Rechtsbeugernews aus der Rechtsbeugermafia aus 03/2011
email: rechtsmeister@yahoo.de
Für Bilder und Links etc. bitte die folgende Seite benutzen:
http://www.justizkacke.de oder http://justiz.xp3.biz (http://justiz.ju.funpic.de) oder
Zitate von Juristen über die deutsche Elendsjustiz: http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm
Politikschweinereien: http://www.justizkacke.de/politik.htm
Um etwas auf der Seite zu finden kann man auch die Suchfunktion des Browsers benutzen (In der Menüleiste unter Bearbeiten/Suchen)
Für Firefox gibt es auch eine Sucherweiterung: https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/2585
Die Tamiflu-Lüge, Mit einem fast wirkungslosen Medikament dank der WHO Milliarden verdienen, Odysso SWR, 03.04.2011
Immer wieder gibt es Berichte über die Verflechtung der Pharmaindustrie mit Behörden im Gesundheitssystem. Und über die Manipulation von Pharmastudien mit dem Ziel, Medikamente besser aussehen zu lassen, als sie wirklich sind. Aber ein Fall des Grippemittels Tamiflu scheint bisher – wegen seiner immensen finanziellen Dimension – einzigartig.
Ein wichtiges Kapitel des Skandals spielte bei der WHO. Die Welt-Gesundheitsorganisation ist eine wichtige Institution. Denn sie gibt – unter anderem – bei gefährlichen Grippe-Epidemien Empfehlungen, was zu tun ist. Experten wie Prof. Hayden, Infektionsmediziner von der Universität Virginia, arbeiten die Empfehlungen aus. Er rät weltweit den Regierungen zu einer umfangreichen Bevorratung mit dem Grippemittel Tamiflu.
Die WHO und ihre Empfehlungen
Der Epidemiologe Prof. Monto von der Universität Michigan arbeitet auch an den Empfehlungen mit: Er rät zum großzügigen Kauf der Impfmittel. Und Prof. Nicholson von der Universität Leicester bestätigt diese Empfehlung.
Hayden, Monto und Nicholson haben die WHO-Empfehlung maßgeblich geprägt. Was die Öffentlichkeit nicht erfährt: Die Wissenschaftler stehen zur selben Zeit in Lohn und Brot bei den Herstellern der Präparate, die sie empfehlen. Hayden erhält von Roche Geld für Vorträge und Beratungen. Nicholson und Monto ebenso vom Tamiflu-Hersteller Roche und vom Impfmittelhersteller Glaxo Smith Klein. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Die „Kaiserstudie“
In ihren Empfehlungen bezogen sich die Wissenschaftler besonders auf eine Studie zur Wirksamkeit von Tamiflu, die so genannte Kaiserstudie. Letztlich war es vor allem diese Studie, die Länder auf der ganzen Welt dazu veranlasste, Milliarden für Tamiflu auszugeben. Aber mit Pharmastudien ist das so eine Sache, besonders, wenn sie vom Hersteller der Präparate durchgeführt werden. Da geht es mitunter um Milliarden. Deshalb steht das Präparat in diesen Studien meist glänzend da.
…Ernüchterndes Ergebnis
Jefferson sucht daraufhin unabhängige Studien und findet 20 seriöse, nach wissenschaftlichen Kriterien gut gemachte Studien zu Tamiflu. Die Auswertung bringt ein ernüchterndes Ergebnis: Für das eigentlich gefährliche an der Grippe, die Lungenentzündung, lässt sich keine positive Wirkung von Tamiflu belegen. Ebenso wenig für die Zahl der Krankenhauseinweisungen. Tamiflu hat keinen Einfluss darauf.
Keine Wirksamkeit auch bei grippeähnlichen Erkrankungen – bei einer Epidemie viel häufiger als die echte Grippe.
Übrig bleibt ein kleiner Effekt bei der selteneren echten Grippe: sie wird um etwa einen Tag verkürzt. Aber das entspricht in keiner Weise den Ergebnissen, die Roche mit der von ihr finanzierten Metastudie zu Tamiflu veröffentlicht hatte.
Richter am LG-Baden-Baden erklärt eine öffentliche Entscheidung des OLG-Karlsruhe als Geheimsache, deklariert diese als vertraulich und untersagt jegliche Veröffentlichung, 24.03.2011
…Das bedeutet: Gerichtsentscheidungen unterliegen keinem urheberrechtlichen Schutz; sie dürfen – jedenfalls in anonymisierter Form – frei veröffentlicht und diskutiert werden. Allerdings scheint es auch Richter zu geben, die es gerne anders hätten…
Im schönen Baden-Baden etwa. Am dortigen Landgericht muss jetzt eine Strafsache verhandelt werden, die bereits in die Ehrenrunde geht. Das übergeordnete Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 2. Februar 2011 ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden zu Gunsten des Angeklagten wegen Rechtsfehlern aufgehoben und angeordnet, dass eine andere Strafkammer erneut über die Sache zu entscheiden hat.
Der Spruch des Oberlandesgerichts Karlsruhe gehört zu den eingangs erwähnten Gerichtsentscheidungen. Es steht jedermann frei, der das Aktenzeichen kennt, beim Gericht eine Abschrift anzufordern. Oder, wenn er anderswie davon erfährt, das Urteil zu veröffentlichen. Oder eben gerade nicht – wenn es nach dem nun zuständigen Vorsitzenden der Strafkammer geht. Dieser versendet nämlich Schreiben, in denen er die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe als vertraulich deklariert und untersagt, diese zu veröffentlichen, nicht einmal in Auszügen.
Wohlgemerkt, der betreffende Richter am Landgericht hat das Urteil, das er als vertraulich deklariert und nicht veröffentlicht sehen will, noch nicht einmal selbst verfasst. Vielmehr stammt diese Entscheidung von ihm übergeordneten Richtern am Oberlandesgericht. Wie die Juristen am Oberlandesgericht es finden, dass ihre goldenen Worte von einem Kollegen der unteren Instanz aktiv der Öffentlichkeit entzogen werden, ist nicht bekannt.
Wirklich pikant an dem Veröffentlichungsverbot des Richters am Landgericht ist allerdings, dass sich der Fall, den er unter der Decke halten will, gerade um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit dreht.
Satanic Sauerkraut, vom Opfer zum Täter, Kant: „Notwehr ist das heiligste Mittel der Person“ aber nicht am LG-Bamberg
Es ist in einem präzisen Sinne das, womit jedes individuelle Recht erst beginnt. Wer jemand das Notwehrrecht nimmt, nimmt ihm das Recht selbst, das zu verteidigen untersagt wird. Ein Grundrecht auf Leben, das gegen rechtswidrige Angriffe nicht verteidigt werden dürfe, wäre keines mehr. Darum ist der Staat nicht berechtigt, einzelnen seiner Bürger in bestimmten Situationen, das Recht zur Notwehr zu nehmen. Mein Fall:
Innerhalb von 20 Stunden, beim 4. Angriff des XX-vorbestraften Intensivtäters, war ich bereits wehrlos geschlagen, als die Verletzung meines Angreifers erfolgte. Geständniserzwingungs-Verhaftung am Tatort. Selbst nach Straf- und Zivilverfahren steht zweifelsfrei fest, dass ich grundlos geschlagen wurde. Ich bin heute dauerhaft erwerbsunfähig. Meine Anzeigen gegen den Frustschläger wurden vom Verfahren abgetrennt und rechtswidrig eingestellt!
Meine Geschichte sollte rechtlich undenkbar sein!
Niemals vorbestraft, wurde ich zu 30 Monaten, plus Zwangseinweisung in die Psychiatrie, gem. § 64, verurteilt. Selbst wenn ich der gef.Körperverletzung schuldig gewesen wäre, für einen Ersttäter, eine rechtswidrige Anwendung des § 64. Als Zwangseingewiesener hat man keine Chance auf Bearbeitung einer (jeglicher) Revision.
Im BKH erreichte mich (von einer Hilfsorganisation) die Lichtbild/Ermittlungsakte mit dem Tatsachenbeweis meiner Unschuld. Die sog.“Suchttherapie“ habe ich verweigert. Es ging nach Bamberg zurück. Als uneinsichtiger Strafgefangener wurde ich in der Zelle Nr.222, JVA-Bamberg, beinahe erschlagen. Zum Zwecke der Vertuschung bekam ich keine med. Notbehandlung. Es gibt keine med. Behandlungsakte. Bilder im linken Navi-feld anklicken.
Am 27.12.2007 hat der Frustschläger Peter D., eine Zivilklage über 25.000.- EUR Schmerzensgeld eingereicht. In seinem Klageschriftsatz wurden massenweise unwahre Behauptungen aufgestellt. Mein Anwalt hat mit einem Strafantrag wg. Prozessbetrug gedroht. Unabhängig davon habe ich diesen Strafantrag, der sich in dem Verfahren durchaus als haltbar erwies, bei der StA-schaft BA eingereicht. Mein Strafantrag wurde nicht bearbeitet.
Es ist paradox:
Der Schläger, der mich grundlos, mit drei Übergriffen, erwiesenermaßen dauerhaft erwerbsunfähig schlug, erwartet, dass ich jemals ein pfändbares Einkommen haben werde und ihm für meine Notwehr, Schmerzensgeld zahle.
Es ging in dem Verfahren hauptsächlich darum, das Fehlurteil der Strafkammer zu bestätigen.
Beim Sühnetermin habe ich den Tatortaugenschein verlangt. Kein Wort davon im Protokoll. Die vorausgegangenen Übergriffe wurden wiederum bestätigt, ansonsten waren die vom Kläger/Schläger benannten Zeugen/Aussagen keinesfalls zu seinen Gunsten. Der Tatortaugenschein wurde unabdingbar und am 03.08.09 nochmals beantragt. Stattdessen hat der Richter BRUNNER am 17.09.09 die Zeugeneinvernahme mit einem haarsträubenden Grundurteil abgebrochen. Siehe Zivilprozess.
Übrigens: Richter BRUNNER ist auch Pressesprecher des LG-Bamberg!
An einer „zufälligen“ Rehabilitation und Aufarbeitung dieser Unrechtsurteile habe ich kein Interesse. Mein Ansinnen ist dahingehend, aufzuzeigen, dass die Justiz in jedem der nachfolgend aufgezeigten Anklagen/Urteile wissen musste, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde!
Mittlerweile ist der Schläger, im März 09, per Gefälligkeitsurteil, wegen einer anderen, schweren Gewalttat zu einem Jahr Haft – zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden. Wir (auch seine anderen Opfer) waren bei dieser Hauptverhandlung als Besucher und haben Protokoll mitgeschrieben. Anstelle seiner 26 Vorstrafen wurden vom StA nur 11 Zentralregistereintragungen angegeben. Die Anwältin des Schlägers musste sich schließlich für ihren Mandanten beim Gericht entschuldigen, er war sichtlich betrunken…
Liebes Bamberger Gericht. Na dann, „PROST !!“
Kaufen für die Müllhalde – geplante Obsoleszenz (geplante Veralterung), arte thema, 2010
…1972 fanden wir heraus, das in unserer Feuerwache eine ganz besondere Glühbirne hing. …Sie bestätigten ihm, dass diese Glühlampe seit 1901 in Betrieb war. 109 Jahre alt und sie brennt noch immer. Eine webcam schickt ununterbrochen Bilder von der Livermorer Glühlampe ins Internet. Ironischerweise hat sie bereits 2 webcams überlebt. Diese Glühbirne entstand in Shelby Ohio um 1895. Den Glühfaden hat ein Adolpher Chaillet erfunden. Er war langlebig. „Warum er solange hält weiss ich nicht“. http://www.centennialbulb.org
Chaillet Formel für den langlebigen Glühfaden ist nicht das einzige Mysterium in der Geschichte der Glühlampe. Noch geheimnisumwogener ist wie sie zum ersten Opfer der geplanten Obsoleszenz wurde.
Weichnachten 1924 war ein ganz besonderer Tag. In einem Hinterzimmer in Genf trafen sich einige Herren in Nadelstreifenanzügen um einen geheimen Plan nachzugehen. Sie gründeten das erste weltweite Kartell, dass sich zum Ziel setzte die Glühlampenproduktion der gesamten Länder zu kontrollieren und den Kuchen namens Weltmarkt unter sich aufzuteilen. Dieses Kartell hat den Namen Phoebus.
…Es ist um so besser für diese Firmen wenn der Verbraucher regelmäßig Glühlampen kauft und wenn die Glühlampen lange brennen ist das ein ökonomischer Nachteil. Ursprünglich sollten die Glühlampen möglichst lange halten. Thomas A. Edison erste Glühlampen, die 1881 auf den Markt kamen hielten 1500 Stunden. 1924 als das Phoebuskartell gegründet wurde priesen Hersteller die Langlebigkeit ihrer Glühlampen mit einer Lebensdauer von 2500 Stunden. Also hat man sich bei Poebus gedacht, dann beschränken wir doch die Lebensdauer der Glühlampen einfach auf 1000 Stunden.
Unter dem Druck des Kartells wurde in den Mitgliedsfirmen experimentiert um eine anfälligere Lampe entsprechend der Norm einer 1000 Stunden Glühlampe zu erzielen. Mit der geplanten Obsoleszenz sank die Lebensdauer der Glühlampen in nur 2 Jahren von 2500 auf nur noch 1500 Stunden. In den 1940ern hatte das Kartell sein Ziel erreicht. Die Standardlebensdauer einer Glühlampe betrug nun 1000 Stunden: „Qualitätsbirnen Haltbarkeit garantiert 1000 Stunden!“. Dieser Lehrfilm von General Electrics machte dem Konsumenten weiss, diese Lebensdauer sei die beste: „Dank ständiger Tests sind sie so gut, wie wir sie haben wollen.“.
Nach einem 11 Jahre währenden Verfahren ergeht 1953 ein Gerichtsurteil. General Electric und deren Geschäftspartnern werden ua. die Reduzierung der Lebensdauer der Glühlampen verboten. In der Praxis hatte das Urteil jedoch kaum Folgen. Die Glühlampen brannten auch weiterhin nicht länger als 1000 Stunden. In den folgenden Jahrzehnten meldeten dutzende von Erfindern Patente für neue Glühlampen an. Darunter eine, die 100000 Stunden brannte. Davon kam keine auf den Markt.
…Ein Artikel, der nicht verschleisst ist eine Tragödie fürs Geschäft. Die Folgen dieser Tragödie bekam auch Henry Ford zu spüren, der Erfinder der Fliessbandproduktion. Damit der Ford T für den Durchschnittsverbraucher erschwinglich war lies er ihn als Einheitsmodell in grossen Stückzahlen herstellen. Er sollte zuverlässig und langlebig sein. …
…In den 50er Jahren kam ein neuer Plan auf. Die Verbraucher sollten zur geplanten Obsoleszenz nicht genötigt, sondern verführt werden. …
Juristenzitate:
„….Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland…. verkündet….Der Rechtsstaat des Grundgesetzes vertraute die Rechtsprechung einem Richterstand an, der 12 lange Jahre bereit gewesen war, seinen Teil zum Machtmißbrauch unter dem Deckmantel der Rechtsanwendung beizutragen. Er vertraute auf die demokratische Gesinnung von Richtern, deren Beiträge zu antidemokratischem Denken und Handeln unstreitig und deren fehlende Neigung zur Selbstkritik so gerichtsnotorisch war wie ihre Unfähigkeit, ihr Denken neu auszurichten und die Demokratie für mehr zu halten als die Staatsform, die aufgrund der Zeitläufe nun einmal da war….
Senatsrat Dr. Hans Wrobel, 1989
„…Der Aufstieg in einer Hierarchie ist von dem „Wohlwollen“ derjenigen abhängig, die diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen?…“
Udo Hochschild, Richter am Amtsgericht (Tübingen), 1985
„Wer von uns hat nicht von einer Gesellschaft geträumt, in der die Konflikte fair ausgetragen werden, in der die Richter nicht nur an-, sondern auch zuhören, in der die Gerichte nicht nur entscheiden, sondern befrieden und versöhnen, in der das Recht „von Menschen“ und „für Menschen“ gemacht wird, in der also das Recht so gesprochen wird, daß es den Menschen hilft zu leben?“ Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)
“ … Die Mutter der Wahrheit und der Gerechtigkeit ist die Zeit. Die notwendige Zeit für die Fallbearbeitung wird den Richterinnen und Richtern nicht gewährt, weil sowohl Verwaltung als auch Gesetzgebung systematisch darauf abzielen, die Qualität richterlicher Arbeit unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Dies, obwohl die Justizhaushalte die mit Abstand kleinsten Haushalte darstellen. Sie liegen regelmäßig zwischen 1 % und 3 % bei Bund und Ländern. Pro Einwohner ergibt das einen Betrag von etwa fünf Euro. Mehr als eine (schlechte) Pizza ist dem Gesetzgeber die Justiz nicht wert … “ Wolfgang Nescovik, 2010
Die diskrete Korruption der deutschen Justiz, Vom Selbstverständnis der Ämterpatronage, Jürgen Rudolph, Richter am Amtsgericht (Cochem) 1997
Wir wissen natürlich wie weiland Leonhardt, daß die mittlerweile über 100jährige deutsche Justizstruktur für die Gewaltenteilung weder gedacht war noch geeignet ist. Sie war vielmehr in der Monarchie des 19. Jahrhunderts als Herrschaftsinstrument konzipiert und hat die unter diesem Aspekt an sie gerichteten Erwartungen vor allem in den nicht demokratischen Systemen voll erfüllt. So nimmt es nicht Wunder, daß zahlreiche Richterinnen und Richter offensichtlich meinen, die Aufteilung der Richterpfründe unter den politischen Parteien sei bereits Gewaltenteilung.
Dazu eine Anekdote aus der Provinz:,
Im November 1994 entschied sich der Direktor eines kleinen Amtsgerichtes in einem idyllischen Moselörtchen, mit Vollendung seines 62. Lebensjahres im September 1995 den Ruhestand anzutreten. …
… Als der siegestrunkene Justizminister (FDP) infolgedessen am 21. März 1996 (3 Tage vor der Landtagswahl) in einer als Justizfeier deklarierten Veranstaltung den bisherigen Direktor verabschieden und seinen Schützling einführen wollte, war der bereits seit einem halben Jahr vergeblich auf diesen Akt fixierte Ruheständler genervt in den von ihm lang ersehnten Urlaub entschwunden.
Der nach dem Wahltage auch sieggewohnte Justizminister (FDP) ließ es sich indessen nicht nehmen, dieses Ereignis sodann im April 1996 neu zu terminieren, um die Rollen der an diesem Justizschauspiel sowohl vorsätzlich als auch schuldlos beteiligten Akteure einer Nachlese zu unterziehen. Dabei wies er ausdrücklich darauf hin, daß parteipolitische Erwägungen bei der Besetzung welcher Richterstellen auch immer niemals irgendeine Rolle gespielt hätten. Während die unter den Zuhörern befindlichen Gerichtspräsidenten und ihre Vertreter bei diesen Ausführungen zustimmend nickten, verfiel das übrige Publikum überwältigt in sprachloses Staunen.
Es gibt in der öffentlichen Diskussion um die Ämterpatronage bisweilen Stimmen, die – auch eigennützige – Einflußnahme der politischen Parteien befürworten. Ohne diese Auffassung hier näher beleuchten zu wollen, erscheint sie zumindest dann unerträglich, wenn die Einflußnahme politischer Parteien für die Demokratie lebensnotwendige Schnittstellen zwischen den politischen Gewalten – in diesem Fall zwischen der zweiten und der dritten Gewalt – beseitigt.
In jener – nur scheinbar führungslosen – Zeit hat das kleine Amtsgericht in dem idyllischen Moselörtchen über fünf Monate lang den Nachweis erbracht, daß es für den ausgeschiedenen Richter zwar eines Ersatzes, aber keiner von der Exekutive ausgekorenen Direktorin bzw. Direktors bedarf, um gute richterliche und verwaltende Arbeit zu leisten.
Was das Gericht vielmehr dringend benötigt – nicht zuletzt auch wegen des kaum zu bewältigenden Arbeitsanfalles – ist eine weitere Richterin oder ein Richter, die oder der auch geübt ist im Recht des Gewaltenteilungsprozesses. Justizbeamte, die in der Verkleidung von Richtern herumlaufen, gibt es reichlich.
Wer schuldet seinen Träumen noch Leben?, Reformen und Verbesserungen in der Justiz gibt es nicht, Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden), Betrifft Justiz, Heft Nr. 40 1994 Seiten 377 ff.
Auch der Zustand der Rechtsprechung ist alles andere als zufriedenstellend. Mehr und mehr wird die Arbeit der Gerichte zur Justizbürokratie, mehr und mehr werden Staatsanwälte und Richter zu juristischen Sachbearbeitern. Veraltete Arbeitsmethoden bestimmen den Justizalltag. Umständliche Dienstwege erinnern eher an die k.u.k. Monarchie als an ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Als Privatbetrieb wäre die Justiz wohl konkursreif.
Die Diskussion um eine Justizreform hat sich in Deutschland zu einem Thema von gewissem Ewigkeitswert entwickelt. Unsere hierarchischen Justizstrukturen, die dem Obrigkeitsstaat des vergangenen Jahrhunderts näher stehen als dem demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes, lähmen jedoch jede Erneuerung. Trotz der verfassungsrechtlich verbrieften richterlichen Unabhängigkeit ist es nicht gelungen, Wege aus dem Netz der Vorgesetzten- und Untergebenen-Beziehungen zu finden. Die Personalsteuerung durch die Justizverwaltung geht naht- und schamlos in Ämterpatronage über. Viele von uns lassen sich gerne steuern und patronieren. Die richterliche Unabhängigkeit ist jedoch kein Recht, sondern eine Pflicht. Ein Richter kann sich den bequemen Luxus des Dienens und Gehorchens nicht leisten. Doch berufliche Privilegien machen korrumpierbar. Ein „Beförderungsamt“ ist immerhin mit Arbeitsverteilungsbefugnis, Beurteilungsmacht, erhöhter Besoldung und – vermeintlich ‚ höherem Ansehen verbunden. Das reicht aus, um die meisten Richterinnen und Richter gefügig zu machen. Schnürbrüste, wohin man schaut, aber kein Mannes- oder Frauenmut vor Königsthronen.
So kann es nicht weitergehen, aber wer reformiert diese Justiz?
Von der Exekutive ist nichts zu erwarten. Die Landesjustizverwaltungen sind so innovationsfreudig wie die pommerschen Junker zur Zeit der Stein-Hardenbergschen Reformen. Ihre Vorstellungen erschöpfen sich im wesentlichen in der Anhebung der Pensenschlüssel (keinem Zuschauer war je die Arbeit zu schwer) und in der Einführung von EDV. Der EDV-Einsatz kann zwar Arbeitsabläufe beschleunigen und erleichtern, doch ist er kein Allheilmittel. Abgesehen davon sollten die Erfahrungen im Gesundheitswesen zu denken geben. Die „Gerätemedizin“ hat sich nicht als Stein der Weisen erwiesen, und mit der „Gerätejustiz“ wird es nicht anders sein. Es gilt, nicht nur die Technik, sondern vor allem den Geist der Justiz zu erneuern.
Dazu kann und will die Justizverwaltung nichts beitragen. Man sollte ihr daher nicht zuviel Beachtung schenken: wer Sümpfe trocken legen will, sollte nicht die Frösche um Erlaubnis fragen.
Von der Legislative ist derzeit ebensowenig zu erwarten wie von der Exekutive. Die „knappe Ressource Recht“ steht für die meisten Politiker unter dem „Diktat der leeren Kassen“, daher will man „den Rechtsmittelstaat beschneiden“ und die – was immer das sein mag – „Binnenreserven der Justiz“ aktivieren. Derartige „Reformideen“ verdienen nicht einmal diesen Namen. Sie laufen zumeist auf eine Erhöhung der Streitwertgrenzen hinaus. Sie sind lediglich fiskalischer Natur und in der Regel mit der Gefahr des Abbaus von Bürgerrechten verbunden.
Was nun? Was können wir tun?
Man kann natürlich den Traum von einer gerechten und humanen Justiz aufgeben, indem man die bestehenden Probleme beharrlich ignoriert oder ihnen schlichtweg den Realitätsgehalt abspricht. Man geht einfach davon aus, in der besten aller möglichen Welten zu leben und glaubt fest daran, den Gipfel der Rechtskultur erreicht zu haben. Die eigenen Zielvorstellungen werden aufgegeben („Träume sind Schäume“) und durch das Warten auf R2 oder R3 ersetzt.
Richter aD. Udo Hochschild: Die Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland ist nur ein Schein hinter der eine andere rechtliche und tatsächliche Wirklichkeit steht.
…Sind diese Befunde korrekt? Funktionieren bei uns Gewaltenbalance und Bestenauslese? Leben wir in einem Dauerkrieg beutegieriger Parteien um Macht und Posten? Wohin gerät ein Land mit der Zeit, in dem es möglich ist, dass mittelmäßige Menschen immer wieder erstklassige Positionen in den Leitungsebenen besetzen, weil die „Bestenauslese“ im Übermaße die Folgewirkung ist eines vereinsinternen, öffentlich unzureichend kontrollierten Machtgerangels innerhalb der politischen Parteien? Und wohin treibt ein Land, in dem sich die Mächtigen die zu ihrer Kontrolle geschaffenen Staatsorgane persönlich aussuchen und subtil beherrschen?
Für die von Jaspers und van Husen [siehe PERSONENINDEX] beklagte Schieflage gibt es eine historische Erklärung: Die Verfasser des Grundgesetzes haben dem Volk als unmittelbar handelndem Souverän misstraut und deshalb die Macht der politischen Parteien gestärkt [Art. 21 Grundgesetz]. Sie handelten inmitten von Trümmern und unter dem Schock der Erfahrung, dass das deutsche Volk Adolf Hitler in freien Wahlen an die Macht gebracht hatte. Viele von ihnen hatten die dem Diktator zujubelnden Massen noch vor Augen und die „Sieg Heil!“-Rufe in den Ohren. So führte, folgt man Karl Jaspers, der Schatten Hitlers zur Infektion der jungen Demokratie mit dem Krankheitskeim einer allmählich von dem gesamten Staatswesen besitznehmenden Parteienvormundschaft.
Der Verfassungsgeber des Grundgesetzes wünschte sich aber eine Umgestaltung der deutschen Staatswirklichkeit hin zum gewaltengeteilten Rechtsstaat, wollten neue Staatsstrukturen, die gewährleisten, dass die Macht dem Recht unterworfen ist und dem Recht nachfolgt. Zitat Dr. Adolf Süsterhenn, CDU, Rede vom 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat): „….Wir müssen wieder zurück zu der Erkenntnis, daß der Mensch nicht für den Staat, sondern der Staat für den Menschen da ist. Höchstwert ist für uns die Freiheit und die Würde der menschlichen Persönlichkeit. Ihnen hat der Staat zu dienen….Der Staat ist für uns nicht die Quelle allen Rechts, sondern selbst dem Recht unterworfen…Die Demokratie als Herrschaft der Mehrheit, zu der wir uns unbedingt bekennen, ist allein noch nicht geeignet, die menschliche Freiheit zu sichern….Über die Statuierung der Menschen- und Grundrechte hinaus fordern wir zwecks Sicherung der menschlichen Freiheit bewußt eine pluralistische Gestaltung von Staat und Gesellschaft, die jede Machtzusammenballung an einer Stelle verhindert. Nach unserer Auffassung war es das historische Verdienst Montesquieus, erkannt und verkündet zu haben, daß jede Macht der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt ist, weil jeder Mensch geneigt ist, wie Montesquieu sagt, »die Gewalt, die er hat, zu mißbrauchen, bis er Schranken findet«. Aus dieser Erkenntnis heraus fordert Montesquieu die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger. Diese Auffassung….wird von uns in vollem Umfang als richtig anerkannt, wobei wir den besonderen Nachdruck auf die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz legen……“. …
Richterliche Nebentätigkeiten: Finanzrichter verletzen durch Parteinahme zugunsten der Finanzämter die Grundrechte von prozessbeteiligten Steuerbürgern .
… indem sie freiberuflich Kommentare zu streitigen Rechtsfragen erstellen und daraus von den Fachverlagen auch noch eigene wirtschaftliche Vorteile in Form guter Bezahlung ziehen.
Und niemand hat diesen Vorgang des von hunderten Mitgliedern einer ganzen Berufsgruppe begangenen Straftatbestands der Rechtsbeugung bemerkt(?)
Die Finanzrichter am niedersächsischen Finanzgericht Dr. Axel Leonard und Jörg Grune, beide Richter im sog. Umsatzsteuersenat, verdienen sich ein wirtschaftliches Zubrot als Verfasser von Aufsätzen und Kommentaren zum Umsatzsteuerrecht /-Gesetz, die regelmässig in der Fachpresse veröffentlicht werden.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu 1 BvR 539/96 können rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte. Die Sorge, dass der Richter die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE 98, 134 <137 f.>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 1999 – 2 BvF 2/98, 3/98, 1/99 und 2/99 -, NJW 1999, S. 2801). Volltext Urteil
Zu vergleichbaren Schlussfolgerungen kommt das Verfassungsgericht auch in anderen Entscheidungen, siehe
Im Verfahren 5 K 377/07 vor dem niedersächsischen Finanzgericht war die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamts Cuxhaven wegen Umsatzsteuer 2005 gegen den filmschaffenden Künstler und Kläger Burkhard Lenninger nichtig sind. Mit den Anträgen des Klägers hat sich der 5. Senat in der Besetzung der Richter Elvers, Leonard und Heap aber gar nicht beschäftigt. Im Urteilstenor findet sich folgendes Zitat:
„Der Senat kann die Frage offenlassen, ob das im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau eingeräumte Betretungsrecht von Wohnungen und Geschäftsräumen einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 13 GG darstellt ( dafür: Zugmaier, in Hartmann-Metzenmacher, § 27 b UStG Rz. 6; Wäger, DB 2002, Beilage 1/2002, 68 ff; Tormöhlen, UVR 2006, 84 ff; Helmschrott, StC 2007, 28; dagegen: Nieskens, in Rau/Dürrwächter, § 27 b UStG, Rn 31; Mende/Hunschens, in Vogel/Schwanrz, § 27b UStG Rz. 28; Leonard, in Bunjes/Geist, § 27b UStG, Rz. 7).“
Im Rahmen einer jüngsten Recherche ist zutage getreten, dass es sich bei „Leonard“ in Bunjes/Geist Dr. Axel Leonard, Finanzrichter am nds. Finanzgericht in Hannover und Mitglied im sog. Umsatzsteuersenat handelt. Neben seinem Richteramt, das ihn ausdrücklich über seinen geleisteten Richtereid zur Treue zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ( § 38 Richtergesetz ), kommentiert Dr. Axel Leonard gegen Entgelt insbesondere in dieser Rechtsfrage von Verfassungsrang. Der Finanzrichter Jörg Grune ist am niedersächsischen Finanzgericht auch Pressesprecher.
Dem Gesetz nach hätte sich die Richter Leonard und Grune aus persönlichen Gründen, wie dargelegt, für befangen erklären müssen, sie hätten dann aber keinen unmittelbaren Einfluss auf den Ausgang des für sie persönlich wichtigen Verfahrens nehmen können. Die persönliche Wichtigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die „kommentierenden Richter“ Urteile in jener Weise beeinflussen, die dem Inhalt der von diesen Richtern veröffentlichten Kommentare entspricht. Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese Kongruenz die Honorarsituation des Richters als Kommentator verbessert. …
Petition zur Verhinderung von Rechtsbeugung darf gemäß Deutschen Bundestag nicht veröffentlicht werden, 09.11.2008
Unter dem 15.10.2008 hatte ich folgende öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht:
Es wird vorgesehen, daß gerichtliche Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder protokollieren müssen. Das Protokoll ist in versiegelter Form zu den Gerichtsakten zu nehmen. Wenn dringender Tatverdacht wegen Rechtsbeugung gegen Mitglieder des Spruchkörpers besteht, kann der zuständige Ermittlungsrichter anordnen, daß das Protokoll zu entsiegeln ist und als Beweismittel verwendet werden kann.
Begründung:
Das OLG Naumburg hat mit Beschluß vom 6. Oktober 2008 eine Anklage wegen Rechtsbeugung gegen drei Mitglieder einer Kammer desselben Gerichts entgültig scheitern lassen. Gegenstand der Ermittlungen waren Entscheidungen im Görgülü-Fall, der bundes- und europaweit Aufsehen erregte.
Grund für die Nichtzulassung der Anklage war, daß der Nachweis einer Rechtsbeugung jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden könne: Da alle Mitglieder des Spruchkörpers von ihrem Schweigerecht nach der StPO Gebrauch machten, ließ sich für keinen der an der Entscheidung beteiligten Richter nachweisen, daß er nicht die Entscheidung abgelehnt hatte, aber von den anderen beiden Richtern überstimmt wurde. …
Mit Schreiben vom 27.10.2008 teilte mir der Petitionsausschuss folgendes mit:
Sehr geehrter Herrr Müller,
für Ihr o.a. Schreiben danke ich Ihnen.
Dazu teile ich Ihnen mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht wird
Es ist deshalb vorgesehen, Ihre Eingabe als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion zu behandeln. …
Beschwerde bei Anwaltskammer, Anwaltskammer begeht Rechtsbeugung, 24.07.2010
Vor einigen Wochen beschwerte ich mich bei einer Rechtsanwaltskammer über folgende eklatanten Verstöße eines Mitglieds dieses Standes gegen die Berufsordnung (BORA) und forderte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
1) Die Frau, Fachanwältin für Medizin- und Verwaltungsrecht, hatte mich nicht auf die Rechtsunwirksamkeit eines inhaltlich und formal offenkundig fehlerhaften Bescheides aufmerksam gemacht (§1 Abs.3 BORA).
2) Sie unterrichtete mich nicht über den Erhalt einer zu meiner Einsichtnahme angeforderten Akte und kam ihrem Auftrag nicht nach mir die 3) Einsicht in die Akte zu ermöglichen (§11 BORA).
Sie hatte mehrfache persönliche Kontakte zur Gegenseite. Als ich dies hinterfragte und sie aufforderte die oben erwähnte Akte erneut anzufordern, legte sie das Mandat nieder, was mich mehrere hundert Euro kostete ohne einen Nutzen davon zu haben (12 BORA).
Hier nun die wesentlichen Auszüge aus dem skurrilen Schreiben der zuständigen Rechtsanwaltskammer:
Der Vorstand verbleibt dabei und weist nochmals darauf hin, dass die Aufgaben der Kammer eng umgrenzt sind. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsanwaltskammer und sprengt deren Kompetenz Rechtsfälle zu überprüfen und die Qualität der anwaltlichen Leistung zu werten.
Soweit Frau Dr. … es angeblich unterlassen hat, auf die nach Ihrer Auffassung gemäß §125 BGB i. V. m. §§ 43 und 44 VerfVerwG offensichtliche Unrichtigkeit eines Bescheides der Zahnärztekammer aufmerksam zu machen, läge darin, die Richtigkeit ihrer Behauptung unterstellt, kein berufsrechtliches Fehlverhalten, sondern schlichte anwaltliche Fehlleistung.
Der Vorwurf, Rechtanwältin Dr. … habe deswegen gegen § 11 Abs 1 und 2 BORA verstoßen, weil sie Ihnen die Handakte nicht vorgelegt hätte, ist ebenfalls nicht berufsrechtlich zu fassen. Gemäß § 11 der Berufsordnung muss der Anwalt den Mandanten über den Fortgang der Sache unterrichten. Handakten muss er nicht vorlegen.
Nach Ihrem eigenen Vorbringen liegt auch kein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 BORA vor. Beschweren könnte sich allenfalls in berufsrechtlicher Hinsicht die Gegenseite.
Nach alledem kann berufsrechtliches Fehlverhalten nicht festgestellt werden.
Justitias Machtlosigkeit gegen Polizeigewalt, 01.02.2010
Gegen gewaltätige Übergriffe durch Polizisten scheint selbst Justitia machtlos zu sein. In Hamburg scheitert die Staatsanwaltschaft scheinbar bereits an der Ermittlung der Personalien gewalttätiger Polizisten.
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE, vermutet, die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall vertreten durch Staatsanwältin Dorothea Fellows, habe Probleme, in einen Konflikt mit der Polizei zu treten. Sie moniert an dieser Stelle weiter:
„Es ist ein handfester Skandal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die offensichtlich rechtswidrige Polizeigewalt gegenüber einem Jugendlichen bisher nicht zur Anklage gebracht haben. DIE LINKE fordert jetzt sofortige Aufklärung, warum die Namen der beteiligten Polizeibeamten nicht ermittelt wurden und ob es eine Mauer des Schweigens bei der Polizei gibt. Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein. Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 jährlich zwischen 543 und 366 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Insgesamt wurde von Januar 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461 beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten wurde von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. In den Jahren 2006 bis Juli 2008 wurde von der Staatsanwaltschaft keine einzige Anklage erhoben. Die signifikanten Zahlen verdeutlichen, dass sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als Kavaliersdelikte auffassen. Aufgeklärt werden muss jetzt auch die Frage, warum das DIE und die Staatsanwaltschaft nicht gegen die drei anderen Polizeibeamten ermittelt hat, die sich sowohl wegen Mittäterschaft bei der Körperverletzung als auch wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen werden kann.“
Auch Martin Reiter vom „Netzwerk Gentrification“ misstraut der mangelnden Aufklärungsarbeit des Dezernats Interne Ermittlung: „Den Namen findet doch jeder Praktikant in 20 Minuten raus. Die Polizisten kennen sich doch alle untereinander.“
Bereits Ende August 2008 erhielt Generalstaatsanwältin Angela Uhlig van Buren das Video von der Linkspartei als Beweismittel. Es zeigt den Tathergang, bei dem drei Beamte den 20-jährigen Daniel Z. am Boden halten, während ein vierter Polizist sich zu ihm kniet und ihm zweimal mit der Faust in den Bauch schlägt. Der Grund für diese Strafaktion war scheinbar die Gegenwehr des Demonstranten gegen einen vorherigen ersten Übergriff durch die Polizei, wie Daniel Z. berichtet: „Ich hatte den Polizisten als Reaktion geboxt, nachdem er meiner Freundin grundlos einen Knüppelschlag an den Kopf und mir einen in den Bauch versetzt hatte.“
…Entsprechend wurde der Stadtteilrundgang auf der Reeperbahn drei Stunden lang von den Beamten der dort zuständigen Davidswache begleitet. Doch plötzlich griffen Bereitschaftspolizisten grundlos die Aktionsteilnehmer an, obwohl der Rundgang laut Martin Reiter bereits beendet gewesen sei, was die Polizeileitstelle anhand der laufenden Kameraüberwachung auch bewusst war. Daraufhin wurde gegen die Teilnehmer des Rundgangs wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt, wobei alle Verfahren jedoch eingestellt werden mussten. Die gewalttätigen Polizisten wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.
Polizei verprügelt Hells Angels Mitglied. Die Polizei fängt an zu schubsen und haut dann mit Knüppeln drauf und tritt gemeinschaftlich nach, wenn der geknüppelte auf dem Boden liegt, denn man ist nicht zimperlich, 2009
Der Rocker und Karatekämpfer, hier im Bild, soll gegen Meldeauflagen verstossen haben. Was sich später als falsch herausstellt.
Dann kommt das SEK und die Geschichte gewinnt an Fahrt, denn es geht um Beleidigung.
Nach einer halben Stunde intensiver Verhandlungen geben die Rocker auf. Alles scheint sich in Wohlgefallen aufzulösen, ein Irrtum.
…
Dann wird noch mal nachgetreten.
„Das sind Straftäter, die ihre eigenen Interessen verfolgen, die ihre Machtbereiche ausweiten wollen und die haben natürlich Schwierigkeiten damit, wenn die Polizei sie in ihren Tätigkeiten stört bzw. behindert. Deswegen setzen wir das auch massiv mit Polizeieinsätzen durch.“
Rechtsanwalt Olaf O. aus Güterloh verhaftet, 430000 EUR Schaden, kriminelle Zusammenarbeit von Betreuer, Richter und Sozialarbeiter, Zeitung für Gütersloh/Westfalenblatt, 2005
Der Gütersloher Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Olaf O. sitzt in Untersuchungshaft. Der 43 jährige Familienvater wurde am Dienstagnachmittag vor seiner Kanzlei in der Friedrich-Ebert-Str. festgenommen. Er soll Mandantengelder seit mehr als fünf Jahren unterschlagen haben. Der Vermögensschaden soll sich auf rund 430000 EUR belaufen.
…Auslöser der Polizeiaktion waren zahlreiche Strafanzeigen, manche auch anonym. Dabei fielen den Ermittlern stapelweise unterschriebene Blanko-Quittungen von betreuten Personen in die Hände. Kripo und Staatsanwalt haben herausgefunden, dass Olaf O. raffiniert und hinterlistig die Konten der entmündigten Menschen, die er betreute, geplündert habe.
Nach Informationen des Westfalenblattes soll Olaf O. mittlerweile mehr als 20 Immobilien im Kreis Gütersloh besitzen, in denen er teilweise seine betreuten Personen untergebracht hat. Selbst die Betriebskostenabrechnungen dieser Objekte sollen fehlerhaft sein.
guetsel.de, Juni: Im spektakulären Fall des Gütersloher Rechtsanwalts und Betreuers O., der sich seit Juni wegen des Verdachts der Untreue in Untersuchungshaft befindet, kommen immer neue Einzelschicksale an die Öffentlichkeit. Die Ermittlungsakte der zuständigen Staatsanwaltschaft ist mittlerweile rund 1500 Seiten stark, der Schaden beläuft sich nach bisherigem Kenntnisstand auf mehr als eine Million EUR.
…Ich habe im vergangenen Jahr sämtliche Pflegen bei Betreuten des O. gekündigt um gegen seine Machenschaften vorzugehen. Es wurde meinerseites eine sogenannte Ergänzungspflegschaft beim Amtsgericht Gütersloh beantragt. Ich habe diesen Schritt getan, damit endlich das gesamte Ausmass des Unrechts aufgedeckt werden konnte. Gleichzeitig wusste ich, dass ich kaum Aussicht auf Erfolg hatte – offen wurde über Unterstützung für O. aus verscheidenen Richtungen gesprochen berichtet Waltraud Karp, die noch immer auf die Bezahlung von Pflegerechnungen in nicht unerheblicher Höhe wartet. Der zuständige Richter am Gütersloher Amtsgericht, Rechtsanwalt O. und ein bestimmter Sozialarbeiter sollen seit längermem zusammengearbeitet haben.
Berufsbetreuer nicht 100%tig kontrollierbar
Erneut steht ein Berufsbetreuer im Focus der Ermittlungsbehörden . Schon im vergangenden Jahr flog nach Stichproben des Landesrechnungshofes ein Schwindel von zahlreichen Betreuern auf, die der Landeskasse nie erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt hatten.
Bielefelder Anwalt zahlte Steuerschuld aus Mandanten-Erbe, 13.07.2005
Wegen Untreue ist der Bielefelder Rechtsanwalt Paul H. zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Seine Steuerschulden hatte er vom Erbe eines Mandanten bezahlt, das er auf eigene Konten geleitet hatte.
Rechtsanwalt Andreas R. wegen Untreue zu Bewährungsstrafe verurteilt, 25.06.2005
Ein 51 jähriger Ex-Rechtsanwalt aus Gütersloh ist am Freitag wegen Betrugs in neun Fällen und Untreue in drei Fällen vom Amtsgericht Gütersloh zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewärhrung verurteilt worden. Der Jurist, der mittlerweile als Nahverkehrsfahrer und Bürokraft bei einer Speditionsfirma arbeitet, hat sich in der Zeit zwischen 1999 und 2003 Prozesskostenvorschüsse und Darlehen von Freunden und Mandanten erschlichen.
Neueste Kommentare