Liebe Leute!
Der hasserfüllte Irrkopf, der nach Lage der Dinge Dr. med. Bernd Roggenwallner sein muss:
http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-01.html
http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-02.html
dürfte derzeit von morgens bis abends damit befasst sein, anonyme Emails an Leute zu versenden, die er zu Strafanzeigen gegen Rechtsanwältin Lyndian, gegen Richter Hackmann und gegen mich zu treiben versucht.
Das Ganze kann mit äußerster Gelassenheit sowohl von Richter Hackmann als auch von mir betrachtet werden: Nach Angaben des Pfarrers Uli Mörchen, der dem Prozess gegen Philipp Jaworowski beigewohnt haben will, hatte, anders als von mir bis dahin angenommen, nicht einmal der Prozess gegen den Philippß Jaworowski unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Weiterhin war das Urteil in meinem Verfahren verlesen worden, mithin in einer öffentlichen Verhandlung. Von strafbaren Verletzungen des Datenschutzes kann also so oder so keine Rede sein.
Da Richter Hackmann beamteter Richter ist, kann ihm der Terror, der von „dasgewissen“ alias Dr. med. Bernd Roggenwallner betrieben wird, schlimmstenfalls lästig sein. Er bekommt seine Bezüge.
Für Rechtsanwältin Lyndian hingegen kann es natürlich zum Problem werden, wenn in massivem Maße geschäftsschädigender Wind gegen sie gemacht wird. Dabei hat sie derzeit noch das Problem, dass auch Einträge von mir, an die ich derzeit nicht herankomme, noch gegen sie agitieren. Dabei muss ich heute klar feststellen, dass sie, wie fast alle anderen Anwälte auch, zwar nicht zu denen gehört, die frontal gegen schmutzige Justizmethoden zu Felde ziehen, dass es aber wohl doch nie ihr Anliegen war, mich im offensichtlichen Sinne des Dr. med. Bernd Roggenwallner zu verraten.
Sie zielte offensichtlich auf eine Lösung, mit der sie meinte, beiden Seiten irgendwie gerecht werden zu können, und tatsächlich hat sie an entscheidenden Stellen auch in 2008 schon klar erklärt, dass z.B. meine Unterbringung in der Psychiatrie nach Sachlage nicht gerechtfertigt sei, ferner hat sie in ihrem Plädoyer auch sehr engagiert darauf hingewiesen, dass meine Darstellungen bzgl. des Polizeiüberfalls am 04.12. 2007 über all die Jahre und überall, wo ich mich dazu geäußert hätte, inklusive der Verhandlung, stets die selbe gewesen sei, womit ich einzigartig im Kreise derer sei, die dazu etwas gesagt hätten.
Lyndian hatte in meiner Anwesenheit niemals vorher etwas gegenüber dem Gericht gesagt, was den Polizeiüberfall anging, aber ich weiß, dass sowohl sie als auch RA Dr. Plandor „informale“ Gespräche mit Hackmann geführt hatten, in denen Positionen ausgelotet und abgestimmt wurden.
Dass ich im Anklagepunkt Widerstand gegen die Staatsgewalt einen Freispruch erster Klasse bekam, der Anklagepunkt hatte sich immerhin so gelesen:

hatte zweifellos nicht nur mit meinem diesbezüglichen Engagement während des Prozesses zu tun, sondern auch damit, dass Richter Hackmann nach umfangreichen Zeugenvernehmungen klar war, was in Wahrheit gelaufen war, dass er selbst die Wahrheit an der Stelle nicht auf den Kopf stellen wollte, und auch damit, dass sowohl Lyndian als auch Dr. Plandor nicht bereit gewesen wären, an der Stelle ein faules Ding zu tolerieren. Verglichen mit anderen Rechtsanwälten war ich mit meinen Pflichtverteidigern demnach noch gut bedient, und unter der Voraussetzung, dass sie die Totalkonfrontation mit verbrecherischer Polizei und Willkürjustiz nicht wollten, haben sich beide auch engagiert und clever in meinem Sinne verhalten.
Mit diesen beiden Anwälten ist man also besser bedient als mit den meisten anderen Anwälten. So tut es mir derzeit durchaus Leid um Lyndian, dass sie zum Opfer der anonym auftretenden satanischen Anti-Sobottka-Stalker geworden ist und sich jetzt selbst einer geschäftsschädigenden Hetze ausgesetzt sieht. Das hat sie nach Lage aller Dinge absolut nicht verdient.
Möglich scheint es mir zudem, dass das Gericht erwartet hatte, trotz meiner steten gegenlautenden Ankündigung, dass die Pflichtanwälte es schon irgendwie schaffen würden, mich vom Einlegen einer Revision abzuhalten.
Während der Hofgutachter des Landgerichtes Dortmund, Dr. med. Lasar, sich nach jedem Prozesstermin einen Scheck in der Kassenstelle des Landgerichtes abholte, wartet Dr. Plandor seit Monaten auf ihm zustehende Bezahlungen durch das Landgericht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er aufgrund meiner Vertretung nicht nur zeitlich gehindert war, anderen Mandaten nachzugehen, sondern dass er aufgrund weiter Anfahrten auch in nicht unbeträchtlichem Maße Fahrt- und Übernachtungskosten vorschießen musste.
Dass man ihm bisher die Zahlung verweigert, wird damit begründet, dass die Akte zweckes Urteilsschrift bei Richter Tim Schlözer liege, und daher „nicht verfügbar“ sei. Die selbe Begründung wird dafür gegeben, dass einer bereits mit Datum vom 02. Dezember 2010 von Lyndian beantragten Einsicht in das Hauptverhandlungsprotokoll bisher nicht stattgegeben wurde.
Tim Schlözer sitzt also auf den Akten und wird das Urteil schreiben. Tim Schlözer ist ein Richter der neuen Generation: 2-er Examen oder besser als Voraussetzung für das Richteramt. Nun ist die sogenannte Jurisprudenz zwar keine Wissenschaft, sondern ein dogmatisch aufgebautes Konstrukt, aber gerade das bedeutet tatsächlich, dass ein gewisser Mangel an menschlichen Eigenschaften indiziert ist, wenn jemand ein 2-er oder gar ein 1-er-Examen schafft.
Als es in Berlin jemandem gelungen war, beide juristischen Staatsexamina mit 1 zu schaffen, soll er eine schriftliche Gratulation der Fachschaft Jura erhalten haben, in der er auf die einzigen drei Vorgänger hingewiesen worden sei, die das ebenfalls geschafft hätten: Einer habe sich letzlich von einem Hochhaus gestürzt, einer sei in der Psychiatrie gelandet, der dritte sei Horst Mahler gewesen…
Das ist keineswegs völlig an der Realität vorbei: Für ein 1-er Examen in Naturwissenschaften oder Mathe reicht eine außerordentlich hohe Intelligenz verbunden mit nachvollziehbarem leidenschaftlichen Interesse, für außergewöhnlich gute Jura-Examina muss ein Hang zu perfektioniertem Irrsinn hinzukommen oder wenigstens die Bereitschaft, solchen Irrsinn zu akzeptieren, ihm zu huldigen…
Nun, dieser Tim Schlözer war der einzige im Gerichtssaal, der sich anschickte, die im Gesamtkontext völlig glaubwürdigen Ausführungen des Dr. Lasars hinsichtlich nicht bestehender Gefährlichkeit meinerseits zweifelnd zu hinterfragen. Er schien mir auf dem Weg zu sein, eine theoretische Gefährlichkeit nach dem Motto: „Kann man es mit absoluter Sicherheit auszuschließen, dass Sobottka jemals etwas Gemeingefährliches tun könnte?“ herzuleiten. Nach dem Maßstab wäre letztlich jeder eine theoretische Gefahr, doch einem solchen Vorgehen widerstand nicht nur der Dr. Lasar, sondern es gab auch nicht den geringsten Hinweis darauf, dass irgendjemand sonst im Gerichtssaal das mitgetragen hätte. So konnte ich mir ein Aufspringen und einige knallharte Worte ersparen.
Dieser Tim Schlözer, dessen Kopfgestalt auf ein gewaltiges Hirn in seinem Schädel hindeutet, schreibt nun also das Urteil. Dabei ist er natürlich in einem Rahmen gefangen, der durch das mündliche Urteil, die Prozessakten und das Hauptverhandlungsprotokoll definiert ist. Da es nicht gerade wenige Revisionsgründe gibt, ich zudem während der Hauptverhandlungen eine Vielzahl an Revisionsfallen gestellt habe, die auf den ersten Blick oft unverdächtig aussehen, hat dieser Intelligenzbolzen es in nunmehr eineinhalb Monaten noch nicht geschafft, ein Urteil so hinzubekommen, wie bestimmte Leute es von ihm erwarten. Allerdings werde ich sicherlich sehr viel Arbeit in die Revisionsbegründung stecken müssen, um diesem Tim Schlözer überzeugend zu zeigen, wo die Grenzen hoch gesponnenen juristischen Irrsinns sind.
Liebe Grüße
Euer
Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?
Neueste Kommentare