Winfried Sobottka @ die Hacker betreffend Strahlenterror, Revision u.a. am 23. Juli 2010 /Hannelore Kraft


Liebe Leute!

Es fällt durchaus aus dem Rahmen, dass Dr. med. Bernd Roggenwallner recht früh an einem Samstagmorgen einen Hetz- und Schmierenbeitrag gegen mich postet:

http://wp.me/pXAjC-1Z

Zumeist war es bisher so, dass er an den Wochenenden völlig pausierte, was seine schmutzigen Diffamierungen im Internet angeht.

Nun, ich gehe tatsächlich davon aus, dass dieser pervers-bösartige Gerichtspsychiater derjenige ist, der die Strahlenangriffe gegen mich medizinisch leitet. Das hat verschiedene Gründe, ich werde sie beizeiten vollständig aufführen.

Dass ein Psychiater wie Dr. Lasar so etwas tun könnte, halte ich jedenfalls für vergleichsweise abwegig. Er hat mich zwar für „politisch wahnsinnig“ erklärt, dabei notgedrungen auf Lügen, tendenziösesten Interpretationen und Missachtungen von Tatsachen gebaut, ansonsten waren seine „Diagnosen“ aber dadurch gekennzeichnet, dass er unter der „Prämisse“, mir „politischen Wahnsinn“ anhängen zu müssen, um Schadensbegrenzung zu meinen Gunsten bemüht war: Mit absoluter Klarheit hat er gesagt, dass ich nicht gefährlich sei, es eindrucksvoll belegt: Er habe soeben kaum 40 Zentimeter neben mir gestanden, gemeinsam mit mir geraucht und geplaudert. Das, so er, hätte er nicht getan, wenn ich seiner Meinung nach gefährlich wäre. Auch, dass er es als „kontraproduktiv“ bezeichnete, mich in eine Psychiatrie einzusperren, rechne ich ihm hoch an. Von Dr. Roggenwallner hätte ich, man sehe sich u.a. seinen Blog unter dasgewissen.wordpress.com und den folgenden Artikel an:

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-schwarze-realsatire.html

absolut nichts anderes als bösesten Willen und schlimmste Lügen-Diagnosen zu erwarten gehabt.

Ich möchte das eindeutig noch einmal klarstellen: Sollte jemand unter den jetzigen Umständen über die ultimative Anwendung des Artikels 20 (4) GG nachdenken: Ich will es mit aller Entschiedenheit nicht, dass z.B. dem Dr. med. Michael Lasar, dem Staatsanwalt Christian Katafias oder dem Richter Helmut Hackmann Gewalt angetan oder auch nur angedroht wird. Es war nicht sauber, was sie taten, lange nicht sauber, aber sie schreckten noch vor dem Schlimmsten zurück, und meiner Meinung nach auch deshalb, weil es ihnen innerlich widerstrebte.

Von der Generalbundesanwaltschaft liegt neue Post vor, wieder habe ich 14 Tage Zeit, mich zu äußern. Man hat sich etwas mehr Mühe als beim ersten Male:

http://wsmessageboard.wordpress.com/2011/06/10/strafverfahren-winfried-sobottka-stellungnahme-bundesanwaltschaft-und-erwiderung-an-bgh-revision/

gegeben, aber missachtet nach wie vor u.a. die richterliche Amtspflicht zur Sachaufklärung wie zur logisch konsistenten Begründung und empfiehlt, den Revisionsantrag als „unbegründet“ abzulehnen.

Die Strafverfolger als Subsystem hochkrimineller Kritikerbekämpfung lassen mich derzeit allerdings eiskalt. Nicht nur mir ist klar, dass sie unter Berücksichtigung aller Umstände in Wahrheit keine Chance haben, mich irgendwie auch nur halbwegs sauber aussehend weggesperrt zu bekommen, was die Staatssatanisten ja auch dadurch unter Beweis stellen, dass sie mich seit Monaten mit elektromagnetischen Strahlen angreifen.

Über Wahn und nicht Wahn werde ich mich gern gegenüber ihren Psychiatern äußern – in Anwesenheit von Zeugen meines Vertrauens, ich denke dabei an den Arzt Dr. Friedrich Vollmer und an den Apotheker Stephan Göbel.

Es besteht nicht der geringste Zweifel daran, dass ich mit elektromagnetischen Strahlen angegriffen werde. Nicht nur, dass die Wahrnehmungen für mich deutlich bis hin zu Folterschmerzen sind/waren und, mittlerweile abgesehen von leisesten Spuren auf Tinnitus-Ebene, ausschließlich im Hause Karl-Haarmann-Str. 75, sonst aber nirgends auftreten, was induzierte Geräusche betrifft, sondern einem Ungeschick und Zufall ist es nun auch zu verdanken, dass in einer bestimmten Situation ein maßgeblicher Effekt in der internen Bildverarbeitung meines Hirnes sicher von mir festgestellt werden konnte, wie ich es unter:

https://belljangler.wordpress.com/2011/07/21/die-hacker-am-abend-d-21-juli-2011-sehen-in-blau-und-anderes-strahlenterror-mikrowellenwaffen/

beschrieben habe.

Da ich meinen Kopf noch im April 2011 einer CT-Untersuchung unterzogen habe, kann man es ausschließen, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt einen faustgroßen Tumor im Kopfe habe, der mehrere Hirnregionen zugleich bedrängte. Was aber sonst sollte zugleich zwei verschiedene Hirnregionen betreffen, die Verarbeitungszentrale für Geräuschwahrnehmungen und die für die Verarbeitung optischer Impulse? Sollten diese beiden Dinge aufgrund organischer Ursachen zugleich beeinträchtigt sein, dann müsste man sich ernsthaft fragen, wie es denn sein könne, dass ich noch einwandfrei schriftlich formulieren, dass ich noch einkaufen gehen usw. könne. Damit ist mir nun auch ein weiterer Grund dafür klar, dass sie bei ihren Strahlenangriffen sehr zielgerichtet agieren können müssen: Dass bei einem Menschen, der bis dahin absolut keine Ungewöhnlichkeiten hinsichtlich seiner Hirnarbeit feststellen konnte, plötzlich mehrere Bereiche gleichzeitig Funktionsstörungen aufweisen, ist ohne massive äußere Einflüsse (mechanische Gewalt auf den Schädel, Drogen, Strahlen u.ä.) absolut nicht erklärbar. Also versuchen sie es zunächst „nur“ mit einer Störung des Geräuschempfindens. Dass Dr. Munzert mich davor warnte, Schutzmaßnahmen zu versuchen, kann man eben auch in folgendem Lichte sehen: Schutzmaßnahmen können zu Diffundierungseffekten führen, die sich dann, wie im Falle meines Blausehens, grundsätzlich auch in anderen Hirnregionen bemerkbar machen. Dadurch können die Strahlungsattacken natürlich leichter auffallen, weil es mit Sicherheit kein neurologisches Modell gibt, das sich eignen würde, solche Dinge noch auf eine Psychose zurückzuführen.

Die von ihnen in abscheulichster Weise ermordete Nadine Ostrowski war keine Gudrun Ensslin, der von ihnen zweifellos auch in abscheulichster Weise ermordete Bojan Fischer, Dortmund, war kein politischer Systemkritiker. Jede und jeder von Euch können jederzeit dran sein, und nach Lage der Dinge werdet Ihr damit dann allein stehen.

Ich möchte auf Folgendes hinweisen:

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/#comment-5063

und noch einmal absolut unzweifelhaft zum x-ten Male klarstellen, dass der Umstand, dass der Tod mich nicht schreckt, nicht im Geringsten bedeute, dass ich einen Suizid in Erwägung zöge, ich schließe ihn zum jetzigen Zeitpunkt vielmehr absolut eindeutig aus. Natürlich könnte das anders sein, wenn ein Karzinom oder Sarkom mir das Leben bereits zur Hölle machten, doch das ist derzeit definitiv nicht der Fall. Weiterhin versichere ich, dass ich auch nicht freiwillig „verschwinden“ werde. Hätte ich die Mittel, um aus Deutschland zu verschwinden, dann würde ich es zwar tun, aber absolut offen und auch zur öffentlichen Kenntnisnahme. Ich habe in der letzten Nacht in einem Auto geschlafen, und obwohl es sehr unbequem im Vergleich zu einem Bett war, fühlte ich mich heute Morgen erstmals seit Wochen ein wenig ausgeschlafen. Es ist in Deutschland nicht verboten, mit Einwilligung des Eigentümers eines geparkten PKW in diesem zu schlafen, es bietet mir mehr Schutz im Schlafe, als ein Zelt in meinem Garten mir bieten würde. Zu berücksichtigen ist leider, dass es für den Staatsschutz natürlich absolut kein Problem ist, sich Nachschlüssel von einem PKW zu beschaffen. Es gibt u.a. Geräte zur inneren Ausmessung von BKS-Schlössern, so dass auf der Basis so gewonnener Daten ganz einfach Nachschlüssel gefertigt werden können. Ich habe es an mir, ähnlich wie ein Raubtier zu schlafen, das ist in uns Menschen grundsätzlich angelegt. Ich werde also instinktiv wach, wenn mir jemand im Schlafe zu nahe kommt. Ich warne sehr ausdrücklich davor, mir im Schlafe zu nahe zu kommen, denn dann liefe womöglich ein Naturprogramm, und das geht so: „Sofort alles töten, was nicht Freund ist!“ In Zeiten knapper Nahrung war es über mindestens hunderttausende von Jahren absolut üblich, dass eine Sippe im Schlafe überfallen wurde, damit eine andere Sippe sie morden und sich ihre Nahrungsgrundlage (Territorium) aneignen konnte. Darauf eingestellt zu sein, war ein klarer Vorteil in der Evolution. Es sitzt uns noch heute in den Genen, solange wir nicht besoffen oder anderweitig narkotisiert sind. Verbotene Waffen werde ich selbstverständlich nicht mitführen, ich besitze im Übrigen auch keine, und wenn Polizei etwas von mir wollen sollte, während ich im Auto schlafe, so sollte sie sich einfach so aufführen, wie es korrektem Vorgehen entspricht: Respektvoll an die Scheibe klopfen, sich dabei freundlich  als Polizei zu erkennen geben, so dass ich wach werde, und es mir als mein unbestreitbares Recht zugestehen, in einem Auto zu schlafen, solange dieses vorschriftsmäßig parkt und ich mich mit Einwilligung des Auto-Halters im Auto befinde.

Liebe Grüße

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html

http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2010/03/sie-gehoren-in-den-knast-stefan-lingens.html

http://www.skifas.de/Material/Bossi.html

http://polizeistaat.wordpress.com/2010/07/26/polizeikriminalitat-berlin-ehrhart-korting-dieter-glietsch-polizei-berlin-gdp-berlin-spd-berlin-die-linke-berlin-cdu-berlin-fdp-berlin-die-grunen-berlin-npd-berlin/

https://belljangler.wordpress.com/2011/06/23/winfried-sobottka-die-hacker-und-an-hannelore-kraft-python-hello-world-php-staatsschutz-polizei-dortmund/

@ UNITED ANARCHISTS – zur Problematik einer REVISION


Hallo, Leute!

Was Dr. Lasar geboten hat, ist in vielerlei Hinsicht angreifbar, diese Dinge habe ich nun sauber bei einander. Zudem habe ich mich damit befasst, wie es serviert werden muss, um die bestmögliche Ausgangslage für eine Revision zu schaffen.

Lyndian behauptete mir gegenüber, nur in 4% aller Fälle führe ein Revisionsantrag zum Erfolg, ich sagte ihr, dass das nicht stimme, dass ich aber wisse, dass die meisten Revisionsanträge niedergeschlagen würden. Das hat natürlich vielfältige Gründe, nicht zuletzt den, dass unmotivierte und zum Teil ahnungslose Anwälte die Anträge nicht fachgerecht stellen, aber natürlich auch den, dass in manchen Fällen keine Grundlage für eine Revision gegeben ist, ein Anwalt aber gut dafür bezahlt wird, es dennoch zu versuchen und so weiter.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Revision: Die Verfahrensrevision, die sich auf Verfahrensmängel stützt, und die Sachrevision, die sich auf Mängel im Urteil stützt.

Zwar gibt es nach § 338 StPO sog. absolute Revisionsgründe, von denen im Verfahren zumindest die Ziffer 3 mehrfach erfüllt wurde: Befangenheitsanträge gegen Richter Hackmann wurden mehrfach unter rigiden Verstößen gegen Denkgesetze abgelehnt, folgt man dem Wortlaut des 338 StPO, dann würde das schon reichen, eine Revision erfolgreich zu begründen.

Doch Vorsicht, Falle: Der BGH hat entschieden (BGH 3 StR 528/00 – Beschluß v. 30. Januar 2001 (LG Oldenburg)), dass solche Verfahrensmängel unerheblich seien, wenn sich ausschließen ließe, dass sie einen für den Revisionsteller negativen Einfluss auf das Urteil hätten. Damit wird eine dem Gesetz  nach absolute Vorschrift in der Praxis relativiert, letztlich zur Gummivorschrift gemacht: Nur, wenn das Urteil selbst es hergibt, dass zum Nachteil des Revisionstellers gegen Denkgesetze verstoßen oder Vorschriften missachtet wurden, spielt es eine Rolle, wenn ein Richter beteiligt war, der Befangenheitsanträge nur deshalb überstanden hatte, weil sie zu Unrecht niedergeschlagen worden waren.

Damit kann man den § 338 StPO im Grunde voll in die Tonne kloppen: Wurde im Urteil zum Nachteil des Revisionsstellers gegen Denkgesetze verstoßen oder wurden im Urteil ebenfalls zu seinem Nachteil Vorschriften missachtet, dann ist das auch ein selbstständiger Revisionsgrund, dann kann man sich den Rückgriff auf § 338 StPO im Grunde auch ersparen. So wird bei uns das materielle Recht ausgehöhlt…

Letztlich läuft es also darauf hinaus, dass das Urteil fehlerhaft sein muss – erkennbar fehlerhaft sein muss, oder dass im Hauptverfahren selbst gestellte Beweisanträge nicht sachgerecht gewürdigt wurden – zum Nachteil des Revisionsstellers.

Setzt ein Richter ihm gefällige Pflichtverteidiger ein, wie Richter Hackmann in meinem Falle, wie Richter Lothar Beckers im Falle des Hans Pytlinski, dann hat er schon mal keine Probleme mit Beweisanträgen, die ihm nicht passen. Es sei denn, der Angeklagte selbst stellt sie. Vor dem Hintergrund wird es klar, was es bedeutete, dass Hans Pytlinski in Gegenwart von Frau und Tochter weder Papier noch Stift mit sich führen durfte….

Doch auch mit dem bisher vorgestellten Wissen kann man immer noch leicht scheitern. Es reicht nicht, dass eine Revisionsschrift nachweist, dass das Urteil fehlerhaft ist, sondern, obwohl beim BGH natürlich nur versierte Juristen als Richter tätig sind, es muss auch in jedem Einzelfalle klar gesagt werden, welche gesetzliche Norm verletzt wurde bzw. nicht hinreichend auf Anwendbarkeit überprüft wurde und worin die Verletzung zu sehen ist. Unterlässt man das, oder erklärt nicht klar, warum – dann ist es ein Schuss in den Ofen, obwohl es den BGH-Richtern, sofern zutreffend, natürlich auch ohne solche Hinweise und Erklärungen sofort ins Auge sticht.

Nun, ich denke, ich sei hinreichend gewappnet, vor allem ist es klar, dass Hackmann auf seiner Linie ganz massive Verstöße gegen Denkgesetze und Gesetzesvorschriften begehen müsste, wenn er dem Verfahren nicht endlich einen sauberen Verlauf geben sollte.

Weil ich natürlich weiß, dass Feind hier mitliest, will ich schon mal ein paar kleine Tipps geben: Ich gehe von Verletzungen der § 20, 21, 34,  46 StGB und Artikel 20 (4) GG aus, und jedenfalls an den beiden erstgenannten wird Hackmann mit seinem Hofgutachter Dr. med. Lasar zerschellen.

Dafür sorge ich nämlich mit zwei Beweisanträgen, die ich dem Gericht am Montag servieren werde, mindestens einen weiteren Beweisantrag werde ich zeitgleich servieren, und dann soll Hackmann  sein Urteil mal am Montag fällen, wenn er mag.

Jetzt kann ich ruhig schlafen, und in der nächsten Nacht werde ich schlafen wie ein Murmeltier.

Liebe Grüße

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS