Der Dreckstall des Thomas Kutschaty, Teil 3 / Hannelore Kraft, Sylvia Löhrmann, Dr. med. Michael Lasar Dortmund, Richter Helmut Hackmann, WAZ Dortmund, Ruhrnachrichten Dortmund, Annika Joeres, Gerhard Wisnewski, Günter Wallraff


Belljangler: „Hallo, Winfried. Diesem Teil gehen zwei Artikel voraus: LINK 01 , LINK 02 , und weiter unten lieferst Du eine Aufstellung aus Deiner Sicht wichtiger Kritikpunkte an den Ausführungen des „Gutachters“ Dr. Lasar. Was kann man in Kürze dazu sagen?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Dass ein hochkrimineller Staat einen Staatskritiker mit Schmierenjustiz ausschalten will und sich dazu seiner Schmierenpsychiatrie bedient.“

Belljangler: „Wie kann man die Linie des Dr. Lasar skizzieren?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Er geht jeder Erörterung nachweislich zu meinem Nachteil verübten Staatsunrechts aus dem Wege, erklärt es ohne jeden Beleg einfach zur Wahnidee, den Staat als kriminell und seine Organe als verschworen zu betrachten, lügt zum Teil, was Gesprächsinhalte angeht, worauf ich noch gesondert eingehen werde, missachtet ärztliche Stellungnahmen, soweit sie externe Ursachen für psychische Probleme benennen, zieht an den Haaren herbei, was sich an den Haaren herbeiziehen lässt – es ist definitiv die absolut unterste Schublade gutachterlicher Arbeit, hat mit Wissenschaftlichkeit absolut gar nichts zu tun, ist an Tendenziösität kaum noch zu überbieten.“

Belljangler: „Kaum noch? Inwiefern wäre es denn noch zu überbieten?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Er hätte mich auch noch als wahnkrank in schlimmster Form erklären können, hätte mich noch für gemeingefährlich erklären können, hätte meine Einweisung in die Psychiatrie für unbestimmte Zeit nach § 63 StGB empfehlen können. Stattdessen sagte er, die Anwendung des § 63 komme nach seinem Urteil nicht infrage, und im Umgang mit mir habe er keine Angst, und das würde anders sein, wenn ich gefährlich wäre, und zudem läge bei mir nur mittelschwerer Fall partieller Wahnkrankheit vor, partiell  nur soweit, wie es um staatliches Handeln gehe, ansonsten sei mein Denken intakt..“

Belljangler: „Worauf führst Du es zurück, dass er nicht alle Register gezogen hat?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Zum einen denke ich, dass er das nicht gern tun würde, weil er weiß, dass es grob Tatsachen widrig wäre und weil er nicht der schlimmste Kerl ist, den man sich denken kann. Zum anderen wissen sie natürlich, dass ich mich in einem solchen Falle jedenfalls gezwungen sähe, in die Revision zu gehen, und sie wissen auch, dass die Sache eine gewisse Öffentlichkeit erreicht. Der Fall hat das Zeug, bei einem bestimmten Maß der Skandalösität auch von Teilen der juristischen Fachpresse aufgenommen zu werden, hier steht grundsätzlich also auch die Reputation des BGH auf dem Spiel. Selbst dann, wenn die Fachpresse nicht einstiege – für eine PDF-Datei, die unter gängigen Suchbegriffen zu finden wäre, reichte es mit Unterstützung der UNITED ANARCHISTS‘ INTERNETFORCE allemale. Entsprechend will man im Grunde eine Lösung, die ich selbst noch abnicke, nach dem Motto: „Mit blauem Auge davon gekommen.“

Belljangler: „Du willst aber nicht mit einem blauen Auge davonkommen?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Ich will nachvollziehbare Gerechtigkeit nach den Gesetzen und den Vorzeige-Urteilen von BGH und Bundesverfassungsgericht, keine Lösung, bei der ein hochkriminelles satanisches System mich mit Willkür zu seinem Büttel macht und mich so als Kritiker ausschaltet.“

Belljangler: „Was kann Dir passieren?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Wenn der BGH die Sauereien des Landgerichtes Dortmund mit Willkür deckt, kann ich in den Knast gehen, ich denke, bis zu zwei Jahre.“

Belljangler: „Das wäre Dir egal?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Das wäre wohl niemandem egal. Aber ich denke, dass es auch für sie Folgen hätte.“

Belljangler:„Welche?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Ich wäre im Knast nicht inaktiv, würde dort Einblicke gewinnen, die ich bisher nicht habe, würde diese Einblicke natürlich verarbeiten, hätte die Zeit, ein Buch zu schreiben, würde mich für allgemeine Häftlingsinteressen engagieren, würde mich für Fälle einsetzen, in denen Häftlingen Unrecht getan wird. Andererseits könnte es natürlich auch eine Signalwirkung für Leute haben, die sich schon lange überlegen, ob man dem System nicht gewaltsam begegenen sollte.“

Belljangler: „Letzteres hältst Du für möglich?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Man muss Ursache und Anlass voneinander unterscheiden. Was mit diesem System los ist, ist sehr vielen klar, denen es längst reicht. In solchen Lagen genügt irgendwann ein kleiner Anlass, um das Fass zum Überlaufen zu bringen. Die russische Oktoberrevolution wurde dadurch ausgelöst, dass es auf dem Panzerkreuzer Potemkin ein miserables Mittagessen gab…“

Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

Aussagen des vom Landgericht Dortmund in der Sache 36 KLs-155 Js 170/07-51/07 als Gerichtsgutachter beauftragten Dr. med. Michael Lasar in mündlicher Verhandlung am 16. November 2010 sinngemäß:

1. Eigentlich wäre ein umfassendes Explorationsgespräch zur diagnostischen Einordnung meiner Person nötig gewesen, doch dazu sei es nicht gekommen, weil ich einem solchen Gespräch nur im Beisein von Zeugen hätte beiwohnen wollen, und brauchbare Ergebnisse könnten nur gewonnen werden, wenn keine Zeugen dabei seien.

2. Als „Beleg“ für eine sich anbahnende psychische Erkrankung führte Dr. Lasar einen Vermerk eines Auricher Polizisten an, des Kriminalbeamten Dols, dass dieser eine psychiatrische Untersuchung anregte. Dabei befasste Dr. Lasar sich nicht einmal mit der Frage, ob Auricher Behörden zu jenem Zeitpunkt womöglich ein sehr vitales Eigeninteresse haben konnten, mich loswerden zu wollen, setzte sich auch nicht damit auseinader, was den Dols überhaupt auf die Idee gebracht hatte, setzte sich auch nicht damit auseinander, was mich dazu gebracht hatte, rebellisch gegen Auricher Behörden aufzutreten.

3. Dazu, dass Oberarzt Schäfer, LWL-Klink Dortmund, in einem mehrseitigen Befundbericht vom 15.01. 1993 erklärt:

„daß kein Hinweis auf eine initial offenbar nicht ausgeschlossene endogene Psychose festzustellen war, auch sonstige psychopathologisch fassbare Krankheitsbilder ließen sich nicht feststellen.“ Und letztlich: „Diagnose:Keine“

meinte Dr. Lasar, auch damals habe schon psychische Krankheit vorgelegen, das habe er beim Lesen der Gesamtakte der LWL-Klinik als Experte „gespürt“.

(Zusatzbemerkung: Die Explorationen des Oberarztes Schäfer waren mit weitem Abstand die umfangreichsten, die es in meinem Falle jemalsgegeben hatte. Während meines Aufenthaltes dort fanden sehr viele längere Gespräche statt, die ich entweder mit ihm allein, oder mit dem Stationsarzt Dr. Mager, oder mit beiden gemeinsam führte, und, wie Oberarzt Schäfer im Befundbericht selbst mitteilt, es gab  auch nach meiner Entlassung noch eine Reihe von Gesprächen, an deren Ende dann der Befundbericht stand. Tatsächlich übertreibt er auch nicht, indem er schreibt: „wie überhaupt festgestellt werden muß, daß sich im Laufe dieser Wochen eine zunehmende vertrauensvolle Gesprächsbasis entwickelte (S.3 des BB).

4. Dass die Amtsärztin Dr. Knoche des Kreisgesundheitsamtes Unna von einem „depressiven Erschöpfungszustand mit agitierten und vitalisierten Anteilen“ ausging, eine „schizoaffektive Psychose“ aber nicht sicher ausschloss (Seite 27 des Aktengutachtens), wertete Dr. Lasar auch als Beleg für eine Psychose, obwohl Dr. Knoche selbst abschließend urteilte: „Am ehesten handelt es sich jedoch um die oben beschriebene ausgeprägte Erschöpfung im Rahmen der jahrelangen Konflikte und Kämpfe um seine misshandelten Kinder.“ (Seite 28 des Aktengutachtens).

5. Die ohne Angabe von Gründen erklärte Behauptung des Dr. Matthias Cleef, er habe am 04.07. 2007 anlässlich eines Besuches bei mir (es war ein Gespräch im Treppenhaus) eine „chronische psychitrische Erkrankung mit prozesshaftem Verlauf“ festgestellt, nahm Dr. Lasar als bare Münze, und erklärte dabei, ein Experte würde so etwas „spüren“. Auf Nachfrage, wie man ggf. überprüfen könne, ob ein Experte einfach lüge oder wahr wiedergebe, was er gespürt habe, antwortete Dr. Lasar: „Gar nicht.“

6. Ohne zu erklären, von welchem Tatablauf er, Dr. Lasar, eigentlich ausgehe, erklärte er mich für alles, was am 04.12. 2007 im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz von mir ausgegangen sein könnte, für voll schuldunfähig, während er ansonsten von eingeschränkter Schuldunfähigkeit und das auch nur in einem bestimmten Bereich ausgeht.

7. Für das Betreiben einer zum selben Zeitpunkt bei mir aufgefundenen Cannabis-Plantage erklärte er mich hingegen für unvermindert schulfähig, obwohl in seinem Aktengutachten nachzulesen ist:

„Ob oder warum Herr Sobottka Cannabis-Pflanzen in seiner Wohnung angepflanzt oder großgezogen hat, kann gutachterlicherseits nicht beurteilt werden.“ (Aktengutachten S. 37).

Anhand welcher Umstände sich die Beurteilungsgrundlage des Gutachters seitdem so gründlich geändert hat, erklärte er nicht.

8. Dr. Lasar erklärte letztlich, bei mir liege eine wahnhafte Erkrankung im mittleren Bereich vor, den schlimmsten Fall der ausprägung schloss er aus, und schränkte die wahnhafte Erkrankung zugleich sachlich ein: Nur, wenn es um den Staat und seine Institutionen gehe, funktioniere mein Denken nicht im Sinne kritischer Prüfung von These und Antithese, in allen anderen Bereichen aber doch.

9. Innerhalb des nun laufenden Verfahrensabschnittes hatte Dr. Lasar auch meine Prozessfähigkeit zu bewerten gehabt, einige Wochen vorher, dabei hatte er sinngemäß erklärt, dass aufgrund von mir gezeigten Verhaltens nicht nur auf die minimale Erfüllung des Kriteriums Prozessfähigkeit, zu schließen sei, sondern, so war seine Formulierung, auf Prozessfähigkeit in „höchstem Maße“. Das bezog er sowohl auf meine Fähigkeit, Inhalte zur Kenntnis zu nehmen und einzuordnen, als auch auf meine Fähigkeit, meine Positionen zu formulieren und Rechtsmittel selbst einzulegen.

Aus meiner Sicht steht das in klarem Widerspruch dazu, dass ich wahnhaft krank sein soll, sobald es um den Staat und seine Institutionen gehe.

10.Das in mir vorherrschende Wahnbild erklärte Dr. Lasar so: Der Staat sei böse,werde von finsteren Mächten betrieben, Gewaltentrennung gäbe es in Wahrheit nicht, alle Institutionen des Staates steckten unter einer Decke. Dass dieses Bild in mir vorherrsche, bejahte ich sofort aus tiefster Überzeugung, allerdings habe ich dafür, auch innerhalb des laufenden Strafverfahrens und auch innerhalb der Gespräche mit Dr. Lasar, umfangreiche Belege vorgetragen, mit denen Dr. Lasar sich bisher nicht im Geringsten erkennbar auseinandergesetzt hat.

11. Auf ärztliche Stellungnahmen eines Internisten, Dr. Maru (Seite 5 Aktengutachten), der eine reaktive Depression bescheinigt hatte, und meines langjährigen Hausarztes Dr. Friedrich Vollmer, der mich aus vielen Gesprächen sehr gut kennt, zu dem ich ein echtes Vertrauensverhältnis habe, der, Inhalt der Akte, u.a. erklärte, er habe niemals Anzeichen für Wahnkrankheit bei mir ausmachen können, ging Dr. Lasar gar nicht ein.

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Links:

Die Lügen-Hannelore

Der Hannelore-Kraft-Horror satirisch serviert

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/


Winfried Sobottka über den Schmierengutachter Dr. med. Michael Lasar, den Schmieren- Richter Helmut Hackmann u.a. / Thomas Kutschaty, Staatsanwaltschaft Dortmund, WAZ Lünen, WAZ Dortmund, Ruhrnachrichten Lünen, Ruhrnachrichten Dortmund, Winfried S., Lünen


Belljangler: „Winfried, Du hast noch nicht einmal angefangen, zu schreiben….“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Nein, aber ich habe vorbereitende Arbeiten gemacht. Außerdem ist es sehr einfach, was ich bis Montag zu tun habe. Keine echte Herausforderung.“

Belljangler: „Richter Hackmann will am Montag, so seine erklärte Absicht, die Beweisaufnahme abschließen. Rechtsanwältin Lyndian muss zwischen zwei Prozessen hin und her, aus terminlichen Gründen, und hat Dir erklärt, sie wolle ihr Plädoyer halten, und dann sei ja Rechtsanwalt Plandor mit seinem Plädoyer dran, da müsse sie ja nicht dabei sein…“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Na dann sollen sie mal schön ihre Plädoyers schreiben. Die werden sie in die Tonne kloppen können….“

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Belljangler: „So sicher bist Du Dir?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Die Alternative wäre die beste Revisionsbegründung, die ich mir wünschen könnte. Mit nahezu jedem Wort und vor allem insgesamt hat Dr. Lasar gegen ständige Rechtsprechung des BGH verstoßen, und das ist nur EIN Revisionsgrund.“

Belljangler: „Kannst Du das Versagen Dr. med. Michael Lasars näher erläutern?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Es umfasst verschiedene Aspekte. Einerseits hat er z.B. erklärt, eine fundierte psychiatrische Untersuchung sei in Anwesenheit von Zeugen nicht möglich, und weil ich unter anderen Umständen kein Gespräch mit ihm gewollt hätte, sei es nicht zu einer solchen Untersuchung gekommen.

Damit verstößt er u.a. gegen BGH-Rechtsprechung, die das ganz anders sieht, aber auch gegen die Ansichten namhafter Psychiater und Psychologen – die allesamt fordern, dass Zeugen auf Wunsch des Probanden zugelassen werden müssten, und die, soweit „Fachleute“,  auch sagen, dass dies die Untersuchungsatmosphäre und damit die Ergebnisse verbessere. Entsprechende Urteile und Stellungnahmen habe ich.

Doch das ist nicht das Einzige: Dr Lasar widerspricht sich selbst – schließlich baut sein mündliches „Fachgutachten“ auf nichts anderem als auf zwei Gesprächen in Gegenwart von Zeugen, auf Akten und auf Beobachtung meines Verhaltens im Prozess. Letzteres kann so schlecht nicht gewesen sein, wenn er mir, wie wörtlich geschehen,  Prozessfähigkeit „in höchstem Maße“ attestierte. Also bleiben als seine Beurteilungsbasis für Psychose zwei Gespräche im Beisein von Zeugen, die nach seinen eigenen Worten ja ungeeignet zur Treffung psychiatrischer Feststellungen seien, und eine nachweislich liderliche Aktenauswertung…..

Was soll man dazu noch sagen?

In seiner „Aktenauswertung“ bezieht er  sich u.a. auf ein (nach seinen Worten!) von Dr. Cleef „gespürtes“ Urteil, ferner missachtet er einen Befundbericht, der vom Oberarzt Schäfer,  LWL-Klinik Dortmund, 1993 gefertigt wurde, nachdem dieser im Laufe von Wochen zig Gespräche mit mir geführt hatte und zu dem Ergebnis gekommen war, dass bei mir keinerlei Hinweise auf psychiatrisch fassbare Erkrankungen zu finden seien – und behauptet stattdessen, ein Blick in die Akte hätte ihn (so sagte er es!) „spüren“ lassen, dass man damals auch anderes für möglich gehalten hätte und wertet das als Hinweis auf psychiatrische Störung…

Nichts, wirklich absolut gar nichts hat er geboten, um sein Urteil stichfest zu fundieren, und was er im Ergebnis bringt, ist außerdem nicht in der Lage, mein Verhalten zu erlären.“

Belljangler:„Wieso nicht?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Z.B., weil ich  im 2. Halbjahr 2007 ein Verhalten zeigte, dass ich nachher nicht annähernd gezeigt habe. Da nach Dr. Lasar eine endogene Erkrankung bei mir vorliege, die grundsätzlich nur schlimmer werden könne, stellt sich die Frage, wieso ich seitdem fast drei Jahre lang ein deutlich anderes Verhalten zeige. Diese Frage hätte ein Gutachter u.a. klären müssen, denn offensichtlich reicht ja selbst die von Dr. Lasar behauptete endogene Erkrankung an der Stelle nicht zur Erklärung meines Verhaltens in 2007. Auch solche differenzierten Klärungen fordert der BGH u.a. explizit in seinen Urteilen, siehe z.B BGH, Beschluss vom 12.11.2004, 2 StR 367/04, weiter unten im Wortlaut.

Erbärmlicher und jämmlicher könnte „gutachterliche“ Arbeit tatsächlich nicht mehr sein als das, was Dr. Lasar bisher geboten hat. Ich werde morgen wohl einen einleitenden Befangenheitsantrag stellen, bevor es dann weitergeht…“

Belljangler: „Das ist nicht  alles, was Du zur Revisionsvorbereitung tun wirst?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Nein. Ich werde jedenfalls die Hinzuziehung eines anderen Gutachters beantragen, außerdem einige andere Beweisanträge stellen. In einem Anklagepunkt erwägt das Gericht z.B. meine Verurteilung, obwohl beide bisher angehörten Zeugen nicht mehr wissen, was ich überhaupt gesagt habe und sich ansonsten auch noch widersprechen. Das hat Sensationsgehalt, auch wenn ein Zeuge ein Richter, der andere ein pensionierter Staatsanwalt ist – oder besser wohl: Deshalb hat es noch mehr Sensationsgehalt…..“

Belljangler: „Wie kommen sie auf die Idee, bei Dir so fundamental zu pfuschen?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Erstens, weil sie die von ihnen angestrebten Ziele anders nicht verwirklichen können, zweitens, weil sie dachten, ich sei zermürbt und heilfroh, dass Dr. Lasar die Anwendung des § 63 StGB nicht empfahl.“

Belljangler: „Hast Du gedreht?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Erst habe ich sie zermürbt, und dann habe in ihnen den Eindruck erzeugt, ich sei zermürbt. Ich wusste, dass ich auf dem Wege die besten Revisionsgründe bekommen würde. Aber verrate das bitte nicht weiter, Belljangler.“

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Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit
BGH, Beschluss vom 12.11.2004, 2 StR 367/04

a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB regelmäßig nicht offen bleiben, welche der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB vorliegt. Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.). Selbst wenn im Einzelfall die Grenzen zwischen diagnostischen Zuordnungen nach einem der gängigen Klassifikationssysteme fließend und die Einordnung unter eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB schwierig sein mögen, weil z. B. mehrere Merkmale gleichzeitig vorliegen oder keines in „reiner“ Form gegeben ist, ist das Tatgericht gehalten, zum einen konkrete Feststellungen zu den handlungsleitenden Auswirkungen der Störung zum Zeitpunkt der Tat (vgl. § 20 StGB) zu treffen und zum anderen auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung von Persönlichkeit, Lebensgeschichte, Lebensumständen und Verhalten des Angeklagten und der Anlaßtat in nachprüfbarer Weise darzulegen, worin der „Zustand“ des Beschuldigten besteht und welche seiner Auswirkungen die Anordnung der gravierenden, unter Umständen lebenslangen Maßregel nach § 63 StGB gebieten. Die bloße Angabe einer Diagnose im Sinne eines der Klassifikationssysteme ICD-10 oder DSM-IV ersetzt weder die Feststellung eines der Merkmale des § 20 StGB noch belegt sie für sich schon das Vorliegen eines Zustands im Sinne des § 63 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04 m.w.N.).

b) Das Gericht, das sich zur Prüfung der genannten Voraussetzungen der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen hat (§ 246 a StPO), muß dessen Tätigkeit überwachen und leiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung, ob Grundlagen, Methodik und Inhalt des Gutachtens den anerkannten fachwissenschaftlichen Anforderungen genügen (zur Sachleitungs- und Prüfungspflicht des Gerichts vgl. Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 89, 92 f.; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 63, 64 a ff. mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

Vorliegend hatte die Verteidigung mit dem Antrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zutreffend auf erhebliche Mängel jedenfalls des vorbereitenden schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen Dr. B. hingewiesen. Daß der Sachverständige diese im Beweisantrag und im Gutachten des Sachverständigen Dr. W. konkret angesprochenen Mängel in seinem mündlichen Gutachten behoben oder die Einwände ausgeräumt hat, hat das Landgericht in dem den Antrag zurückweisenden Beschluß nicht dargelegt. Die Urteilsgründe belegen eher das Gegenteil.

Das Gutachten entsprach in formaler und inhaltlicher Hinsicht nicht den Anforderungen, die in der Rechtsprechung und forensisch-psychiatrischen wissenschaftlichen Literatur an entsprechende Gutachten gestellt werden (vgl. dazu im einzelnen etwa Foerster/Venzlaff, in: Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl. 2004, S. 31 ff.; Foerster/Leonhardt, ebd. S. 43, 47 f.; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 1996, S. 274, 282 ff.; Rasch, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 1999, S. 313 ff.; Heinz, Fehlerquellen forensisch-psychiatrischer Gutachten, 1992; Venzlaff, Fehler und Irrtümer in psychiatrischen Gutachten, NStZ 1983, 199; Maisch, Fehlerquellen psychologisch-psychiatrischer Begutachtung im Strafprozeß, StV 1985, 517; jeweils m.w.N.).

aa) In formaler Hinsicht war auffällig, daß das schriftliche Gutachten weder eine Sexualanamnese noch eine detaillierte Beziehungsanamnese enthielt. Auch die bewertenden Darlegungen zur Biographie und zur psychiatrischen Entwicklung (Gutachten S. 36 ff.) erscheinen teilweise auf formale Aspekte beschränkt.

bb) Soweit der Sachverständige hier zu Bewertungen gelangte, sind diese teilweise auch im Zusammenhang nur schwer verständlich, etwa wenn von „einer gewissen magisch-mystischen Sicht- und Denkweise“, von „umfassender Exzentrizität“, „großen soziointegrativen Fähigkeiten“ u.s.w. die Rede ist (ebd. S. 44 f.), ohne daß diese zusammenfassenden, stark subjektiv wertenden Beschreibungen hinlänglich konkretisiert werden. Die Zusammenfassung, wonach „man hier allenfalls an eine sogenannte vor sich hindümpelnde psychische Erkrankung denken (würde), die mit einer gewissen sozialen ‚Unmöglichkeit‘, bizarr manirierten Verhaltensmustern und einer gewissen affektiven (…?) inadäquat vergesellschaftet als sogenannte schizophrenia simplex … in Erscheinung treten könnte“ (ebd. S. 47), macht die Diagnose nach ICD-10, F 20.6, auf welche hingewiesen wird, kaum nachvollziehbar.

cc) Hinzu kommt, daß das Gutachten im Zusammenhang mit der Wiedergabe der Explorationsgespräche eine Vielzahl abwertender Beschreibungen und Bewertungen der Person und des Verhaltens des Angeklagten enthält, die durch die Notwendigkeit diagnostisch-wertender Beschreibung nicht stets geboten erscheinen.

Beispielhaft hierfür sind etwa die Beschreibungen, es hätten sich „immer wieder süffisante Grinseinlagen (gefunden)“; der Angeklagte habe „pathologische Witzelsüchtigkeit mit sarkastischer Unterlegung“ (S. 29) und „ein von Theoretisierereien und persönlichen Interpretationen geprägtes Schildern der Tat“ (S. 30) gezeigt; er habe sich „in läppisch distanzloser Art auf den Schreibtisch positioniert, eine Zigarette rauchend, den Rauch aus den Mundwinkeln ausblasend (…), sichtlich die Macht genießend, eine gewisse Hilflosigkeit bei Unterzeichner auszulösen …“ (S. 28); er habe sich „in seiner Informationspolitik wenig durchsichtig“ und „sich in der Verweigerung suhlend“ gezeigt (S. 29). In ihrer Häufung konnten diese Beschreibungen, welche die Grenze zwischen der Darstellung von Befundtatsachen und allgemein persönlichen Abwertungen teilweise überschritten, nicht nur die Objektivität des Gutachters in Frage stellen (vgl. Nedopil aaO S. 282). Sie konnten damit auch die Besorgnis begründen, daß der Sachverständige den Erfordernissen einer differential-diagnostischen Befunderhebung möglicherweise nicht die gebotene Aufmerksamkeit hatte zukommen lassen. Soweit von einem „Schildern der Tat“ die Rede war, war dies schon mit dem Umstand nicht vereinbar, daß der Angeklagte die Tat stets – auch gegenüber dem Sachverständigen – bestritten hat.

Das zur Frage der Schuldfähigkeit und zu den Voraussetzungen des § 63 StGB einzuholende Gutachten wird zwar, um die Diagnose rational nachvollziehbar und für das Gericht verständlich und überprüfbar zu machen, auf Verhaltensbeschreibungen, wertungsbehaftete Charakterisierungen und alltagssprachliche Umsetzungen klinischer Befunde nicht verzichten können. Dies ergibt sich auch aus den Merkmalsbeschreibungen der Klassifikationssysteme, so wenn etwa die Diagnose der „schizotypen Störung“ (ICD-10, F 21) durch die Feststellung „eigentümlichen Verhaltens“, „seltsamer Glaubensinhalte“, der Exzentrizität oder von gekünstelter Sprache getragen werden kann. Eine solche Darstellung ist aber kein Selbstzweck.

dd) Inhaltliches Ziel des Gutachtens ist es, dem Gericht eine Beurteilung zu ermöglichen, ob zum Zeitpunkt der Tat eine der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB vorgelegen hat und ob, ggf. wie diese sich auf die Unrechtseinsicht des Beschuldigten oder auf seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat. Für die Frage einer möglichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist darüber hinaus zu klären, ob aufgrund der die Schuldfähigkeit bei der Anlaßtat beeinträchtigenden psychischen Störung ein längerfristiger Zustand des Beschuldigten besteht, welcher dessen Gefährlichkeit im Sinne von § 63 StGB begründet und daher die Unterbringung gebietet.

Hierfür können in der Regel die Diagnose der psychischen Störung sowie ihre Einordnung unter die Eingangsmerkmale des § 20 StGB nicht offen bleiben. Vorliegend hatte der Sachverständige in seinem vorbereitenden schriftlichen Gutachten offen gelassen, ob bei dem Angeklagten eine „schizotype Störung“ (ICD-10, F 21) oder eine „schizophrenia simplex“ (ICD-10, F 20.6) vorliege, die beide dem Merkmal „krankhafte seelische Störung“ im Sinne von § 20 StGB zuzuordnen seien; eine Persönlichkeitsstörung im Sinne einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ (SASA) liege nicht vor (Gutachten S. 47 ff., 51). In seinem in der Hauptverhandlung erstatteten mündlichen Gutachten kam er dagegen zu der Ansicht, es sei „die festgestellte schizotype Persönlichkeitsstörung entweder unter das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung oder unter das der anderen seelischen Abartigkeit zu fassen“ (UA S. 38); eine schizophrene Psychose liege nicht vor (UA S. 37). Eine Persönlichkeitsstörung sei gleichfalls nicht gegeben (UA S. 36/37), vielmehr eine in der Persönlichkeit verankerte Störung mit schizophrenietypischen Zügen, für welche ein Suchtmittelmißbrauch symptomatisch sei (UA S. 37).

Die letztgenannte Diagnose ist – gerade auch unter Heranziehung der Beschreibungen in den Klassifikationssystemen – schon aus sich heraus kaum nachvollziehbar. Sowohl im Ablehnungsbeschluß des Landgerichts als auch im Urteil fehlt jede Darlegung, aus welchen objektivierbaren Gründen der Sachverständige in der Hauptverhandlung von seinem vorbereitenden Gutachten abwich und ob diese Gründe mit ihm erörtert worden sind.

ee) Feststellung und Begründung der Diagnose einer Störung belegen nicht deren strafrechtliche Relevanz im Sinne von §§ 20, 21 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 – 1 StR 346/03 = NJW 2004, 1810, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH, Beschluß vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl., § 20 Rdn. 44; Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 34 f.; jew. m.w.N.). Entscheidend für die inhaltliche Brauchbarkeit des Gutachtens ist, ob es wissenschaftlich hinreichend begründete Aussagen über den Zusammenhang zwischen einer diagnostizierten psychischen Störung und der Tat enthält, welche Gegenstand des Verfahrens ist. Es ist also – unabhängig von der Einordnung unter ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB – im einzelnen konkret darzulegen, ob und ggf. wie sich die Störung auf das Einsichts- oder Hemmungsvermögen des Beschuldigten tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. Schreiber/Rosenau, in: Venzlaff/Foerster aaO, S. 51, 77 f.; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 20 Rdn. 31). Nichts anderes gilt für die Beurteilung des „Zustands“ im Sinne von § 63 StGB, denn es gibt weder eine abstrakte „Schuldunfähigkeit“ ohne Bezug zu einem konkreten Delikt noch einen abstrakten „Zustand“ ohne diesen Bezug, aus welchem sich symptomatisch die die Unterbringung erfordernde Gefährlichkeit des Beschuldigten ergibt.

An einer Darlegung dieses Zusammenhangs fehlte es in dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Dr. B. gänzlich; ein solcher Zusammenhang ergibt sich auch aus der Wiedergabe des mündlich erstatteten Gutachtens im angefochtenen Urteil nicht. Hier bleibt schon offen, in welchen forensisch relevanten Eigenschaften, Dispositionen oder Einschränkungen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit die festgestellte „chronische Krankheit“ (UA S. 39) des Angeklagten sich überhaupt ausdrückt. Als „symptomatisch“ wird insoweit allein der Suchtmittelmißbrauch genannt; Feststellungen zu Ausmaß oder Auswirkungen des Konsums von Haschisch oder anderen Rauschmitteln am Tattag fehlen jedoch. Auch im übrigen ergibt sich weder aus dem schriftlichen Gutachten noch den Darlegungen im Urteil, in welcher konkreten Weise sich die beim Angeklagten festgestellten psychischen Auffälligkeiten bei der Tat ausgewirkt haben könnten. Zutreffend hat der Sachverständige Dr. W. in seinem von der Verteidigung zur Begründung des Beweisantrags vorgelegten Gutachten darauf hingewiesen, das Gutachten des Sachverständigen Dr. B. zeige eine gewisse Zirkelschlüssigkeit und habe einen „eigentümlich spekulativ-beliebigen Charakter“.

ff) Eine kritische Beurteilung des Gutachtens und der Sachkunde des Gutachters lag jedenfalls unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags für den Tatrichter auch deshalb nahe, weil das Gutachten ausschließlich zu Diagnosen (entweder „schizophrenia simplex“ oder „schizotype Störung“) gelangte, von deren Verwendung im Klassifikationssystem ICD-10 ausdrücklich abgeraten wird. Überdies lagen wichtige Merkmale der festgestellten „schizotypen Störung“, namentlich zeitlich überdauernde Auswirkungen auf Biographie, Verhalten oder Auffälligkeiten des Betroffenen, gerade nicht vor; das Gutachten befaßte sich damit nur vage und unklar. Darüber hinaus ließ das Gutachten eine hinreichende differenzialdiagnostische Erörterung vermissen; die diagnostischen Schlußfolgerungen waren letztlich auf wenig mehr gestützt als die (unterstellte) Begehung der Tat selbst.

gg) Auch die Schlußfolgerungen, die der Sachverständige aus diesen eher unklaren und unsicheren Feststellungen auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vom Tatzeitpunkt gezogen hatte, hätten dem Gericht Anlaß zur kritischen Überprüfung geben müssen. In seinem schriftlichen Gutachten hatte der Sachverständige ausgeführt, der Angeklagte sei zwar „grundsätzlich als psychisch gestört und geisteskrank zu betrachten“. Die Auffälligkeiten hätten aber mangels akuter paranoider Symptomatik und akuter Derealisation „eben nicht einen vollumfänglichen Verlust seiner Einsichtsfähigkeit nach sich gezogen“ (Gutachten S. 52). Es sei jedoch festzustellen, daß der Angeklagte in seiner Wahrnehmung und Interpretation von Sicht- und Denkweisen des alltäglichen Lebens und seiner Beziehung zu dem Tatopfer „beeinträchtigt gewesen sein muß“. Das habe „eine gewisse Verzerrung der Realität“ nach sich gezogen, was wiederum „zu einer Uminterpretation von realen Begebenheiten führte“; dadurch seien „die Sicht- und Denkweisen beeinträchtigt“ worden. Daher sei die Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen (ebd.).

In seinem mündlichen Gutachten führte der Sachverständige ausweislich des Urteils dann im ausdrücklichen Gegensatz hierzu aus, hinsichtlich der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten sei „von dessen vollem Erhalt bis hin zu dessen völligem Verlust alles denkbar“ (UA S. 37). Für diesen grundlegenden Wechsel in der Beurteilung findet sich keine Begründung; aus der Wiedergabe des Gutachtens kann auch nicht nachvollzogen werden, wie die von dem Sachverständigen für möglich gehaltenen Alternativen der Unrechtseinsicht mit dem psychodiagnostischen Krankheitsbild des Angeklagten in Einklang zu bringen sein könnten. Die hypothetische Feststellung, entweder die Einsicht oder die Steuerungsfähigkeit habe gefehlt, würde voraussetzen, daß der psychische Defekt des Betroffenen sich tatsächlich in einer solchen alternativen Weise konkret auswirken konnte. Zur Begründung dieser Feststellung bedürfte es jedenfalls eingehender Darlegungen zur Diagnose der Störung und zu ihrer konkreten Auswirkung auf die Tatbegehung. Hieran fehlte es hier offensichtlich; die vage Aussage des Sachverständigen zur Auswirkung der Störung beruhte vielmehr gerade auf der Unschärfe der diagnostischen Zuordnung.

c) Angesichts dieser erheblichen Mängel und Unklarheiten des vorbereitenden schriftlichen und des mündlich erstatteten Gutachtens durfte das Landgericht den Beweisantrag auf Einholung eines weiteren medizinisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens nicht mit der Begründung ablehnen, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei bereits erwiesen, und die Sachkunde des Sachverständigen Dr. B. sei nicht zweifelhaft, ohne sich eingehend mit den erhobenen Beanstandungen auseinanderzusetzen. Die gravierenden Einwände, welche das Gutachten des Sachverständigen Dr. W. gegen Methodik und Ergebnisse des schriftlichen Gutachtens erhob, mußten Anlaß sein, die vom Sachverständigen mündlich vorgetragenen Ergebnisse sowie die Abweichungen und ggf. deren Begründung besonders kritisch zu prüfen. Dies hat das Landgericht nicht getan; vielmehr hat es die in vielfacher Hinsicht zweifelhaften Ausführungen des Sachverständigen allein dahingehend gewürdigt, sie seien „gut verständlich und nachvollziehbar“ gewesen und die Kammer schließe sich ihnen an (UA S. 37, 40). Mit der im Ablehnungsbeschluß gegebenen Begründung hat sich das Landgericht daher seiner Aufgabe einer kritischen Überprüfung und Würdigung des Sachverständigengutachtens gerade entzogen, indem es die Mängel des vorbereitenden schriftlichen Gutachtens mit dem Hinweis auf das mündliche Gutachten beiseite schob. Dies wäre nur dann tragfähig, wenn das mündlich erstattete Gutachten seinerseits fehlerfrei gewesen und wenn die Abweichungen zum schriftlichen Gutachten nachvollziehbar erklärt wären. Hieran fehlte es; nach der Wiedergabe des Gutachtens in den Urteilsgründen setzten sich die von dem Sachverständigen Dr. W. angesprochenen Fehler vielmehr im mündlichen Gutachten fort und führten darüber hinaus zu neuen Widersprüchen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH NStZ 1990, 244; 1991, 448; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 244 Rdn. 76 m.w.N.).

d) Danach war hier die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft; die Beweiserhebung war daher erforderlich. Eigene, unter Umständen durch das erste Gutachten vermittelte Sachkunde des Gerichts, welche die Ablehnung hätte tragen können, lag nicht vor.

Deutschland ist ein Drecksland.


Das Deutsche Volk liebt totalitäre Diktatur und den pervers mordenden Staat – das muss man mittlerweile annehmen:

Aufgrund des unappetitlichen Vorgehens von wikio.de, siehe:

http://winfried-sobottka-anarchist.blog.de/2009/02/16/wikio-de-ss-satanisten-gebeugt-5586426/

habe ich die Schnauze derzeit voll:

Allein die BRD hat 80 Millionen Einwohner, Österreich noch einmal ca. 8 Millionen. Zusammen fast 90 Millionen.

Diese 90 Millionen halten seit rund zweieinhalb Jahren ihre Schnauzen dazu, dass die BRD in einen üblen Grauensmord verstrickt ist und zu dessen Verdeckung einen Unschuldigen falsch wegen Mordes verurteilt hat, einen nun ca. 22-Jährigen, der deshalb einsitzt. Dazu wurden Beweismittel mit DNA verfälscht und ihm untergeschoben, dazu wurde ein haarsträubendes Verfahren hinter verschlossenen Türen geführt, flankiert alles von den SS-satanistischen Medien. Gemeint ist der Mord an der damals 15 jährigen Nadine O. in Wetter an der Ruhr und die darauf folgende Falschverurteilung des unschuldigen Philipp J. unter Missbrauch des DNA-Beweises durch LKA NRW und Polizei Hagen zur Verfälschung von Beweismitteln!!!

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/nadine-o-strafanzeigen-abschmettern.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mordablauf-nach-tatsachenlage.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mord-nadine-o.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/brigitte-zypries.html

Ich bin bisher der einzige, der dazu seine Schnauze aufmacht. Obwohl ich zig Medien, zig Personen des öffentlichen Lebens, Politiker usw. usf. angeschrieben habe und diesen Fall seit September 2006 mit aller Vehemenz im Internet publiziere! Statt eines öffentlichen Aufschreies stoße ich überall auf verkommene Arschkriecher, die meiner Publizierung im Sinne der Verbrecher entgegenwirken!

Auch die Auslandspolitiker und Auslandszeitungen scheißen sich in die Hosen oder lassen sich lieber korrumpieren.

Von dem korrupten Zentralrat der Juden, der sich von den Nachfolgern der Massenmörder an den Juden und auf Knochen Millionen ermordeter Juden korrumpieren läßt, ganz zu schweigen!!!

Mir reicht es zunächst. Ich mache nun eine Woche Arbeitsstreik als AO-Kämpfer und als Sprecher der Anarchistinnen und Anarchisten.

Es gibt ja noch zig-Millionen andere, die die Schnauze voll haben und keinen mordenden Staat wollen, der Unschuldige unter Missbrauch des DNA-Beweises zur Beweismittelverfälschung als Mörder wegsperrt, oder?

Wenn nicht, dann ist es mir auch scheißegal, was aus diesem Drecksland wird.

Meinetwegen können sich blog.de-leser auch an den dort „empfohlenen Blogs“, an Megahoschi, Tara-Anne, Sensitiv und so weiter orientieren, der Rest kann dann Petitionen schreiben, mit denen die Politiker sich dann ihre Ärs… abputzen werden.

Winfried Sobottka, dieses Mal ganz persönlich.

Offener Brief an Ingo Wolf, FDP,NRW-Innenminister, wg. unerhörter Verbrechen


http://www.wikio.de/article/91248255

Offener Brief an Ingo Wolf, Innenminister NRW, FDP

Hallo, Innenminister Dr. Ingo Wolf!

Ich weiß es ja, dass es Ihnen sehr unangenehm ist, von mir öffentlich angeschrieben zu werden. Auch Sie hatten natürlich darauf gesetzt gehabt, dass die Dortmunder Willkürjustiz im Verein mit verbrecherisch agierender Staatsschutz Polizei Dortmund und dem offensichtlich schwer geistesgestörten Dr. med. Bernd Roggenwallner mich unauffällig weg gesperrt bekäme:

http://freegermany.de/index-lyndian.html

http://freegermany.de/expose.html

Es ist nicht das erste Mal, dass ich es erleben musste, dass in NRW Staatskritiker mit faulen Lügen und Willkürjustiz als angebliche Psychopathen weg gesperrt werden, wie dem folgenden Zeitungsbericht zu entnehmen ist:

http://i46.servimg.com/u/f46/12/66/18/71/ruhrna10.jpg

Hat bei bei mir bisher aber nicht wirklich geklappt, so dass ich Sie, wie schon mehrfach vor längerer Zeit geschehen, darauf hinweisen möchte, dass das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, die Polizei Hagen, die Hagener Justiz und die Justiz am OLG Hamm sehr offensichtlich in einen Grauensmord verstrickt sind und wissentlich und zum Teil absichtlich herbeigeführt oder gedulded haben, dass ein Unschuldiger zum Schutze der wahren Täter, aber auch zur Beruhigung der Öffentlichkeit, falsch wegen dieses Mordes verurteilt wurde:

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/nadine-o-strafanzeigen-abschmettern.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mord-nadine-o.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mordablauf-nach-tatsachenlage.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/brigitte-zypries.html

Innenminister Wolf, wir Anarchistinnen und Anarchisten wollen uns immer noch nicht damit abfinden, dass deutsche Polizei mordet, deutsche Justiz das Recht nach Strich und Faden bricht, dass Staatskritiker von einer perversen Psychiatrie weggesperrt werden, dass in NRW- Gefängnissen Menschen verschwinden, misshandelt und vergewaltigt werden, gelegentlich auch umgebracht werden. Als ein Beispiel verweise ich auf den Foltermord von Siegburg, zudem möchte ich eine kurze dpa Meldung aus 2007 zitieren:
*****
25.10.2007, 11:59 Uhr
Ermittlungen gegen vier Wärter nach mysteriösem Gefängnisausbruch
Düsseldorf (dpa) – Nach dem mysteriösen Verschwinden eines Häftlings aus dem Krefelder Gefängnis wird gegen vier Gefängniswärter ermittelt. Es bestehe der Verdacht der Gefangenenbefreiung, sagte Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter im Landtag. Der Gefangene hatte seine besonders gepanzerte Zelle verlassen dürfen, weil er angeblich einen anderen Häftling auf dessen Zelle besuchen wollte. Dort soll er aber nie angekommen sein. Tagelang waren keine Spuren des Ausbruchs entdeckt worden.
**
Die Zustände in der Polizei des Landes NRW, Innenminister Wolf, sind u.a. auch an folgendem ablesbar:

http://freegermany.forumandco.com/deutsche-polizei-engel-oder-satanisten-f27/polizei-hagen-besturzende-dpa-meldung-und-ihre-bedeutung-t52.htm

http://www.blog.de/community/profile_photo_sizes.php?item_ID=3216755

Vor allem finden wir Anarchistinnen und Anarchisten, dass das Volk diese Dinge wissen sollte, wissen sollte, was von Ihnen zu halten ist.

Deshalb dieser kleine offene Brief an Sie, um den meine wundervollen Schwestern und Brüder, die wundervollen Anarchistinnen und Anarchisten, mich gebeten hatten.

Bevor ich es vergesse: Vor den Gesamthintergründen gehen wir Anarchistinnen und Anarchisten begründet davon aus, dass in Dortmund ein geheimes KZ im heimlichen Auftrag des Staates geführt werde – unterirdisch. Darauf hatte ich vor Jahren erstmals glaubhafte Hinweise erhalten, mittlerweile haben sich starke Indizien verdichtet:

http://kzdortmund.wordpress.com/

Dr. Ingo Wolf, ich sehe ein schreckliches Ende für Sie voraus, wenn das Volk Sie in seine Hände bekommt. An Ihrer Stelle würde ich gutmachen, soviel es möglich wäre, bevor es zu spät für Sie ist.

Im Namen der Anarchistinnen und Anarchisten

Winfried Sobottka, ein Sprecher der wundervollen Anarchistinnen und Anarchisten.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, Tel.: 0231 986 27 20

Offener Brief an Jürgen Rüttgers, CDU, NRW-Ministerpräsident, wg. unerhörter Verbrechen!


Der folgende Brief ist aktuell bereits über die Google-Seite 2 für Jürgen Rüttgers zu finden:

http://www.wikio.de/article/91255740

Offener Brief an den Ministerpräsidenten von NRW, Jürgen Rüttgers, CDU.

Hallo, Jürgen Rüttgers!

Wir kennen uns ja schon ein wenig länger, wissen Sie noch, was ich im Internet angestellt habe, als Ihre Landesregierung die Kampagne „666 Künstler für die NRW-Schulen“ gestartet hatte?

Genau. Ich war der, der im Internet darauf aufmerksam machte, wofür die Zahl 666 steht, und wofür Leute zu stehen pflegen, die diese Zahl hoch halten. Zudem hatte ich erklärt, dass Gewalt an den Schulen Ursachen habe, die es auszuräumen gelte, dass Schauspiel und Gesang Probleme so wenig änderten wie das Beten zum Teufel. Sehr schnell hörte man nichts mehr von Ihrer glorreichen Kampagne…

Jürgen Rüttgers, es gibt viele, die Sie am liebsten zum Mond schießen würden, weil Sie für eine ungeheuerliche Politik stehen.

Nur am Rande möchte ich auf jemanden aufmerksam machen, der seit Jahren minutiös beweisen kann, dass er ein Opfer von Verbrechen ist – die von der NRW-Staatlichkeit gedeckt werden:
http://www.endzeiter.350.com/

Auch diese Person macht Sie persönlich verantwortlich, Jürgen Rüttgers.

Doch das ist längst nicht das Schlimmste.

Ich verweise insofern auf die ungeheuerlichen Zustände, die in den Argen NRWs herrschen, in denen organisierter Betrug an den Ärmsten der Gesellschaft praktiziert wird, zudem Psycho-Terror und Nötigung. Unterstützt wird das ganze durch die Sozialgerichte in NRW, in unglaublicher Weise wird Rechtsbruch betrieben.

Was man in Verantwortung des NRW-Justizministeriums, dem die Anwaltskammern untergeordnet sind, mit dem Rechtsanwalt Claus Plantiko gemacht hat, weil er nicht bereit war, vor den verbrechen einer Willkürjustiz die Augen zu schließen, war und ist Justizdiktatur.

Auch dafür sind Sie höchst verantwortlich, Jürgen Rüttgers.

Weiterhin verweise ich auf zwei Offene Briefe, die im Internet nachlesbar an die NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter und an den NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf gerichtet sind.

Dabei beide weitgehend den selben Inhalt haben, hänge ich den an Dr. Ingo Wolf gerichteteten Offenen Brief an dieses Brief an, der Inhalt gilt, da Sie ja der Regierungschef in NRW sind, in gleicher Weise für Sie.

Im Namen der deutschen Anarchistinnen und Anarchisten und im Namen von United Anarchists:

Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

Offener Brief an Ingo Wolf, Innenminister NRW, FDP

Hallo, Innenminister Dr. Ingo Wolf!

Ich weiß es ja, dass es Ihnen sehr unangenehm ist, von mir öffentlich angeschrieben zu werden. Auch Sie hatten natürlich darauf gesetzt gehabt, dass die Dortmunder Willkürjustiz im Verein mit verbrecherisch agierender Staatsschutz Polizei Dortmund und dem offensichtlich schwer geistesgestörten Dr. med. Bernd Roggenwallner mich unauffällig weg gesperrt bekäme:

http://freegermany.de/index-lyndian.html

http://freegermany.de/expose.html

Es ist nicht das erste Mal, dass ich es erleben musste, dass in NRW Staatskritiker mit faulen Lügen und Willkürjustiz als angebliche Psychopathen weg gesperrt werden, wie dem folgenden Zeitungsbericht zu entnehmen ist:

http://i46.servimg.com/u/f46/12/66/18/71/ruhrna10.jpg

Hat bei mir bisher aber nicht wirklich geklappt, so dass ich Sie, wie schon mehrfach vor längerer Zeit geschehen, darauf hinweisen möchte, dass das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, die Polizei Hagen, die Hagener Justiz und die Justiz am OLG Hamm sehr offensichtlich in einen Grauensmord verstrickt sind und wissentlich und zum Teil absichtlich herbeigeführt oder gedulded haben, dass ein Unschuldiger zum Schutze der wahren Täter, aber auch zur Beruhigung der Öffentlichkeit, falsch wegen dieses Mordes verurteilt wurde:

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/nadine-o-strafanzeigen-abschmettern.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mord-nadine-o.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mordablauf-nach-tatsachenlage.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/brigitte-zypries.html

Innenminister Wolf, wir Anarchistinnen und Anarchisten wollen uns immer noch nicht damit abfinden, dass deutsche Polizei mordet, deutsche Justiz das Recht nach Strich und Faden bricht, dass Staatskritiker von einer perversen Psychiatrie weggesperrt werden, dass in NRW- Gefängnissen Menschen verschwinden, misshandelt und vergewaltigt werden, gelegentlich auch umgebracht werden. Als ein Beispiel verweise ich auf den Foltermord von Siegburg, zudem möchte ich eine kurze dpa Meldung aus 2007 zitieren:
*****
25.10.2007, 11:59 Uhr
Ermittlungen gegen vier Wärter nach mysteriösem Gefängnisausbruch
Düsseldorf (dpa) – Nach dem mysteriösen Verschwinden eines Häftlings aus dem Krefelder Gefängnis wird gegen vier Gefängniswärter ermittelt. Es bestehe der Verdacht der Gefangenenbefreiung, sagte Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter im Landtag. Der Gefangene hatte seine besonders gepanzerte Zelle verlassen dürfen, weil er angeblich einen anderen Häftling auf dessen Zelle besuchen wollte. Dort soll er aber nie angekommen sein. Tagelang waren keine Spuren des Ausbruchs entdeckt worden.
**
Die Zustände in der Polizei des Landes NRW, Innenminister Wolf, sind u.a. auch an folgendem ablesbar:

http://freegermany.forumandco.com/deutsche-polizei-engel-oder-satanisten-f27/polizei-hagen-besturzende-dpa-meldung-und-ihre-bedeutung-t52.htm

http://www.blog.de/community/profile_photo_sizes.php?item_ID=3216755

Vor allem finden wir Anarchistinnen und Anarchisten, dass das Volk diese Dinge wissen sollte, wissen sollte, was von Ihnen zu halten ist.

Deshalb dieser kleine offene Brief an Sie, um den meine wundervollen Schwestern und Brüder, die wundervollen Anarchistinnen und Anarchisten, mich gebeten hatten.

Bevor ich es vergesse: Vor den Gesamthintergründen gehen wir Anarchistinnen und Anarchisten begründet davon aus, dass in Dortmund ein geheimes KZ im heimlichen Auftrag des Staates geführt werde – unterirdisch. Darauf hatte ich vor Jahren erstmals glaubhafte Hinweise erhalten, mittlerweile haben sich starke Indizien verdichtet:

http://kzdortmund.wordpress.com/

Dr. Ingo Wolf, ich sehe ein schreckliches Ende für Sie voraus, wenn das Volk Sie in seine Hände bekommt. An Ihrer Stelle würde ich gutmachen, soviel es möglich wäre, bevor es zu spät für Sie ist.

Im Namen der Anarchistinnen und Anarchisten

Winfried Sobottka, ein Sprecher der wundervollen Anarchistinnen und Anarchisten.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, Tel.: 0231 986 27 20

Roswitha Müller-Piepenkötter hat Angst vor einem Brief!


Das ist ehrlich wahr. Angst davor, ihn selbst zu lesen. Angst davor, dass andere ihn lesen. Dabei ist sie gar nicht zimperlich, wenn es darum geht, auf anderen herumzutrampeln. Ja, so ist das: Die Hartherzigen sind in eigener Sache die Empfindlichsten.

Hier ist der Brief, vor dem sie Angst hat:

Offener Brief an Roswitha Müller-Piepenkötter, Justizministerin NRW, CDU

Hallo, Frau Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter!

Ich weiß es ja, dass es Ihnen sehr unangenehm ist, von mir öffentlich angeschrieben zu werden. Sie hatten natürlich drauf gesetzt gehabt, dass die Dortmunder Willkürjustiz im Verein mit verbrecherisch agierender Staatsschutz Polizei Dortmund und dem offensichtlich schwer geistesgestörten Dr. med. Bernd Roggenwallner mich unauffällig weg gesperrt bekäme:

http://freegermany.de/index-lyndian.html

http://freegermany.de/expose.html

Hat aber bisher nicht geklappt, so dass ich Sie, wie schon mehrfach vor längerer Zeit geschehen, darauf hinweisen möchte, dass das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, die Polizei Hagen, die Hagener Justiz und die Justiz am OLG Hamm sehr offensichtlich in einen Grauensmord verstrickt sind und wissentlich und zum Teil absichtlich herbeigeführt oder gedulded haben, dass ein Unschuldiger zum Schutze der wahren Täter, aber auch zur Beruhigung der Öffentlichkeit, falsch wegen dieses Mordes verurteilt wurde:

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/nadine-o-strafanzeigen-abschmettern.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mord-nadine-o.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mordablauf-nach-tatsachenlage.html

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/brigitte-zypries.html

Frau Ministerin, wir Anarchistinnen und Anarchisten wollen uns immer noch nicht damit abfinden, dass deutsche Polizei mordet, deutsche Justiz das Recht nach Strich und Faden bricht, dass Staatskritiker von einer perversen Psychiatrie weggesperrt werden, dass in Ihren, Frau Ministerin, Gefängnissen Menschen verschwinden, misshandelt und vergewaltigt werden, gelegentlich auch umgebracht werden. Als ein Beispiel verweise ich auf den Foltermord von Siegburg, zudem möchte ich eine kurze dpa Meldung aus 2007 zitieren:
*********
25.10.2007, 11:59 Uhr
Ermittlungen gegen vier Wärter nach mysteriösem Gefängnisausbruch
Düsseldorf (dpa) – Nach dem mysteriösen Verschwinden eines Häftlings aus dem Krefelder Gefängnis wird gegen vier Gefängniswärter ermittelt. Es bestehe der Verdacht der Gefangenenbefreiung, sagte Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter im Landtag. Der Gefangene hatte seine besonders gepanzerte Zelle verlassen dürfen, weil er angeblich einen anderen Häftling auf dessen Zelle besuchen wollte. Dort soll er aber nie angekommen sein. Tagelang waren keine Spuren des Ausbruchs entdeckt worden.
******
Vor allem finden wir, dass das Volk diese Dinge wissen sollte, wissen sollte, was von Ihnen zu halten ist.

Deshalb dieser kleine offene Brief an Sie, um den meine wundervollen Schwestern und Brüder, die wundervollen Anarchistinnen und Anarchisten, mich gebeten hatten.

Bevor ich es vergesse: Vor den Gesamthintergründen gehen wir Anarchistinnen und Anarchisten begründet davon aus, dass in Dortmund ein geheimes KZ im heimlichen Auftrag des Staates geführt werde – unterirdisch. Darauf hatte ich vor Jahren erstmals glaubhafte Hinweise erhalten, mittlerweile haben sich starke Indizien verdichtet:

http://kzdortmund.wordpress.com/

Roswitha Müller-Piepenkötter, ich sehe ein schreckliches Ende für Sie voraus, wenn das Volk Sie in seine Hände bekommt. An Ihrer Stelle würde ich gutmachen, soviel es möglich wäre, bevor es zu spät für Sie ist.

Im Namen der Anarchistinnen und Anarchisten

Winfried Sobottka, ein Sprecher der wundervollen Anarchistinnen und Anarchisten.