Betr. Polizei Schwalmtal/Viersen: Barbara Kühn sollte offenbar ermordet werden. / Hannelore Kraft,Heike Ahlen,Richterin Petra Wehmeyer, Amtsgericht Mönchengladbach,Polizeihauptkommissar Holger Jentgen,SPD Viersen, Die Grünen Viersen,Pfarrer Arne Thummes, Pfarrer Dr. Harald Ulland
Juni 12, 2011 Hinterlasse einen Kommentar
Als ich am 03. Mai 2011 telefonisch von Frau Pytlinski informiert wurde, dass ihre Tochter Barbara Kühn absolut grundlos von einem Sondereinsatzkommando der Polizei verhaftet worden war, war mein erster Gedanke: Man will sie umbringen und einen Selbstmord vortäuschen! Entsprechend reagierte ich sofort:
Der Beitrag wurde von anarchistischen Hackern sofort auf die Googleseite #1 für Polizei Schwalmtal gepusht, und Barbara Kühn meinte später und noch beute, dass ihr das das Leben gerettet habe:
Tatsächlich sprechen nachweisliche Tatsachen dafür, dass man es sich im Grunde nicht erlauben konnte, Barbara Kühn lebend aus dem Polizeigewahrsam zu entlassen, während andererseits alles eindeutig darauf eingerichtet war, einen „Selbstmord“ ideal mit Lügen untermauern zu können – zumindest gegenüber der breiten Öffentlichkeit.
Nun, auch nach meiner Einschätzung lebt Barbara Kühn lediglich Dank der anarchistischen Hacker noch – denn die Art und Weise, wie man Durchsuchungsbeschlüsse bewirkt hatte, wobei Polizei einen noch auf die Hausbesetzung und die Verhaftung der Barbara Kühn ausdehnte, spricht dafür, dass man diese Dinge nicht ans Tageslicht kommen lassen wollte.
So ist es zum Beispiel in verschiedenen Hinsichten sehr aussagekräftig, dass ein Durchsuchungsbeschluss nicht etwa von dem örtlich zuständigen Amtsgericht Viersen ausgestellt war, sondern von dem örtlich nicht zuständigen Amtsgericht in Mönchengladbach. Das heißt, die Polizei Viersen, die es ja wirklich wissen muss, dass das AG Viersen für Hausdurchsuchungsbeschlüsse in Schwalmtal zuständig ist, hatte einen solchen Durchsuchungsbefehl beim AG Mönchengladbach beantragt. Hier scheint es mir nur eine Erklärung zu geben: Das AG Viersen war gar nicht bereit gewesen, auf dem Boden unhaltbarer Gefahrenvorwürfe einen Durchsuchungsbeschluss auszustellen – und so versuchte man es dann beim AG Mönchengladbach. Die Richterin, die sich dazu hergab, hat also wider besseres Wissen als örtlich nicht zuständige Richterin entschieden – das nennt man Amtsanmaßung, und das ist strafbar.
Es scheint mir nicht vorstellbar, dass sie das gewagt hätte, wenn sie angenommen hätte, dass Barbara Kühn mit diesem Beschluss in der Hand noch eine lange Zukunft haben würde. Wie schön wäre es doch für die Richterin Petra Wehmeyer am Amtsgericht Mönchengladbach gewesen, wenn Barabara Kühn sich in der Ncht vom 03. auf den 04. Mai 2011 im Polizeigewahrsam „umgebracht hätte“! Sollten Richterin Wehmeyer, die offenbar ein besonderes Verhältnis zum Viersener Polizeihauptkommissar Holger Jentgen zu haben scheint, und einige andere davon ausgegangen sein?
Betreffend die Polizei Viersen stellt sich mir auch die Frage, in welchem Umkreise sie letztlich die Amtsgerichte abklappert, wenn sie unbedingt einen Durchsuchungsbeschluss haben will. Versucht Polizei Viersen es ggfs. auch noch beim Amtsgericht Kempten/Oberallgäu, Kiel und Frankfurt/Oder?
Ich werde morgen Scans veröffentlichen, und auf die Richterin Petra Wehmeyer kommt unter anderem eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung zu.
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
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