Winfried Sobottka über perfekten Journalismus und die Person des Philipp Jaworowski /Annika Joeres, Steffen Hebestreit, BILD DÜSSELDORF,Junge Journalisten, Ruhrnachrichten Lünen, WAZ Lünen, WAZ Hagen


Belljangler: „Winfried, über ein Modell des perfekten Journalismus hast Du Dich bereits geäußert:

https://belljangler.wordpress.com/2011/08/10/winfried-sobottka-uber-journalismus-und-anarchistischen-journalismus-ccc-berlinannika-joeres-polizei-berlin-polizei-hamburg-polizei-dresden-polizei-braunschweig-polizei-stuttgart-polizei-olde/

Es gibt aber auch noch anderes Modell des perfekten Journalismus, wie Du meinst?“

Winfried Sobottka: „Ja. Es kommt immer auf das Ziel an. Ich strebe es an, möglichst objektiv zu berichten und alles durch Belege überprüfbar zu machen, so weit es geht, wozu die Präsentation im Internet ja hervorragende Möglichkeiten bietet (Belegbuttons).

Andererseits ist das völlig entgegengesetzte Vorgehen der BILD allerdings auch perfekt: Mit wenigen Unwahrheiten, Halbwahrheiten und tendenziös selektierten Wahrheiten schafft sie es z.B., aus einem harmlosen jungen Mann eine brandgefährliche Metzelmordmaschine zu machen. Das ist vor dem Hintergrund teuflischer Zielsetzung zweifellos perfekt.“

Belljangler: „Inwiefern haben Schmierenjournalisten es leichter als Du?“

Winfried Sobottka: „Sie können ihre Artikel ohne tiefgründige Recherche auf dem Klosett schreiben. Meine Vorgehensweise ist demgegenüber sehr arbeitsintensiv. Es muss so gründlich wie möglich recherchiert und alles wichtige entsprechend präsentiert werden. Das sieht im Ergebnis nicht unbedingt nach viel Arbeit aus, weil ja aus vielen Quellen nur das wesentliche zusammengetragen wurde, aber es sind eben viele Quellen zu sichten und immer noch viele Belege aufzubereiten und zu präsentieren. Betreffend die Person des Philipp Jaworowski sieht ein Teil (!) z.B. so aus:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/ueber-philipp/000-ANDERE-UEBER-PHILIPP.HTM

Daran habe ich länger gearbeitet als ein BILD-Journalist an fünf oder sechs Schmierenartikeln, wenn ich die Präsentation mitrechne.“

Belljangler: „Inwiefern hast Du es leichter als die Schmierenjournalisten?“

Winfried Sobottka: „Ich kann ohne Magenschmerzen in den Spiegel sehen.“

Schriftliches Strafurteil liegt vor / Ruhrnachrichten Lünen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Tim Schlözer, Staatsanwalt Christian Katafias


Es sind 44 Seiten, dazu wurde das Protokoll der Hauptverhandlung mitgesandt – an RAin Henriette Lyndian, Eingang dort am Donnerstag, dem 20.01. 2011, heute gelangte die Übersendung einer Kopie von ihr zu meinem Postempfangsbevollmächtigten.

Erstaunlich: Sonst ging zudem auch immer eine Ausfertigung vom Gericht sowohl an meinen Postempfangsbevollmächtigten als auch an mich – dieses Mal nicht. So wurde, wenn die Angabe Eingang am 20.01.2011 bei Rain Lyndian korrekt ist, meine Begründungsfrist bereits um 4 Tage verkürzt.

Im Hauptverhandlungsprotokoll scheinen zumindest meine schriftlichen Anträge enthalten zu sein, ansonsten hat das Ding den Namen „Protokoll“ nicht annähernd verdient. Es lässt sich eben besser lügen und unterschlagen, wenn nicht vernünftig protokolliert wird.

In das Urteil habe ich erst einen kurzen Blick geworfen, und dabei stieß ich auch auf eine Lüge. Sobald man es mit deutscher Justiz zu tun hat, muss man sich anschließend die Hände waschen.

Dennoch wird ihnen all das nichts nützen. Sowohl für die Rüge der Verletzung materiellen Rechtes als auch für die Prozessrüge habe ich unabweisbare Revisionsgründe vorzubringen – das Verfahren war ein Schmutzverfahren, das Urteil ist ein Schmutzurteil, entsprechend komfortabel sind Prozess und Urteil anzugreifen.

Übermorgen werde ich beginnen, die Verletzung materiellen Rechtes zu schriftlich zu rügen, nachdem ich das Urteil morgen dreimal gelesen haben werde: morgens, mittags, abends.

Die Prozessrüge wird es nötig machen, dass ich einen Besuch bei mindestens einer meiner beiden Pflichtverteidigungen absolvieren werde (Akteneinsicht). Ich denke, das müsste in der nächsten Woche klappen. Jedenfalls weiß ich schon, was ich brauche.

Im Übrigen reicht bereits eine erfolgreiche Rüge – die Rüge der Verletzung materiellen Rechtes oder die Prozessrüge. Aber ich will das alles ja auch veröffentlichen, und doppelt geschnürt kann nur besser halten.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?

Was sagt der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) den Rumänen zu solchen Dingen:

https://belljangler.wordpress.com/2011/01/15/warnung-an-thomas-kutschaty-betreffend-jva-bochum-und-philipp-jaworowski/

https://belljangler.wordpress.com/2011/01/23/richter-werner-dietz-amtsgericht-waiblingen-jugendamt-stuttgart-und-der-brd-drecksstaat-z-k-zentralrat-der-juden-britische-botschaft-berlin-konigin-silvia-von-schweden-cdu-stuttgart-die-grune/

@ U.A.: Wir werden siegen. / Annika Joeres, Westfalenpost Wetter, Ruhrnachrichten Lünen, Ida Haltaufderheide, SPD Witten, CDU Hagen, FDP Bonn, Die Grünen Hattingen, Die LINKE Herdecke


Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS, an UNITED ANARCHISTS

Liebe Leute!

Um eine Sache richtig anzufassen, muss man sie richtig erkennen, wie wir alle wissen. Wie Ihr wisst, war es für mich klar gewesen, dass der Satansmord an Nadine Ostrowski von ganz oben geplant war und inszeniert wurde. Es spricht ja auch einiges dafür: Nicht nur die Mordkommission aus Hagen hat an allem vorbeigearbeitet, sondern auch Leute vom LKA haben das irgendwie mitgemacht. Die Justiz hat es getragen, in Hagen wie in Hamm, die Generalbundesanwältin hat weg gesehen und den Fall weiter nach Hagen gereicht usw.

Wer allerdings nicht in das Szenario hineinpasst, dass es von ganz oben gemacht wurde, ist zum Beispiel dieser Thomas Minzenbach, der sich von richterlichen Wünschen nicht beeindrucken ließ, sondern fest und steif dabei blieb, dass zwar der Kabelrest unter der Leiche, nicht aber das bei Philipp gefundene Kabel zum Telefon der Ostrowskis passte:

https://belljangler.wordpress.com/2010/12/28/sherlock-holmes-satansmord-in-wengern-und-das-doppelt-vorhandene-drosselkabel-hannelore-kraft-kirsten-heisig-annika-joeres-womblog-polizei-herdecke-gunter-wallraff-gunter-grass/

In LKA-Labors arbeiten keine Idioten. Dort ist nicht der Schläger und Lügner gefragt, anders als bei der Staatsschutzpolizei, sondern der sachliche Techniker. Dem Thomas Minzenbach dürfte demnach klar gewesen sein, was seine Untersuchungsergebnisse bedeuteten. Wäre die Sache von ganz oben eingefädelt gewesen, dann hätte man es sicherlich arrangieren können, dass ein „faules“ Ergebnis der LKA-Untersuchung präsentiert worden wäre, das aber zu dem Lügen-Szenario der Strafkammer unter Richter Dr. Frank Schreiber gepasst hätte.

Ein anderer Punkt ist das Strafurteil in meinen Händen. Es war für mich bereits höchst überraschend, dass es am ersten Tage meiner Anwesenheit im Prozess überhaupt verlesen wurde. Das setzte nicht nur voraus, dass die Dortmunder Kammer unter Richter Helmut Hackmann dazu bereit war – sondern auch, dass es vom Landgericht Hagen keinen Widerstand dagegen gab.

Das Strafurteil lag ja nicht irgendwo im LG Bezirk-Dortmund herum, war also nicht einmal im direkten Zugriff des LG Dortmund.

Dass die Hardcore-Satanisten unter dasgewissen.wordpress.com usw. sich so sehr darüber aufregen, dass das Urteil aus Hagen in meinem Verfahren verlesen und mir letztlich sogar als Kopie überlassen wurde, hat nicht nur den Grund, dass es denen nicht passt, sondern tatsächlich auch den Grund, dass es nicht jedem verständlich sein muss, dass dieses Vorgehen nötig war. Auch die Vorwürfe von dasgewissen.wordpress.com, dass es doch zu erwarten gewesen sei, dass ich diese Dinge öffentlich machen würde, sind für die, die mich kennen, durchaus nicht völlig unnachvollziehbar.

Natürlich – irgendwie schräg sind in der Justiz heutzutage fast alle, aber irgendwie schräg zu sein heißt noch lange nicht, satanische Morde an Mädchen zu begrüßen, die niemandem etwas getan haben. Bei aller berechtigten Wut, die ich auf die Beteiligten in meinem Strafverfahren des Öfteren hatte – dass einer von denen solche Morde innerlich billigt, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen. Und das dürfte für die Mehrheit der Leute in der Justiz gelten, denn Hackmann z.B. ist wirklich kein Engel, anders gesagt: Es ist kaum annehmbar, dass z.B. 80% der Richter schlimmer sein könnten als er.

Es steht demnach anzunehmen, dass ein bestimmter Kreis von Leuten aus Polizei Hagen und Justiz Hagen Tatsachen geschaffen hatte, die allen übrigen aus ihrer Sicht keine andere Chance ließen, als das teuflische Spiel von da an mitzumachen – um den offiziellen Staatsskandal zu vermeiden, den keiner auslösen wollte. Weil sich keiner traute, ihn auszulösen.

Seht Euch noch einmal das hier an, vom März 2010:


Und noch einmal das hier, ziemlich neu:

Liebe Leute, natürlich haben wir eine Menge gravierender Dinge zu kritisieren, und zwar in allen Bereichen. Aber ich garantiere Euch eines: Wenn alle im Staatsapparat solche Hardcore-Satanisten wären wie Roggy und Witte, wenn es ferner niemanden gäbe, vor dem Satanisten echte Angst haben müssten, dann hätte man in meinem Falle die von Roggy und Witte gewünschte Super-Willkür längst durchgezogen, und auch in den Suchmaschinen sähe es anders aus.

Wir gehören zu den Weißen, die Hardcore-Satanisten sind die Schwarzen, aber die mit Abstand meisten Leute in unserer Gesellschaft gehören, in unterschiedlichen Abstufungen, zu den Grauen. Welche Rolle sie im Einzelnen spielen, wird man erst wissen, wenn alles vorbei ist, ein Kampf, den vor allem wir Weiße vor allem gegen die Schwarzen kämpfen müssen.

Wir sind den Schwarzen aufgrund unserer Einstellungen in jeder Hinsicht überlegen: Wir sind klüger, wir sind kreativer, wir sind zäher, wir haben die mutigeren Leute. Außerdem haben wir die höchste Gottheit, die Göttin der Schöpfung auf unserer Seite, weil wir für die vollkommene Vernunft und die vollkommene Gerechtigkeit kämpfen.

Wir werden siegen.

Liebe Grüße

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Winfried Sobottka über den Schmierengutachter Dr. med. Michael Lasar, den Schmieren- Richter Helmut Hackmann u.a. / Thomas Kutschaty, Staatsanwaltschaft Dortmund, WAZ Lünen, WAZ Dortmund, Ruhrnachrichten Lünen, Ruhrnachrichten Dortmund, Winfried S., Lünen


Belljangler: „Winfried, Du hast noch nicht einmal angefangen, zu schreiben….“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Nein, aber ich habe vorbereitende Arbeiten gemacht. Außerdem ist es sehr einfach, was ich bis Montag zu tun habe. Keine echte Herausforderung.“

Belljangler: „Richter Hackmann will am Montag, so seine erklärte Absicht, die Beweisaufnahme abschließen. Rechtsanwältin Lyndian muss zwischen zwei Prozessen hin und her, aus terminlichen Gründen, und hat Dir erklärt, sie wolle ihr Plädoyer halten, und dann sei ja Rechtsanwalt Plandor mit seinem Plädoyer dran, da müsse sie ja nicht dabei sein…“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Na dann sollen sie mal schön ihre Plädoyers schreiben. Die werden sie in die Tonne kloppen können….“

https://i0.wp.com/myweb.tiscali.co.uk/dirtbox/pics/muttley.gif

Belljangler: „So sicher bist Du Dir?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Die Alternative wäre die beste Revisionsbegründung, die ich mir wünschen könnte. Mit nahezu jedem Wort und vor allem insgesamt hat Dr. Lasar gegen ständige Rechtsprechung des BGH verstoßen, und das ist nur EIN Revisionsgrund.“

Belljangler: „Kannst Du das Versagen Dr. med. Michael Lasars näher erläutern?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Es umfasst verschiedene Aspekte. Einerseits hat er z.B. erklärt, eine fundierte psychiatrische Untersuchung sei in Anwesenheit von Zeugen nicht möglich, und weil ich unter anderen Umständen kein Gespräch mit ihm gewollt hätte, sei es nicht zu einer solchen Untersuchung gekommen.

Damit verstößt er u.a. gegen BGH-Rechtsprechung, die das ganz anders sieht, aber auch gegen die Ansichten namhafter Psychiater und Psychologen – die allesamt fordern, dass Zeugen auf Wunsch des Probanden zugelassen werden müssten, und die, soweit „Fachleute“,  auch sagen, dass dies die Untersuchungsatmosphäre und damit die Ergebnisse verbessere. Entsprechende Urteile und Stellungnahmen habe ich.

Doch das ist nicht das Einzige: Dr Lasar widerspricht sich selbst – schließlich baut sein mündliches „Fachgutachten“ auf nichts anderem als auf zwei Gesprächen in Gegenwart von Zeugen, auf Akten und auf Beobachtung meines Verhaltens im Prozess. Letzteres kann so schlecht nicht gewesen sein, wenn er mir, wie wörtlich geschehen,  Prozessfähigkeit „in höchstem Maße“ attestierte. Also bleiben als seine Beurteilungsbasis für Psychose zwei Gespräche im Beisein von Zeugen, die nach seinen eigenen Worten ja ungeeignet zur Treffung psychiatrischer Feststellungen seien, und eine nachweislich liderliche Aktenauswertung…..

Was soll man dazu noch sagen?

In seiner „Aktenauswertung“ bezieht er  sich u.a. auf ein (nach seinen Worten!) von Dr. Cleef „gespürtes“ Urteil, ferner missachtet er einen Befundbericht, der vom Oberarzt Schäfer,  LWL-Klinik Dortmund, 1993 gefertigt wurde, nachdem dieser im Laufe von Wochen zig Gespräche mit mir geführt hatte und zu dem Ergebnis gekommen war, dass bei mir keinerlei Hinweise auf psychiatrisch fassbare Erkrankungen zu finden seien – und behauptet stattdessen, ein Blick in die Akte hätte ihn (so sagte er es!) „spüren“ lassen, dass man damals auch anderes für möglich gehalten hätte und wertet das als Hinweis auf psychiatrische Störung…

Nichts, wirklich absolut gar nichts hat er geboten, um sein Urteil stichfest zu fundieren, und was er im Ergebnis bringt, ist außerdem nicht in der Lage, mein Verhalten zu erlären.“

Belljangler:„Wieso nicht?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Z.B., weil ich  im 2. Halbjahr 2007 ein Verhalten zeigte, dass ich nachher nicht annähernd gezeigt habe. Da nach Dr. Lasar eine endogene Erkrankung bei mir vorliege, die grundsätzlich nur schlimmer werden könne, stellt sich die Frage, wieso ich seitdem fast drei Jahre lang ein deutlich anderes Verhalten zeige. Diese Frage hätte ein Gutachter u.a. klären müssen, denn offensichtlich reicht ja selbst die von Dr. Lasar behauptete endogene Erkrankung an der Stelle nicht zur Erklärung meines Verhaltens in 2007. Auch solche differenzierten Klärungen fordert der BGH u.a. explizit in seinen Urteilen, siehe z.B BGH, Beschluss vom 12.11.2004, 2 StR 367/04, weiter unten im Wortlaut.

Erbärmlicher und jämmlicher könnte „gutachterliche“ Arbeit tatsächlich nicht mehr sein als das, was Dr. Lasar bisher geboten hat. Ich werde morgen wohl einen einleitenden Befangenheitsantrag stellen, bevor es dann weitergeht…“

Belljangler: „Das ist nicht  alles, was Du zur Revisionsvorbereitung tun wirst?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Nein. Ich werde jedenfalls die Hinzuziehung eines anderen Gutachters beantragen, außerdem einige andere Beweisanträge stellen. In einem Anklagepunkt erwägt das Gericht z.B. meine Verurteilung, obwohl beide bisher angehörten Zeugen nicht mehr wissen, was ich überhaupt gesagt habe und sich ansonsten auch noch widersprechen. Das hat Sensationsgehalt, auch wenn ein Zeuge ein Richter, der andere ein pensionierter Staatsanwalt ist – oder besser wohl: Deshalb hat es noch mehr Sensationsgehalt…..“

Belljangler: „Wie kommen sie auf die Idee, bei Dir so fundamental zu pfuschen?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Erstens, weil sie die von ihnen angestrebten Ziele anders nicht verwirklichen können, zweitens, weil sie dachten, ich sei zermürbt und heilfroh, dass Dr. Lasar die Anwendung des § 63 StGB nicht empfahl.“

Belljangler: „Hast Du gedreht?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Erst habe ich sie zermürbt, und dann habe in ihnen den Eindruck erzeugt, ich sei zermürbt. Ich wusste, dass ich auf dem Wege die besten Revisionsgründe bekommen würde. Aber verrate das bitte nicht weiter, Belljangler.“

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Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit
BGH, Beschluss vom 12.11.2004, 2 StR 367/04

a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB regelmäßig nicht offen bleiben, welche der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB vorliegt. Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.). Selbst wenn im Einzelfall die Grenzen zwischen diagnostischen Zuordnungen nach einem der gängigen Klassifikationssysteme fließend und die Einordnung unter eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB schwierig sein mögen, weil z. B. mehrere Merkmale gleichzeitig vorliegen oder keines in „reiner“ Form gegeben ist, ist das Tatgericht gehalten, zum einen konkrete Feststellungen zu den handlungsleitenden Auswirkungen der Störung zum Zeitpunkt der Tat (vgl. § 20 StGB) zu treffen und zum anderen auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung von Persönlichkeit, Lebensgeschichte, Lebensumständen und Verhalten des Angeklagten und der Anlaßtat in nachprüfbarer Weise darzulegen, worin der „Zustand“ des Beschuldigten besteht und welche seiner Auswirkungen die Anordnung der gravierenden, unter Umständen lebenslangen Maßregel nach § 63 StGB gebieten. Die bloße Angabe einer Diagnose im Sinne eines der Klassifikationssysteme ICD-10 oder DSM-IV ersetzt weder die Feststellung eines der Merkmale des § 20 StGB noch belegt sie für sich schon das Vorliegen eines Zustands im Sinne des § 63 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04 m.w.N.).

b) Das Gericht, das sich zur Prüfung der genannten Voraussetzungen der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen hat (§ 246 a StPO), muß dessen Tätigkeit überwachen und leiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung, ob Grundlagen, Methodik und Inhalt des Gutachtens den anerkannten fachwissenschaftlichen Anforderungen genügen (zur Sachleitungs- und Prüfungspflicht des Gerichts vgl. Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 89, 92 f.; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 63, 64 a ff. mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

Vorliegend hatte die Verteidigung mit dem Antrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zutreffend auf erhebliche Mängel jedenfalls des vorbereitenden schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen Dr. B. hingewiesen. Daß der Sachverständige diese im Beweisantrag und im Gutachten des Sachverständigen Dr. W. konkret angesprochenen Mängel in seinem mündlichen Gutachten behoben oder die Einwände ausgeräumt hat, hat das Landgericht in dem den Antrag zurückweisenden Beschluß nicht dargelegt. Die Urteilsgründe belegen eher das Gegenteil.

Das Gutachten entsprach in formaler und inhaltlicher Hinsicht nicht den Anforderungen, die in der Rechtsprechung und forensisch-psychiatrischen wissenschaftlichen Literatur an entsprechende Gutachten gestellt werden (vgl. dazu im einzelnen etwa Foerster/Venzlaff, in: Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl. 2004, S. 31 ff.; Foerster/Leonhardt, ebd. S. 43, 47 f.; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 1996, S. 274, 282 ff.; Rasch, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 1999, S. 313 ff.; Heinz, Fehlerquellen forensisch-psychiatrischer Gutachten, 1992; Venzlaff, Fehler und Irrtümer in psychiatrischen Gutachten, NStZ 1983, 199; Maisch, Fehlerquellen psychologisch-psychiatrischer Begutachtung im Strafprozeß, StV 1985, 517; jeweils m.w.N.).

aa) In formaler Hinsicht war auffällig, daß das schriftliche Gutachten weder eine Sexualanamnese noch eine detaillierte Beziehungsanamnese enthielt. Auch die bewertenden Darlegungen zur Biographie und zur psychiatrischen Entwicklung (Gutachten S. 36 ff.) erscheinen teilweise auf formale Aspekte beschränkt.

bb) Soweit der Sachverständige hier zu Bewertungen gelangte, sind diese teilweise auch im Zusammenhang nur schwer verständlich, etwa wenn von „einer gewissen magisch-mystischen Sicht- und Denkweise“, von „umfassender Exzentrizität“, „großen soziointegrativen Fähigkeiten“ u.s.w. die Rede ist (ebd. S. 44 f.), ohne daß diese zusammenfassenden, stark subjektiv wertenden Beschreibungen hinlänglich konkretisiert werden. Die Zusammenfassung, wonach „man hier allenfalls an eine sogenannte vor sich hindümpelnde psychische Erkrankung denken (würde), die mit einer gewissen sozialen ‚Unmöglichkeit‘, bizarr manirierten Verhaltensmustern und einer gewissen affektiven (…?) inadäquat vergesellschaftet als sogenannte schizophrenia simplex … in Erscheinung treten könnte“ (ebd. S. 47), macht die Diagnose nach ICD-10, F 20.6, auf welche hingewiesen wird, kaum nachvollziehbar.

cc) Hinzu kommt, daß das Gutachten im Zusammenhang mit der Wiedergabe der Explorationsgespräche eine Vielzahl abwertender Beschreibungen und Bewertungen der Person und des Verhaltens des Angeklagten enthält, die durch die Notwendigkeit diagnostisch-wertender Beschreibung nicht stets geboten erscheinen.

Beispielhaft hierfür sind etwa die Beschreibungen, es hätten sich „immer wieder süffisante Grinseinlagen (gefunden)“; der Angeklagte habe „pathologische Witzelsüchtigkeit mit sarkastischer Unterlegung“ (S. 29) und „ein von Theoretisierereien und persönlichen Interpretationen geprägtes Schildern der Tat“ (S. 30) gezeigt; er habe sich „in läppisch distanzloser Art auf den Schreibtisch positioniert, eine Zigarette rauchend, den Rauch aus den Mundwinkeln ausblasend (…), sichtlich die Macht genießend, eine gewisse Hilflosigkeit bei Unterzeichner auszulösen …“ (S. 28); er habe sich „in seiner Informationspolitik wenig durchsichtig“ und „sich in der Verweigerung suhlend“ gezeigt (S. 29). In ihrer Häufung konnten diese Beschreibungen, welche die Grenze zwischen der Darstellung von Befundtatsachen und allgemein persönlichen Abwertungen teilweise überschritten, nicht nur die Objektivität des Gutachters in Frage stellen (vgl. Nedopil aaO S. 282). Sie konnten damit auch die Besorgnis begründen, daß der Sachverständige den Erfordernissen einer differential-diagnostischen Befunderhebung möglicherweise nicht die gebotene Aufmerksamkeit hatte zukommen lassen. Soweit von einem „Schildern der Tat“ die Rede war, war dies schon mit dem Umstand nicht vereinbar, daß der Angeklagte die Tat stets – auch gegenüber dem Sachverständigen – bestritten hat.

Das zur Frage der Schuldfähigkeit und zu den Voraussetzungen des § 63 StGB einzuholende Gutachten wird zwar, um die Diagnose rational nachvollziehbar und für das Gericht verständlich und überprüfbar zu machen, auf Verhaltensbeschreibungen, wertungsbehaftete Charakterisierungen und alltagssprachliche Umsetzungen klinischer Befunde nicht verzichten können. Dies ergibt sich auch aus den Merkmalsbeschreibungen der Klassifikationssysteme, so wenn etwa die Diagnose der „schizotypen Störung“ (ICD-10, F 21) durch die Feststellung „eigentümlichen Verhaltens“, „seltsamer Glaubensinhalte“, der Exzentrizität oder von gekünstelter Sprache getragen werden kann. Eine solche Darstellung ist aber kein Selbstzweck.

dd) Inhaltliches Ziel des Gutachtens ist es, dem Gericht eine Beurteilung zu ermöglichen, ob zum Zeitpunkt der Tat eine der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB vorgelegen hat und ob, ggf. wie diese sich auf die Unrechtseinsicht des Beschuldigten oder auf seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat. Für die Frage einer möglichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist darüber hinaus zu klären, ob aufgrund der die Schuldfähigkeit bei der Anlaßtat beeinträchtigenden psychischen Störung ein längerfristiger Zustand des Beschuldigten besteht, welcher dessen Gefährlichkeit im Sinne von § 63 StGB begründet und daher die Unterbringung gebietet.

Hierfür können in der Regel die Diagnose der psychischen Störung sowie ihre Einordnung unter die Eingangsmerkmale des § 20 StGB nicht offen bleiben. Vorliegend hatte der Sachverständige in seinem vorbereitenden schriftlichen Gutachten offen gelassen, ob bei dem Angeklagten eine „schizotype Störung“ (ICD-10, F 21) oder eine „schizophrenia simplex“ (ICD-10, F 20.6) vorliege, die beide dem Merkmal „krankhafte seelische Störung“ im Sinne von § 20 StGB zuzuordnen seien; eine Persönlichkeitsstörung im Sinne einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ (SASA) liege nicht vor (Gutachten S. 47 ff., 51). In seinem in der Hauptverhandlung erstatteten mündlichen Gutachten kam er dagegen zu der Ansicht, es sei „die festgestellte schizotype Persönlichkeitsstörung entweder unter das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung oder unter das der anderen seelischen Abartigkeit zu fassen“ (UA S. 38); eine schizophrene Psychose liege nicht vor (UA S. 37). Eine Persönlichkeitsstörung sei gleichfalls nicht gegeben (UA S. 36/37), vielmehr eine in der Persönlichkeit verankerte Störung mit schizophrenietypischen Zügen, für welche ein Suchtmittelmißbrauch symptomatisch sei (UA S. 37).

Die letztgenannte Diagnose ist – gerade auch unter Heranziehung der Beschreibungen in den Klassifikationssystemen – schon aus sich heraus kaum nachvollziehbar. Sowohl im Ablehnungsbeschluß des Landgerichts als auch im Urteil fehlt jede Darlegung, aus welchen objektivierbaren Gründen der Sachverständige in der Hauptverhandlung von seinem vorbereitenden Gutachten abwich und ob diese Gründe mit ihm erörtert worden sind.

ee) Feststellung und Begründung der Diagnose einer Störung belegen nicht deren strafrechtliche Relevanz im Sinne von §§ 20, 21 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 – 1 StR 346/03 = NJW 2004, 1810, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH, Beschluß vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl., § 20 Rdn. 44; Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 34 f.; jew. m.w.N.). Entscheidend für die inhaltliche Brauchbarkeit des Gutachtens ist, ob es wissenschaftlich hinreichend begründete Aussagen über den Zusammenhang zwischen einer diagnostizierten psychischen Störung und der Tat enthält, welche Gegenstand des Verfahrens ist. Es ist also – unabhängig von der Einordnung unter ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB – im einzelnen konkret darzulegen, ob und ggf. wie sich die Störung auf das Einsichts- oder Hemmungsvermögen des Beschuldigten tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. Schreiber/Rosenau, in: Venzlaff/Foerster aaO, S. 51, 77 f.; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 20 Rdn. 31). Nichts anderes gilt für die Beurteilung des „Zustands“ im Sinne von § 63 StGB, denn es gibt weder eine abstrakte „Schuldunfähigkeit“ ohne Bezug zu einem konkreten Delikt noch einen abstrakten „Zustand“ ohne diesen Bezug, aus welchem sich symptomatisch die die Unterbringung erfordernde Gefährlichkeit des Beschuldigten ergibt.

An einer Darlegung dieses Zusammenhangs fehlte es in dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Dr. B. gänzlich; ein solcher Zusammenhang ergibt sich auch aus der Wiedergabe des mündlich erstatteten Gutachtens im angefochtenen Urteil nicht. Hier bleibt schon offen, in welchen forensisch relevanten Eigenschaften, Dispositionen oder Einschränkungen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit die festgestellte „chronische Krankheit“ (UA S. 39) des Angeklagten sich überhaupt ausdrückt. Als „symptomatisch“ wird insoweit allein der Suchtmittelmißbrauch genannt; Feststellungen zu Ausmaß oder Auswirkungen des Konsums von Haschisch oder anderen Rauschmitteln am Tattag fehlen jedoch. Auch im übrigen ergibt sich weder aus dem schriftlichen Gutachten noch den Darlegungen im Urteil, in welcher konkreten Weise sich die beim Angeklagten festgestellten psychischen Auffälligkeiten bei der Tat ausgewirkt haben könnten. Zutreffend hat der Sachverständige Dr. W. in seinem von der Verteidigung zur Begründung des Beweisantrags vorgelegten Gutachten darauf hingewiesen, das Gutachten des Sachverständigen Dr. B. zeige eine gewisse Zirkelschlüssigkeit und habe einen „eigentümlich spekulativ-beliebigen Charakter“.

ff) Eine kritische Beurteilung des Gutachtens und der Sachkunde des Gutachters lag jedenfalls unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags für den Tatrichter auch deshalb nahe, weil das Gutachten ausschließlich zu Diagnosen (entweder „schizophrenia simplex“ oder „schizotype Störung“) gelangte, von deren Verwendung im Klassifikationssystem ICD-10 ausdrücklich abgeraten wird. Überdies lagen wichtige Merkmale der festgestellten „schizotypen Störung“, namentlich zeitlich überdauernde Auswirkungen auf Biographie, Verhalten oder Auffälligkeiten des Betroffenen, gerade nicht vor; das Gutachten befaßte sich damit nur vage und unklar. Darüber hinaus ließ das Gutachten eine hinreichende differenzialdiagnostische Erörterung vermissen; die diagnostischen Schlußfolgerungen waren letztlich auf wenig mehr gestützt als die (unterstellte) Begehung der Tat selbst.

gg) Auch die Schlußfolgerungen, die der Sachverständige aus diesen eher unklaren und unsicheren Feststellungen auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vom Tatzeitpunkt gezogen hatte, hätten dem Gericht Anlaß zur kritischen Überprüfung geben müssen. In seinem schriftlichen Gutachten hatte der Sachverständige ausgeführt, der Angeklagte sei zwar „grundsätzlich als psychisch gestört und geisteskrank zu betrachten“. Die Auffälligkeiten hätten aber mangels akuter paranoider Symptomatik und akuter Derealisation „eben nicht einen vollumfänglichen Verlust seiner Einsichtsfähigkeit nach sich gezogen“ (Gutachten S. 52). Es sei jedoch festzustellen, daß der Angeklagte in seiner Wahrnehmung und Interpretation von Sicht- und Denkweisen des alltäglichen Lebens und seiner Beziehung zu dem Tatopfer „beeinträchtigt gewesen sein muß“. Das habe „eine gewisse Verzerrung der Realität“ nach sich gezogen, was wiederum „zu einer Uminterpretation von realen Begebenheiten führte“; dadurch seien „die Sicht- und Denkweisen beeinträchtigt“ worden. Daher sei die Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen (ebd.).

In seinem mündlichen Gutachten führte der Sachverständige ausweislich des Urteils dann im ausdrücklichen Gegensatz hierzu aus, hinsichtlich der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten sei „von dessen vollem Erhalt bis hin zu dessen völligem Verlust alles denkbar“ (UA S. 37). Für diesen grundlegenden Wechsel in der Beurteilung findet sich keine Begründung; aus der Wiedergabe des Gutachtens kann auch nicht nachvollzogen werden, wie die von dem Sachverständigen für möglich gehaltenen Alternativen der Unrechtseinsicht mit dem psychodiagnostischen Krankheitsbild des Angeklagten in Einklang zu bringen sein könnten. Die hypothetische Feststellung, entweder die Einsicht oder die Steuerungsfähigkeit habe gefehlt, würde voraussetzen, daß der psychische Defekt des Betroffenen sich tatsächlich in einer solchen alternativen Weise konkret auswirken konnte. Zur Begründung dieser Feststellung bedürfte es jedenfalls eingehender Darlegungen zur Diagnose der Störung und zu ihrer konkreten Auswirkung auf die Tatbegehung. Hieran fehlte es hier offensichtlich; die vage Aussage des Sachverständigen zur Auswirkung der Störung beruhte vielmehr gerade auf der Unschärfe der diagnostischen Zuordnung.

c) Angesichts dieser erheblichen Mängel und Unklarheiten des vorbereitenden schriftlichen und des mündlich erstatteten Gutachtens durfte das Landgericht den Beweisantrag auf Einholung eines weiteren medizinisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens nicht mit der Begründung ablehnen, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei bereits erwiesen, und die Sachkunde des Sachverständigen Dr. B. sei nicht zweifelhaft, ohne sich eingehend mit den erhobenen Beanstandungen auseinanderzusetzen. Die gravierenden Einwände, welche das Gutachten des Sachverständigen Dr. W. gegen Methodik und Ergebnisse des schriftlichen Gutachtens erhob, mußten Anlaß sein, die vom Sachverständigen mündlich vorgetragenen Ergebnisse sowie die Abweichungen und ggf. deren Begründung besonders kritisch zu prüfen. Dies hat das Landgericht nicht getan; vielmehr hat es die in vielfacher Hinsicht zweifelhaften Ausführungen des Sachverständigen allein dahingehend gewürdigt, sie seien „gut verständlich und nachvollziehbar“ gewesen und die Kammer schließe sich ihnen an (UA S. 37, 40). Mit der im Ablehnungsbeschluß gegebenen Begründung hat sich das Landgericht daher seiner Aufgabe einer kritischen Überprüfung und Würdigung des Sachverständigengutachtens gerade entzogen, indem es die Mängel des vorbereitenden schriftlichen Gutachtens mit dem Hinweis auf das mündliche Gutachten beiseite schob. Dies wäre nur dann tragfähig, wenn das mündlich erstattete Gutachten seinerseits fehlerfrei gewesen und wenn die Abweichungen zum schriftlichen Gutachten nachvollziehbar erklärt wären. Hieran fehlte es; nach der Wiedergabe des Gutachtens in den Urteilsgründen setzten sich die von dem Sachverständigen Dr. W. angesprochenen Fehler vielmehr im mündlichen Gutachten fort und führten darüber hinaus zu neuen Widersprüchen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH NStZ 1990, 244; 1991, 448; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 244 Rdn. 76 m.w.N.).

d) Danach war hier die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft; die Beweiserhebung war daher erforderlich. Eigene, unter Umständen durch das erste Gutachten vermittelte Sachkunde des Gerichts, welche die Ablehnung hätte tragen können, lag nicht vor.

Der justizielle Drecksstall des Thomas Kutschaty -Prozesstag 16. November 2010 /Thomas Kutschaty, SPD Dortmund, Marco Bülow, Staatsanwaltschaft Dortmund, Ruhrnachrichten Lünen, Winfried S., Winfried Sobottka


Nachdem 2 Polizisten heute wieder Lügenmärchen erzählt hatten, die Lügen der Polizistencrew insgesamt ein Höchstmaß an Peinlichkeit erzeugt hatten, entschloss man sich, den Gerichtshofgutachter Dr. med. Michael Lasar zur Frage meiner Schuldfähigkeit aussagen zu lassen, um sich zur Erfüllung des Tatbestandes betreffend angeblichen Widerstandes gegen die Staatsgewalt gar nicht mehr äußern zu müssen.

Dr. Michael Lasar erklärte mich sozusagen für partiell wahnkrank – ansonsten sei ich ja in der Lage, klar und normal zu denken, aber wenn es um den Staat gehe, dann sei ich von dem Wahngedanken erfüllt, dass er ein Schurkenstaat sei, dass völlig verschiedene staatliche Institutionen insgeheim auf Tasche spielten, dass wir gar keine echte Gewaltentrennung hätten. Das würde zwar nicht so weit gehen, dass der § 20 StGB insofern zuträfe, aber der Polizeieinsatz am 04.12. 2007 hätte zweifellos so starke Wirkung auf mich haben müssen, dass jedenfalls insofern sogar von völliger Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB auszugehen sei.

Damit ist es dann auch egal, was am 04.12.2007 überhaupt geschah, denn verurteilen kann man mich deshalb ja sowieso nicht….

Weiterhin hat man es endlich offiziell zur Kenntnis genommen, dass ich den Prof.-Titel nur in satirischer und in solcher erkennbarer Weise für mich verwendet hatte, so dass man auch den Anklagepunkt fallen ließ.

In allen anderen Punkten könnte eine Verurteilung erfolgen, so das Gericht, in allen anderen Anklagepunkten bis auf einen muss man mir, dem Hofgutachter Dr. med. Michael Lasar folgend, allerdings nach § 21 StGB verminderte Schuldunfähigkeit zugute halten. Meine Cannabis-Plantage habe aber nichts mit dem Staat zu tun, so der Hofgutachter, und insofern komme daher auch keine Schuldminderung infrage.

Zu meinem Erstaunen redete Dr. Lasar selbst davon, dass er Akten entnommen habe, dass verschiedene „Experten“ meine Wahnkrankheit gespürt hätten. Ich fragte nach, er bestätigte, dass jene Experten (u.a. Dr. Matthias Cleef, Kreisgesundheitsamt Unna siehe: LINK ) so etwas spüren könnten, auf meine Frage, wie man solche gespürten Feststellungen überprüfen könne, sagte er : „Gar nicht.“

Da sind wir also in Deutschland: Man wird von Polizisten mit Lügen belastet, dafür angeklagt. Dann halten die Lügen vor Gericht nicht, obwohl der Richter sich die größte Mühe gibt und obwohl es eindeutig zu Absprachen gekommen ist, doch dann reicht es aus, wenn Gerichtspsychiater und Amtsärzte eine partielle Wahnkrankheit des falsch Beschuldigten „gespürt“ haben, um das Ganze wieder vom Tisch zu bekommen.

Und wer nicht an den demokratischen Rechtsstaat BRD glaubt, der ist eben partiell wahnhaft krank, und zwar genau so, wie es dem Drecksstaat passt: Dient es der Vertuschung von Polizeiverbrechen, dann ist man sogar völlig schuldunfähig, aber was eine Mini-Cannabis-Plantage angeht, die man am selben Tage fand, da ist man natürlich voll schuldfähig.

Was soll ich dazu sagen? Das ist ein Eimer satanischer Staatsscheiße, dazu werde ich niemals etwas anderes sagen, und wenn sie mich dafür an die Wand nageln sollten.

Immerhin war Dr. Lasar nicht so dreist, die Anwendung des § 63 StGB (Unterbringung in Psychiatrie auf unbestimmte Zeit  – die „Schutzhaft“ der modernen BRD-SS) zu empfehlen, und an einer Stelle war er sogar völlig ehrlich: Ein Gewaltmensch sei ich nicht, er habe keinen Hinweis darauf finden können, dass ich zu unkontrollierter Gewalt neigte, beim Rauchen vor dem Gericht habe er nur 40 cm von mir entfernt gestanden, und, so Dr. Lasar, so etwas würde er nicht machen, wenn er jemanden für einen potentiellen Gewalttäter hielte. Die Frage danach, ob, was für die Anwendung des §63 StGB eine Voraussetzung wäre, von mir zukünftig erhebliche Straftaten zu erwarten seien, verneinte er.

Nun, am 22.11. ab 8.00 Uhr wird es weitergehen, und bis dahin muss ich einiges tun, um die Revision vorzubereiten. Eine Bewährungstrafe könnte ich haben, aber ich will sie nicht unter allen Umständen. Dem Gericht habe ich allerdings schon angekündigt, dass ich im Knast, sollte ich dort landen, eine Revolte organisieren würde. Ohne Zweifel würde ich dort zu neuen Einblicken kommen, und während Kindermörder im Knast nichts zu lachen haben, hat man dort für Leute, die von dem „Wahn“ besessen sind, dass der Staat ein Drecksstaat sei, zweifellos sehr viel Verständnis: Ich hatte schon des Öfteren mit Knackis zu tun, mit denen kam ich bisher immer klar.

Aber vor den Gittertüren steht jedenfalls noch die Entscheidung des BGH, und die werde ich noch veröffentlichen können, bevor es ggfs. in die Kiste gehen wird.

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Links:

Die Lügen-Hannelore

Der Hannelore-Kraft-Horror satirisch serviert

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/

Das SPD Lügen- und Zensur-Imperium und die traurige Annika Joeres, 2. Teil / Hannelore Kraft, Pressefreiheit, Presseunfreiheit, Ruhrnachrichten Lünen, WAZ Lünen, CVJM Mülheim, katholische Kirche Mülheim, evangelische Kirche Mülheim, AWO Mülheim


Diesem Artikel geht voraus:

https://belljangler.wordpress.com/2010/10/28/das-spd-lugen-und-zensur-imperium-und-die-traurige-annika-joeres-1-teil-hannelore-kraft-pressefreiheit-presseunfreiheit-ruhrnachrichten-lunen-waz-lunen-cvjm-mulheim-katholische-kirche-mulhe/

Dieser Artikel wird noch sehr sorgfältig ausgearbeitet werden, im Grundsatz wird es um das hier gehen:

http://kritikuss.over-blog.de/article-united-anarchists-betr-hannelore-kraft-und-annika-joeres-59858679.html

und was nun folgt, sind Belege:

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https://belljangler.wordpress.com/2010/10/25/sensationelle-einblicke-in-schmutzpolitik-dank-alfons-pieper-wir-in-nrw-blog-de-hannelore-kraft-sylvia-lohrmann/

 

Winfried Sobottka, United Anarchists

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt, und Dr. Roggenwallner:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/16/dr-roggenwallner-der-mord-an-nadine-ostrowski-und-rechtsanwalt-dr-ralf-neuhaus/

 

Das SPD Lügen- und Zensur-Imperium und die traurige Annika Joeres, 1. Teil / Hannelore Kraft, Pressefreiheit, Presseunfreiheit, Ruhrnachrichten Lünen, WAZ Lünen, CVJM Mülheim, katholische Kirche Mülheim, evangelische Kirche Mülheim, AWO Mülheim


Annika Joeres ist eine wundervolle Frau. Sie hat Herz und Verstand, und ist im Grunde genau der Typ Journalistin, wie eine  Gesellschaft ihn braucht. Sie recherchiert sehr aufwändig, wenn es nötig ist, sie durchdringt die Themen, an denen sie arbeitet, sie bewertet nach gesundem Menschenempfinden, nach dem, was man auch unseren angeborenen Gerechtigkeitssinn nennen kann. Wollte man Annika Joeres mit wenigen Worten beschreiben, könnte man sagen: Sie hat die Eigenschaften einer klugen und guten Mutter.

Doch Annika Joeres ist traurig. Sie kann nämlich nicht so schreiben, wie sie gern schreiben würde, zumindest kann sie das nicht immer. Wirklich kritische Beiträge bekommt sie nur dann durch, wenn es mächtigen Interessensgruppen gerade genehm ist, dass die bestimmte Art von Kritik, die sie äußert bzw. gern äußern möchte, auch an die Öffentlichkeit dringt.

Und damit hat sie derzeit ein Problem. Auch ihr ist aufgegangen, dass Hannelore Kraft nur eine Kunstfigur höherer Interessen ist, eine Marionette der wahren Machthaber im Hintergrund, denn schließlich lässt es sich ja nicht mehr leugnen, dass Hannelore Kraft auf totalitäre und extrem unmenschliche Zustände zielt:

Bilder anklicken, um zu den Belegen für diese harte, aber wahre Bewertung zu kommen, zurück hierher dann bitte jeweils mit der Zurück-Taste Ihres Browsers:

 

 

 

Tatsächlich spiegeln diese Dinge die Wahrheit über Hannelore Kraft und ihre Minderheitsregierung wieder. Und natürlich würde Annika Joeres sehr gern darüber schreiben, weil es sie empört – nachdem sie zunächst große Hoffnungen auf Hannelore Kraft gesetzt hatte.

Doch Annika Joeres darf nicht darüber schreiben. Das heißt, sie darf zwar darüber schreiben, aber sie bekommt es dann nicht veröffentlicht.

Denn tatsächlich wollen die wahren Machthaber, die Superreichen, dass dem Volk eine faustdicke Lügengeschichte aufgetischt wird: Hannelore Kraft soll dem Volk als Kämpferin für eine ehrliche und menschliche Politik verkauft werden, weil man in der Politikverdrossenheit eine Gefahr sieht.

Mit welcher Macht die wahren Machthaber dafür sorgen, dass Annika Joeres und andere es nicht wagen, die schmutzige Wahrheit über die Marionette Hannelore Kraft und ihre SPD/Die Grünen-Minderheitsregierung zu verbreiten, das wird in Folge 2 nicht nur erklärt, sondern mit besten Belegen auch fundiert. Folge 2 erscheint in spätestens 3 Stunden.

 

Winfried Sobottka, United Anarchists

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt, und Dr. Roggenwallner:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/16/dr-roggenwallner-der-mord-an-nadine-ostrowski-und-rechtsanwalt-dr-ralf-neuhaus/

Richter Hackmann: versuchte Zeugenmanipulation / Ruhrnachrichten Lünen, WAZ Lünen, Winfried S., Winfried Sobottka


Heute, am 21.09. 2010, fand ein weiterer Prozesstermin gegen mich, Winfried Sobottka, am Landgericht Dortmund statt. Wiederum, wie schon an zwei Terminen zuvor, wurden Zeugen hinsichtlich des Vorwurfes vernommen, ich hätte eine Polizistin rückwärts die Treppe hinabzustoßen versucht – der nichts als eine reine Erfindung ist, auf die man auch erst kam, als ich Strafanzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen die Polizisten erstattet hatte – also das, was Rechtsanwalt Udo Vetter, Düsseldorf, als „Vorwärtsverteidigung der Polizei“ bezeichnet, wenn diese wegen ungerechtfertigter Körperverletzung angezeigt wird: LINK.

Dabei kam es heute zu bedeutsamen Szenen.

Einer der Zeugen heute war Uwe Enderbeit, Polizist aus Lünen, etwa in meinem Alter. Er war schon einmal an rechtswidrigem Vorgehen von Polizei gegen mich beteiligt gewesen, 1998, gleichwohl hatte er damals wie auch bei der Aktion am 04.12. 2007 deutlich zu erkennen gegeben, dass er selbst keineswegs zu den schlimmsten gehört, dass es in ihm noch Anstand gibt.

Zu den ursprünglich geladenen Zeugen hatte Uwe Enderbeit nicht gehört. Er wurde erst geladen, als ich mehrfach vor Gericht erklärt hatte, die Aussagen der Polizisten von der Staatsschutz Polizei Dortmund seien falsch, ich bestünde darauf, dass auch die eingesetzten Polizisten aus Lünen vernommen würden. Diese Sache hatte ich im Internet bewusst nicht vor dem heutigen Tage erklärt, weil ich es verhindern wollte, dass Druck auf Uwe Enderbeit ausgeübt werde.

Kaum hatte Uwe Enderbeit im Zeugenstand Platz genommen, war kurz belehrt worden, hatte seine Personalien angegeben und erklärt, dass er mit mir weder verwandt noch verscgwägert sei, kam es zum ersten Skandal:

Richter Hackmann zu Uwe Enderbeit: „Bevor Sie jetzt Ihre Erklärung abgeben, möchte ich Sie kurz darüber informieren, was Ihre Kollegen aus Dortmund ausgesagt haben…“

Mein Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor regte sich nicht, doch ich fuhr sofort dazwischen:  „Was soll das denn, Hackmann? Hat man vergessen, dem Zeugen zu erklären, was er aussagen soll? Was Sie da vorhaben, kann nicht der Wahrheitsfindung dienen!“

Tatsächlich brach Richter Hackmann den Versuch ab, und Uwe Enderbeit begann zu berichten: Am 04.12. 2007, so Uwe Enderbeit, sei man mit den Dortmunder Kollegen verabredet gewesen, weil Wohnungsdurchsuchungen in der Karl-Haarmann-Str. 75 angestanden hätten.

Man habe sich vor dem Hause getroffen, angeschellt, die Kollegen von der Staatsschutz Polizei Dortmund seien dann hoch gegangen, während er, Uwe Enderbeit, dann gemeinsam mit seinem Kollegen Lehmann unten im Hausflur gewartet habe. Man habe oben laute Stimmen gehört, irgendwann das Klirren von Glas, dann irgendwann sei ich heruntergelaufen gekommen, wobei schon zwei verfolgende Polizisten an mir dran gewesen seien, und habe mich dann gemeinsam mit ihnen zu Boden gebracht und mit Handschellen fixiert.

Dieser Aussage steht gegenüber, dass die folgenden Polizisten der Staatsschutz Polizei Dortmund einhellig erklärt hatten, die Lüner Polizisten seien erst zur Unterstützung der Dortmunder Staatsschützer hinzu gekommen, als ich bereits fixiert im Hausflur gelegen hätte.

Diese Erklärung war, trotz insistierender Nachfragen vor allem meinerseits, von den folgenden Polizisten abgegeben worden:

1. KHK Jürgen Neuberg

2. Suley Köppen

3. Andreas Roos

4. Detlef Luchtenveld

(Merkwürdig zudem, dass ich mich sehr konkret an zwei Staatsschutzpolizisten erinnern kann, die am 04.12. 2007 dabei waren, die aber nicht unter den vier Genannten sind.)

Weiterhin stand der Aussage  des Polizisten Enderbeit die auch am heutigen Tage erfolgte Aussage des Staatsschutz Polizisten Detlef Luchtenveld entgegen, er, Luchtenveld, habe mich aufgehalten und niedergezwungen, als ich von oben angestürmt gekommen sei. Wie er das gemacht haben wolle, wollte er nicht sagen, er faselte von „situationsgerechtem Verhalten“ und davon, dass man so etwas bei der Polizei lerne.  Luchtenveld ist ca. 1,90 m groß und sicherlich ein kräftiger Bursche, aber, das stellte ich vor Gericht klar, er wäre sonstwo gelandet, wenn ich, damals ca. 85 kg,  tatsächlich eine Treppe hinabstürmend auf ihn zugeschossen wäre, darauf zielend, ihn aus dem Wege zu bekommen.

Als ich Hackmann darauf aumerksam machte, dass die Aussage Luchtenvelds doch erkennbar gelogen sei, schließlich spielten hier physikalische Zusammenhänge eine Rolle, an denen es nichts zu bestreiten gäbe, meinet Hackmann:  „Dann war es bestimmt so, dass es physikalisch passte.“

Nachdem Enderbeit ausgesagt hatte, stellte Hackmann fest, dass dessen Aussage in krassem Widerspruch zu den Aussagen der  Dortmunder Staatsschutz Polizisten sei, verlas ein altes Protokoll von Luchtenveld und wollte zu jedem einzelnen Punkte noch einmal eine Stellungnahme von Enderbeit hören. Enderbeit wurde immer kleiner im Zeugenstand, und ich sah mich veranlasst, ihm in aller Deutlichkeit zu sagen, dass er nichts anderes zu tun habe, als gemäß seinen Erinnerungen wahr zu berichten, und dass er jedenfalls nichts zu fürchten habe. Als seine Unsicherheit weiter zunahm, sprach ich ihn an: „Sie haben doch gerade geschildert, was sich nach Ihrer Erinnerung ereignet hatte, und nun werden Sie unsicher? Woher haben Sie Ihre Aussagen vorher denn bezogen? Kann es sein, dass Sie unter Wahnvorstellungen leiden?“ Darauf meinte Enderbeit unsicher: „Nein, irgendwoher muss ich das ja haben…“

Dem Richter Hackmann ging es eindeutig darum, Enderbeit auf die Linie der Falschaussagen der Dortmunder Staatsschutz Polizei zu bekommen bzw. zumindest dafür zu sorgen, dass Enderbeit im Falle jeden Widerspruches letztlich gesagt hätte: „Also, ich kann mich eigentlich gar nicht mehr erinnern…“

So sieht die gerichtliche Arbeit des kriminellen Willkürrichters Helmut Hackmann aus, er schreckt offensichtlich vor gar nichts zurück.

Im Übrigen gab es auch noch weitere Aussagen. Erwähnens- und lobenswert ist auch eine Aussage eines weiteren Polizisten von der Staatsschutz Polizei Dortmund, der sich offensichtlich für die Wahrheit anstelle falscher Kameraderie entschied:

Peter Nickel, KK52, Staatsschutz Polizei Dortmund, war zwar nicht beim Polizeiüberfall in der Karl-Haarmann-Str. dabei gewesen, aber im Krankenhaus Brambauer, wo meine Schnittverletzungen versorgt wurden, hinzu gestoßen und von seinen Kollegen offenbar wahrheitsgemäß informiert worden: Meine „Widerstandshandlung“, so Nickel, habe darin bestanden, dass ich an der Polizistin Köppen habe vorbei stürmen wollen und dass es dabei wohl zu einem Gerangel gekommen sei, aber nicht in der Weise, dass geschlagen worden sei oder ähnliches.

Als ich dem Staatsanwalt sagte, dass sich das wohl ganz anders anhöre als das, was in der Klageschrift stehe, nickte er mit dem Kopf.

In der Klageschrift steht das hier:

Das alles war auch noch lange nicht alles, was es heute an Interessantem zu erleben gab, aber ich möchte nicht wieder durch frühzeitige Internetveröffentlichungen dazu beitragen, das Dinge manipuliert werden.

Festzuhalten ist zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls, dass niemand gesehen haben will, was sich zwischen Köppen und mir auf der Treppe abspielte. Die servierte Lüge geht demnach ausschließlich auf Suley Köppen zurück.

Winfried Sobottka: Warum ich behaupte, der angekündigte Messias zu sein. /Göttin Frau, Hannelore Kraft, Sylvia Löhrmann, Annika Joeres, Ruhrnachrichten Lünen, WAZ Lünen, katholische Kirche Berlin, evangelische Kirche Berlin, Zentralrat der Juden


Belljangler: „Winfried, Du behauptest, deshalb der angekündigte Messias zu sein, weil Du die Erlösungsbotschaft verkündet und erklärt habest, nämlich die folgende:

„Die Menschheit richte sich danach, was die gerechten und vernünftigen unter den Frauen am Ende des freien und für alle offenen Streites der Argumente wollen, im Kleinen, im Großen, in allem!“

Die Hintergründe kann man hier nachlesen:

http://die-volkszeitung.de/00-die-volkszeitung/2010/mai/artikel-4/artikel.html

Du erklärst zudem eindeutig, dass Du weder ein Gott oder Halbgott seiest, noch irgendwelche Wunder vollbringen könnest. Außerdem sagst Du klipp und klar,  dass es Unsinn wäre, aufgrund Deiner Rolle Sonderrechte zu beanspruchen, oder irgendwem etwas befehlen zu wollen  und so weiter:

https://belljangler.wordpress.com/2010/08/05/winfried-sobottka-ich-bin-der-angekundigte-messias-und-uberbringe-die-wahre-botschaft-jesu-zentralrat-der-juden-hannelore-kraft-ex-k3-berlin-altermedia-ruhr-nachrichten-lunen-waz-lunen-winfri/

Warum hältst Du es dennoch für nötig, überhaupt zu sagen: „Ich bin der angekündigte Messias!“ ?

Winfried Sobottka: „So gut wie alle Religionen haben einen Messias angekündigt, was einen tiefen Sinn hat: Die Menschheit ist in Teilen seit Jahrtausenden auf Abwegen, mit schlimmen Folgen nicht nur, aber auch für sich selbst. Würde alles zur Zufriedenheit aller laufen, dann würde sich niemand nach einem Messias sehnen. Das Warten auf den Messias ist also ein Warten auf die Erlösung, auf ein Ende der Abwege, auf denen die Menschheit sich bewegt. Im Christentum ist das ganz eindeutig mit dem Begriff des „Himmelreichs auf Erden“ verknüpft, was nicht mehr sein kann als wunschloses Glücklichsein der Menschheit.  Darauf also wartet die Menschheit.

Nun bin ich tatsächlich auf den Schlüssel zum Himmelreich auf Erden gestoßen, siehe oben, und nun ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen das verstehen, dass die Formel mit ihren Hintergründen der Schlüssel zum Himmelreich auf Erden ist, dass es niemals einen Messias geben kann, der etwas Besseres zu bieten hätte als diese Formel samt ihrer Erklärungen, dass alle, die tatsächlich auf den Messias warten, nicht mehr länger warten und schon gar nicht auf ein Wunder hoffen sollen: Wer den Himmel auf Erden wirklich will, verbreitet die Formel und ihre Erklärungen und gibt sein Bestes, danach zu leben. Die Erlösungsbotschaft ist auch die Errettungsbotschaft: Wird sie schnell durchgesetzt, hat die Menschheit noch eine Überlebenschance, ansonsten ist die Erde binnen von 100 Jahren ein fast toter Planet. Es gibt keine Alternative zur Umsetzung der Errettungsbotschaft, wenn nicht alle höheren Lebewesen auf Sicht aussterben sollen.

Der ungezügelte Wachstumswahn auf Teufel komm´ heraus wird, wenn fortgesetzt, die Ozeane binnen von hundert Jahren umkippen lassen, und dann werden alle höheren Lebewesen sehr kurzfristig ersticken, die Säuger besonders qualvoll.“

Belljangler: „Es ist also kein Narzismus, der Dich dazu treibt, zu sagen: „Ich bin der angekündigte Messias!“, sondern der Wille, der Erlösungsbotschaft die gebotene Beachtung zu verschaffen?“

Winfried Sobottka: „Ganz genau so ist es. Es lässt sich wissenschaftlich begründen, dass die Erlösungs- und Errettungsbotschaft, wenn umgesetzt, die Menschheit rettet und in den Himmel auf Erden führt, es lässt sich wissenschaftlich begründen, dass es keinen anderen Weg zu diesen doch  segensreichsten Zielen geben kann, und damit ist es defintiv die höchste Botschaft, die ein Messias bringen kann, es ist unmöglich, dass ein Messias kommen könnte, der mehr zu bringen hätte als diese Botschaft und die Erklärung ihrer Hintergründe. Das alles behaupte ich, indem ich sage: „Ich, Winfried Sobottka, bin der angekündigte Messias der schöpfenden Gottheit, und hier ist die Botschaft, die ich zu bringen habe!“

Belljangler: „Du meinst aber nicht nur, die Botschaft gebracht zu haben, die wissenschaftlich begründbar alternativenlos die Erlösungs- und Errettungsbotschaft sei, Du bist auch überzeugt, dass die höchste Gottheit es wolle, dass Du diese Botschaft verkündest. Warum?“

Winfried Sobottka: „Ich war immer schon ein sehr religiöser Mensch, wenn auch nie den kirchlichen Dogmen verfallen. In meinem Strafverfahren, das wird den Gerichtsgutachter interessieren, werde ich es näher erläutern, warum ich überzeugt bin, die schöpfende Gottheit auf meiner Seite zu haben, solange ich aufrichtig bemüht bin, ihr zu dienen. Wer meine Internetbeiträge seit längerem verfolgt, hat schon ein paar Erklärungen insofern gelesen.

Es begann mit einem Trauma, das ich als Kleinkind selbst überwand, und am Tage meines 3. Geburtages wusste ich, dass sich auf der Welt eine Menge ändern musste, wusste ich, dass Frauen vernünftig sein konnten, Männer normalerweise nicht, und ich wusste, dass ich eines Tages den Schlüssel finden würde, mit dem man alles passend ändern könnte. Tatsächlich sah ich damals auch voraus, dass ich mit diesem Schlüssel in der Hand die Unterstützung anderer, zunächst der besonders Klugen, gewinnen würde.

Hier bin ich an meinem 3. Geburtstag, ich kann mich an den Tag noch recht gut erinnern, auch daran, wie die Fotos gemacht wurden. An den Tagen zuvor war einiges passiert, und es hatte in mir den Entschluss gezündet, eines Tages den Anstoß zu geben, mit allem Irrsinn und allem Bösen aufzuhören und dann dafür zu kämpfen:“

Zu dem Zeitpunkt war ich deutlich anders als übliche Jungen an ihrem 3. Geburtstag: Ich konnte schon sehr gut sprechen, und verstand schon so manches, was viele  Erwachsene nicht einmal verstehen. Mit sechs anderen Personen, Eltern und vier Geschwister, alle deutlich älter als ich, lebte ich damals auf höchstens 75 Quadratmetern. Ich erlebte eine beschleunigte Sozialisation und lernte jeden Tag eine Menge hinzu. Diese Anmerkung nur, damit es für manche überhaupt vorstellbar wird, was sich im Kopfe eines kaum dreijährigen Kindes bereits abspielen kann, wenn es klug und ideal gefördert ist. Ich erzähle auch an der Stelle keine Märchen.“

Belljangler: „Was war das Wichtigste?“

Winfried Sobottka: „Die Mischung. Ich habe Hölle und Himmel erlebt, ich hatte einen Bruder, der alles wusste, einen Bruder, der fast alles wusste und in Sachen Originalität und Humor Maßstäbe setzte, einen Bruder, der clever darin war, andere für sich einzusetzen, dabei Charme ohne Grenzen versprühen konnte, eine Schwester, die sehr lieb und klug war, sich aber absolut nichts gefallen ließ, dazu eine wundervolle Mutter, die gelegentlich überfordert war, und einen Vater, der mit sich selbst nicht klarkam. Zudem spielten zwei andere Frauen eine sehr wichtige Rolle. Über uns wohnte in einer Dachmansarde eine Kriegerwitwe, Frau Feuersenger. Sie freute sich immer, wenn sie Besuch von mir bekam, und ich konnte mit ihr über meine Pläne reden und mich auf kurzem Wege aus der elterlichen Wohnung flüchten, wenn ich es wollte. Zu dem Zwecke ging ich dann mit einer leeren Tasse nach oben, und fragte Frau Feuersenger, ob sie uns etwas Zucker oder Salz leihen könne. Beim nächsten Mal kam ich dann mit einer vollen Tasse Zucker oder Salz, um es zurückzugeben.  Auf den Trick hatte meine Mutter mich gebracht. Dann war da noch Tante Maria, die Frau meines ältesten Onkels väterlicherseits, deren eigene Kinder schon erwachsen waren, bei der ich auch gelegentlich war und mich sehr wohl fühlte.  Es war für mich krass erlebbar, dass man mit Frauen vernünftig reden konnte, mit Männern hingegen nur begrenzt, das war mir an meinem dritten Geburtstag bereits klar. Und mir war auch klar, dass ich damit schon weiter sah als alle Männer, die ich kannte. Vor all den geschilderten Hintergründen musste ich auf die Lösung stoßen, es war nur eine Frage der Zeit.“

Belljangler: „Du fühlst Dich aber auch berufen, bist davon überzeugt, berufen zu sein…“

Winfried Sobottka: „Nach den Gesetzen natürlichen Soziallebens ist jeweils der gefordert, der etwas am Besten kann. Das ist im Grunde für fast jeden selbstverständlich, dass zum Beispiel die Männer ´ran müssen, wenn es um harte Knochenarbeit geht. Die Erlösungsbotschaft wird von den Mächtigen als Kriegserklärung aufgefasst, ihre Umsetzung wird letztlich jede Herrschaft von Menschen über Menschen beseitigen und einen basisdemokratischen vernünftigen Kommunismus schaffen, der absolut nichts mit dem rot lackierten Faschismus zu tun hat, wie man ihn aus sog. kommunistischen oder sozialistischen Ländern kennt. Die Umsetzung der Erlösngsbotschaft führt letztlich zu einem basisdemokraischen Kommunismus, der das bereit stellt, was für glückliches Leben aller benötigt wird. Das war der Grund dafür, dass man Jesus grauenhaft folterte und letztlich mordete – er stand den Interessen der Mächtigen absolut im Wege. Es bedarf also eines sehr hohen Maßes an Mut und Zuversicht, um die Rolle des Messias ausüben zu können. Da, wo andere sagen: „Das und das kann doch nicht gutgehen!“, muss man sich, wenn man eine realistische Chance begründen kann, sagen: „Das wird gutgehen!“ Das kann man sich nicht einfach so sagen, das klappt nur, wenn man die Erfahrung hat, dass man Dinge schaffen kann, die andere sich nicht zutrauen, oft für unmöglich halten. Man benötigt das Selbstvertrauen, das Machbare zu schaffen, wenn man sich dafür einsetzt, man muss auf sich selbst und auf die höchste Gottheit vertrauen. In meinem Falle ist das gegeben, das hatte auch Oberarzt Schäfer 1993 treffend erkannt, der eine sehr hohe Selbsteinschätzung in meinem Falle als „auffällig“ bewertete. Immerhin habe  ich es bereits geschafft, die hochintelligenten InternethackerINNEN zu Mitstreitern für die Durchsetzung der Erlösungsbotschaft zu machen, sie setzen nicht auf irgendwelche bekannten Philosophen, sondern auf die Erlösungsbotschaft. Mit ihrer Hilfe habe ich es geschafft, an viele Oberstübchen anzuklopfen – mit der Erlösungsbotschaft. Und ich lebe noch, ich bin nicht in der Psychiatrie, ich bin nicht im Knast. Das hatten sich so manche ganz anders vorgestellt, hier zwei kurze Zitate aus dem damaligen winsobo.de – Forum des Thomas Vogel, Tengen (mit „Zoppo“ war ich gemeint), die Bilder können durch Anklicken in voller Größe angezeigt werden:

Das sind Worte von Leuten, die mich jahrelang mit enormem Eifer bekämpft hatten, wegen der Erlösungsbotschaft und wegen meiner Aufklärung im Mordfalle Nadine Ostrowski, nicht Worte von Leuten, die ich als meine Schmeichler betrachten könnte.“

Belljangler: „OK, Du proklamierst nachvollziehbar die Erlösungsbotschaft, hast das Wunder vollbracht, die Internet-Anarchisten im Hinblick auf ein machbares Idealziel zu überzeugen, und Du hast Dich bisher  außerordentlich resistent gegen Deine Feinde gezeigt. Du hast bewiesen, dass Du auf Deinem Wege Außergewöhnliches leisten kannst. Reicht das dafür, sich zum Messias der schöpfenden Gottheit berufen zu fühlen?“

Winfried Sobottka: „Die Erlösungsbotschaft beinhaltet das Denk- und Entscheidungsschema, auf das wir Menschen genetisch eingestellt sind – also von der Schöpfung. Damit ist die Durchsetzung der Erlösungsbotschaft von der schöpfenden Gottheit gewollt. Unterstellt man, und das ist nicht gewagt, wenn man sich de Perfektion der Natur vor Augen hält, eine vernunftbegabte schöpfende Gottheit, dann sind auch ihr die Zusammenhänge klar: Ihr Messias muss besondere Fähigkeiten und höchstes Selbstvertrauen haben, und er ist natürlich sehr oft auch darauf angewiesen, in entscheidenden Situationen das notwendige „Glück“ zu haben, das sich auch als göttliche Unterstützung deuten lässt.

Ich wurde mit blauem Kopf geboren, weil die Nabelschnur mich strangulierte, wäre um ein Haar zu einem Geisteskrüppel geworden oder gestorben. Seitdem gab es eine zweistelllige Anzahl von Fällen, in denen mein Leben vergleichbar auf der Kippe stand. Ich habe sie alle unbeschadet überstanden. Das führte irgendwann dazu, dass ich die Überzeugung gewann, dass ich bis zur Erreichung  eines bestimmten Zieles überleben soll, wenn ich dem Ziele zustrebe. Und mir war immer klar, welches Ziel es sein musste: Weg mit Irrsinn, Perversionen und Bösartigkeit, her mit Vernunft, Gerechtigkeit und natürlicher, wahrer Lebensfreude für alle.

Ich bete nicht nach Zeitplan, doch wenn ich bete, dann inbrünstig. Nicht selten gibt mir das Beten eine Kraft, die wie aus dem Nichts zu kommen scheint.  Ich bin überzeugt, nicht nur die Erlösungsbotschaft zu proklamieren, sondern auch, der berufene Messias zu sein, seit dem Tage,  an dem ich meinen dritten Geburtstag erlebte, an dem ich bereits um den wahren Wert der Frauen wusste, und an dem mir bereits klar war, dass ich den Anstoß geben und kluge Verbündete finden würde, für den wirksamen Kampf für den Himmel auf Erden.“

Winfried Sobottka, der angekündigte Messias und Diener der Göttin der Schöpfung

Winfried Sobottka über die Prozessstrategie / WAZ LÜNEN, RUHRNACHRICHTEN LÜNEN, Landgericht Dortmund, Winfried S., Dorstener Zeitung, Halterner Zeitung


Belljangler: „Winfried, Dein überzeugter Optimismus hinsichtlich des Strafverfahrens hat Wirkung gezeigt…“

Winfried Sobottka: „Ja, sie bekommen Angst.“

Belljangler: „Wieviele Verhandlungstage dürften es werden?“

Winfried Sobottka: „Da ich auf effiziente Prozessführung ziele, könnten 20 weitere Verhandlungstage womöglich reichen. Was bisher lief, war nur Auftakt.“

Belljangler: „Das hatten alle anderen anders gesehen. Für sie war klar gewesen, dass am 13. August ein Schlussstrich gezogen würde.“

Winfried Sobottka: „Das sollte sie lehren, ihre Kalkulationen zu überprüfen.“

Belljangler: „Deine grundsätzliche Verteidigungsstrategie ist ganz einfach?“

Winfried Sobottka: „Ich habe noch niemals etwas entwickelt, was nicht einfach war, wenn ich ehrlich sein soll.“

Belljangler: „Was unterscheidet Dein Strafverfahren von üblichen Strafverfahren?“

Winfried Sobottka: „Zwei Dinge: Zum einen hat der Staat mich nachweislich zu meinen Handlungen getrieben, zum anderen hat er mir dabei auch erhebliche Schäden zugefügt. Das Erste bedeutet, dass er mich gar nicht bestrafen darf, das Zweite bedeutet, dass er mich bereits schwer „bestraft“ hat.“

Belljangler: „Hackmann und StA hatten sich das anders gedacht?“

Winfried Sobottka: „Natürlich. Nach Vorlesen der Klageschriften und Anhörung von ein paar Zeugen sollte ich an die Wand gekungelt werden.“

Belljangler: „Was wird Deine Prozessführung von denen in anderen Verfahren unterscheiden?“

Winfried Sobottka: „Dass alle wichtigen Punkte bestmöglich geklärt, die Ergebnisse zu Akteninhalten gemacht werden, dass auf der Basis dann Anträge gestellt werden, die vermutlich kein Anwalt sich zu stellen traute.“

Belljangler: „Was ist Dein Hauptproblem?“

Winfried Sobottka: „Es ist ungeheuer viel Arbeit. Es gibt Unmengen an wichtigen Beweismitteln, sie müssen gesichtet, selektiert und verwendet werden. Außerdem muss ich noch ein wenig daran feilen, wie ich Befragungen vornehme, wichtige Antworten effizient ins Verhandlungsprotokoll bekomme, wie ich Anforderungen an Revisionsgründe schon beim Stellen von Anträgen berücksichtige, da ich natürlich davon ausgehe, dass Hackmann & Co. weiterhin abschmettern werden. Außerdem gibt es einen Kreis von Zeugen, deren Ladung ich zu beantragen denke. Möglicherweise könnte es sogar nötig werden, Brigitte Mohnhaupt zu laden, weil sie es weiß, was sich damals im Brigitte-Mohnhaupt-Forum des Thomas Vogel abgespielt hat. Es können auch noch vierzig Verhandlungstage werden, denke ich.“

Belljangler: „Das hört sich an, als ob Du Verfahrensverzögerung betreiben wollest.“

Winfried Sobottka: „Unsinn. Das, was ich zu meiner Entlastung vorzutragen habe, sind durchweg Sachen, die der Staat mit aller Macht unter dem Teppich halten will. Entsprechend wird er meiner Verteidigungsstrategie den größtmöglichen Widerstand entgegensetzen. Das wird ja auch dadurch belegt, dass auf ursprünglich beschlagnahmten, mir nun zurück gegebenen Datenträgern jede Menge Dateien gelöscht waren, u.a. alle winsobo-Sicherungen. Je größer der Widerstand sein wird, den man mir entgegensetzt, desto länger wird das Verfahren dauern.

Hier wurde begonnen, Beweismaterial hoch zu laden, es dürften etwa 2 % der Beweise sein, die ich allein zum Internetterror mindestens einbringen werde:“

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/internet-terror/r2d2/00-overview.html