweislichen Hintergrund, dass die Gewerrkschaften sich zu einem erheblichen Teil aus der betrieblichen Mitbestimmung finanzieren, Michael Sommer, Frank Bsirske, könnte man, zählt man eins und eins zusammen, auf die Idee kommen, dass die Unternehmer über dieses Modell die Gewerkschaftführungen in der Hand haben, dass mithin eine Art der Korruption und in Wahrheit eine Ausschaltung von Arbeitnehmerinteressen unter dem Deckmantel der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen betrieben werde. Motto: „Wir lassen Euch die Versorgungspfründe, solange Ihr handzahm bleibt.“

Frank Bsirske: „Hören Sie mal, jetzt werden sie unverschämt. Wir haben immer beklagt, dass die Löhne zu niedrig seien, dass es den Arbeitslosen zu schlecht gehe und so weiter…“

Anarchisten Boulevard: „Ja, und es hat niemals etwas genützt. In keinem anderen Land in West- und Mitteleuropa gingen die Löhne in den letzten Jahrzehnten so auf Talfahrt wie in der BRD, Ende der 80-ger Jahre las ich in einem Wirtschaftsmagazin, dass Arbeitgeber sich bereits darüber kaputt lachten, was sie in Lohnrunden mit Gewerkschaftern machen könnten…“

Michael Sommer: „Das ist ungeheurlich! Wir kämpfen stets bis auf’s Messer!“

Anarchisten Boulevard: „Dann sind Sie die lausigsten Kämpfer, die man sich nur denken kann: Wie sonst hätte sich die Lage der abhängig Beschäftigten über Jahrzehnte so sehr verschlechtern können, während die Kapitalgeber in unglaublichem Maße reicher wurden? Dabei gab es bei uns weitaus weniger und nur weitaus mildere Streiks als etwa in Frankreich oder in Italien.“

Frank Bsirske: „Wissen Sie, was Streiken kostet?“

Michael Sommer: „Genau, dafür können wir nicht viel Geld ausgeben. Wir müssen schließlich auch an die Angestellten unserer Gewerkschaften und an ihre Familien denken.“

Es ist unwahr, dass das Interview stattgefunden hätte. Wahr ist alles andere.

Das Prinzip Gewerkschaft funktioniert in Deutschland so:

1. Über das Mitbestimmungsgesetz haben die Gewerkschaften eine beachtliche und krisensichere Versorgungsquelle – rund 90% der Aufsichtsratsbezüge der Arbeitnehmervertreter aus allen Unternehmen landen in den Gewerskchaftskassen.

Das reicht aus, um einen Grundstock von Gewerkschaftsfunktionären mit sicheren und gut bezahlten Arbeitsplätzen zu versorgen.

Dieser Grundstock von Gewerkschaftsfunktionären bestimmt zugleich, was die Gewerklschaften tun – und achtet dabei vor allem auf eines: Darauf, den neoliberalen Kräften im Lande nicht so unangenehm zu werden, dass sie auf eine Abschaffung oder Abänderung der betrieblichen Mitbestimmung drängen – was die sichere Pfründe der Gewerkschaftsfunktionäre gefährden würde.

2. Nur unter diesen Umständen – handzahme Gewerkschaften . dulden die neoliberalen Kräfte die betriebliche Mitbestimmung nicht nur, sondern loben sie sogar. Da die Gewerkschaftsmitglieder in den Aufsichträten 90% ihrer Aufsichtsratsbezüge abführen müssen, sind sie zudem potentielle Kandidaten dafür, auch schon mit kleinen Gaben bestochen werden zu können.

3. Damit der als linker Fortschritt kaschierte Mitbestimmungsbetrug nicht auffällt, gibt es gelegentlich öffentliche Scheingefechte zwischen Kapitalvertretern und Gewerschaftsvertretern, hier und da auch mal einen kleinen Streik.

4. Um öffentlich zu kaschieren, dass Gewerkschaftsfunktionäre die Gewerkschaften in Wahrheit ausschließlich als Instrument ihrer Selbstversorgung betrachten, klagen die Gewerkschaftsbosse immer wieder öffentlich wahrnehmbar über alle Ungerechtigkeiten, die den abhängig Beschäftigten und den arbeitslosen widerfahren. Doch niemals, ich betone niemals, rufen sie zum Einsatz wirksamer Mittel auf, mit denen die abhängig Beschäftigten, die Arbeitslosen, das Volk sich wehren könnten – sie diskutieren nicht einmal über solche Mittel!

Dabei gibt es ein sehr wirksames Mittel, um all dem, was die Gewerkschaftsbosse öffentlich kritisieren, Einhalt zu gebieten: – LINK –

Satire:

Generalstreik –  Brief von Angela Merkel an Verdi-Chef Frank Bsirske


Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

http://hannelorekraft.wordpress.com

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt, und Dr. Roggenwallner:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/16/dr-roggenwallner-der-mord-an-nadine-ostrowski-und-rechtsanwalt-dr-ralf-neuhaus/

United Anarchists an Ralf Jäger, SPD NRW / SPD Duisburg / Hannelore Kraft, Sylvia Löhrmann, SPD, Die Grünen, Essen, Münster, Düsseldorf, Hagen, Dortmund, Lünen


Winfried Sobottka für United Anarchists

an den Innenminister von NRW, Ralf Jäger, SPD NRW, SPD Duisburg

Hallo, Ralf Jäger!

Ich gehe davon aus, dass Sie mich und United Anarchists noch nicht wirklich kennen. Daher für Sie noch ein paar Links, bevor ich auf das eigentliche Anliegen eingehe. Das wichtigste hier beginnt aber weiter unten, eingeleitet mit einer Zeile im Fettdruck, rot und schwarz:

Zu United Anarchists:

Link 1

Link 2

Link 3

Über mich:  Link

Ralf Jäger, man wird Ihnen sagen, dass Sie uns nicht ernst zu nehmen brauchen. Uns stört das nicht, wir wissen damit umzugehen. Wir haben die Macht, Ihre politische Karriere und die politischen Ausssichten von SPD/Die Grünen in NRW und im Bund nachhaltig zu beschädigen, solange wir sachliche Gründe dafür sehen,  und wir lassen uns auch nicht von marginalen Verbesserungen gegenüber der Terrorpolitik von CDU, SPD und FDP blenden. Wir halten nichts von faulen Kompromissen, absolut gar nichts.

Unser strategisches Ziel ist ein sehr nobles, das nobelste Ziel, was es geben kann:

http://www.die-volkszeitung.de/0-0-0-basics/0-0-start.html

siehe u.a. auch: Link 1Link  2

Was wir absolut gar nicht akzeptieren können, ist eine Polizei, die prügelt und mordet, Beweismittel verfälscht, falsch beschuldigt und dann auch noch vor Gericht falsch aussagt, eine Polizei wie Ihre, Ralf Jäger:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/18/roland-fricke-jugendamt-wetter-ruhr-und-der-mord-an-nadine-ostrowski/

https://belljangler.wordpress.com/2010/08/10/neue-infos-zum-mordfall-nadine-ostrowski-westfalenpost-wetter-ruhr-gsg-wetter-ruhr-geschwister-scholl-gymnasium-wetter-ruhr/

https://belljangler.wordpress.com/2010/05/17/warnung-vor-kriminaldirektor-rudiger-dohmann-polizei-hagen-und-suche-nach-opfern-dr-ehrhart-korting-polizei-berlin-linksautonome-hamburg-und-berlin/

https://belljangler.wordpress.com/2010/09/22/staatsschutz-polizei-dortmund-eine-weitere-luge-im-zeugenstand-waz-dortmund-ruhr-nachrichten-dortmund/

wobei das noch lange nicht alles ist:

http://freegermanysobottka.blogspot.com/2010/06/dringende-warnung-vor-polizei-hagen-zk.html

http://www.freegermany.de/polizei-dortmund/overwiew-polizei-dortmund.html

http://www.endzeiter.de/

Vor diesen Hintergründen, Ralf Jäger, halten wir den genetischen Fingerabdruck für eine wahre Gefahr für politisch kritische Köpfe: Ein ideales Mittel für verbrecherische Polizei, falsche Beweise so zu schaffen, dass sie vor Gericht praktisch unschlagbar sind. Vor diesen Hintergründen halten  wir Ihre Polizei aber auch generell für gemeingefährlich.

Wir werden Ihnen beweisen, wie ernst wir das nehmen: Entweder, Sie bringen Ihren kriminellen Saustall auf Vordermann, oder Sie sollten sich schon jetzt um einen Job außerhalb der Politik bemühen.

Im Namen von United Anarchists

Winfried Sobottka