@ den mutmaßlichen Mädchenmörder Dr. med. Bernd Roggenwallner /Landgericht Hagen, Staatsanwaltschaft Hagen, Landgericht Arnsberg, Staatsanwaltschaft Arnsberg, Landgericht Iserlohn, Staatsanwaltschaft Iserlohn


Roggenwallner, vorab noch einmal für alle, die nicht wissen, warum ich Sie als „mutmaßlichen Mädchenmörder“ bezeichne:

 

https://belljangler.wordpress.com/2011/08/11/den-mutmaslichen-madchenmorder-dr-med-bernd-roggenwallner-z-k-hannelore-kraft-die-grunen-wetter-ruhrthomas-kutschatypolizei-berlin-polizei-hagen-polizei-hamburg/

 

Roggenwallner, Ihre Mühen, sich unverdächtig zu machen, indem Sie sich doof stellen:

 

sind vergebens.

 

Ihre Wutamplitude ist nachweislich extrem ausgeschlagen, als ich den Namen Sarah Freialdenhoven ins Spiel gebracht hatte, und Sie wissen ganz genau, dass die Email aus dem Jahre 2006 nicht von Sarah Freialdenhoven war und dass ich jene Email auch zu keinem Zeitpunkt meinte, wenn ich von Material betreffend Sarah Freialdenhoven sprach.

 

Das Material hier ist gemeint, Roggenwallner, und Sie wussten es auch schon, als Sie Ihren letzten Artikel schrieben:

 

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/sarah-freialdenhoven/00-KOMMENTAR-U-EMAILS.HTM

 

Roggenwallner, es wird immer enger um Ihren Hals herum. Aber bevor Sie nun dafür sorgen, dass Sarah Ärger bekommt, sollten Sie erst einmal darüber nachdenken, welche Böcke Sie selbst schon geschossen haben und fortlaufend schießen. Sie sind das größte Risiko für den Satansbund, und ich wundere mich wirklich, dass Ihre eigenen Leute Sie noch nicht aus dem Verkehr gezogen haben.

 

Schlafen Sie gut, Roggenwallner.

Sherlock Holmes: Satansmord in Wetter-Wengern und die Reifenspuren / Philipp Zobel, Griechische Botschaft Berlin, DIMITRIS RALLIS, Staatsanwalt Christian Katafias, Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Cirullies, Staatsanwaltschaft Hagen, Polizei Hagen, Polizeipräsidentin Ursula Steinhauer, Westfalenpost Wetter Ruhr, WAZ Bochum


Winfried Sobottka: „Guten Abend, Mr. Holmes. Anhand zweier Hauptindizien, doppelt vorhandenes Drosselkabel und angebliche Spuren an einem Lichtschalter im Flur, konnten Sie unter Rückgriff u.a. auf Urteilsinhalte und Aussagen des LKA-Experten Thomas Minzenbach nachweisen, dass bei diesen beiden Hauptindizien zu Lasten des Angeklagten Philipp Zobel „getürkt“ worden sein musste. Bereits damit werden alle Indizien wertlos, die von der Polizei vorgebracht wurden und theoretisch von ihr manipuliert sein können.

Aber dennoch haben Sie auch im Falle des Brotmessers dargelegt, dass die nachweisbaren Umstände des Fundes für Manipulation sprechen:“

https://belljangler.wordpress.com/2011/01/02/sherlock-holmes-satansmord-in-wengern-und-das-verspatete-messer-ralf-jager-spd-duisburg-polizei-hagen-westfalenpost-hagen-polizei-wetter-westfalenpost-wetter-cvjm-volmarstein/

Heute wollen Sie sich aus der Gesamtheit der Indizien, aufgelistet hier:

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/indizien-laut-urteil/alle-indizien/alle-indizien-S30.html

den Reifenspuren widmen, Reifenspuren, die man am Hause des Mordopfers von Philipps rotem Golf gefunden haben will.“

Sherlock Holmes: „Ja, wobei die Tatsachenschau natürlich durch die mangelhaft vorliegenden Informationen in diesem Falle besonders schwierig ist. Aus dem Urteil ist lediglich zu erfahren, dass Philipp seinen Wagen im Bereich der linken von zwei Zufahrten zum Haus geparkt haben soll – BELEG , ferner, dass Polizei eine Überstimmung von dort gefundenen Reifenspuren mit den Reifen des PKWs von Philipp festgestellt haben soll – BELEG. Anhand dieser Angaben ist wirklich nichts sicher zu beurteilen, so dass man nur von Wahrscheinlichkeiten ausgehen kann.

Von den Zufahrten zum Haus liegen zwei Fotos vor, die zumindest gewisse Einblicke geben, eines von der rechten Zufahrt zum Haus, eines von der linken, BELEG.

Auf dem Foto von der rechten Zufahrt sieht man einen PKW parken, und zwar auf der Straße, die in die linke Zufahrt mündet. Man kann ohne weiteres erkennen, dass der PKW zumindest fast vollständig auf dem Asphalt steht, d.h., Philipp hätte jedenfalls nicht auf einem Lehmweg geparkt, sondern zumindest mit einer Hälfte der Reifen auf dem Asphalt, höchsten mit zwei Reifen auf einem Grünstreifen.

Nun bedeutet der Umstand, dass ein Auto irgendwo geparkt hat, keineswegs zwingend, dass es kriminaltechnisch verwertbare Reifenspuren hinterlassen haben muss. Die Verwertbarkeit von Reifenspuren setzt verschiedene Dinge voraus, und eine eindeutige Zuordnung von Reifenspuren zu einem PKW stellt sehr hohe Ansprüche:

  1. Entweder müssen die Reifen mit einem färbenden Stoff (flüssiger Straßenteer, z.B.) kontaminiert gewesen sein, oder der Untergrund muss weich und Abdruck geeignet gewesen sein – BELEG, BELEG2 . Ein weicher Untergrund allein reicht nicht: Steht auf weichem Grund Gras, so kann es sich wie ein Teppich zwischen den Reifen und dem Erdreich legen, so dass es gar nicht zu brauchbaren Profilspuren im Erdreich kommt.
  2. Geht man davon aus, dass es verwertbare Abdrücke gibt, so kann man zwar den Typ des Reifens bestimmen, aber längst noch nicht zwingend eine konkrete Zuordnung zu einem bestimmten PKW. Eine konkrete Zuordnung ist nur dann möglich, wenn ein Reifen nicht nur verwertbare Spuren hinterlassen hat, sondern auch noch spezifische Merkmale aufweist, die ihn von anderen Reifen des gleichen Produktionstyps unterscheiden und die sich in den aufgenommenen Spuren dokumentiert haben. Wenn z.B. das Profil durch einen Schnitt oder einen eingefahrenen Nagel beschädigt ist, dann kann dieser Schaden zumindest eine gewisse Einzigartigkeit bedeuten, die eine mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit korrekte Zuordnung von Reifenspur und Reifen ermöglicht. Mehr ist nicht machbar, Reifenspuren besitzen nicht automatisch die Einzigartigkeit von Fingerabdrücken.

Geht man von den Fotos aus, dann erscheint es als wahrscheinlich, dass Philipp auf der rechten Fahrbahnhälfte an der Hecke geparkt hatte. Das würde bedeuten, von seinen linken Reifen konnte man gar keine verwertbaren Spuren haben, weil sie den Asphalt nicht verließen und es sehr weit hergeholt schiene, dass sie etwa mit Farbe kontaminiert gewesen wären.

Soweit das Foto Eindrücke zulässt, befindet sich zwischen Asphalt und Hecke ein schmaler Grasstreifen. Es war Ihnen bisher nicht möglich, an genaue Daten über das Wetter in Wetter-Wengern in den letzten Tagen bis zum 20. August 2006 zu gelangen, aber Sie können sich aus einem besonderen Grund sehr genau daran erinnern, welches Wetter am 19. / 20. August 2006 in Lünen-Brambauer und Dortmund Innenstadt herrschte – Sie hatten am Abend des 19.08. ein Sie stark beschwerendes Gefühl, das Sie so wahrnahmen, als würde ein Mord an einem Mädchen geschehen, den man Ihnen mit falsch gelegten DNA-Spuren unterschieben würde, um Sie als Staatskritiker auszuschalten. Das war der Grund dafür, dass Sie den Mordfall Nadine Ostrowski von Beginn an hoch sensibel wahrnahmen, und das ist auch der Grund dafür, dass Sie an den Abend des 19. August 2006 und an die Nacht zum 20. August 2006 noch sehr konkrete Erinnerungen haben.  Sie fuhren letztlich zu einem Internetcafé in Lünen Brambauer, kamen um 23.30 Uhr dort an, als der Inhaber gerade schließen wollte. Dann fuhren Sie Richtung Dortmund Innenstadt, machten aber am Rand der Innenstadt kehrt, weil Ihnen einfiel, dass ein Auffangbehälter für Osmosewasser überlaufen könnte.

Dortmund Innenstadt ist ca. 20 km von Wetter-Wengern entfernt, es ist demnach nicht vermessen anzunehmen, dass die Wetter-Verhältnisse an beiden Orten gleich waren, auch wenn das natürlich nicht zwingend ist. Wie war das Wetter in Dortmund?“

Winfried Sobottka: „Sowohl in Lünen als auch in Dortmund war es jedenfalls am 19. August trocken und warm. Allerdings soll der August 2006 verhältnismäßig kühl und nass gewesen sein.“

Sherlock Holmes: „Der August ist ein typischer Sommermonat, und wenn er verhältnismäßig kühl und nass war, dann heißt das nicht, dass es jeden Tag geregnet haben muss. Allerdings muss man dann wohl annehmen, dass das Erdreich im Allgemeinen nicht völlig ausgetrocknet war. Aber ebenfalls ist kaum anzunehmen, dass es, wenn es am 19. August am Tatort nicht geregnet haben sollte, im unmittelbaren Bereich der Hecke einen schlammigen Untergrund gegeben haben könnte, der für Reifenspuren ideal gewesen wäre: Wer mit der Pflege von Hecken zu tun hat, und sei es nur innerhalb eines kleinen Gartens oder Vorgartens, der weiß, dass Hecken im Sommer sehr viel Wasser ziehen, weil sie sehr stark wachsen und auch viel verdunsten. Der Streifen um eine Hecke herum gehört zu den Teilen eines Gartens, die im Sommer am stärksten und schnellsten austrocknen. Die große Hecke auf dem Bild zur linken Zufahrt muss im Sommer ein beachtlicher Wasserkonsument sein, und zumindest auf einer Seite der Hecke ist sie, bis auf einen schmalen Grasstreifen, von versiegelter Fläche umgeben. Das bedeutet, dass der kleine Grasstreifen zwischen Fahrbahn und Hecke im Sommer kaum matschig werden kann, weil die Hecke einen künstlich verknappten Zugriff auf Regenwasser hat und im Sommer enorm viel Wasser verbraucht. Selbst, wenn es am 18. August Niederschläge gegeben hätte, am 19. August aber keine, das Wetter zudem warm gewesen sein sollte, dann wäre der Rasenstreifen wohl wieder trocken und hart gewesen.

Zudem wachsen auch das Gras und andere Kleinpflanzen im August besonders schnell, und es ist nicht sicher anzunehmen, dass es gerade am 19. August im Heckenbereich kurz gemäht worden war. Wahrscheinlicher ist es, dass man davon ausgehen muss, dass sich eine Grasschicht zwischen Reifen und Erdreich gelegt hätte, wenn ein Auto dort geparkt hätte.

Soweit ich aufgrund der dürftigen Informationen blicken kann, spricht sehr wenig dafür, dass ein Parken in dem infrage kommenden Bereich zur Aufnahme brauchbarer Reifenspuren hätte führen können. Sie haben die erste Meldung über den Mordfall nachts im Fernsehen gesehen, dabei wurden Bilder gezeigt. Was sahen Sie?“

Winfried Sobottka: „So, wie ich es in Erinnerung habe, alles voller Polizei- und Rettungsfahrzeuge. Die Straße war hell, und überall waren Blaulichter.“

Sherlock Holmes: „Diese Trampeltiere. Jedem Polizisten versucht man es schon in der Grundausbildung einzubimsen, dass Spurenvernichtung am Tatort mit größter Umsicht zu vermeiden ist. Und was machen sie, wenn irgendwo gemordet wurde? Massenaufmärsche! Jedenfalls sprechen auch die von Ihnen geschilderten Eindrücke nicht dafür, dass im Umfeld des Tatortes überhaupt noch eine Sicherung brauchbarer Reifenspuren möglich gewesen sein könnte.“

Winfried Sobottka: „Sie gehen nicht davon aus, dass man brauchbare Reifenspuren habe finden können?“

Sherlock Holmes: „Soweit ich es im Rahmen der dürftigen Informationen beurteilen kann, gehe ich nicht davon aus, dass es möglich gewesen sein könnte, so gute Profilabdrücke zu nehmen, dass z.B. die sichere Feststellung, das Auto des Philipp habe am Tatort geparkt,  möglich gewesen sein könnte. Ich gehe allerdings von etwas anderem aus.“

Winfried Sobottka: „Nämlich wovon?“

Sherlock Holmes: „Es wurde hinsichtlich des Drosselkabels getürkt, es wurde hinsichtlich des Lichtschalters getürkt, es gibt bedeutsame Hinweise darauf, dass auch hinsichtlich des Brotmessers getürkt wurde, wie ich in den drei Fällen anhand von Belegen darlegen konnte. Damit liegt es nahe, dass auch im Falle der Reifenspuren einfach getürkt worden war. Und dieses Türken müsste sich nachweisen lassen: Zweifellos haben sie einen sehr hervorragenden Abdruck – so gut, dass sie es nicht erklären können werden, wo sie ihn unter den am 19.08. 2006 im Tatortbereich herrschenden Umständen genommen haben wollen.“

Mordfall Nadine Ostrowski: Erhebliche Widersprüche des Dr. Eberhard Josephi, Teil 1 / POLIZEI HAGEN, Westfalenpost Wetter, Westfalenpost Hagen, Staatsanwaltschaft Hagen, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, SPD NRW, Hannelore Kraft


http://wp.me/po3G2-PB

Die Seite 31 des Urteiles im Strafprozess gegen Philipp Jaworowski, Mordfall Nadine Ostrowski, aus der im folgenden zitiert wird, kann hier eingesehen werden: LINK

Die Stabtaschenlampe, von der die Rede ist, ist eine 35 cm lange Maglite Taschenlampe, die inklusive Batterien mindestens 1,1 kg wiegt, aus starkwandigem Aluminium gefertigt ist und aufgrund ihrer Rohrform, des kleinen Rohrdurchmessers und ihrer Deckel  oben und unten  eine sehr hohe Verwindungssteifigkeit besitzt: Mit ihr ausgeübte Schläge führen nicht zu ihrer Verformung, sondern geben die Schlagenergie praktisch unvermindert ab. Weiterhin ist diese Stabtaschenlampe, wenn mit Batterien bestückt, vergleichbar massiv wie ein Vollmetall-Stab.

S. 31 des Urteils: „Es fänden sich mindestens drei auf stumpfe Gewalt zurückzuführende Verletzungen im Kopfbereich an der Behaarungsgrenze und Hautverfärbungen an den Armen und Händen, die bei der Abwehr stumpfer Gewalt entstanden sein könnten. Die Stabtaschenlampe des Angeklagten komme insofern als Tatwerkzeug infrage. Die Kopfverletzungen zögen starke, sichtbare Blutungen nach sich. Das Opfer bleibe aber handlungsfähig. Die Ausübung der stumpfen Gewalt sei mit Wucht erfolgt. Sie habe zu einer Durchtrennung der Kopfschwarte, jedoch nicht zu knöchernen Verletzungen geführt. Die Lage der Verletzungen deutet auf eine rasche Schlagfolge hin.“

=> Die Kopfverletzungen betreffen einen sehr kleinen Bereich, betreffen ziemlich punktgenau  die selbe Stelle.  Das machen die Worte des Gerichtsmediziners in doppelter Weise deutlich: Erstens weiß er nicht einmal genau, wie oft zugeschlagen wurde: „mindestens drei… Verletzungen“. Hätte jeder Schlag eine andere Stelle getroffen, so hätte der Gerichtsmediziner keine Probleme gehabt, genau zu sagen, wie oft eine Verletzung vorgelegen habe. (1)

Zweitens führt er aus: „Die Lage der Verletzungen deutet auf eine rasche Schlagfolge hin“. Aus dem Umstand, dass alle Verletzungen eine bestimmte Stelle betrafen, schloss Dr. Eberhard Josephi also, dass weder Täter noch Opfer im Verlauf der Angriffe ihre Positionen geändert hätten und der Täter mehrfach nacheinander eine stets gleichförmige Angriffsbewegung ungestört ausgeübt habe (2) – nur so ist es wahrscheinlich, dass stets die selbe Stelle getroffen werden konnte.

Drittens hält er es für möglich, dass Hautverfärbungen an Armen und Händen Abwehrverletzungen solcher Angriffe sein könnten: „Hautverfärbungen an den Armen und Händen, die bei der Abwehr stumpfer Gewalt entstanden sein könnten. Die Stabtaschenlampe des Angeklagten komme insofern als Tatwerkzeug infrage.“ (3)

Viertens sagt er, die Schläge seien mit Wucht ausgeführt worden, was er zweifellos aus der Stärke der Verletzungen schließt: „Die Ausübung der stumpfen Gewalt sei mit Wucht erfolgt.“ (4)

Fünftens sagt er: „Das Opfer bleibe aber handlungsfähig.“ (5)

Bis hierher enthalten die Ausführungen des Gerichtsmediziners Dr. Eberhard Josephi die folgenden Widersprüche:

Widerspruch 1: Wenn Dr. Eberhard Josephi angenommen haben sollte, dass Nadine sich gegen die Schläge gewehrt habe, siehe (3), dann ist es nicht nachvollziehbar, dass er zugleich von einer Schlagfolge ausgeht, bei der weder Täter noch Opfer ihre Positionen veränderten und der Täter mindestens dreimal nacheinander mit einem stets gleichen Bewegungsablauf erfolgreich sein konnte, siehe (2). Was also nun?

Hat sie sich gewehrt? Dann wäre es nicht nachvollziehbar, dass mehrfach passgenau die selbe Stelle am Kopf getroffen wurde. Hat sie sich nicht gewehrt? Dann muss man sich zwingend die Frage stellen, warum sie sich nicht gewehrt habe! Wer bleibt schon, obwohl er permanent handlungsfähig bleibt, siehe (5),  wie eine einzementierte Schaufensterpuppe stehen, während ihm mehrfach von vorn ein stumpfer Gegenstand mit Wucht an den Kopf geschlagen wird?

Widerspruch 2: Während Dr. Eberhard Josephi einerseits andeutet, „Hautverfärbungen“ an Armen und Händen könnten Verletzungen der Abwehr gegen Schläge mit der Taschenlampe gewesen sein, siehe (3), redet er andererseits von mit Wucht ausgeführten Schlägen, siehe (4), die mit einem verwindungssteifen und massiven Gegenstand, der mindestens 1,1 kg wiegt, ausgeführt worden sein sollen und starke Verletzungen am Kopfe herbeigeführt haben. Auch das passt nicht: Die erfolgreiche Abwehr solcher Schläge führt nicht unspezifizierten Hautverfärbungen, sondern zu deutlichen Hämatomen, wobei die Schlagstellen auch sehr spezifisch abgegrenzt sind, möglicherweise auch zum Bruch von Fingerknochen oder zu Muskelabrissen.

Bereits das, was zu dem Widerspruch 1 aufgeführt ist, macht deutlich, dass Nadine Ostrowski die Schläge hingenommen haben muss, während sie selbst bewegungsunfähig war. Da sie infolge der Schläge ihre Handlungsfähigkeit nicht verlor, siehe  (5), da sie ferner zuvor unverletzt war, nicht unter Drogen stand usw., bleibt nur eine Erklärung: Sie muss gefesselt gewesen sein. Davon aber ist in dem Tatszenario, das dem Urteil zugrunde liegt und demnach Philipp Jaworowski und Nadine Ostrowski sich ganz normal gegenüber gestanden haben sollen, nicht die Rede!

Hier noch einmal die S. 31 des Urteils, Anklicken führt zum Aufruf des Scans, nochmaliges Anklicken zur Ansicht des Scans in Vergrößerter gegenüber der Darstellung unten:

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

PS.: Hallo, Marco. Siehe sie Dir an. Sie wird Dir im Traum ihr Gesicht zeigen, aber nicht so, wie es unten auf dem Foto ist:

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/