Winfried Sobottka @ Landgerichtspräsident Hartwig Kemna, Landgericht Hagen, zu den Verbrechen von Richter Dr. Frank Schreiber, Richter Marcus Teich,Richter Dr.Christian Voigt, Schöffin Sekretärin Margarete Dodt,Verwaltungsangestellter Kristof Schumann,Hagen


Hartwig Kemna!

Falls Sie es immer noch nicht wissen sollten, dass die folgenden Personen:

Richter Dr. Frank Schreiber, Richter Marcus Teich,Richter Dr.Christian Voigt, Schöffin Sekretärin Margarete Dodt,Verwaltungsangestellter Kristof Schumann,Hagen

weitaus eher in den Knast gehören, als dass sie über andere „Im Namen des Volkes“ richten sollten, sollten Sie schon einmal das hier ansehen:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/doppeltes-drosselkabel/000-DOPPELTES-DROSSELKABEL.HTM

Es ist noch nicht ganz fertig, aber sagt jetzt schon so gut wie alles aus.

Ich werde auch Sie noch persönlich anschreiben, brauche aber noch ein wenig Zeit.

Dipl.- Kfm. Winfried Sobottka

https://belljangler.wordpress.com/2011/08/24/khk-thomas-hauck-ein-mutmaslicher-madchenmorder-polizei-hagenpolizeiprasidentin-ursula-steinhauerregierungsdirektor-dr-dirk-gretepolizeicccanon-berlin-wienhamburg-munchen-frankfurt-gie/

Prof. Dr. Med. Johannes Hebebrand – Prof. mit IQ 80? / LVR-Klinikum Essen Kliniken/Institut der Universität Duisburg-Essen, Feuerwehr Essen, Notruf 110, Richterin Barbara Salesch, Mistkäfer, doof wie dackelscheiße


Im Rahmen der ultimativen Aufarbeitung des Staatsmord- und Falschverurteilungsskandales Nadine Ostrowski / Philipp Jaworowksi,

siehe u.a.:

https://belljangler.wordpress.com/2011/08/24/khk-thomas-hauck-ein-mutmaslicher-madchenmorder-polizei-hagenpolizeiprasidentin-ursula-steinhauerregierungsdirektor-dr-dirk-gretepolizeicccanon-berlin-wienhamburg-munchen-frankfurt-gie/

bearbeite ich derzeit die schlimmsten Teile im gesamten Urteil:

Die nur als idiotisch zu bezeichnenden Beurteilungen des Prof. Dr. mad Johannes Hebebrand und die scheinheiligen Ausführungen der schwerverbrecherischen Richter Dr. Frank Schreiber, Marcus Teich und Dr.Christian Voigt über die angebliche Psyche des armen Philipp Jaworowski, den sie absichtlich falsch wegen Mordes verurteilten.

Aua! Ich hatte mir das alles ja schon vorher einmal angesehen, auch schon das eine oder andere darüber geschrieben, und wenn ich in diesem Leben noch vor irgendetwas Angst hatte, dann war es das, diesen Teil des Urteils zu lesen und auszuarbeiten…

Offenbar reicht das Hirn einer Weinbergschnecke, um hoch bezahlter Psychiatrieprofessor zu werden. Ich hatte es damals nicht verstanden, aber die CDU hatte eindeutig zurecht vor sozialdemokratischen Bildungsexperimenten gewarnt….

Dem Hacker, der mir die OCRs zukommen lassen hatte, sei Dank: Abgesehen davon, dass ich einen Teil einbaue, wie z.B. hier:

http://www.die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/gerichtsmediziner-dr-eberhard-josephi/000-JOSEPHI-LAUT-URTEIL.HTM

sind sie mir weiterhin eine Hilfe, wenn ich Stichworte im Gesamturteil suche, und in Sachen Hebebrand und gerichtlicher Pseudopsychologie kann ich es auch verwenden.

Wer wissen will, wie die Spitzen von Irrsinn und Horror aussehen, der kann sich die (noch nicht um alle OCR-Fehler bereinigten) Textteile gern zu Gemüte führen:

5.

Die Feststellungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten beruhen auf dem Sachver­

ständigengutachten des Sachverständigen Prof. Or. Hebebrand, des Direktors der

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes-und Jugendalters in Essen. Dieser hat ausgeführt., dass aus gutachtertfeher Sicht die Schuldfähigkeit des Ange­klagten im Tatzeitpunkt weder ausgeschlossen noch erheblich vermindert gewesen sei. Es fehle insoweit bereits an den Eingatigsmer1<malen der§§ 20, 21 StGB. Insbe­sondere liege keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung in Form eines affektiven Aus­nahmezustandes vor. Dies sei aufgrund des feststellbaren Tatablaufes ausgeschlos­sen. Die Tät häbe siCh 1n mehrerenEmzelaktei’lüber einen iangeren Z91traum nl~e—­zogen, wobei Immer wieder die Möglichkelt des Innehaltans und des Beendens des Tatvorganges bestanden liabe. Der Tatablauf und auch das sich anschließende Spu· renbeseilfgungsverhalten zeige. keinen für eine Uefgreifendl‘! Bewusstseinsstörung charakteristischen Affektauf-und -abbau. Es liege auch, selbst wenn man den An·

gaben des Angeklagten insoweit folgt, keine durchgängige Erinnerungsstörung vor.

—-eas-Ttltve111en-zelge-9111ell zielgerictrteten-Ablauf:-AII diese U11IStände-fießen-sicie~:hh–­mit einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung im Sinne der §§ 20, 21 StGB nicht in Übereinstimmung bringen.

Auch eine schwere andere seelische Abartigkeil in Form einer schweren Persönlich­kertsstörun~ liege bei dem Angeklagten nicht vor. Oie bei dem Angeklagten durchge­führten psychologischen Testverfahren ließen nicht den Schluss auf das Vorliegen

einer spezifischen Persönlichkeitsstörung zu. Bei dem Angeklagten seien ?Y-Jar Merkmale einer antisozialen, paranoiden, nazisfischen und dependenten Persönlich­keitsstörung vorzufinden. Es lägen auch Symptome vor, die einer dissozialen Per­sönlichkeitsstörung und Psychopathie zugeordnet werden könnten. Keine dieser Persönlichkeitsstörungen sei allerdings voll ausgeprägt, sondern als Persönlichkeits­~nteile oder Akzentoierungen zu qualifizieren, sodass allenfalls die Diagnose einer

die Zeit überdauernde, verfestigte Störung vorläge. Angesichts des jugendlichen Al­ters des Angeklagten sei nicht auszuschließen, dass sich im Laufe der Zeit die der­zeit bestehenden Auffälligkeilen noch requzierten.

Im einzelnen sei dh~ Persönlichkeit des Angeklagten durch fehlende Empalhiefähig­keit und· eine übersteigerte Sorge um sich selbst geprägt.. Der Angeklagte habe in der Vergangenheit innerhalb seines Bekanntenkreises stark fassadäre Verhaltensweisen an den Tag gelegt, um .die Akzeptanz in der Gruppe zu stärken. Zu diesem Zweck habe er auch teilweise die Unwahrheit gesagt. Er sei unfähig gewesen, zu anderen eine tiefergehende Beziehung einzugehen. Durchaus vorha~ene eigene Probleme habe er deshalb nicht nach außen tragen können. Die Aufrechterhaltung der Fassa­de eines stets lockeren und gut gelaunten Kumpels habe den Angeklagten viel Ener­gie gekostet. Dennoch sei er in seinem Freundesk’reis durch Ichbezogenheit, ein

.

aufbrausendes Wesen und Rechthaberei aufge.fallen. Das ICQ-Chatverhalten des

..

. Angeklagten zeige einen großen Reizhunger und Anzei<;hen einer SuGh!. Motiv sei· eher Langeweile und die Suche nach Stif!1ulation gewesen. Das sexuelle Interesse habe nicht im Vordergrund gestande~. wie überhaupt bei dem Angeklagten keine

I •

Auffälligk?iten in seinem Sexualverl‘)alten oder seinen sexuellen Neigungen feststei.J­bar gewesen wären. Für eine bei dem Angeklagten vorliegende krankhafte seelische Störung oder Schwachsinn bestanden keine Anhaltspunkte. Der bei dem Angeklagten ermittelte Intelligenzquotient von 11.1 liege im oberen durchschnittlichen Bereich.

Die vorgenannten Ausführungen des Sachvers!ändigen zur Frage der Schuldfähig­

. keit des Angeklagt~n sind in sich schlüssig und für die Kammer gut nachvollziehbar.

Die Ausführungen des Sachverständigen zur Persönlichkeit des Angeklagten decken

-45 ­

sich inhaltlich mit den Einschätzungen, die die Zeugen aus dem Bekanntenkreis des

Angeklagten in der Hauptverhandlung geäußert haben. Oie durch den Sachverstän­

digen vorgenommenen Wertungen erfolgten auf einer gesicherten Tatsachengrund­

la’ge. Der Begutachtung lagen mehrere Explorationsgespräche, die Ergebnisse meh­

rerer psychologischer Testverfahren, ein ausführliches Gespräch mit der Mutter des

Angeklagten, die Beobachtung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptver­

handlung sowie die Aussagen einer Vielzahl von Zeugen aus dem Bekanntenkreis

und dem Umfeld des Angeklagten zugrunde.

Soweit sich der Sachve·rständige „ber seiner Bewertung insbesondere hinsichtlich der

Frage des Voriregens einer krankhaften seelischen Störung auf das Tatgeschehen

gestützt hat, ist er von dem oben dargestellten Beweisergebnis hinsichtlich des Tat­

. . .

ablaUfes ausgegangen.

Oie Wertungen des Sachverständigen entsprechen dem Bild des Angeklagten, wel­

ches die Kammer im Verlauf der Hauptverhandlung von dem Angeklagten gewinnen

konnte.

Es steht nach alledem zur Überzeugung der K.ammer fest, dass der Angeklagte wäh­

rend des gesamten Tatablaufs uneingeschränkt schuldfähig war.

IV.

Reellfhche Wuro“lg'“u“‚r\il’g.——,——–­

Der Angeklagte war aufgrund des festgestellten Sachverhaltes wegen gefährlicher

Körperverletzun·g im Sinne des§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tatmehrheit

mit Mord gemäß§ 211.StGB zu“bestrafen.

Es liegt das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht vor.

Das Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke konnte die Kammer nicht feststel­

len. Es konnte insoweit nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden,

dass die Geschädigte im Zeitpunkt der Vomahme der ernten Tötungshandlung, näm­

lich der Drosselung mit einem Telefonkabel, arglos war. Arglos ist, wer sich zur Tat­

zeit eines Angriffs nicht versieht, .grundsätzlich also die positive Vorstellung hat, vor

einem Angriff sicher zu sein. Der Drosselung ist bereits eine massive Gewalteinwir-

kung vorausgegangen. Es ist daher möglich, dass Nadine trotz der Bemühungen des

Angeklagten, sich zu entschuldigen und die Situation zu beruhigen, mit weiteren tätli-

chen Angriffen gerechnet hat, zumal der vorausgegangene Angriff aus ·ihrer Sicht

aus heiterem Himmel erfolgt ist und sie keinen Anlass zu dieser Tätlichkeit gegeben hat.

Der Angeklagte war entgegen dem Antrag der Verteidigung auch nicht wegen Un­

treue (§ 266 StGB) zu verurteilen. Ein unter diese Strafvorschrift zu subsumierender

Sachverhalt war nicht Gegenstand der Anklage. Das ursprünglich gegen den Ange­

klagten anhängige Strafverfahren wegen der Veruntreuung der für die Abiturfeier be­

stimmten Gelder hat die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf das hiesige Verfahren

gemäß § 154 StPO eingestellt.

V.

Rechtsfolgen

1. Anzuwendendes Recht

Der Angeklagte war zur Tatzeit 19 Jahre und 9 Monate alt und damit Heranwachsen­

der Im Sinne des § 1 Abs. 2 2. Halbsatz JGG.

-Gemäß_§-t05..Abs-‚Ltllr…2-JGG-waL“-=-in-Übereinstlmmung-mit dem Gutachten-des

s_..:.. Sachverständigen Prof. Dr. Hebebrand und der Stellungnahme der Jugendgerichts­hilfe –

Jugendstrafrecht anzuwenden, da bei dem Angeklagten nicht ausschließbar

zur Zeit der Tat eine deutliche Reifeverzögerung vorlag, die ihn in seiner strafrechtli­

chen Verantwortlichkeit noch einem Jugendlichen gleichstellt und weiter auch nicht

auszuschließen ist, dass eine Nachreifung der Persönlichkeit des Angeklagten noch

möglich ist.

Für die Frage, ob der Heranwachsende nach seiner sittlichen und geistigen Entwick­

lung noch einem Jugendlichen gleich stand, ist maßgebend, ob er sich noch in einer

für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befand, ob es sich also um einen noch

ungefestlgten, in der Entwicklung stehenden, noch prägbaren Menschen handelte,

bei dem Entwicklungskräfte noch im größerem Umfang wirksam waren. Dagegen ist

-47­

das allgemeine Strafrecht anzuwenden, wenn der Täter bereits die einen jungen Er­

wachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren hat (BHG ST 36, 40); BGH NJW

2002, 73, 75). Dies gilt auch dann, wenn bei dem Heranwachsenden zwar Entwlck-

lungsrückstände vorliegen, aber nicht mehr erwartet werden kann, dass er über die

erreichte Entwicklungsstufe hinausgelangt (BGH ST 22, 41 , 42; BGH NJW 2002, 73,

75). Eine solche negative Prognose völliger Entwicklungsunfähigkeit bereits in der

Lebensphase zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr ist allerdings nur aufgrund

einer Zusammenschau aller für die gesamte Entwicklung maßgeblichen tatsächlichen

Umstände und nur ausnahmsweise mit Sicherheit zu stellen (BGH NJW 2002 aaO;

BGH NSTZ-RR 2003, 186, 187 ff.}.

Der Sachverständige Prof. Dr: Hebebrand hat zu der Frage der Anwendung von Ju­

gendstrafrecht oder Erwachsenens(rafrecht auf Grundlage der in der Wissenschaft

aus den Marburger Richtlinien entwickelten Reifekriterien ausgeführt, dem Angeklag­

ten fehle es an einer realistischen Lebensplanung. Er habe keine konkret greifbaren

Pläne, ein selbständiges Leben zu führen und auch seine Beziehungen bzw. seine

Beziehungsmuster wirkten unreif.

Es habe bisher bei dem Angeklagten auch keine Abnabelung vom Elternhaus statt­

gefunden. Er verfüge über eine besonders enge Bindung zu seiner Mutter. Mit dieser

trage er jugendtypische Konflikte über seine nachlassenden schulischen Leistungen,

seine Unordentlichkeit und die Ausübung seiner Nebentätigkeiten aus und versuche

dabei häufig, dem Druck der Mutter durch Lügen zu entgehen.

Hinsichtlich der Eigenständigkeil des Angeklagten gegenüber Peers und Partnern

hat der Sachverständige ausgeführt, der Angeklagte pflege eher oberflächliche Be­

ziehungen zu seinem Bekanntenkreis, in denen er mehr reagiere als agiere. Er sei im

Hinblick auf sein Selbstwertgefühl stark abhängig von der Anerkennung durch ande­

re.

Der Angeklagte lege zudem bei der Pflege seiner Beziehungen zu seinem Be­

kanntenkreis ein sarnc: rassaaares Verhalten an den Tag. All diese Umstände ließe11

den Angeklagten eher als Jugendlichen denn als Erwachsenen erscheinen.

Der Angeklagte lasse zudem auch eine ernsthafte Einstellung gegenüber Arbeit

und Schule vermissen. Trotz eines IQ im oberen Durchschnittsbereich habe der

Angeklagte das Abitur nur mit Mühe und Not geschafft. Er habe insbesondere

im letzten Schuljahr bis an die Grenze des noch ohne Konsequenzen machbaren

die Schule geschwänzt. Eine emsthafte Lebensplanung Im Anschluss an das Abitur

sei bei dem Angeklagten nicht feststellbar. Bei dem Angeklagten habe auch keine

realistische Alltagsbewältigung vorgelegen. Insbesondere der Umgang mit Geld

sei hier als jugendtypisch zu bezeichnen. Es sei nicht feststellbar, dass der

Angeklagte sein selbst verdientes Geld zukunftsorientiert verwendet hätte,

obwohl dies aufgrund der Arbeitslosigkeit und der schweren Erkrankung des Vaters

und der damit verbundenen finanziellen Situation der Familie naheliegend gewesen sei.

Auch vom äußeren Eindruck her imponiere der Angeklagte eher als Jugendlicher.

Hinsichtlich der Bindungsfähigkeit des Angeklagten sei auszuführen, dass es auffällig

sei, dass der Angeklagte kaum Sympathie für Mltmenschen entwickeln könne. Er

sehe sich selbst als Mittelpunkt und verlange in infantiler Weise nach der Befriedi­

gung eigener Bedürfnisse. Die Bedürfnisse anderer wahrzunehmen bzw. diesen ent­

gegen zu kommen durch aktive Beziehungsarbeit sei ihm praktisch bislang kaum

möglich gewesen.

Auch Im Hinblick auf intime Beziehungen zu Mädchen. sei festzuhalten, dass das

Bindungsverhalten des Angeklagten keinesfalls als erwachsen und reif bezeichnet

werden könne. Bei alledem sei kritisch zu diskutieren, inwieweit die Persönlichkeitsdefizite

des Angeklagten, die bei der Exploration zutage getreten seien, auf einer Reifeverzögerung

beruhen oder Ausdruck einer Persönlichkeitsstörung sind. Dies sei bei Heranwachsenden aufgrund

des geringe_lien Lebensalters kaum absch“.,~–‚­‘ ßend zu beurteilen.

Hinsichtlich der Möglichkelt der Nachreifung der Persönlichkeit sei entscheidend, wie es

dem Angeklagten gelingen werde, seine persönliche Le­

benssituation anzugehen und insbesondere sich mit der Tat und deren Folgen tur das Opfer,

dessen Angehörige und Freunde auseinander zu setzen und hierfür Verantwortung zu übemehmen.

Inwieweit eine Nachreifung noch erfolgen werde, sei derzeit nicht vorhersehbar.

Bei manchen jugendtypischen Bereichen in der Persönlichkeit des Angeklagten sei eine Nachreifung

sicherlich möglich. Soweit die Persönlichkeitsdefizite des Angeklagten Ausdruck einer

Prsönlichkeitsstörung seien, sei wohl nicht von einer Nachreifungsmöglichkeit auszugehen.

Inwieweit dies der Fall ist, sei allerdings unklar. Insgesamt sei daher die Möglichkeit einer

Nachreifung aus Sicht des Gutachters nicht ausgeschlossen.

• 49.

Nach alledem sei davon auszugehen, dass der Angeklagte nach seiner sittlichen und geistigen

Entwicklung noch einem Jugendlichen gleich zu stellen sei.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe kommi aufgrund der von ihm mit dem Angeklagten, seinen

Eltern und Personen aus dem Umfeld des Angeklagten geführten Gesprächen unter Anwendung

der aus den Marburger Richtlinien entwickelten Reifekriterien ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der

Angeklagte nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleich zu stellen sei.

Die Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. Hebebrand und der Jugendgerichtshilfe fußen

auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf einer umfassenden Tatsachengrundlage,

wenn auch nicht zu verkennen ist, dass diese Grundlage, soweit sie durch Angaben des Angeklagten

gebildet wird, unsicher ist Es ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte im Rahmen der Gespräche

mit dem Sachverständigen und der Jugendgerichtshilfe an vielen Stellen die Unwahrheit ge­

sagt hat, um das Untersuchungsergebnis zu manipulieren oder um sein bisher an den Tag gelegtes

fassadäres Verhallen aufrecht zu erhalten. Der Sachverständige Prof. Dr. Hebebrand hat insoweit

eingeräumt. dass es ihm nicht möglich sei, stets zu erkennen, wann der Angeklagte die Wahrheit sage

und wann er lüge. Dennoch erscheint der Kammer die Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten

auf der Grundlage der aus den Marburger Richtlinien entwickelten Reifekriterien

plausibel und nachvollziehbar. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass der Angeklagte in einzelnen Lebensberei­

chen durchaus erwachsenentypische Verhaltensweisen an den Tag legt. Hier sind insbesondere die

anspruchsvollen Nebentätigkeiten des Angeklagten bel den Firmen Wettermacher und Zobel zu nennen,

die der Angeklagte zur vollen Zufriedenheit der Unternehmen ausgeführt hat. Es gibt auch eine Vielzahl

von Verhaltensweisen und Persönlichkeitsmerkmalen des Angeklagten, die sowohl in die eine, als auch

in die andere Richtung interpretierbar sind und bei denen unsicher ist. ob sie auf die fehlende Reife oder

eine bei dem Angeklagten vorliegende Persönlichkeitsstörung zurück zu führen sind.

Zudem bestehen, wie auch der Sachverständige ausgeführt hat, erhebliche Zweifel, ob die

Persönlichkeitsdefizite des Angeklagten einer Nachreifung zugänglich sind, da es die Kammer durchaus

für möglich hält, dass die elementaren Persönlichkeitsdefizite, insbesondere die fehlende Empathiefähigkeit,

die übersteigerte Ichbezogenheit und die Tendenz, Verantwortung auf andere zu verlagern Ausdruck einer bereits ver­

festigten Persönlichkeitsstörung sind. Sicher festzustellen ist dies indes nicht. Daher kommt die Kammer in

Übereinstimmungen mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Hebebrand und dem Vertreter der Jugendgerichtshilfe

zu dem Ergebnis, dass hier Jugendstrafrecht anwendbar ist, da sich die verbleibenden Zweifel nicht zurasten

des Angeklagten auswirken dürfen.

Winfried Sobottka an den perversen Irren Dr. med. Bernd Roggenwallner /Hannelore Kraft, Polizei Dortmund, womblog, wir in nrw, Landgericht Arnsberg, Richter Dr. Frank Schreiber


Roggenwallner, wie pervers und bösartig Sie

sind, kann man unter anderem an dem ablesen, was Sie unter dasgewissen.wordpress.com unter Pseudonym treiben, aber auch an dem folgenden:

http://wsmessageboard.wordpress.com/2011/03/03/betreffend-dr-med-bernd-roggenwallner/

Bezeichnend, dass ich Sie mit aller Schärfe am Halse habe, seitdem ich einen perversen Staatsmord und die absichtliche Falschverurteilung eines Unschuldigen wegen Mordes im Internet aufgedeckt habe, hier ein neuerer Beitrag darüber:

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/

Seit Jahren, Roggenwallner, habe ich Sie deshalb im Verdacht, der eigentliche Planungskopf dieses sinnlosen Grauensmordes an der damals 15-jährigen Nadine Ostrowski zu sein. Dazu würden auch Ihre immer wieder geäußerten Ressentiments gegen Polen passen: Sowohl die grauenvoll gemordete Nadine Ostrowski als auch der unschuldig verurteilte Philipp Jaworowski trugen polnische Nachnamen.

Zudem gehe ich auch davon aus, dass Sie es wissen werden, was aus Bojan Fischer geworden ist:

http://www.freegermany.de/morde/bojan-fischer/bojan-fischer.html

Die Bösartigkeit und Ekelhaftigkeit Ihrer Terrorbeiträge im Internet, aber auch andere Umstände, wie z.B. dieser hier:

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-schwarze-realsatire.html

und dieser hier:

http://zeitwort.at/index.php?page=Thread&threadID=7461

werfen ein sehr bezeichnendes Licht auf Sie. Sie sind völlig entmenscht, eine ungeheure Gefahr für die Allgemeinheit hinter der Maske eines biederen Gerichtspsychiaters.

Dr. Roggenwallner, ich bin davon überzeugt, dass Sie unmittelbare Einsichten in den widerwärtigsten Schmutz des BRD-Verbrecherstaates haben werden, und ich gehe davon aus, dass Sie in diesem Sumpf zu den wichtigsten Akteuren gehören werden. Mich würde es auch nicht wundern, wenn Sie bereits Menschenversuche gemacht haben sollten, die diejenigen des Dr. Mengele noch den Schatten stellten( GEHEIMES KZ DORTMUND):

http://www.die-volkszeitung.de/00-die-volkszeitung/2010/juni/artikel-9/artikel.html

Ich gehe auch davon aus, dass es „Ärzte“ wie Sie sein werden, die als einzige Untersuchungsergebnisse darüber „gewonnen“ haben, welche Wirkungen welche Arten elektromagnetischer Strahlungen:

https://belljangler.wordpress.com/2011/06/06/winfried-sobottka-staatsschutz-bekampft-mich-mit-hochfrequenten-elektromagnetischen-strahlen-konigin-silvia-von-schweden-strahlenwaffen-annika-joeres-staatsschutz-polizei-dortmund-rechtsanwalt-t/

auf das menschliche Hirn haben. Seriös kann man so etwas ja schließlich kaum erforschen, so etwas geht nur im Geheimen, und dafür braucht man so perverse Irre wie Sie.

Irgendetwas sagt mir, dass Sie mit Ihrer Haltung in Ihr eigenes Verderben laufen: Nach meiner Einschätzung müssten sowohl die militanten Antisatanisten als mittlerweile auch die SS-Satanisten darauf brennen, Sie mit dem Kopf nach unten an eine Bretterwand zu nageln und Ihnen genüsslich die Eingeweide herauszuschneiden. Die letzteren, weil sie sehr viele Entlarvungen und Misserfolge Ihrer Dummheit und Selbstüberschätzung zu verdanken haben.

Ich würde solchen Leuten allerdings davon abraten: Folter und Tod können nicht schlimmer sein, als in Ihrer Haut zu leben, das lässt sich schon an Ihren Artikeln unter dasgewissen.wordpress.com ablesen.

Ich wünsche Ihnen ein langes Leiden, ähem: Leben in Ihrer Haut.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2010/03/sie-gehoren-in-den-knast-stefan-lingens.html

https://belljangler.wordpress.com/2010/05/17/warnung-vor-kriminaldirektor-rudiger-dohmann-polizei-hagen-und-suche-nach-opfern-dr-ehrhart-korting-polizei-berlin-linksautonome-hamburg-und-berlin/

Horrorurteil durch: Richter Dr. Frank Schreiber, Richter Marcus Teich, Richter Dr. Christian Voigt, Schöffin Margarete Dodt, Schöffe Kristof Schumann, Landgericht Hagen / z.K. Hannelore Kraft, Thomas Kutschaty, SPD Hagen, CDU Hagen, Die Grünen Hagen, Die Linke Hagen, FDP Hagen


Am Landgericht Hagen wurde im Jahre 2007 ein Unschuldiger wegen Mordes verurteilt, mit der Konsequenz, dass dieser Unschuldige, Philipp Jaworowski, nun einsitzt, während wahre Grauensmörder unbelangt bleiben.

Die Umstände waren so, dass man mut einer hohen Wahrscheinlichkeit annehmen muss, dass es allen Verfahrensbeteiligten klar gewesen sein dürfte, was sie da in Wahrheit taten. Zumindest eine Verfahrensbeteiligte, die Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat, Gevelsberg, hatte sich in einem spät im Verfahren am Tatort des Mordes stattfindenden Außentermin auch entsprechend geäußert. In eine WDR-3 Kamera sagte sie: „Es passt nichts zueinander, auf der Basis ist kein Urteil möglich!“

Da mir nun das Urteil vorliegt, zudem u.a. eine Vielzahl von Presseberichten über den Fall und die Gerichtsverhandlung, kann ich die Worte der Rechtsanwältin Tahden-Farhat von damals nur bestätigen: Es passt nichts zueinander, es hätte auf der Basis niemals eine Verurteilung des Philipp Jaworowski erfolgen dürfen, vielmehr ist eindeutig von seiner Unschuld auszugehen:

https://belljangler.wordpress.com/2011/01/12/winfried-sobottka-an-die-ss-satanisten-11-januar-2011-z-k-sabine-leutheusser-schnarrenbergerannika-joeres-hannelore-kraft-karen-haltaufderheide-ex-k3-berlin-gunter-wallraff-gunter-grass-bo/

Hier liegt der Verdacht mehr als nahe, dass Philipp Jaworowksi um jeden Preis zum Täter “gemacht“ werden sollte, weil die Alternative gewesen wäre, die wahren Täter zu belangen: 5 Töchter „aus guten Häusern“, unter anderem sind eine Bundestagsabgeordnete der DIE GRÜNEN und die Kinderschutzbundvorsitzende aus Wetter (Ruhr) die Mütter dieser höheren Töchter..

https://belljangler.wordpress.com/2010/12/26/an-jana-kipsieker-ida-haltaufderheide-celia-recke-julia-recke-und-janina-tonnes-wetter-ruhr-und-herdecke-z-k-annika-joeres-dr-med-bernd-roggenwallner-marco-witte-soest/

Es zeichnet sich hier nicht nur ab, dass wir auch in der BRD die Marc-Dutroux-Gesellschaft haben, in der in gesellschaftlichem Glanze auftretende Bevölkerungskreise dem Satanimus huldigen, sondern das Strafurteil ist auch in jeder anderen Beziehung von höchster Ausdruckskraft.

Was z.B. (einer von vielen!) der alterspensionierte ex Landrichter Frank Fahsel sagt (Landgericht Stuttgart):

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html

wird ebenso bestätigt wie die bisher leider nur im Internet verbreitete Kritik an der als Scharlatanerie betriebenen Psychiatrie, wobei der Gerichtspsychiatrie tatsächlich keine andere Rolle zukommt, als Willkür unter den Scheinmantel von Medizin, Wissenschaftlichkeit und Rechtsstaatlichkeit zu stopfen.

Den Teilbereich der „Erkenntnisse“ des hochbezahlten „Gutachters“ Prof. Dr. Johannes Hebebrand, immerhin Klinikdirektor der Jugendpsychiatrie in Essen, bearbeite ich nun als nächstes:

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/prof-johannes-hebebrand/urteil-s43-s45.html

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/prof-johannes-hebebrand/urteil-s43-s45-passagen.html

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/prof-johannes-hebebrand/urteil-s46-s50.html

Schon jetzt kann ich sagen, dass man den Richtern Dr. Frank Schreiber, Marcus Teich und Dr. Christian Voigt nicht nur schleunigst die Richterroben ausziehen sollte, sondern dass man es ihnen (bei Androhung einer Ordnungsstrafe) verbieten sollte, Wörter wie „Wissenschaften“ und „wissenschaftlich“ jemals noch öffentlich in den Mund zu nehmen.

Sie hätten besser in die Zeit von „Hexenhammer“ und „Inquisition“ gepasst als zu einer Justiz, die doch eigentlich auf Wissenschaftlichkeit und Tatsachen bauen sollte.

Das Urteil trampelt auf jeder Ethik, auf jeder Logik und auf jeder Ästhetik. Das Urteil ist die Perfektion perversen Justizirrrsinns, und damit ist es vor dem Hintergrund, dass ausschließlich hoch renommierte Gutachter und Pflichtanwälte im Einsatz waren, tatsächlich von besonderem Wert: Dieses Schmutzurteil entalrvt das faule BRD-System besser, als irgendein anderes Urteil es könnte.

Wir werden das zu nutzen wissen.

Mit anarchistischen Grüßen

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?

Das Unglaubliche Strafurteil im Satansmord von Wetter-Wengern / z.K. Thomas Kutschaty, Landgericht Hagen, Richter Dr. Frank Schreiber, Polizei Wetter-Ruhr, Polizei Hagen


Ich musste den letzten Artikel auf diesem Blog, nämlich den hier:

http://belljangler.wordpress.com/2011/01/09/winfried-sobottka-uber-satansmord-im-gaste-wc-betr-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski-z-k-hannelore-kraft-philipp-zobel-esther-roggenwallner-marius-roggenwallner-marco-witte-soest/

noch einmal in einem Punkte ändern. Einer der Gründe dafür besteht darin, dass es innerhalb des Urteils widersprüchliche Angaben gibt, zudem Widersprüche zu Angaben, die Prozessberichterstatter gemacht hatten. Das führt insgesamt dazu, dass man kaum noch weiß, worauf man sich verlassen kann.

Aber auf eines kann man sich verlassen: Ich werde allen Schmutz aufdecken, der da begangen wurde, und wir, UNITED ANARCHISTS, werden dafür sorgen, dass er breitgetreten wird.

Mit anarchistischen Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?

Unterhaltsame und höchst informative Kurzgeschichte:

http://www.freegermany.de/apokalypse20xx.html

 

Ankündigung: Sherlock Holmes, Satansmord in Wetter-Wengern und das Wunder des Lichtschalters / z.K. Pfarrer Ulrich Mörchen, evangelische Kirchengemeinde Wengern, Annika Joeres, Marco Witte Soest, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, Richter Dr. Frank Schreiber, Polizei Wetter Ruhr, Westfalenpost Wetter


Winfried Sobottka: „Guten Morgen, Mr. Holmes. Beim letzten Mal haben Sie deduziert, dass das doppelt vorhandene Drosselkabel nicht für Philipps Täterschaft spreche, sondern dafür, dass ihm ein manipuliertes Telefonkabel untergeschoben worden sei. Zudem haben Sie auf Belege dafür verwiesen, dass das Gericht Feststellungen eines LKA-Labors durch Lügen ins Gegenteil verkehrt habe, und zwar zu schwerem Nachteil des Philipp:

https://belljangler.wordpress.com/2010/12/28/sherlock-holmes-satansmord-in-wengern-und-das-doppelt-vorhandene-drosselkabel-hannelore-kraft-kirsten-heisig-annika-joeres-womblog-polizei-herdecke-gunter-wallraff-gunter-grass/

Beim nächsten Mal wollen Sie sich dem Indiz widmen, dass man DNA von Philipp Jaworowski auf einem Lichtschalter gefunden haben will, den die Polizei ausgebaut hatte. Sie haben für ihre Beweisführung viele Quellen zusammen getragen:

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/indizien-laut-urteil/lichtschalter/licht-im-flur-s13.html

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/indizien-laut-urteil/lichtschalter/licht-im-flur-s15.html

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/indizien-laut-urteil/lichtschalter/licht-im-flur-s20.html

http://www.winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/forum-nach-tat/screenshot-irgendwo-muessten-spuren.html

http://www.winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/presse-nach-tat/screenshot-spiegel-zigarettenp.html

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/indizien-laut-urteil/lichtschalter/dna-spuren-bei-gewalt.html

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/indizien-laut-urteil/lichtschalter/messer-im-wasser.html

http://www.winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/tickende-zeitbombe-jpgs.html

Ist es nötig, auf so viele Quellen zurückzugreifen?“

Sherlock Holmes: „In diesem Falle schon. Der normale Deutsche hat ein solches Vertrauen in die Polizei, dass er sich sagt: „Wenn die sagen, dass sie auf einem Lichtschalter am Tatort DNA von Philipp gefunden haben, dann war Philipp auch im Haus und hat dann auch dort gemordet.“ Also musste ich so viel wie möglich zusammen tragen, um es auch für Nichtkriminalisten begreifbar zu machen, dass in diesem Falle nichts anderes möglich ist als eine Manipulation des Beweismittels Lichtschalter.“

Winfried Sobottka: „Ich glaube es nicht, dass alle Deuschen so begriffsstutzig sind. Einer Teilnehmerin im IOFF-Forum war es schon im August 2006 klar, ich zitiere:“

„Irgendwo müssten doch Spuren sein, die nicht zu den Hausbewohnern und Besuchern gehören? Wer nicht im Kriminalisten-Ganzkörperanzug herumläuft, hinterlässt immer irgendwelche DNA-Spuren.“

Quelle:  http://www.winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/forum-nach-tat/screenshot-irgendwo-muessten-spuren.html

Sherlock Holmes: „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer…“

Winfried Sobottka: „Gehen Sie von einer Manipulation durch die Polizei aus?“

Sherlock Holmes: „Die DNA von Philipp könnte auch von den wahren Mörderinnen aufgetragen worden sein. Erstaunlich ist es aber auch dann, dass die Polizei gerade diesen Lichtschalter ausbaute und untersuchte. Dabei fällt mir auf, dass ich noch eine Quelle vergessen hatte.“

Winfried Sobottka: „Morgen wird man in diesem Blog lernen können, wie man deduziert?“

Sherlock Holmes: „Noch heute, am 30. 12. 2010. Wer aufmerksam lesen wird, wird einiges lernen können.“

Mordfall Nadine Ostrowski: Die Drosselung der Nadine nach Dr. Eberhard Josephi / Polizei Hagen, Richter Dr. Frank Schreiber, Westfalenpost Wetter, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, Hannelore Kraft


http://wp.me/po3G2-PO

Die Seiten 31 und 32 des Strafurteiles gegen Philipp Jaworowski, aus denen hier Erklärungen des Gerichtsmediziners Dr. Eberhard Josephi zitiert werden, sind weiter unten als SCANS aufrufbar.

Dr. Eberhard Josephi schildert betreffend die unzweifelhafte Drosselung mit einem Kabel u.a.:

Am Halse der Nadine Ostrowski finde sich eine nahezu senkrecht zur Körperlängsachse verlaufende Drosselmarke mit einer Unterbrechung im Nacken… Als Folge der Drosselung seien zudem ein Bruch des Kehlholmes und Einblutungen im rechten Halsbereich feststellbar gewesen. (S. 31 des Urteiles) (1)

Die an der Leiche vorgefundenen Verletzungsspuren ließen nur den Schluss zu, dass erst die stumpfe Gewalt, dann das Drosseln mit einem Kabel und dann die Stiche erfolgt seien (S. 32 des Urteiles) (2)

Die Drosselung führe, wenn der Verschluss der Halsschlagadern eingetreten sei, spätestens nach einigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit. (S. 32 des Urteiles) (3)

Zusammengefasst:

– Die Drosselung wurde begonnen, als das Opfer medizinisch betrachtet noch handlungsfähig war, siehe (2), also nicht etwa nach starken Blutverlusten aufgrund der Stichverletzungen – das schließt Dr. Josephi in weiteren Ausführungen auf Seite 32 des Urteiles medizinisch begründet aus.

– Die Drosselung erfolgte von hinten, denn nur im Nacken ist die Drosselungsmarke unterbrochen, siehe (1), und zudem in äußerst sauberer Weise: Eine „nahezu senkrecht zur Körperlängsachse verlaufende Drosselmarke“, siehe (1). Dass Drosselkabel konnte also ohne jeden Widerstand (!) angelegt und festgezurrt werden, denn sonst hätte es zusätzliche Spuren am Halse geben müssen, die z.B. bei einem Verrutschen des Kabels (mehrfache Drosselmarke zumindest an einigen Stellen des Halses) aufgetreten wären, ferner wäre es auch nicht sicher, dass die einzige Drosselmarke so akkurat „gerade“ hätte gezogen werden können, also nicht im Geringsten schräg verliefe.

– Erst ein Verschluss der Halsschlagadern kann die Bewusstlosigkeit des Opfers herbeigeführt haben –  spätestens nach einigen Sekunden (3).  Jedenfalls bis zum Verschluss der Halsschlagadern war das Opfer medizinisch betrachtet also noch handlungsfähig, und selbst der Verschluss der Halsschlagadern lässt noch eine minimale Zeitspanne der Handlungsfähigkeit –  ob nun eine, zwei, drei oder vier Sekunden – das sei dahingestellt.

Lediglich ein sofortiges Drosseln mit enormer Kraft, wie etwa im legendären Todesfall der Schauspielerin Isadora Duncan (1927), deren langer Schal sich im Hinterrad ihres Cabriolets verfangen hatte, könnte nahezu sofort das Bewusstsein nehmen, nicht aber ein Drosseln mit einem Kabel von menschlicher Hand.

Selbst, wenn man unterstellte, dass das Drosseln für das Opfer unerwartet von hinten begonnen wurde, so wäre jedenfalls eine gewisse Zeit der Reaktion verblieben – und instinktiv hätte das Opfer, wenn bewegungsfähig, mit beiden Händen nach dem Kabel gegriffen, um es zu weiten bzw. sich des Kabels zu entledigen. Eine „saubere“ Drosselung mit lediglich einer Drosselungsmarke wäre nicht mehr möglich gewesen.

Zudem hätte sich das Opfer aufgrund der offenbar zuletzt recht starken Drosselungskräfte zweifellos auch spezifische Verletzungen an den Fingern zugefügt (Quetschverletzungen), zudem damit korrespondierende Verletzungen am Hals. Aber weder Quetschverletzungen an den Fingern noch damit korrespondierende Spuren am Halse  nennt Dr. Eberhard Josephi in seinen Ausführungen, demnach hat es sie wohl auch nicht gegeben.

Fazit: Sowohl die äußerst „saubere“ einzige Drosselmarke als auch das Fehlen weiterer Verletzungsspuren am Halse und von Quetschverletzungen an den Fingern sprechen eindeutig dafür, dass das Opfer, obwohl medizinisch betrachtet handlungsfähig, unfähig gewesen sein muss, sich zu wehren. Welche andere Erklärung kann es dafür geben als die, dass es gefesselt war, als es gedrosselt wurde?


Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

PS.: Hallo, Marco. Siehe sie Dir an. Sie wird Dir im Traum ihr Gesicht zeigen, aber nicht so, wie es unten auf dem Foto ist:

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/


Deutschland ist ein Drecksland.


Das Deutsche Volk liebt totalitäre Diktatur und den pervers mordenden Staat – das muss man mittlerweile annehmen:

Aufgrund des unappetitlichen Vorgehens von wikio.de, siehe:

http://winfried-sobottka-anarchist.blog.de/2009/02/16/wikio-de-ss-satanisten-gebeugt-5586426/

habe ich die Schnauze derzeit voll:

Allein die BRD hat 80 Millionen Einwohner, Österreich noch einmal ca. 8 Millionen. Zusammen fast 90 Millionen.

Diese 90 Millionen halten seit rund zweieinhalb Jahren ihre Schnauzen dazu, dass die BRD in einen üblen Grauensmord verstrickt ist und zu dessen Verdeckung einen Unschuldigen falsch wegen Mordes verurteilt hat, einen nun ca. 22-Jährigen, der deshalb einsitzt. Dazu wurden Beweismittel mit DNA verfälscht und ihm untergeschoben, dazu wurde ein haarsträubendes Verfahren hinter verschlossenen Türen geführt, flankiert alles von den SS-satanistischen Medien. Gemeint ist der Mord an der damals 15 jährigen Nadine O. in Wetter an der Ruhr und die darauf folgende Falschverurteilung des unschuldigen Philipp J. unter Missbrauch des DNA-Beweises durch LKA NRW und Polizei Hagen zur Verfälschung von Beweismitteln!!!

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/nadine-o-strafanzeigen-abschmettern.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mordablauf-nach-tatsachenlage.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mord-nadine-o.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/brigitte-zypries.html

Ich bin bisher der einzige, der dazu seine Schnauze aufmacht. Obwohl ich zig Medien, zig Personen des öffentlichen Lebens, Politiker usw. usf. angeschrieben habe und diesen Fall seit September 2006 mit aller Vehemenz im Internet publiziere! Statt eines öffentlichen Aufschreies stoße ich überall auf verkommene Arschkriecher, die meiner Publizierung im Sinne der Verbrecher entgegenwirken!

Auch die Auslandspolitiker und Auslandszeitungen scheißen sich in die Hosen oder lassen sich lieber korrumpieren.

Von dem korrupten Zentralrat der Juden, der sich von den Nachfolgern der Massenmörder an den Juden und auf Knochen Millionen ermordeter Juden korrumpieren läßt, ganz zu schweigen!!!

Mir reicht es zunächst. Ich mache nun eine Woche Arbeitsstreik als AO-Kämpfer und als Sprecher der Anarchistinnen und Anarchisten.

Es gibt ja noch zig-Millionen andere, die die Schnauze voll haben und keinen mordenden Staat wollen, der Unschuldige unter Missbrauch des DNA-Beweises zur Beweismittelverfälschung als Mörder wegsperrt, oder?

Wenn nicht, dann ist es mir auch scheißegal, was aus diesem Drecksland wird.

Meinetwegen können sich blog.de-leser auch an den dort „empfohlenen Blogs“, an Megahoschi, Tara-Anne, Sensitiv und so weiter orientieren, der Rest kann dann Petitionen schreiben, mit denen die Politiker sich dann ihre Ärs… abputzen werden.

Winfried Sobottka, dieses Mal ganz persönlich.

Dringende Warnung vor zeitwort.at und dem Betreiber Christian Gerstl, Attnang, Österreich!


Zunächst möchte ich mich vorstellen: Ich bin belljangler, gehöre zu einer Organisation, die dem Bösen in Staat und Gesellschaft nachspürt und dagegen ankämpft. Ich habe viele Namen, wir haben alle viele Namen. In diesem Blog werden Sie nur das geboten bekommen, was Ihnen sonst niemand bietet, weil es um Tatsachen geht, die so gut verdeckt werden, dass man sie kaum für möglich halten kann. Würde ich sofort mit den sensationellsten Dingen beginnen, so würden Sie nur drei Zeilen lesen und sich dann sagen: „So plausibel wie sich das anhört, das ist unmöglich! Das darf nicht wahr sein, und das ist auch ganz bestimmt nicht wahr!“

Und so beginne ich zunächst mit Dingen, die Sie noch fassen können, um Sie allmählich daran zu gewöhnen, was sich in Wahrheit abspielt. So, wie man jemanden, dem lange die Augen verbunden waren, auch nicht sofort ohne Augenschutz ins grelle Sonnenlicht führen darf.

Der folgende Beitrag ist bereits unter einem anderen Blog im Internet veröffentlicht, unter:

http://freegermany.wordpress.com

von Winfried Sobottka.

Warnung vor zeitwort.at und dessen Betreiber Christian Gerstl, Attnang, Österreich!!!

By freegermany

Der folgende Beitrag ist ein Teil der Geschichte, wie die BRD mich mit übelster Willkür und übelstem Terror verfolgt, weil ich ihre Staatsverbrechen aufdecke!

Wenn Sie den folgenden Beitrag gelesen haben, sollten Sie sich auch noch diesen hier ansehen:

http://freegermany.wordpress.com/2008/07/15/sollte-mir-etwas-geschehen-so-sind-hier-schuldige-genannt/

Der österreichische Staatsschutz-Agent Christian Gerstl, Attnang, hat Beiträge von mir unter zeitwort.at bösartigst verfälscht!!!

von <!––>WinfriedSobottka @ 2008-12-01 – 06:49:08

Sein Geständnis:

http://freegermany.de/asy/gestaendnis-jpgs.html

Zusammenarbeit mit Verleumdern und Mobbern zu meiner Bekämpfung:

http://freegermany.de/brd-verbrechen/vielen-dank-asy.html

Thema der Woche:

http://freegermany.de/asy/thema-der-woche.html

Dossier über Christian Gerstl:

http://freegermany.de/asy/dossier.html


Geheimes KZ in Dortmund?


Ist der folgende Thread der Grund dafür, dass Christian Gerstl meine Beiträge verfälschte, um mich unglaubwürdig zu machen, nachdem er mich gesperrt hatte?

http://freegermany.de/brd-verbrechen/geheimes-ss-kz-01-12-2008.html

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Hier wird es noch zu Ergänzungen kommen, denn die Person des Christian Gerstl ist damit noch nicht hinreichend beleuchtet, auch seine Verbindungen und Vorgehensweisen nicht.

Bleiben Sie dran, einmal wöchentlich sollten Sie hier nachsehen! Und möglichst viele aufmerksam machen, denn es wird sehr, sehr spannend werden!

Ihr

belljangler