Winfried Sobottka: Post von der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe /Hannelore Kraft, Thomas Kutschaty, Annika Joeres, Gaby Ochsenbein


Ladies and Gentlemen!

Ich habe heute Post von der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe erhalten, betreffend meinen Antrag auf Revision beim BGH im Verfahren

36 KLs-155 Js 170/07-51/07 am Landgericht Dortmund, Richter Helmut Hackmann und Richter Tim Schlözer.

Nach Darlegungen der Generalbundesanwaltschaft ist davon auszugehen, dass ich in der Gerichtsgeschäftsstelle hereingelegt wurde, dass ich schlichtweg dahingehend belogen wurde, die zur Anlage gereichte schriftliche Revisionsbegründung sei vom BGH zu prüfen.

Dem ist nach Angaben der Generalbundesanwaltanwaltschaft Karlsruhe aber nicht so, so dass umfangreicher Sachvortrag einfach unter den Tisch fällt.

Im Ergebnis beantragt die Generalbundesanwaltschaft, den Antrag auf Revision abzuweisen, weil sie selbst keine Gründe für seine Berechtigung sehen will.

Es zeichnet sich also einmal mehr ab, dass die BRD-Justiz auf beliebige Rechtsverweigerung eingerichtet ist.

In diesem Falle ist das zunächst allerdings nicht tragisch: Meine Revisionsbegründung baut überwiegend auf Sachrügen, d.h. auf Rügen, die Fehler im Urteil selbst angreifen, die allein aus der Sichtung des Urteils heraus, also ohne Hinzuziehung weiterer Informationen oder Belege, auch als Fehler erkannt werden können.

Solche Fehler muss der BGH bereits dann berücksichtigen, wenn eine Sachrüge überhaupt gestellt ist, wozu der Satz ausreicht: „Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts.“

Dass die Generalbundesanwaltschaft meint, im Urteil keine Fehler gefunden zu haben, die eine Revision begründen könnten, sagt zwar viel über die Generalbundesanwaltschaft, aber nichts über das Urteil aus, wie sich bereits an einem Teil der Sachrügen ablesen lässt:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/00-vorgeschmack.html

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/begruendung-endf/00-s-11-16-sachrue-volksverh.html

http://www.die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/begruendung-endf/00-s-09-10-sachrue-knappmann.html

http://www.die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/begruendung-endf/00-s-17-18-sachrue-sonst.html

Nun, bis zum Freitag, dem 20. Mai (Posteingang beim BGH) kann ich zu dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft schriftlich Stellung nehmen, damit den Inhalt aller Sachrügen erneut vortragen, sogar noch zusätzliche Sachrügen einbringen, weiterhin monieren, dass ich nach Lage der Dinge von der Gerichtsgeschäftsstelle Dortmund arglistig getäuscht wurde und mein Menschenrecht auf Selbstverteidigung in Strafverfahren grob verletzt wurde.

Der BGH wird eiskalte Willkür und grobe Missachtung seiner bisherigen Rechtsprechung in zentralen Punkten beweisen müssen, um dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft zu entsprechen.

Winfried Sobottka

Vorgeschmack Revisionsbegründung /Dr. med. Lasar Dortmund, Staatsanwalt Christian Katafias, Richter Tim Schlözer, Richter Helmut Hackmann,Bananenrepublik Deutschland


Belljangler: „Winfried, jetzt gibst Du ihn doch?“

Winfried Sobottka: „Pssst! Verrate das aber keinem!“

Belljangler: „Natürlich nicht! Hört mal alle her, hier ist er, der Vorgeschmack auf die Revisionsbegründung:“

http://www.die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/revision/00-vorgeschmack.html

Liebe Grüße

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?

TOP-WICHTIG:

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/14/winfried-sobottka-an-alle-kampferinnen-fur-freiheit-recht-und-menschlichkeit/

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/
https://belljangler.wordpress.com/2011/02/12/winfried-sobottka-uber-machbare-visionen-ex-k3-berlin-altermedia-bodo-ramelow-katja-kipping-die-linke-dusseldorf-die-grunen-dusseldorf-die-grunen-berlin-sylvia-lohrmann/

Ein erster Blick in das Strafurteil und das Hauptverhandlungsprotokoll / Landgericht Dortmund, Richter Helmut Hackmann, Richter Tim Schlözer


Es ist tatsächlich ein schwerwiegender Anschlag auf meine Gefühle, zu sehen, mit welch schmutzigen Methoden deutsche Justiz gewohnheitsmäßig und auch in meinem Falle operiert.

Das wusste ich, bevor ich Urteil und Hauptverhandlungsprotokoll bekam, weshalb ich diese Dinge erst einmal gar nicht angefasst habe. Doch nun habe ich zumindest das Urteil schon kopiert, um eine 2. Ausführung zu haben, in der ich auch beliebig Notizen machen kann.

Dabei habe ich ein paar Blicke hineingeworfen, auch in das Protokoll, welches seinen Namen nicht annähernd verdient hat. Was Zeugenaussagen angeht, so enthält es absolut KEINE Hinweise darauf, was die Zeugen inhaltlich geäußert haben, es ist lediglich jeweils vermerkt: „Zeuge soundso hat sich zu dem und dem Punkte geäußert.“

Es ist nicht zu bestreiten, dass das Prozedere in diesem und zweifellos auch in anderen Strafprozessen dem Zwecke dient, so wenig wie möglich an Tatsachen verwertbar festzuhalten, um dem Gericht einen möglichst großen Spielraum zur Lüge und Manipulation bei der Urteilsabfassung zu lassen, die, wenn der Angeklagte wichtige Dinge nicht sicher in das Hauptverhandlungsprotokoll hineingebracht hat, nicht einmal mit dem Mittel einer Revision angegriffen werden können: Was nicht in der Akte ist, ist nicht in der Akte und kann nicht zum Gegenstand einer Revisionsbegründung gemacht werden.

Es ist ein wahrer Segen, dass ich am letzten Tage noch eine Menge Dinge per Befangenheitsantrag gegen Dr. Lasar eingebracht habe:

https://belljangler.wordpress.com/2010/11/21/kritik-an-der-arbeit-von-dr-med-michael-lasar-dortmund/

was ja auch dazu geführt hatte, dass das Gericht erst mit mehr als einer Stunde Verspätung und betroffenen Mienen den Saal betrat.

Das Urteil selbst enthält so gut wie gar keine Abwägungen, die Frage nach meinen Bewegungsgründen wird mit einer kurzen Lüge umgangen, die allerdings im Widerspruch zu diversen Ausführungen im Urteil und auch zu Inhalten meines Befangenheitsantrages gegen Dr. Lasar steht. Es ist eben unglaublich schwer, das Blaue so vom Himmel herunterzulügen, das am Himmel selbst anschließend kein blaues Flecklein mehr verbleibt.

Von den 44 Seiten des Urteils werde ich mich innerhalb der Revsisonsbegründung höchstens mit zehn oder 15 Seiten befassen müssen, der Rest enthält eine Schilderung der vielen Anklagepunkte und Dinge, die juristisch unwesentlich sind. Die Begründung der Verletzung materiellen Rechtes dürfte kaum 2 Tage in Anspruch nehmen.

Was eine Menge Arbeit machen wird, ist die Begründung der Prozessrüge, da ich es in dem Falle mit durchaus umfangreichen Akten zu tun habe, die ich nicht einmal in vollem Umfange bei mir vorliegen habe.

Lyndian hat übrigens auch erklärt, dass sie nicht verpflichtet sei, eine von mir angefertigte Revisionsbegründung zu unterschreiben, und auch erklärt, dass ich im Landgericht einen Rechtspfleger benötigte, um eine meinerseits erstellte Begründung zu Protokoll der Geschäftsstelle im Landgericht einzureichen. Zudem, so Lyndian, sei der Rechtspfleger nicht immer Gewehr bei Fuß, es sei daher ein Termin zu vereinbaren.

So stellt sich die Frage, was ich tun solle, falls der Rechtspfleger bis zum 21. Februar ausgebucht sein sollte… Solche Machenschaften traue ich dem Landgericht Dortmund durchaus zu.

Entsprechend werde ich die materielle Rüge vermutlich sehr früh einreichen, dazu anmerken, dass eine Prozessrüge noch folgen werde.

Positiv an dem Urteil ist, dass es klipp und klar erklärt, dass für eine Maßnahme nach § 63 StGB kein Raum gegeben sei, dass ich bislang „nie selbst handgreiflich gegen seine (meine) Mitmenschen geworden ist (bin)“ – das wird indirekt auch für die Revision bedeutsam sein, wie das Gericht noch erfahren wird – was man auf den ersten Blick nicht meinen sollte, da ich im Anklagepunkt „Widerstand gegen die Staatsgewalt am 04.12.2007“ ja freigesprochen wurde, mir eine Revision hinsichtlich dieses Anklagepunktes also nichts bringen könnte, womit Rechtsfehler in diesem Punkte grundsätzlich unerheblich für mein Revisionsbegehren wären.

Jedenfalls ließ das Gericht die Umstände, die es zum Freispruch betreffend angeblichen Widerstandes gegen die Staatsgewalt bewogen, doch sehr im Dunkeln, zweifellos, um Polizisten zu schützen, die definitiv vor den Strafrichter gehören, und zwar als Angeklagte.

Denn wie sonst kann das Gericht in Anbetracht des folgenden Anklagepunktes behaupten, ich sei nie handgreiflich gegen meine Mitmenschen geworden, ohne zugleich ein Strafverfahren gegen die mich falsch beschuldigende Polizistin Suley Köppen, Staatsschutz Polizei Dortmund, zu initiieren?

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?

Doch was sagen deutsche Politiker zu solchen Dingen?

https://belljangler.wordpress.com/2011/01/15/warnung-an-thomas-kutschaty-betreffend-jva-bochum-und-philipp-jaworowski/

https://belljangler.wordpress.com/2011/01/23/richter-werner-dietz-amtsgericht-waiblingen-jugendamt-stuttgart-und-der-brd-drecksstaat-z-k-zentralrat-der-juden-britische-botschaft-berlin-konigin-silvia-von-schweden-cdu-stuttgart-die-grune/

@ U.A.: Satanisten in Aufruhr und ein merkwürdiger Richter Tim Schlözer, Landgericht Dortmund / z.K. Thomas Kutschaty, Dr. med. Bernd Roggenwallner


Liebe Leute!

Der hasserfüllte Irrkopf, der nach Lage der Dinge Dr. med. Bernd Roggenwallner sein muss:

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-01.html

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-02.html

dürfte derzeit von morgens bis abends damit befasst sein, anonyme Emails an Leute zu versenden, die er zu Strafanzeigen gegen Rechtsanwältin Lyndian, gegen Richter Hackmann und gegen mich zu treiben versucht.

Das Ganze kann mit äußerster Gelassenheit sowohl von Richter Hackmann als auch von mir betrachtet werden: Nach Angaben des Pfarrers Uli Mörchen, der dem Prozess gegen Philipp Jaworowski beigewohnt haben will, hatte, anders als von mir bis dahin angenommen, nicht einmal der Prozess gegen den Philippß Jaworowski unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Weiterhin war das Urteil in meinem Verfahren verlesen worden, mithin in einer öffentlichen Verhandlung. Von strafbaren Verletzungen des Datenschutzes kann also so oder so keine Rede sein.

Da Richter Hackmann beamteter Richter ist, kann ihm der Terror, der von „dasgewissen“ alias Dr. med. Bernd Roggenwallner betrieben wird, schlimmstenfalls lästig sein. Er bekommt seine Bezüge.

Für Rechtsanwältin Lyndian hingegen kann es natürlich zum Problem werden, wenn in massivem Maße geschäftsschädigender Wind gegen sie gemacht wird. Dabei hat sie derzeit noch das Problem, dass auch Einträge von mir, an die ich derzeit nicht herankomme, noch gegen sie agitieren. Dabei muss ich heute klar feststellen, dass sie, wie fast alle anderen Anwälte auch, zwar nicht zu denen gehört, die frontal gegen schmutzige Justizmethoden zu Felde ziehen, dass es aber wohl doch nie ihr Anliegen war, mich im offensichtlichen Sinne des Dr. med. Bernd Roggenwallner zu verraten.

Sie zielte offensichtlich auf eine Lösung, mit der sie meinte, beiden Seiten irgendwie gerecht werden zu können, und tatsächlich hat sie an entscheidenden Stellen auch in 2008 schon klar erklärt, dass z.B. meine Unterbringung in der Psychiatrie nach Sachlage nicht gerechtfertigt sei, ferner hat sie in ihrem Plädoyer auch sehr engagiert darauf hingewiesen, dass meine Darstellungen bzgl. des Polizeiüberfalls am 04.12. 2007 über all die Jahre und überall, wo ich mich dazu geäußert hätte, inklusive der Verhandlung, stets die selbe gewesen sei, womit ich einzigartig im Kreise derer sei, die dazu etwas gesagt hätten.

Lyndian hatte in meiner Anwesenheit niemals vorher etwas gegenüber dem Gericht gesagt, was den Polizeiüberfall anging, aber ich weiß, dass sowohl sie als auch RA Dr. Plandor „informale“ Gespräche mit Hackmann geführt hatten, in denen Positionen ausgelotet und abgestimmt wurden.

Dass ich im Anklagepunkt Widerstand gegen die Staatsgewalt einen Freispruch erster Klasse bekam, der Anklagepunkt hatte sich immerhin so gelesen:

hatte zweifellos nicht nur mit meinem diesbezüglichen Engagement während des Prozesses zu tun, sondern auch damit, dass Richter Hackmann nach umfangreichen Zeugenvernehmungen klar war, was in Wahrheit gelaufen war, dass er selbst die Wahrheit an der Stelle nicht auf den Kopf stellen wollte, und auch damit, dass sowohl Lyndian als auch Dr. Plandor nicht bereit gewesen wären, an der Stelle ein faules Ding zu tolerieren. Verglichen mit anderen Rechtsanwälten war ich mit meinen Pflichtverteidigern demnach noch gut bedient, und unter der Voraussetzung, dass sie die Totalkonfrontation mit verbrecherischer Polizei und Willkürjustiz nicht wollten, haben sich beide auch engagiert und clever in meinem Sinne verhalten.

Mit diesen beiden Anwälten ist man also besser bedient als mit den meisten anderen Anwälten. So tut es mir derzeit durchaus Leid um Lyndian, dass sie zum Opfer der anonym auftretenden satanischen Anti-Sobottka-Stalker geworden ist und sich jetzt selbst einer geschäftsschädigenden Hetze ausgesetzt sieht. Das hat sie nach Lage aller Dinge absolut nicht verdient.

Möglich scheint es mir zudem, dass das Gericht erwartet hatte, trotz meiner steten gegenlautenden Ankündigung, dass die Pflichtanwälte es schon irgendwie schaffen würden, mich vom Einlegen einer Revision abzuhalten.

Während der Hofgutachter des Landgerichtes Dortmund, Dr. med. Lasar, sich nach jedem Prozesstermin einen Scheck in der Kassenstelle des Landgerichtes abholte, wartet Dr. Plandor seit Monaten auf ihm zustehende Bezahlungen durch das Landgericht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er aufgrund meiner Vertretung nicht nur zeitlich gehindert war, anderen Mandaten nachzugehen, sondern dass er aufgrund weiter Anfahrten auch in nicht unbeträchtlichem Maße Fahrt- und Übernachtungskosten vorschießen musste.

Dass man ihm bisher die Zahlung verweigert, wird damit begründet, dass die Akte zweckes Urteilsschrift bei Richter Tim Schlözer liege, und daher „nicht verfügbar“ sei. Die selbe Begründung wird dafür gegeben, dass einer bereits mit Datum vom 02. Dezember 2010 von Lyndian beantragten Einsicht in das Hauptverhandlungsprotokoll bisher nicht stattgegeben wurde.

Tim Schlözer sitzt also auf den Akten und wird das Urteil schreiben. Tim Schlözer ist ein Richter der neuen Generation: 2-er Examen oder besser als Voraussetzung für das Richteramt. Nun ist die sogenannte Jurisprudenz zwar keine Wissenschaft, sondern ein dogmatisch aufgebautes Konstrukt, aber gerade das bedeutet tatsächlich, dass ein gewisser Mangel an menschlichen Eigenschaften indiziert ist, wenn jemand ein 2-er oder gar ein 1-er-Examen schafft.

Als es in Berlin jemandem gelungen war, beide juristischen Staatsexamina mit 1 zu schaffen, soll er eine schriftliche Gratulation der Fachschaft Jura erhalten haben, in der er auf die einzigen drei Vorgänger hingewiesen worden sei, die das ebenfalls geschafft hätten: Einer habe sich letzlich von einem Hochhaus gestürzt, einer sei in der Psychiatrie gelandet, der dritte sei Horst Mahler gewesen…

Das ist keineswegs völlig an der Realität vorbei: Für ein 1-er Examen in Naturwissenschaften oder Mathe reicht eine außerordentlich hohe Intelligenz verbunden mit nachvollziehbarem leidenschaftlichen Interesse, für außergewöhnlich gute Jura-Examina muss ein Hang zu perfektioniertem Irrsinn hinzukommen oder wenigstens die Bereitschaft, solchen Irrsinn zu akzeptieren, ihm zu huldigen…

Nun, dieser Tim Schlözer war der einzige im Gerichtssaal, der sich anschickte, die im Gesamtkontext völlig glaubwürdigen Ausführungen des Dr. Lasars hinsichtlich nicht bestehender Gefährlichkeit meinerseits zweifelnd zu hinterfragen. Er schien mir auf dem Weg zu sein, eine theoretische Gefährlichkeit nach dem Motto: „Kann man es mit absoluter Sicherheit auszuschließen, dass Sobottka jemals etwas Gemeingefährliches tun könnte?“ herzuleiten. Nach dem Maßstab wäre letztlich jeder eine theoretische Gefahr, doch einem solchen Vorgehen widerstand nicht nur der Dr. Lasar, sondern es gab auch nicht den geringsten Hinweis darauf, dass irgendjemand sonst im Gerichtssaal das mitgetragen hätte. So konnte ich mir ein Aufspringen und einige knallharte Worte ersparen.

Dieser Tim Schlözer, dessen Kopfgestalt auf ein gewaltiges Hirn in seinem Schädel hindeutet, schreibt nun also das Urteil. Dabei ist er natürlich in einem Rahmen gefangen, der durch das mündliche Urteil, die Prozessakten und das Hauptverhandlungsprotokoll definiert ist. Da es nicht gerade wenige Revisionsgründe gibt, ich zudem während der Hauptverhandlungen eine Vielzahl an Revisionsfallen gestellt habe, die auf den ersten Blick oft unverdächtig aussehen, hat dieser Intelligenzbolzen es in nunmehr eineinhalb Monaten noch nicht geschafft, ein Urteil so hinzubekommen, wie bestimmte Leute es von ihm erwarten. Allerdings werde ich sicherlich sehr viel Arbeit in die Revisionsbegründung stecken müssen, um diesem Tim Schlözer überzeugend zu zeigen, wo die Grenzen hoch gesponnenen juristischen Irrsinns sind.

Liebe Grüße

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?