@ dasgewissen.wordpress.com alias Dr. med. Bernd Roggenwallner/ z.K.: ruhrbarone, wir in nrw,Polizei Dortmund, Jobcenter Dortmund, ruhr nachrichten dortmund, waz dortmund, sozialpsychiatrischer dienst dortmund, Dr. med. Annegret Hegerhorst Dortmund


Hallo!

Sie behaupten immer und immer wieder, nicht Dr. Roggenwallner zu sein. Ich behaupte, Sie müssen Dr. Roggenwallner sein, habe das auch mit vielen Dingen begründet.

In Ihren letzten Artikeln haben sie zweimal geschrieben, ich sei zu feige, das, was ich ins Internet setzte, an Dr. Roggenwallner zu mailen oder zu faxen.

Woher wollen Sie wissen, was ich an Dr. Roggenwallner maile oder faxe?

Sie haben ferner geschrieben, dass Dr. Roggenwallner sich nichts zu schulden kommen lasse habe.

Woher wollen Sie das wissen?

Da Sie an vielen anderen Stellen schreiben, Sie müssten Dr. Roggenwallner darüber informieren, was ich ins Internet schriebe – wie kommen Sie darauf, dass er darüber nicht informiert sein könnte, da niemand unter dessen Namen googeln kann, ohne auf mehrere Beiträge von mir zu stoßen?

Beantworten Sie doch zunächst einmal diese drei Fragen.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html

http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2010/03/sie-gehoren-in-den-knast-stefan-lingens.html

http://www.skifas.de/Material/Bossi.html

http://polizeistaat.wordpress.com/2010/07/26/polizeikriminalitat-berlin-ehrhart-korting-dieter-glietsch-polizei-berlin-gdp-berlin-spd-berlin-die-linke-berlin-cdu-berlin-fdp-berlin-die-grunen-berlin-npd-berlin/

https://belljangler.wordpress.com/2011/06/23/winfried-sobottka-die-hacker-und-an-hannelore-kraft-python-hello-world-php-staatsschutz-polizei-dortmund/

Schmierenjournalist Gerd Kestermann, WAZ LÜNEN, WAZ COESFELD, WAZ DORTMUND, Polizei Lünen, Polizei Dortmund


Dass die WAZ ein Schmutzorgan ist, das das Volk im Sinne der Verbrecher am Volke in die Irre führt, ist für viele nichts neues. Aber nicht alle denken darüber nach, diesem Schmutzblatt keine Unterstützung mehr zukommen zu lassen, es nicht mehr zu kaufen, keine Anzeigen mehr darin zu schalten. Doch genau das wäre das einzige, um diesem Schmutzblatt die passende Antwort zu geben, um es zu schwächen, damit es sein Lügengift nicht mehr verbreiten kann.

Ich möchte das am Falle des WAZ-Journalisten Gerd Kestermann darlegen, der dem letzten Prozesstag in einem gegen mich gerichteten Strafverfahren am Landgericht Dortmund beiwohnte, mit dem ich in einer Verhandlungspause ein Gespräch führte, in dem ich ihm Informationen gab, die er unterschlug. Aber nicht nur das: Auch Informationen, die der Richter gab, gibt er verfälscht wieder – so verfälscht, dass man sich leicht sagen kann: „Ja, der Angeklagte tickt ja wirklich nicht richtig…“

Das möchte ich im folgenden darlegen, hier zunächst zwei Screenshots, die den von Gerd Kestermann geschriebenen Artikel wiedergeben, einmal anklicken zum Aufruf, ein weiteres Mal ggf. zur Vergrößerung:

Gerd Kestermann scheibt, ich hätte behauptet:

„Das organisierte Judentum sei faul, wolle nur reich werden und sei eine Nachfolgeorganisation der „Himmler-SS“.“

Dass ist falsch. Ich habe niemals behauptet, das organisierte Judentum sei faul, ich habe auch niemals behauptet, es sei eine Nachfolgeorganisation der Himmler-SS. Behauptet habe ich wohl, und dazu stehe ich auch, dass das organisierte Judentum mit den Nachfolgern der Himmler-SS kooperiere. Dazu kann man hier etwas sehr fundiertes nachlesen, mit besten Belegen:

http://www.die-volkszeitung.de/00-die-volkszeitung/2010/juni/artikel-9/artikel.html

Die Verfälschungen sind so massiv, dass tatsächlich der Einrduck erweckt wird, ich sei primitiv im Denken und zudem verrückt.

Gerd Kestermann schreibt:

Unter anderem hatte der gelernte Kaufmann einem Lüner Richter in einem früheren Prozess gedroht, er müsse im Fall einer Verurteilung lebenslang aufpassen, dass ihm nichts passiere.

Das ist falsch. Erstens wird der Vorwurf so, wie er geschildert wird, nach wie vor von mir bestritten;  Zeugen sind ein Richter und ein mittlerweile pensionierter Oberamtsrat der Staatsanwaltschaft, die sich beide nicht einmal mehr erinnern können, was ich genau gesagt habe!  Zweitens, nur am Rande, bin ich nicht „gelernter Kaufmann“, sondern Diplomkaufmann (BWL Uni Münster).

Gerd Kestermann schreibt:

Verstärkt worden sei das nach einem Streit über das Umgangsrecht mit seinen Kindern nach der Trennung von seiner Partnerin. Der Staat habe als Sündenbock herhalten müssen.

Das ist falsch. Der Staat hatte schwere Misshandlungen an meinen Kindern unterstützt, das habe ich dem WAZ-Journalisten Gerd Kestermann auch in einer Verhandlungspause erzählt, und habe ihn auch darauf hingewiesen, dass ich ihm gern per Email den LINK zu einem Artikel aus den Ruhr Nachrichten Lünen zukommen lassen wolle, Gerd Kestermann lehnte ab. Hier ist der LINK

Zu bemerken noch, dass die Ruhr Nachrichten Lünen heute auch nicht mehr das sind, was sie 1995 noch waren. Michael Baus, der damals den Artikel schrieb, wurde in die Verwaltung versetzt, in der Redaktion sitzen heute Schmierenjournalisten wie Gerd Kestermann.

Gerd Kestermann schreibt:

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung hatte der 52-Jährige eine Fensterscheibe eingeschlagen und eine Beamtin geschubst, dies sei aber nicht als Widerstandshandlung zu werten.

Das ist falsch und tendenziös unvollständig. Ich war mit der Polizei nur im Treppenhaus, und der Richter wies darauf hin, dass es Verletzungen auf meiner Seite gegeben habe, aber nicht auf Seiten der Polizisten. Vor dem Hintergrund, dass es zu einem Gerangel mit einer Polizistin gekommen war, was auch ich nicht bestreite, dürfte allen grundsätzlich klar sein, was es heißt, wenn ich des Widerstandes gegen Staatsgewalt freigesprochen werde, aber Verletzungen davon trug:  LINK

Der Vorsitzende Richter schloss sich in der Urteilsbegründung wesentlich den Argumenten des Staatsanwaltes Christian Katafias und der beiden Verteidiger Henriette Lyndian und Dr. Norbert Plandor an. Der Angeklagte sei allen „mächtig auf den Keks gegangen“, sagte Plandor. Er habe sich staatlicher Willkür ausgesetzt gefühlt, einen Verfolgungswahn bekommen und zur Überreaktion geneigt. Die Kammer hatte am Vormittag Befangenheits- und zusätzliche Beweisanträge abgelehnt.

Warum schreibt Gerd Kestermann nichts von dem, was ich gesagt habe? Stattdessen werden alle anderen zitiert, auch zwei Pflichtanwälte, gegen die ich zigfach erfolglos Entpflichtungsanträge gestellt habe, weil ihnen objektiv schwere Pflichtverstöße vorzuwerfen waren und, zuletzt im Falle vor allem des Norbert Plandor,  sich immer deutlicher abzeichnete, dass sie vor allem dem Vorsitzenden Richter gefällig sein wollten.

Gerd Kestermann, Sie sind ein Schmierenjournalist, aber ich gehöre zu UNITED ANARCHISTS, meine Artikel werden von der Intelligenz gelesen, übrigens auf beiden Seiten, und meine Artikel werden von den besten IT-Experten der Welt in den Suchmaschinen gepusht – schauen Sie z.B. mal hier nach:

https://belljangler.wordpress.com/2010/10/27/exzellente-arbeit-der-united-anarchists-internetforce-und-nachstes-etappenziel-winfried-sobottka-freegermany-spd-lunen-spd-dortmund-hannelore-kraft/

Im Übrigen ist das Verfahren am LG Dortmund, das vergleichbar schmierig lief, wie Ihr Artikel es ist, noch nicht zu Ende. Ich werde Revision nicht nur einlegen, sondern habe auch alles dafür in der Hand, dass der BGH sie ohne massive Rechtsbrüche gar nicht ablehnen können wird.

Was in dem Verfahren wirklich lief, warum eine Revision beste Erfolgsaussichten hat, was mit dem NRW-Staat wirklich los ist – das kann man hier nachlesen:

https://belljangler.wordpress.com/2010/11/23/u-a-tiefe-einblicke-in-den-rechtsstaat-der-hannelore-kraft-des-thomas-kutschaty-und-des-ralf-jager-spd-nrw-z-k-annika-joeres-gunter-wallraff-womblog-ruhrbarone-wir-in-nrw-waz-dortmund/

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

@ U.A.: Tiefe Einblicke in den Rechtsstaat der Hannelore Kraft, des Thomas Kutschaty und des Ralf Jäger, SPD-NRW / z.K. Annika Joeres, Günter Wallraff, womblog, Ruhrbarone, wir in nrw, waz Dortmund


Ein bemerkenswertes Urteil wegen für strafbar erachteter Worte und angeblicher Worte wurde am 22.11.2010 am Landgericht Dortmund gefällt, auch die Kommentare sind lesenswert (unterhalb des Artikels zu finden): LINK

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS, an UNITED ANARCHISTS

Hallo, Leute!

Der satanische Superstalker hat das Urteil genauso interpretiert, wie ich es hinsichtlich der Interpretation der SS-Satanisten vorausgesagt hatte: Nun, so hoffen sie, können sie mir einen Maulkorb anlegen  (Kommentare zum Artikel zum Urteil, s.o., und Screenshots am Ende dieses Artikels).

Dabei haben sie natürlich ein paar Fehler in ihrer Rechnung….

Aber rechnen konnten sie ja auch noch nie….

Abgesehen davon, dass es Hackmann im Gesamtkontext schier unmöglich ist, ein Revisions festes Urteil auf die Beine zu bekommen, da kann er tatsächlich machen, was er will, hat dieses Strafurteil sie auch hinsichtlich der Bewährung durchaus schon gekeilt: Sie gehen ja schließlich von einer langfristigen endogenen Wahnkrankheit aus, haben mir, um andere Dinge nicht diskutieren zu müssen (die sie dennoch hätten diskutieren müssen 😉 ) mit eben dieser Begründung beachtliche Strafnachlässe gegenüber einer Wertung bei voller Schuldfähigkeit und Ausschluss von Rechtfertigungsgründen gewährt.

Ein Bewährungshelfer müsste die Grundlagen des Urteils berücksichtigen – also auch die unterstellte prozesshaft verlaufende langfristige Wahnkrankheit und ihre schuldmindernde Dimension, die in erheblichem Maße zur Begründung des Strafnachlasses herangezogen wurde.

Wäre ich für die vorgeworfenen Taten bei Annahme voller Schuldfähigkeit und unter Ausschluss der Annahme irgendwelcher Rechtfertigungsgründe verurteilt worden, dann würde ich im Knast sitzen. Hätte man mir im selben Falle nur 1/10 soviel vorwerfen können, hätte ich möglicherweise im Hinblick darauf, dass es ja nur Worte waren und diese Worte schon lange zurückliegen,  auch nur eine Bewährungstrafe erhalten. Dann könnten sie allerdings sehr rigoros vorgehen, der klitzekleinste Anlass könnte dann von ihnen herangezogen werden, um die Bewährung zu widerrufen.

Da sie mir aber selbst eine schuldmindernde Wahnkrankheit untergejubelt haben, auf der all ihre Bewertungen bauen, sind sie insofern durchaus gekeilt: Auch ein Bewährungshelfer müsste darauf Rücksicht nehmen, auch ein Widerruf der Bewährung wäre unter dieser Prämisse zu prüfen. Da sich aus den Ausführungen des Dr. Lasar auch entnehmen lässt, Zitat Richter Hackmann vom 22.11. 2010, dass eine Unterbringung nach § 63 StGB nach Angaben des Gutachters „kontraindiziert“ wäre, wobei die Begründung sich durchaus auf die Unterbringung in einer JVA übertragen lässt, werden sie es praktisch nicht schaffen, schon kleinste Anlässe für den Widerruf der Bewährung heranzuziehen, wenn ich mich grundsätzlich einsichtig verhalte, was für mich überhaupt kein Problem ist: Klare Verstöße gegen Strafgesetze werde ich nicht bieten, und da, wo die Experten sich streiten müssen, ob überhaupt eine Straftat vorliege oder ob sie zwar vorliege, aber nach vernünftigen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit durch Warhrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt sei, sind ihnen jedenfalls die Hände gebunden, ohne Vorwarnung zuzuschlagen – wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegen sollte, was nicht einmal der Fall ist.

Auch betreffend eines möglichen „Bewährungshelfers“ sehe ich überhaupt keine Probleme: Ich will mich doch gar nicht strafbar machen ich will doch ein ordentliches Leben führen – warum soll mir dabei niemand helfen? Er könnte mir zum Beispiel dabei helfen, dass von mir gestellte Strafanzeigen wg. Straftaten zu meinem Nachteil von der Staatsanwaltschaft Dortmund nicht mehr unterdrückt oder abgeschmettert werden. Das wäre doch eine sinnvolle Sache, um jemandem, der dem Wahn verfallen ist, der Staat sei ein Eimer satanischer Scheiße, therapeutisch zu helfen!

Auch, was den Mordfall Nadine Ostrowski angeht, suche ich doch händeringend nach trifftigen Arghumenten dafür, dass Philipp Jaworowski tatsächlich der Täter gewesen sein kann – ich will doch sehr gern einsehen, dass bei uns alles mit rechten Dingen zugeht, aber mein Wahn braucht dafür Tatsachen mit entsprechender Beweiskraft.

Es lässt sich insgesamt feststellen, dass von mir gesteckte Maximalziele hinsichtlich des Prozesses nicht erreicht werden konnten, z.B., die schmutzigen Machenschaften des Staates zu meiner Bekämpfung gerichtsamtlich aufzudecken. Plandor hatte mir schon vor langer Zeit gesagt, dass ich das vergessen könne, das hätte mir auch jeder andere gesagt.

Weiterhin wurde das Ziel des Freispruches bisher deutlich verfehlt. Es erübrigt sich zu sagen, wie dieses Ziel von RechtsanwältINNen eingeordnet wurde.  Der Rechtsanwalt, den meine Nachbarin vorübergehend eingeschaltet hatte, weil ihr PC ja schließlich auch beschlagnahmt worden war, habe, so meine Nachbarin, in seiner Kanzlei gemeinsam mit ihr am PC gesessen, die Einträge unter winsobo.de gelesen, entgeistert auf die Beiträge geschaut, und nur noch gesagt: „Dafür geht er in den Knast.“ Genau das hätte jeder gesagt, der die Hintergründe nicht wirklich umfassend kannte. Die Staatsgewalt kannte sie, und ich kannte sie. Die Staatsgewalt wollte daran mit aller Macht vorbei, setzte darauf, mich mit schnellen Willkürschritten in die Psychiatrie zu bekommen.

Auch dem schiebt das Hackmann-/Dr-Lasar-Urteil allerdings einen Riegel vor: Hackmann hat ausdrücklich betont, dass es in meinem Falle keine Hinweise auf die Gefahr der Begehung erheblicher (eine Voraussetzung betr. § 63 SiGB) Straftaten gebe, in keinem einzigen Fall hätte ich etwas Gewalttätiges getan oder selbst angedroht. Dass Dr. Lasar eine Unterbringung als kontraindiziert  erklärt hat, hat vor dem Hintergrund seiner Begründung natürlich Signalwirkung: Alle Versuche, mich irgendwie unter Betreuung zu kommen, sind nicht nur gescheitert, sondern waren auch auf „Anregung“ des Landgerichtes Dortmund erfolgt. Dr. Lasar hat zwar objektiv Schmierenarbeit geleistet:  LINK , aber natürlich ist er kein Idiot, und natürlich hat er umfassende Erfahrungen sowohl mit dem Apparat der Psychiatrie als auch mit „Patienten“ aller Art, hat auch in hoher Funktion im klinischen Apparat gearbeitet. Er ist jemand, dessen wahre Beurteilungen im hiesigen Staatsapparat zählen, der sich zudem sowohl hinsichtlich meiner Schriftsätze und Internetartikel, als auch in zwei Gesprächen (August 2008 im Beisein meines Sohnes, August 2010 im Beisein meines Arztes Dr. Vollmer) und im Rahmen einer rund zehntägigen Verhandlung, in der es nicht selten hoch her ging, ein umfassendes Bild von mir machen konnte.

Ich bin davon überzeugt, dass er mich in Wahrheit realistischer einschätzen kann als irgendwer sonst, der außer mir im Gerichtssaal saß, seine wahren Ansichten über mich, also nicht etwa das, was aus seinen „Gutachten“ hervorgeht, bestimmen nun die Leitlinie des Umganges mit Winfried Sobottka für die vereinigten satanischen Behörden.

Und kein Zweifel herrscht in mir, dass es an einer Stelle zu einem Schnittpunkt zwischen offizieller Gutachtenwelt und der Gutachtenwelt hinter den Kulissen kam: Als Lasar sagte, Psychopharmaka würde ich sowieso nicht schlucken, und eine Zwangsunterbringung würde nur dazu führen, dass ich das System nach wenigen Tagen durchschaut hätte und es von da an bekämpfen würde, entsprach das seinem fundiert gewonnenen Wissen nach bestem Gewissen. Auch, dass er meine Intelligenz mehrfach sehr hoch lobte, meinte er zweifellos ernst, denn schließlich sprechen ja auch viele Tatsachen dafür. Vor diesen Hintergründen können sie sich ausrechnen, dass ihre billigen Maschen allesamt bei mir nicht ziehen, dass sie weder einen Betreuer noch einen Bewährungshelfer in ihren Regalen haben, der mir X-e für U-s vormachen könnte.

Zudem konnten sie sich persönliche Eindrücke von Dr. Vollmer und Apotheker Göbel machen, wissen  nun, dass beide es mitverfolgen, was mir so geschieht, und dass mich auch beide realistisch einschätzen können. Natürlich wird keiner von beiden nach Art von Sobottka im Internet publizieren, aber die Vorstellung, dass man selbst unmittelbar vor meiner Haustür jede beliebige Unwahrheit über mich sicher zur öffentlichen Meinung machen könnte, können sie damit natürlich in die Tonne kloppen. Jedes niederträchtige Unterfangen an der Stelle wäre für sie mit unüberschaubaren Risiken verbunden.

Was ihre Bereitschaft angeht, mich in eine JVA zu stecken, dürfte die auch nicht übermäßig groß sein. Natürlich – darauf kann ich nicht beliebig herumreiten, es gibt den Punkt, an dem sie sich gezwungen sähen, mich in eine JVA zu stecken. Aber solange ich mich grundsätzlich zurückhalte, mich mühe, nicht straffällig zu werden, werden sie vermutlich ganz froh sein, wenn sie mich nicht in eine JVA stecken müssen: Das, was Lasar über eine Psychiatrieunterbringung sagte, lässt sich ohne Weiteres auf eine JVA-Unterbringung übertragen. Und auch, wenn man versucht, mich als sozial isoliert usw. darzustellen, so hat man doch in Wahrheit ein ganz anderes Bild. Mit dem  Staatsanwalt, mit Dr. Lasar und mit Lyndian ist es mehrfach zu lockeren Gesprächen gekommen. Ich ging im Gericht keinen Schritt (abgesehen von den letzten Metern ins Besucher-WC) ohne Begleitung, stets muss ein Wachtmeister bei mir sein, sobald ich mich im Landgericht Dortmund bewege. Mit allen Wachtmeistern führte ich freundliche, lockere Gespräche, sie waren freundlich zu mir, kamen tatsächlich ausnahmslos sympathisch bei mir an, ich war freundlich zu ihnen, interessierte mich ernsthaft für ihre Situation, wir redeten so, als ob wir uns unter völlig anderen Umständen kennengelernt hätten.

Kurz gesagt: Weil ich Menschen grundsätzlich als Menschen sehe, solange sie anständig mit mir umzugehen bereit sind, komme ich auch mit letztlich allen klar, wenn ich engen Umgang mit Menschen habe. In einer Verhandlungspause noch im Sommer saß ein ex-Sicherungsverwahrter auf der Bank vor dem Landgericht. Ich spürte, dass der Mann etwas Besonderes hatte, und ging auf ihn zu. Er hatte mit Kumpels serienmäßig Banküberfälle begangen, Jahrzehnte im Knast verbracht, wie sich dann herausstellte. Ich verstand ihn, und wir unterhielten uns völlig locker. Der Mann wusste ganz genau, unter welchen Umständen man im Knast klarkommen und sich behaupten kann, und wenn man ihn nach unserem Gespräch gefragt hätte, ob ich im Knast klarkäme, dann hätte er nach meiner Überzeugung das Selbe gesagt, was auch die Wachtmeister sagen würden, was auch der Dr. Lasar sagen würde usw. usf.  Kurz um: Sie wollen mich nicht einmal im Knast haben, weil sie genau wissen, dass ich mich mit den Häftlingen grundsätzlich verstehen würde, mich gegen Unterdrückung sowohl durch andere Häftlinge als auch durch die JVA-Leitung zu wehren wüsste und ansonsten mein Bestes geben würde, um gegen Misstände aller Art anzukämpfen.

Meine Lage sieht also deutlich anders aus als bis August 2008, sie haben nicht mehr die Illusion, mich ins Bockshorn jagen zu können, sie haben verstanden, dass es nicht möglich ist, mich vor meiner eigenen Haustür als verrücktes Ungeheuer oder ähnliches zu verkaufen, sie wissen, dass ich beachtliche Unterstützung im Internet habe, sie wissen, dass viele auf mich aufmerksam geworden sind. Und sie haben sich durch Gutachten und ein Gerichtsurteil nicht unbeachtlich eingeschränkt, sowohl betreffend Internetterror als auch betreffend behördlicher Maßnahmen.

Damit konnte ich insgesamt nicht unbeachtliche Fortschritte seit 2008 erzielen, auch wenn die Maximalziele, siehe oben, bisher nicht erreicht wurden.

Weiterhin habe ich fundiertes Belastungsmaterial gegen die Staatsschutzpolizisten in der Hand, gegen Marco Witte und, was mich offen gestanden selbst überrascht hat, ich habe das Urteil im Mordfalle Nadine Ostrowski.

Mit dem erzielten Zwischenergebnis kann ich also durchaus zufrieden sein, und wenn  man sich die Strafen ansieht, sich andererseits die Frage stellt, welchen Ärger ich allein gemeinsam mit der UNITED ANARCHISTS‘ INTERNETFORCE wem so alles gemacht habe und mache, dann scheinen die Verluste der anderen Seite weitaus höher zu sein als die Beschwerung durch das Urteil – und das Urteil wird in die Revision gehen, wenn der BGH nicht tollkühnen Rechtsbruch betreiben sollte.

Die Staatsanwaltschaft hat es bisher nicht vor, in die Revision zu gehen, das Urteil entspricht im Strafmaß auch exakt dem Antrag der StA, und es ist nicht als „Deal“ zustandegekommen. Wäre ich bereit gewesen, alle Asche auf mein Haupt zu nehmen, den „Wahn“, der Staat sei eine satanische kriminelle Organisation, als Wahn anzuerkennen und den „BRD-Rechtsstaat“ auch noch als vorbildlich zu loben, dann hätte das Strafmaß noch ganz anders ausgesehen. Schließlich sagte Richter Hackmann selbst, auch gegenüber dem WAZ-Journalisten und dem WDR-3 Kameramann (noch vor Ende der des Verhündungstermines): „obwohl der Angeklagte bis zuletzt uneinsichtig blieb…“  Ich konnte nicht anders, ich musste ihm wieder ins Wort fallen: „Moment mal, das stimmt doch nicht! Von den 2007-er Taten habe ich mich klar distanziert!“ Hackmann: „Ja, das ist wahr…“

Liebe Grüße

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Scrennshots, jeweils aufrufbar durch Anklicken, nochmaliges Anklicken vergrößert sie:

Der Dreckstall des Thomas Kutschaty, Teil 3 / Hannelore Kraft, Sylvia Löhrmann, Dr. med. Michael Lasar Dortmund, Richter Helmut Hackmann, WAZ Dortmund, Ruhrnachrichten Dortmund, Annika Joeres, Gerhard Wisnewski, Günter Wallraff


Belljangler: „Hallo, Winfried. Diesem Teil gehen zwei Artikel voraus: LINK 01 , LINK 02 , und weiter unten lieferst Du eine Aufstellung aus Deiner Sicht wichtiger Kritikpunkte an den Ausführungen des „Gutachters“ Dr. Lasar. Was kann man in Kürze dazu sagen?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Dass ein hochkrimineller Staat einen Staatskritiker mit Schmierenjustiz ausschalten will und sich dazu seiner Schmierenpsychiatrie bedient.“

Belljangler: „Wie kann man die Linie des Dr. Lasar skizzieren?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Er geht jeder Erörterung nachweislich zu meinem Nachteil verübten Staatsunrechts aus dem Wege, erklärt es ohne jeden Beleg einfach zur Wahnidee, den Staat als kriminell und seine Organe als verschworen zu betrachten, lügt zum Teil, was Gesprächsinhalte angeht, worauf ich noch gesondert eingehen werde, missachtet ärztliche Stellungnahmen, soweit sie externe Ursachen für psychische Probleme benennen, zieht an den Haaren herbei, was sich an den Haaren herbeiziehen lässt – es ist definitiv die absolut unterste Schublade gutachterlicher Arbeit, hat mit Wissenschaftlichkeit absolut gar nichts zu tun, ist an Tendenziösität kaum noch zu überbieten.“

Belljangler: „Kaum noch? Inwiefern wäre es denn noch zu überbieten?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Er hätte mich auch noch als wahnkrank in schlimmster Form erklären können, hätte mich noch für gemeingefährlich erklären können, hätte meine Einweisung in die Psychiatrie für unbestimmte Zeit nach § 63 StGB empfehlen können. Stattdessen sagte er, die Anwendung des § 63 komme nach seinem Urteil nicht infrage, und im Umgang mit mir habe er keine Angst, und das würde anders sein, wenn ich gefährlich wäre, und zudem läge bei mir nur mittelschwerer Fall partieller Wahnkrankheit vor, partiell  nur soweit, wie es um staatliches Handeln gehe, ansonsten sei mein Denken intakt..“

Belljangler: „Worauf führst Du es zurück, dass er nicht alle Register gezogen hat?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Zum einen denke ich, dass er das nicht gern tun würde, weil er weiß, dass es grob Tatsachen widrig wäre und weil er nicht der schlimmste Kerl ist, den man sich denken kann. Zum anderen wissen sie natürlich, dass ich mich in einem solchen Falle jedenfalls gezwungen sähe, in die Revision zu gehen, und sie wissen auch, dass die Sache eine gewisse Öffentlichkeit erreicht. Der Fall hat das Zeug, bei einem bestimmten Maß der Skandalösität auch von Teilen der juristischen Fachpresse aufgenommen zu werden, hier steht grundsätzlich also auch die Reputation des BGH auf dem Spiel. Selbst dann, wenn die Fachpresse nicht einstiege – für eine PDF-Datei, die unter gängigen Suchbegriffen zu finden wäre, reichte es mit Unterstützung der UNITED ANARCHISTS‘ INTERNETFORCE allemale. Entsprechend will man im Grunde eine Lösung, die ich selbst noch abnicke, nach dem Motto: „Mit blauem Auge davon gekommen.“

Belljangler: „Du willst aber nicht mit einem blauen Auge davonkommen?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Ich will nachvollziehbare Gerechtigkeit nach den Gesetzen und den Vorzeige-Urteilen von BGH und Bundesverfassungsgericht, keine Lösung, bei der ein hochkriminelles satanisches System mich mit Willkür zu seinem Büttel macht und mich so als Kritiker ausschaltet.“

Belljangler: „Was kann Dir passieren?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Wenn der BGH die Sauereien des Landgerichtes Dortmund mit Willkür deckt, kann ich in den Knast gehen, ich denke, bis zu zwei Jahre.“

Belljangler: „Das wäre Dir egal?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Das wäre wohl niemandem egal. Aber ich denke, dass es auch für sie Folgen hätte.“

Belljangler:„Welche?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Ich wäre im Knast nicht inaktiv, würde dort Einblicke gewinnen, die ich bisher nicht habe, würde diese Einblicke natürlich verarbeiten, hätte die Zeit, ein Buch zu schreiben, würde mich für allgemeine Häftlingsinteressen engagieren, würde mich für Fälle einsetzen, in denen Häftlingen Unrecht getan wird. Andererseits könnte es natürlich auch eine Signalwirkung für Leute haben, die sich schon lange überlegen, ob man dem System nicht gewaltsam begegenen sollte.“

Belljangler: „Letzteres hältst Du für möglich?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Man muss Ursache und Anlass voneinander unterscheiden. Was mit diesem System los ist, ist sehr vielen klar, denen es längst reicht. In solchen Lagen genügt irgendwann ein kleiner Anlass, um das Fass zum Überlaufen zu bringen. Die russische Oktoberrevolution wurde dadurch ausgelöst, dass es auf dem Panzerkreuzer Potemkin ein miserables Mittagessen gab…“

Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

Aussagen des vom Landgericht Dortmund in der Sache 36 KLs-155 Js 170/07-51/07 als Gerichtsgutachter beauftragten Dr. med. Michael Lasar in mündlicher Verhandlung am 16. November 2010 sinngemäß:

1. Eigentlich wäre ein umfassendes Explorationsgespräch zur diagnostischen Einordnung meiner Person nötig gewesen, doch dazu sei es nicht gekommen, weil ich einem solchen Gespräch nur im Beisein von Zeugen hätte beiwohnen wollen, und brauchbare Ergebnisse könnten nur gewonnen werden, wenn keine Zeugen dabei seien.

2. Als „Beleg“ für eine sich anbahnende psychische Erkrankung führte Dr. Lasar einen Vermerk eines Auricher Polizisten an, des Kriminalbeamten Dols, dass dieser eine psychiatrische Untersuchung anregte. Dabei befasste Dr. Lasar sich nicht einmal mit der Frage, ob Auricher Behörden zu jenem Zeitpunkt womöglich ein sehr vitales Eigeninteresse haben konnten, mich loswerden zu wollen, setzte sich auch nicht damit auseinader, was den Dols überhaupt auf die Idee gebracht hatte, setzte sich auch nicht damit auseinander, was mich dazu gebracht hatte, rebellisch gegen Auricher Behörden aufzutreten.

3. Dazu, dass Oberarzt Schäfer, LWL-Klink Dortmund, in einem mehrseitigen Befundbericht vom 15.01. 1993 erklärt:

„daß kein Hinweis auf eine initial offenbar nicht ausgeschlossene endogene Psychose festzustellen war, auch sonstige psychopathologisch fassbare Krankheitsbilder ließen sich nicht feststellen.“ Und letztlich: „Diagnose:Keine“

meinte Dr. Lasar, auch damals habe schon psychische Krankheit vorgelegen, das habe er beim Lesen der Gesamtakte der LWL-Klinik als Experte „gespürt“.

(Zusatzbemerkung: Die Explorationen des Oberarztes Schäfer waren mit weitem Abstand die umfangreichsten, die es in meinem Falle jemalsgegeben hatte. Während meines Aufenthaltes dort fanden sehr viele längere Gespräche statt, die ich entweder mit ihm allein, oder mit dem Stationsarzt Dr. Mager, oder mit beiden gemeinsam führte, und, wie Oberarzt Schäfer im Befundbericht selbst mitteilt, es gab  auch nach meiner Entlassung noch eine Reihe von Gesprächen, an deren Ende dann der Befundbericht stand. Tatsächlich übertreibt er auch nicht, indem er schreibt: „wie überhaupt festgestellt werden muß, daß sich im Laufe dieser Wochen eine zunehmende vertrauensvolle Gesprächsbasis entwickelte (S.3 des BB).

4. Dass die Amtsärztin Dr. Knoche des Kreisgesundheitsamtes Unna von einem „depressiven Erschöpfungszustand mit agitierten und vitalisierten Anteilen“ ausging, eine „schizoaffektive Psychose“ aber nicht sicher ausschloss (Seite 27 des Aktengutachtens), wertete Dr. Lasar auch als Beleg für eine Psychose, obwohl Dr. Knoche selbst abschließend urteilte: „Am ehesten handelt es sich jedoch um die oben beschriebene ausgeprägte Erschöpfung im Rahmen der jahrelangen Konflikte und Kämpfe um seine misshandelten Kinder.“ (Seite 28 des Aktengutachtens).

5. Die ohne Angabe von Gründen erklärte Behauptung des Dr. Matthias Cleef, er habe am 04.07. 2007 anlässlich eines Besuches bei mir (es war ein Gespräch im Treppenhaus) eine „chronische psychitrische Erkrankung mit prozesshaftem Verlauf“ festgestellt, nahm Dr. Lasar als bare Münze, und erklärte dabei, ein Experte würde so etwas „spüren“. Auf Nachfrage, wie man ggf. überprüfen könne, ob ein Experte einfach lüge oder wahr wiedergebe, was er gespürt habe, antwortete Dr. Lasar: „Gar nicht.“

6. Ohne zu erklären, von welchem Tatablauf er, Dr. Lasar, eigentlich ausgehe, erklärte er mich für alles, was am 04.12. 2007 im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz von mir ausgegangen sein könnte, für voll schuldunfähig, während er ansonsten von eingeschränkter Schuldunfähigkeit und das auch nur in einem bestimmten Bereich ausgeht.

7. Für das Betreiben einer zum selben Zeitpunkt bei mir aufgefundenen Cannabis-Plantage erklärte er mich hingegen für unvermindert schulfähig, obwohl in seinem Aktengutachten nachzulesen ist:

„Ob oder warum Herr Sobottka Cannabis-Pflanzen in seiner Wohnung angepflanzt oder großgezogen hat, kann gutachterlicherseits nicht beurteilt werden.“ (Aktengutachten S. 37).

Anhand welcher Umstände sich die Beurteilungsgrundlage des Gutachters seitdem so gründlich geändert hat, erklärte er nicht.

8. Dr. Lasar erklärte letztlich, bei mir liege eine wahnhafte Erkrankung im mittleren Bereich vor, den schlimmsten Fall der ausprägung schloss er aus, und schränkte die wahnhafte Erkrankung zugleich sachlich ein: Nur, wenn es um den Staat und seine Institutionen gehe, funktioniere mein Denken nicht im Sinne kritischer Prüfung von These und Antithese, in allen anderen Bereichen aber doch.

9. Innerhalb des nun laufenden Verfahrensabschnittes hatte Dr. Lasar auch meine Prozessfähigkeit zu bewerten gehabt, einige Wochen vorher, dabei hatte er sinngemäß erklärt, dass aufgrund von mir gezeigten Verhaltens nicht nur auf die minimale Erfüllung des Kriteriums Prozessfähigkeit, zu schließen sei, sondern, so war seine Formulierung, auf Prozessfähigkeit in „höchstem Maße“. Das bezog er sowohl auf meine Fähigkeit, Inhalte zur Kenntnis zu nehmen und einzuordnen, als auch auf meine Fähigkeit, meine Positionen zu formulieren und Rechtsmittel selbst einzulegen.

Aus meiner Sicht steht das in klarem Widerspruch dazu, dass ich wahnhaft krank sein soll, sobald es um den Staat und seine Institutionen gehe.

10.Das in mir vorherrschende Wahnbild erklärte Dr. Lasar so: Der Staat sei böse,werde von finsteren Mächten betrieben, Gewaltentrennung gäbe es in Wahrheit nicht, alle Institutionen des Staates steckten unter einer Decke. Dass dieses Bild in mir vorherrsche, bejahte ich sofort aus tiefster Überzeugung, allerdings habe ich dafür, auch innerhalb des laufenden Strafverfahrens und auch innerhalb der Gespräche mit Dr. Lasar, umfangreiche Belege vorgetragen, mit denen Dr. Lasar sich bisher nicht im Geringsten erkennbar auseinandergesetzt hat.

11. Auf ärztliche Stellungnahmen eines Internisten, Dr. Maru (Seite 5 Aktengutachten), der eine reaktive Depression bescheinigt hatte, und meines langjährigen Hausarztes Dr. Friedrich Vollmer, der mich aus vielen Gesprächen sehr gut kennt, zu dem ich ein echtes Vertrauensverhältnis habe, der, Inhalt der Akte, u.a. erklärte, er habe niemals Anzeichen für Wahnkrankheit bei mir ausmachen können, ging Dr. Lasar gar nicht ein.

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Links:

Die Lügen-Hannelore

Der Hannelore-Kraft-Horror satirisch serviert

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/


Winfried Sobottka über den Schmierengutachter Dr. med. Michael Lasar, den Schmieren- Richter Helmut Hackmann u.a. / Thomas Kutschaty, Staatsanwaltschaft Dortmund, WAZ Lünen, WAZ Dortmund, Ruhrnachrichten Lünen, Ruhrnachrichten Dortmund, Winfried S., Lünen


Belljangler: „Winfried, Du hast noch nicht einmal angefangen, zu schreiben….“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Nein, aber ich habe vorbereitende Arbeiten gemacht. Außerdem ist es sehr einfach, was ich bis Montag zu tun habe. Keine echte Herausforderung.“

Belljangler: „Richter Hackmann will am Montag, so seine erklärte Absicht, die Beweisaufnahme abschließen. Rechtsanwältin Lyndian muss zwischen zwei Prozessen hin und her, aus terminlichen Gründen, und hat Dir erklärt, sie wolle ihr Plädoyer halten, und dann sei ja Rechtsanwalt Plandor mit seinem Plädoyer dran, da müsse sie ja nicht dabei sein…“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Na dann sollen sie mal schön ihre Plädoyers schreiben. Die werden sie in die Tonne kloppen können….“

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Belljangler: „So sicher bist Du Dir?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Die Alternative wäre die beste Revisionsbegründung, die ich mir wünschen könnte. Mit nahezu jedem Wort und vor allem insgesamt hat Dr. Lasar gegen ständige Rechtsprechung des BGH verstoßen, und das ist nur EIN Revisionsgrund.“

Belljangler: „Kannst Du das Versagen Dr. med. Michael Lasars näher erläutern?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Es umfasst verschiedene Aspekte. Einerseits hat er z.B. erklärt, eine fundierte psychiatrische Untersuchung sei in Anwesenheit von Zeugen nicht möglich, und weil ich unter anderen Umständen kein Gespräch mit ihm gewollt hätte, sei es nicht zu einer solchen Untersuchung gekommen.

Damit verstößt er u.a. gegen BGH-Rechtsprechung, die das ganz anders sieht, aber auch gegen die Ansichten namhafter Psychiater und Psychologen – die allesamt fordern, dass Zeugen auf Wunsch des Probanden zugelassen werden müssten, und die, soweit „Fachleute“,  auch sagen, dass dies die Untersuchungsatmosphäre und damit die Ergebnisse verbessere. Entsprechende Urteile und Stellungnahmen habe ich.

Doch das ist nicht das Einzige: Dr Lasar widerspricht sich selbst – schließlich baut sein mündliches „Fachgutachten“ auf nichts anderem als auf zwei Gesprächen in Gegenwart von Zeugen, auf Akten und auf Beobachtung meines Verhaltens im Prozess. Letzteres kann so schlecht nicht gewesen sein, wenn er mir, wie wörtlich geschehen,  Prozessfähigkeit „in höchstem Maße“ attestierte. Also bleiben als seine Beurteilungsbasis für Psychose zwei Gespräche im Beisein von Zeugen, die nach seinen eigenen Worten ja ungeeignet zur Treffung psychiatrischer Feststellungen seien, und eine nachweislich liderliche Aktenauswertung…..

Was soll man dazu noch sagen?

In seiner „Aktenauswertung“ bezieht er  sich u.a. auf ein (nach seinen Worten!) von Dr. Cleef „gespürtes“ Urteil, ferner missachtet er einen Befundbericht, der vom Oberarzt Schäfer,  LWL-Klinik Dortmund, 1993 gefertigt wurde, nachdem dieser im Laufe von Wochen zig Gespräche mit mir geführt hatte und zu dem Ergebnis gekommen war, dass bei mir keinerlei Hinweise auf psychiatrisch fassbare Erkrankungen zu finden seien – und behauptet stattdessen, ein Blick in die Akte hätte ihn (so sagte er es!) „spüren“ lassen, dass man damals auch anderes für möglich gehalten hätte und wertet das als Hinweis auf psychiatrische Störung…

Nichts, wirklich absolut gar nichts hat er geboten, um sein Urteil stichfest zu fundieren, und was er im Ergebnis bringt, ist außerdem nicht in der Lage, mein Verhalten zu erlären.“

Belljangler:„Wieso nicht?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Z.B., weil ich  im 2. Halbjahr 2007 ein Verhalten zeigte, dass ich nachher nicht annähernd gezeigt habe. Da nach Dr. Lasar eine endogene Erkrankung bei mir vorliege, die grundsätzlich nur schlimmer werden könne, stellt sich die Frage, wieso ich seitdem fast drei Jahre lang ein deutlich anderes Verhalten zeige. Diese Frage hätte ein Gutachter u.a. klären müssen, denn offensichtlich reicht ja selbst die von Dr. Lasar behauptete endogene Erkrankung an der Stelle nicht zur Erklärung meines Verhaltens in 2007. Auch solche differenzierten Klärungen fordert der BGH u.a. explizit in seinen Urteilen, siehe z.B BGH, Beschluss vom 12.11.2004, 2 StR 367/04, weiter unten im Wortlaut.

Erbärmlicher und jämmlicher könnte „gutachterliche“ Arbeit tatsächlich nicht mehr sein als das, was Dr. Lasar bisher geboten hat. Ich werde morgen wohl einen einleitenden Befangenheitsantrag stellen, bevor es dann weitergeht…“

Belljangler: „Das ist nicht  alles, was Du zur Revisionsvorbereitung tun wirst?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Nein. Ich werde jedenfalls die Hinzuziehung eines anderen Gutachters beantragen, außerdem einige andere Beweisanträge stellen. In einem Anklagepunkt erwägt das Gericht z.B. meine Verurteilung, obwohl beide bisher angehörten Zeugen nicht mehr wissen, was ich überhaupt gesagt habe und sich ansonsten auch noch widersprechen. Das hat Sensationsgehalt, auch wenn ein Zeuge ein Richter, der andere ein pensionierter Staatsanwalt ist – oder besser wohl: Deshalb hat es noch mehr Sensationsgehalt…..“

Belljangler: „Wie kommen sie auf die Idee, bei Dir so fundamental zu pfuschen?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Erstens, weil sie die von ihnen angestrebten Ziele anders nicht verwirklichen können, zweitens, weil sie dachten, ich sei zermürbt und heilfroh, dass Dr. Lasar die Anwendung des § 63 StGB nicht empfahl.“

Belljangler: „Hast Du gedreht?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Erst habe ich sie zermürbt, und dann habe in ihnen den Eindruck erzeugt, ich sei zermürbt. Ich wusste, dass ich auf dem Wege die besten Revisionsgründe bekommen würde. Aber verrate das bitte nicht weiter, Belljangler.“

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Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit
BGH, Beschluss vom 12.11.2004, 2 StR 367/04

a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB regelmäßig nicht offen bleiben, welche der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB vorliegt. Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.). Selbst wenn im Einzelfall die Grenzen zwischen diagnostischen Zuordnungen nach einem der gängigen Klassifikationssysteme fließend und die Einordnung unter eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB schwierig sein mögen, weil z. B. mehrere Merkmale gleichzeitig vorliegen oder keines in „reiner“ Form gegeben ist, ist das Tatgericht gehalten, zum einen konkrete Feststellungen zu den handlungsleitenden Auswirkungen der Störung zum Zeitpunkt der Tat (vgl. § 20 StGB) zu treffen und zum anderen auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung von Persönlichkeit, Lebensgeschichte, Lebensumständen und Verhalten des Angeklagten und der Anlaßtat in nachprüfbarer Weise darzulegen, worin der „Zustand“ des Beschuldigten besteht und welche seiner Auswirkungen die Anordnung der gravierenden, unter Umständen lebenslangen Maßregel nach § 63 StGB gebieten. Die bloße Angabe einer Diagnose im Sinne eines der Klassifikationssysteme ICD-10 oder DSM-IV ersetzt weder die Feststellung eines der Merkmale des § 20 StGB noch belegt sie für sich schon das Vorliegen eines Zustands im Sinne des § 63 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04 m.w.N.).

b) Das Gericht, das sich zur Prüfung der genannten Voraussetzungen der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen hat (§ 246 a StPO), muß dessen Tätigkeit überwachen und leiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung, ob Grundlagen, Methodik und Inhalt des Gutachtens den anerkannten fachwissenschaftlichen Anforderungen genügen (zur Sachleitungs- und Prüfungspflicht des Gerichts vgl. Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 89, 92 f.; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 63, 64 a ff. mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

Vorliegend hatte die Verteidigung mit dem Antrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zutreffend auf erhebliche Mängel jedenfalls des vorbereitenden schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen Dr. B. hingewiesen. Daß der Sachverständige diese im Beweisantrag und im Gutachten des Sachverständigen Dr. W. konkret angesprochenen Mängel in seinem mündlichen Gutachten behoben oder die Einwände ausgeräumt hat, hat das Landgericht in dem den Antrag zurückweisenden Beschluß nicht dargelegt. Die Urteilsgründe belegen eher das Gegenteil.

Das Gutachten entsprach in formaler und inhaltlicher Hinsicht nicht den Anforderungen, die in der Rechtsprechung und forensisch-psychiatrischen wissenschaftlichen Literatur an entsprechende Gutachten gestellt werden (vgl. dazu im einzelnen etwa Foerster/Venzlaff, in: Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl. 2004, S. 31 ff.; Foerster/Leonhardt, ebd. S. 43, 47 f.; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 1996, S. 274, 282 ff.; Rasch, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 1999, S. 313 ff.; Heinz, Fehlerquellen forensisch-psychiatrischer Gutachten, 1992; Venzlaff, Fehler und Irrtümer in psychiatrischen Gutachten, NStZ 1983, 199; Maisch, Fehlerquellen psychologisch-psychiatrischer Begutachtung im Strafprozeß, StV 1985, 517; jeweils m.w.N.).

aa) In formaler Hinsicht war auffällig, daß das schriftliche Gutachten weder eine Sexualanamnese noch eine detaillierte Beziehungsanamnese enthielt. Auch die bewertenden Darlegungen zur Biographie und zur psychiatrischen Entwicklung (Gutachten S. 36 ff.) erscheinen teilweise auf formale Aspekte beschränkt.

bb) Soweit der Sachverständige hier zu Bewertungen gelangte, sind diese teilweise auch im Zusammenhang nur schwer verständlich, etwa wenn von „einer gewissen magisch-mystischen Sicht- und Denkweise“, von „umfassender Exzentrizität“, „großen soziointegrativen Fähigkeiten“ u.s.w. die Rede ist (ebd. S. 44 f.), ohne daß diese zusammenfassenden, stark subjektiv wertenden Beschreibungen hinlänglich konkretisiert werden. Die Zusammenfassung, wonach „man hier allenfalls an eine sogenannte vor sich hindümpelnde psychische Erkrankung denken (würde), die mit einer gewissen sozialen ‚Unmöglichkeit‘, bizarr manirierten Verhaltensmustern und einer gewissen affektiven (…?) inadäquat vergesellschaftet als sogenannte schizophrenia simplex … in Erscheinung treten könnte“ (ebd. S. 47), macht die Diagnose nach ICD-10, F 20.6, auf welche hingewiesen wird, kaum nachvollziehbar.

cc) Hinzu kommt, daß das Gutachten im Zusammenhang mit der Wiedergabe der Explorationsgespräche eine Vielzahl abwertender Beschreibungen und Bewertungen der Person und des Verhaltens des Angeklagten enthält, die durch die Notwendigkeit diagnostisch-wertender Beschreibung nicht stets geboten erscheinen.

Beispielhaft hierfür sind etwa die Beschreibungen, es hätten sich „immer wieder süffisante Grinseinlagen (gefunden)“; der Angeklagte habe „pathologische Witzelsüchtigkeit mit sarkastischer Unterlegung“ (S. 29) und „ein von Theoretisierereien und persönlichen Interpretationen geprägtes Schildern der Tat“ (S. 30) gezeigt; er habe sich „in läppisch distanzloser Art auf den Schreibtisch positioniert, eine Zigarette rauchend, den Rauch aus den Mundwinkeln ausblasend (…), sichtlich die Macht genießend, eine gewisse Hilflosigkeit bei Unterzeichner auszulösen …“ (S. 28); er habe sich „in seiner Informationspolitik wenig durchsichtig“ und „sich in der Verweigerung suhlend“ gezeigt (S. 29). In ihrer Häufung konnten diese Beschreibungen, welche die Grenze zwischen der Darstellung von Befundtatsachen und allgemein persönlichen Abwertungen teilweise überschritten, nicht nur die Objektivität des Gutachters in Frage stellen (vgl. Nedopil aaO S. 282). Sie konnten damit auch die Besorgnis begründen, daß der Sachverständige den Erfordernissen einer differential-diagnostischen Befunderhebung möglicherweise nicht die gebotene Aufmerksamkeit hatte zukommen lassen. Soweit von einem „Schildern der Tat“ die Rede war, war dies schon mit dem Umstand nicht vereinbar, daß der Angeklagte die Tat stets – auch gegenüber dem Sachverständigen – bestritten hat.

Das zur Frage der Schuldfähigkeit und zu den Voraussetzungen des § 63 StGB einzuholende Gutachten wird zwar, um die Diagnose rational nachvollziehbar und für das Gericht verständlich und überprüfbar zu machen, auf Verhaltensbeschreibungen, wertungsbehaftete Charakterisierungen und alltagssprachliche Umsetzungen klinischer Befunde nicht verzichten können. Dies ergibt sich auch aus den Merkmalsbeschreibungen der Klassifikationssysteme, so wenn etwa die Diagnose der „schizotypen Störung“ (ICD-10, F 21) durch die Feststellung „eigentümlichen Verhaltens“, „seltsamer Glaubensinhalte“, der Exzentrizität oder von gekünstelter Sprache getragen werden kann. Eine solche Darstellung ist aber kein Selbstzweck.

dd) Inhaltliches Ziel des Gutachtens ist es, dem Gericht eine Beurteilung zu ermöglichen, ob zum Zeitpunkt der Tat eine der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB vorgelegen hat und ob, ggf. wie diese sich auf die Unrechtseinsicht des Beschuldigten oder auf seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat. Für die Frage einer möglichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist darüber hinaus zu klären, ob aufgrund der die Schuldfähigkeit bei der Anlaßtat beeinträchtigenden psychischen Störung ein längerfristiger Zustand des Beschuldigten besteht, welcher dessen Gefährlichkeit im Sinne von § 63 StGB begründet und daher die Unterbringung gebietet.

Hierfür können in der Regel die Diagnose der psychischen Störung sowie ihre Einordnung unter die Eingangsmerkmale des § 20 StGB nicht offen bleiben. Vorliegend hatte der Sachverständige in seinem vorbereitenden schriftlichen Gutachten offen gelassen, ob bei dem Angeklagten eine „schizotype Störung“ (ICD-10, F 21) oder eine „schizophrenia simplex“ (ICD-10, F 20.6) vorliege, die beide dem Merkmal „krankhafte seelische Störung“ im Sinne von § 20 StGB zuzuordnen seien; eine Persönlichkeitsstörung im Sinne einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ (SASA) liege nicht vor (Gutachten S. 47 ff., 51). In seinem in der Hauptverhandlung erstatteten mündlichen Gutachten kam er dagegen zu der Ansicht, es sei „die festgestellte schizotype Persönlichkeitsstörung entweder unter das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung oder unter das der anderen seelischen Abartigkeit zu fassen“ (UA S. 38); eine schizophrene Psychose liege nicht vor (UA S. 37). Eine Persönlichkeitsstörung sei gleichfalls nicht gegeben (UA S. 36/37), vielmehr eine in der Persönlichkeit verankerte Störung mit schizophrenietypischen Zügen, für welche ein Suchtmittelmißbrauch symptomatisch sei (UA S. 37).

Die letztgenannte Diagnose ist – gerade auch unter Heranziehung der Beschreibungen in den Klassifikationssystemen – schon aus sich heraus kaum nachvollziehbar. Sowohl im Ablehnungsbeschluß des Landgerichts als auch im Urteil fehlt jede Darlegung, aus welchen objektivierbaren Gründen der Sachverständige in der Hauptverhandlung von seinem vorbereitenden Gutachten abwich und ob diese Gründe mit ihm erörtert worden sind.

ee) Feststellung und Begründung der Diagnose einer Störung belegen nicht deren strafrechtliche Relevanz im Sinne von §§ 20, 21 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 – 1 StR 346/03 = NJW 2004, 1810, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH, Beschluß vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl., § 20 Rdn. 44; Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 34 f.; jew. m.w.N.). Entscheidend für die inhaltliche Brauchbarkeit des Gutachtens ist, ob es wissenschaftlich hinreichend begründete Aussagen über den Zusammenhang zwischen einer diagnostizierten psychischen Störung und der Tat enthält, welche Gegenstand des Verfahrens ist. Es ist also – unabhängig von der Einordnung unter ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB – im einzelnen konkret darzulegen, ob und ggf. wie sich die Störung auf das Einsichts- oder Hemmungsvermögen des Beschuldigten tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. Schreiber/Rosenau, in: Venzlaff/Foerster aaO, S. 51, 77 f.; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 20 Rdn. 31). Nichts anderes gilt für die Beurteilung des „Zustands“ im Sinne von § 63 StGB, denn es gibt weder eine abstrakte „Schuldunfähigkeit“ ohne Bezug zu einem konkreten Delikt noch einen abstrakten „Zustand“ ohne diesen Bezug, aus welchem sich symptomatisch die die Unterbringung erfordernde Gefährlichkeit des Beschuldigten ergibt.

An einer Darlegung dieses Zusammenhangs fehlte es in dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Dr. B. gänzlich; ein solcher Zusammenhang ergibt sich auch aus der Wiedergabe des mündlich erstatteten Gutachtens im angefochtenen Urteil nicht. Hier bleibt schon offen, in welchen forensisch relevanten Eigenschaften, Dispositionen oder Einschränkungen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit die festgestellte „chronische Krankheit“ (UA S. 39) des Angeklagten sich überhaupt ausdrückt. Als „symptomatisch“ wird insoweit allein der Suchtmittelmißbrauch genannt; Feststellungen zu Ausmaß oder Auswirkungen des Konsums von Haschisch oder anderen Rauschmitteln am Tattag fehlen jedoch. Auch im übrigen ergibt sich weder aus dem schriftlichen Gutachten noch den Darlegungen im Urteil, in welcher konkreten Weise sich die beim Angeklagten festgestellten psychischen Auffälligkeiten bei der Tat ausgewirkt haben könnten. Zutreffend hat der Sachverständige Dr. W. in seinem von der Verteidigung zur Begründung des Beweisantrags vorgelegten Gutachten darauf hingewiesen, das Gutachten des Sachverständigen Dr. B. zeige eine gewisse Zirkelschlüssigkeit und habe einen „eigentümlich spekulativ-beliebigen Charakter“.

ff) Eine kritische Beurteilung des Gutachtens und der Sachkunde des Gutachters lag jedenfalls unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags für den Tatrichter auch deshalb nahe, weil das Gutachten ausschließlich zu Diagnosen (entweder „schizophrenia simplex“ oder „schizotype Störung“) gelangte, von deren Verwendung im Klassifikationssystem ICD-10 ausdrücklich abgeraten wird. Überdies lagen wichtige Merkmale der festgestellten „schizotypen Störung“, namentlich zeitlich überdauernde Auswirkungen auf Biographie, Verhalten oder Auffälligkeiten des Betroffenen, gerade nicht vor; das Gutachten befaßte sich damit nur vage und unklar. Darüber hinaus ließ das Gutachten eine hinreichende differenzialdiagnostische Erörterung vermissen; die diagnostischen Schlußfolgerungen waren letztlich auf wenig mehr gestützt als die (unterstellte) Begehung der Tat selbst.

gg) Auch die Schlußfolgerungen, die der Sachverständige aus diesen eher unklaren und unsicheren Feststellungen auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vom Tatzeitpunkt gezogen hatte, hätten dem Gericht Anlaß zur kritischen Überprüfung geben müssen. In seinem schriftlichen Gutachten hatte der Sachverständige ausgeführt, der Angeklagte sei zwar „grundsätzlich als psychisch gestört und geisteskrank zu betrachten“. Die Auffälligkeiten hätten aber mangels akuter paranoider Symptomatik und akuter Derealisation „eben nicht einen vollumfänglichen Verlust seiner Einsichtsfähigkeit nach sich gezogen“ (Gutachten S. 52). Es sei jedoch festzustellen, daß der Angeklagte in seiner Wahrnehmung und Interpretation von Sicht- und Denkweisen des alltäglichen Lebens und seiner Beziehung zu dem Tatopfer „beeinträchtigt gewesen sein muß“. Das habe „eine gewisse Verzerrung der Realität“ nach sich gezogen, was wiederum „zu einer Uminterpretation von realen Begebenheiten führte“; dadurch seien „die Sicht- und Denkweisen beeinträchtigt“ worden. Daher sei die Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen (ebd.).

In seinem mündlichen Gutachten führte der Sachverständige ausweislich des Urteils dann im ausdrücklichen Gegensatz hierzu aus, hinsichtlich der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten sei „von dessen vollem Erhalt bis hin zu dessen völligem Verlust alles denkbar“ (UA S. 37). Für diesen grundlegenden Wechsel in der Beurteilung findet sich keine Begründung; aus der Wiedergabe des Gutachtens kann auch nicht nachvollzogen werden, wie die von dem Sachverständigen für möglich gehaltenen Alternativen der Unrechtseinsicht mit dem psychodiagnostischen Krankheitsbild des Angeklagten in Einklang zu bringen sein könnten. Die hypothetische Feststellung, entweder die Einsicht oder die Steuerungsfähigkeit habe gefehlt, würde voraussetzen, daß der psychische Defekt des Betroffenen sich tatsächlich in einer solchen alternativen Weise konkret auswirken konnte. Zur Begründung dieser Feststellung bedürfte es jedenfalls eingehender Darlegungen zur Diagnose der Störung und zu ihrer konkreten Auswirkung auf die Tatbegehung. Hieran fehlte es hier offensichtlich; die vage Aussage des Sachverständigen zur Auswirkung der Störung beruhte vielmehr gerade auf der Unschärfe der diagnostischen Zuordnung.

c) Angesichts dieser erheblichen Mängel und Unklarheiten des vorbereitenden schriftlichen und des mündlich erstatteten Gutachtens durfte das Landgericht den Beweisantrag auf Einholung eines weiteren medizinisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens nicht mit der Begründung ablehnen, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei bereits erwiesen, und die Sachkunde des Sachverständigen Dr. B. sei nicht zweifelhaft, ohne sich eingehend mit den erhobenen Beanstandungen auseinanderzusetzen. Die gravierenden Einwände, welche das Gutachten des Sachverständigen Dr. W. gegen Methodik und Ergebnisse des schriftlichen Gutachtens erhob, mußten Anlaß sein, die vom Sachverständigen mündlich vorgetragenen Ergebnisse sowie die Abweichungen und ggf. deren Begründung besonders kritisch zu prüfen. Dies hat das Landgericht nicht getan; vielmehr hat es die in vielfacher Hinsicht zweifelhaften Ausführungen des Sachverständigen allein dahingehend gewürdigt, sie seien „gut verständlich und nachvollziehbar“ gewesen und die Kammer schließe sich ihnen an (UA S. 37, 40). Mit der im Ablehnungsbeschluß gegebenen Begründung hat sich das Landgericht daher seiner Aufgabe einer kritischen Überprüfung und Würdigung des Sachverständigengutachtens gerade entzogen, indem es die Mängel des vorbereitenden schriftlichen Gutachtens mit dem Hinweis auf das mündliche Gutachten beiseite schob. Dies wäre nur dann tragfähig, wenn das mündlich erstattete Gutachten seinerseits fehlerfrei gewesen und wenn die Abweichungen zum schriftlichen Gutachten nachvollziehbar erklärt wären. Hieran fehlte es; nach der Wiedergabe des Gutachtens in den Urteilsgründen setzten sich die von dem Sachverständigen Dr. W. angesprochenen Fehler vielmehr im mündlichen Gutachten fort und führten darüber hinaus zu neuen Widersprüchen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH NStZ 1990, 244; 1991, 448; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 244 Rdn. 76 m.w.N.).

d) Danach war hier die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft; die Beweiserhebung war daher erforderlich. Eigene, unter Umständen durch das erste Gutachten vermittelte Sachkunde des Gerichts, welche die Ablehnung hätte tragen können, lag nicht vor.

@ United Anarchists: Der Dreckstall des Thomas Kutschaty wird Baden gehen. / Staatsanwalt Christian Katafias, Hannelore Kraft, Ralf Jäger, SPD Mülheim, SPD Dortmund, SPD Lünen, WAZ LÜNEN, WAZ DORTMUND


Hallo, Leute!

Die meinen, sie könnten mich reinlegen. Sie täuschen sich. Ich weiß nicht nur, was sie wollen, sondern auch, warum sie es wollen, und den Dr. Lasar werden sie sich quer in den Arsch schieben können, auch wenn er den §63 sogar doppelt ausgeschlossen hat: Er hat nicht nur ausdrücklich verneint, dass die Anwendungserfordernisse vorlägen, sondern auch gesagt, dass eine solche Maßnahme bei mir sinnlos sei, und das auch begründet: Erstens würde ich sowieso keine Psychopharmaka einnehmen, zweitens hätte ich das System dort nach wenigen Tagen durchschaut, und würde es dann bekämpfen. Der Mann weiß ganz genau, woran er mit mir ist – und gibt dennoch soviel gutachterlichen Stuss von sich.

Tatsächlich übrigens – in Dortmund Aplerbeck war man beim letzten Male durchaus froh, dass man mich los war, und beim ersten Mal (1992) durchaus auch. Nicht jedem mag es beim oberflächlichen Lesen auffallen, was Oberarzt Schäfer AUCH sagte, indem er in der Epikrise u.a. sinngemäß schrieb, dass ich mich nicht nur für meine Angelegenheiten eingesetzt hätte, sondern auch für die von Mitpatienten, und so habe man dann auch keine Gründe mehr gesehen, mich länger dort zu behalten. Im Zusammenhang liest sich das wie: „Der kommt ja zurecht.“ Näheres Hinsehen führt zu: „Wir kommen besser ohne ihn aus, weil er eine Gefahr für unsere Scharlatanerie ist.“

Die Bande weiß genau, wieviel Dreck sie am Stecken hat, meint aber, mich ins Bockshorn jagen zu können.

Der wordpress-Idiot kann von mir aus schreiben, was er will, ich werde morgen eine Gliederung machen und dann danach arbeiten. Denen komme ich am Montag mit Sachen, dass sie sich alle überschlagen.

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Ehrlich gesagt, in den letzten Wochen habe ich dafür gar nichts gemacht. Ich wollte erst einmal die Sache mit den Bullen bis zum Ende abwarten. Darauf werde ich noch zurückkommen – es ist schon sensationell….

Außerdem brauche ich für Sachen, die mir ansonsten keinen allzu großen Spaß machen, tatsächlich Druck. Nun weiß ich, dass es nach ihren Regeln laufen wird, wenn ich bis Montag nichts tue. Und ich weiß, dass es jedenfalls dann nach meinen Regeln laufen wird, wenn ich erstklassige Arbeit mache.

Unter genau diesen Umständen ist es mir bisher immer gelungen, das Beste auch dann zu geben, wenn ich an der Arbeit selbst eigentlich keinen Spaß hatte. Das geht bei mir dann soweit, dass ich unter hohem Druck sogar plötzlich Spaß an Arbeit finde, die ich ohne Not lieber gar nicht anfassen würde.

Ich denke, es so machen zu können, dass ich es zugleich nahezu unverändert als Revisionsbegründung verwenden können werde. Jedenfalls habe ich keine Lust, mir mehr Arbeit zu machen, als nötig. ; )

Also – dieses Mal werde ich wirklich erst dann etwas schreiben, wenn das Tagespensum im Kasten ist, u.U. erst Montag wieder.

Liebe Grüße

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

@ die SS-Satanisten:

Ich weiß ja, dass Ihr mich sehr gern als Regierungssprecher für die Kraft Regierung oder als Chefredakteur der BILD hättet, denn nach Eurer Ansicht bin ich ja der Super-Demagoge, der größte Denunziant, Intrigant, Verleumder, Diffamierer, Demagoge und Volksverhetzer des Internets:

Damit entspreche ich absolut Eurem Ideal, nach dem Ihr die Top-Positionen in Presse und Politik besetzt.

Allerdings: Ich täuscht Euch, Ich bin kein Demagoge usw., sondern einfach nur ehrlich. Und darum könntet Ihr mich auch nicht gebrauchen.

Sozialaufklärung für Jüdinnen und Journalistinnen / Zentralrat der Juden, waz dortmund, waz Dorstfeld, waz Marl, Annika Joeres, Sarah Diwell, SPD Gelsenkirchen


Belljangler: „Hallo, Winfried Sobottka. Du servierst heute eine Kostprobe aus einem Text, den Du schon vor Jahren geschrieben hattest, den Du auch noch einmal stilistisch überarbeiten willst.  Es geht darum, wie Frauen unter bestimmten Umständen Männer lähmen und foltern können, ohne sie auch nur zu berühren. Hört sich eigentlich fantastisch an….“

Winfried Sobottka: „Beim Lesen werden alle erkennen, dass sie es im Grunde kennen. Leider kommt das Mittel viel zu selten zum Einsatz.“

Belljangler: „Also, die folgende Leseprobe ist ein Teil von: LINK :“

Was noch wichtig ist: Jede Frau der Welt kann die Verachtungswaffe, wenn sie dem Mann selbst nichts Böses will, jederzeit weltweit zur Erziehung eines jeden Mannes einsetzen, wenn es aus ihrer Sicht nötig ist. Eine selbstbewusste Frau, ob 12, ob 30, ob 70 Jahre alt, bringt selbst die scheinbar härtesten und bösesten Männer absolut sicher auf Linie. Dort, wo sich fast kein Mann mehr zu wehren oder einzumischen wagte, reguliert sie locker aus dem Handgelenk.

Wollen sich vor ihren Augen zwei gnadenlose Rockerbanden schlagen, aggressiv bis zum Anschlag, dann holt sie sich die beiden Anführer und zwingt sie, sich zu vertragen! Und zwar ganz lieb! Nicht einfach irgendwie -“ sondern ganz genau so, wie die Frau es haben will! Notfalls wird geübt! Und vor den Augen ihrer Banden lernen zwei Rockerbosse es von einer Frau, richtig lieb zu sein! Das macht eine selbst bewusste Frau auch, wenn sie die Männer zuvor nie gesehen hatte! Das würde sie den Männern sogar klarmachen, wenn sie mit ihnen keine gemeinsame Sprache sprechen würde! Wenn sie so motiviert ist, dann kann sie mit Männern wirklich alles anstellen, was in die richtige Richtung führt. Und dabei hat sie überhaupt keine Angst.

Die Angst liegt in diesem Falle ausschließlich auf Seiten der Männer, die nur noch eines wollen: Lieb sein, damit die Frau es auch zu ihnen ist. Denn diese Frau kann sie mit absoluter Leichtigkeit lähmen und foltern, wenn sie nicht lieb sind! Notfalls alle zusammen! Aus dem Handgelenk! Und diese Frau weiß es, und das lässt sie spüren! Sie steht nicht schwächer vor unartigen Männern, als hielte sie jedem eine Pistole an den Kopf gesetzt, bereit, notfalls abzudrücken!

Genau so fühlen sich die Männer in der Lage! Natürlich wissen die meisten Männer nicht, welche Pistole sie bei der Gelegenheit am Kopfe spüren, der Druck kommt aus ihrem tiefsten Unterbewusstsein. Die Sache ist ganz einfach: Solange die Frau die Männer nicht unnötig verletzt, sondern verständnisbereit und in Wahrheit klar zum Wohle aller auftritt, gilt sie unseren tiefsten Gefühlen tatsächlich als heilig. Wer sich aber an einer heilig handelnden Frau vergreifen würde, den würde der Fluch der ganzen Art erbarmungslos treffen. Kein anderer Mensch hätte für ihn noch Verständnis, im Gegenteil: Wenn ein Mann gegen eine heilig handelnde Frau handeln würde, so wäre nach den Gesetzen der Natur jeder seiner Artgenossen verpflichtet, ihn auszumerzen, ihn zu töten. Selbst seine eigene Mutter.

Denn mit einer solchen Tat würde er einen irreparablen Hirnschaden beweisen, mit diesem Menschen könnte die Gemeinschaft nicht gefahrlos leben. Die ganze Menschheit steht geschlossen hinter jeder Frau, die heilig handelt, nichts anderes sitzt jedem Manne tiefer in den Knochen. Würde auch nur einer der Rocker nur durch einen Mienenzug zu verstehen geben, dass er diese Frau in ihrer Rolle nicht akzeptierte, so würde er tatsächlich sofort von allen anderen Rockern zur Räson gerufen. Die Frau steht unter dem Schutz der Rocker selbst! Und wenn diese Frau eine couragierte und beredsame 8-Jährige wäre, so stünde sie bei der Aktion als heilige Mutter Gottes vor den Rockern, und genau so würden die Rocker sich von ihr behandeln lassen, und genau so würden die Rocker sie behandeln. Die Rocker wüssten vermutlich nicht einmal, weshalb, aber sie würden absolut ergriffen spüren, dass eine heilige Frau vor ihnen stünde. Wenn Frauen das Richtige tun, sind sie absolut unschlagbar, denn dann sind sie tatsächlich allen Männern heilig.

Zusatzfrage: Was etwa würde die Frau einem Rockerboss in der Lage sagen? Nur eineVorgehensweise wirkt sofort bombensicher, zwei andere könnten es womöglich, die übrigen womöglich dann, wenn die Frau es erstens sehr gelungen serviert und sie außerdem noch jede Menge Glück hat, zufällig auf humorvolle Typen gestoßen zu sein!

– Sind Sie wohl verrückt geworden? Was würde Ihre Mutter Ihnen wohl sagen, wenn sie Sie jetzt so hier sehen würde! Sie wollen sich und andere doch wohl nicht unglücklich machen! Oder meinen Sie tatsächlich, Ihre Mutter wäre stolz auf Sie, wenn Sie jemandem ein Auge ausschlagen würden? Wem wollen Sie hier eigentlich was beweisen, könnten Sie mir das bitte einmal vernünftig erklären?

– Hey, Ihr Flaschen, wenn Ihr nicht ganz schnell zur Vernunft kommt, dann gibt es Klatsche vom Mädchen! Dann rappelt es zwischen den Ohren!

– Na, Kleiner, willst Du Deine Jungs nicht lieber nach Hause schicken, damit wir Zwei dann ungestörten Spaß miteinander haben können?

– Entschuldigen Sie bitte, ich habe Pädagogik studiert, und würde Ihnen gern im Detail erklären, wie Sie Ihre Aggressionen umlenken können. Dazu müsste ich zuvor allerdings kurz Ihre Kindheit rückwirkend explorieren, wenn Sie zwei schlappe Stündchen Zeit hätten?

– Hey Jungs, macht doch nicht so einen Mist, spätestens morgen tut es Euch doch allen leid! Ihr wollt es doch gar nicht, dass einem von Euch nachher ein Auge fehlt oder Schlimmeres! Oder etwa doch? Sie, sehen Sie mir mal in die Augen, und sagen Sie es mir, ob Sie jemandem hier ein Auge ausschlagen wollen, los, sagen Sie es mir jetzt, wollen Sie jemandem ein Auge ausschlagen?

– Haben Sie keine Mütter und Frauen zuhause, die sich um Sie kümmern? Oder wie kommt es, dass Sie sich hier wie die Verrückten aufführen wollen?

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Winfried Sobottka, United Anarchists

Top-Links:

Wir brauchen EINE GANZ ANDERE Politik!

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt, und Dr. Roggenwallner:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/16/dr-roggenwallner-der-mord-an-nadine-ostrowski-und-rechtsanwalt-dr-ralf-neuhaus/

https://belljangler.wordpress.com/2010/10/13/sensation-lastactionseo-hannelore-kraft-splitternackt-spd-nrw-die-grunen-nrw-cdu-nrw-die-linke-nrw-fdp-nrw-polizei-hagen-muhlheim-duisburg-essen-dortmund-oberhausen-gelsenkirchen-muns/

Winfried Sobottka @ United Anarchists: Faschistische Parteien – SPD, Die Grünen und Die Linke /Hannelore Kraft, Sylvia Löhrmann, Annika Joeres, Ulla Lötzer, womblog, wir-in-nrw, Ruhr Nachrichten Lünen, WAZ Lünen


Hallo, Leute!

Unsere Internetforce leistet wieder einmal hervorragende Arbeit, u.a. derzeit sichtbar hier (Anklicken zum Aufruf des Bildes und nochmals Anklicken zur Vergrößerung):

Im Falle des NRW-Justizministers Thomas Kutschaty sind wir aktuell also zweimal auf Google-Seite Nr. 1 für seinen Namen, und zwar mit folgenden Artikeln, die ihm ganz und gar nicht behagen:

Hollywood-Minister Thomas Kutschaty über den Film „Die Regierung

und

Offener Brief an Thomas Kutschaty, SPD-NRW / z.K. Ralf Jäger, DIE

Das ist, wie Ihr wisst, nur ein minimaler Ausschnitt von dem, was unsere Internetforce derzeit gut positioniert hat, um auf die eindeutig faschistische Haltung der herrschenden Politik inklusive aller Parteien usw. im Internet aufmerksam zu machen. Wir können mit wahrem Stolz von uns sagen, dass wir die Elite der wahren Kritik sind.

Leute, wir waren in Position gegangen, um die CDU in NRW niederzukämpfen und die Kraft-Löhrmann-Regierzung im Falle ihrer Vernubnft zu unterstützen. Die Positioonen sollten wir m.E. stehen lassen, denn natürlich ist die CDU eine Partei des Teufels.

Allerdings wird es auch ohne unser Zutun von immer mehr Leuten verstanden, dass die CDU eine irrsinnig satanische Politik macht, während die Leute auf Hannelore Kraft, Sylvia Löhrmann, Ulla Lötzer & Co. immer noch gutgläubuig herein fallen. Entsprechend müssen wir nach meiner Überzeugung unsere Kräfte gegen diese richten, natürlich auch gegen deren Bundesparteien und sonstige Landesparteien.

Meine Vorstellung ist, in NRW und Berlin Druck zu machen, zudem weiterhin vorbereitend auf ein Eingreifen in den Landtagswahlkampf Sachsen-Anhalt 2010 hinzuwirken, was ja schon begonnen wurde (Anklicken zum Aufruf des Bildes und nochmals Anklicken zur Vergrößerung):


Hier findet man aktuell (und schon seit Wochen) also folgenden Artikel auf Google-Seite Nr. 1 für DIE LINKE SACHSEN-ANHALT:

Offener Brief an „Die LinkeSachsen-Anhalt, Magdeburg / z.K. Wulf

Im Landtagswahlkampf Thüringens im letzten Jahr dominierten wir die Google-Seiten mehrerer Parteien, bezogen auf Thüringen selbst, bezogen auf mehrere Städte, griffen mehrere PolitikerINNen eindrucksvoll an – das werden wir auch in Magdeburg tun: Der Abwärtstrend der SPD muss fortgesetzt werden, Die Grünen und Die Linke gehören aus der politischen Landschaft entfernt. Wir müssen alles kurz und klein schlagen, was Hoffnungen zu Unrecht bindet, das Volk muss begreifen, anstatt zu seinem Verhängnis in die Irre geführt zu werden.

Natürlich sind Union und FDP keine sinnvollen Alternativen, ich beabsichtige auch keineswegs, zu deren Wahl aufzurufen: Aktive Wahlverweigerung (ungültig Wählen) ist die passende Antwort auf den satanischen Schmierenzirkus, der von den Parteien geboten wird.

Was die Hannelore Kraft- / Sylvia Löhrmann Regierung angeht, habe ich bereits durchaus substantielle Beiträge veröffentlicht, auch wenn sie zum Teil niedlich beginnen und satirisch aufgemacht sind:

http://freegermanysobottka.blogspot.com/2010/10/united-anarchists-hannelore-kraft-sind.html

https://belljangler.wordpress.com/2010/10/14/hollywood-minister-thomas-kutschaty-uber-den-film-die-regierung-der-hannelore-kraft-wir-in-nrw-pottblog-womblog-spd-essen-spd-nrw-spd-magdeburg-rechtsanwalt/

http://freegermanysobottka.blogspot.com/2010/10/ralf-jager-minister-fur-auerirdisches.html

http://kritikuss.over-blog.de/article-bildungsluge-es-geht-um-totalitarismus-sylvia-lohrmann-hannelore-kraft-katja-kipping-fdp-bonn-guido-westerwelle-58987874.html

Ich bin bereits dabei (Entwurf gespeichert), das alles noch in wesentlich bessere Formen zu gießen, was die sachliche Beweisführung angeht, mit überzeugenden Belegen.

Darauf aufbauend werde ich dann ein Spread-Konzept realisieren, wobei wiederum Artikel mit eingebautem Unerhaltungscharakter die Speerspitzen sein werden.

Hannlore Kraft hat in Duisburg bewiesen, dass sie weinen kann. Falls sie nicht zur Vernunft kommen sollte ( LINK ) , natürlich gehe ich davon aus, dass sie nicht zur Vernunft kommen wird, da sie ja nur eine Marionette der SS-Satanisten ist, dann soll sie Gründe haben, wegen der nächsten Wahrlergebnisse zu weinen.

Was ggfs. politische Maßnahmen außerhalb der PR angeht, habe ich bereits erklärt, dass ich mich heraushalten werde. Sofern ich hinter Gewalttaten einen politischen Hintergrund erkennen sollte, würde ich allerdings durchaus dazu Stellung nehmen (Link-01 Link 02 ). Ich würde es diesen satanischen Politverbrechern und Medien nicht durchgehen lassen, nachvollziehbare politische Gewalt als unverständliche Schwerverbrechen zu geiseln und sich selbst dabei als Saubermänner darzustellen.

Liebe Grüße

Euer

Winfried Sobottka, United Anarchists

Zusätzliche Tags:

SPD Berlin, Die Grünen Berlin, Die Linke Berlin, WAZ Dortmund, LastactionSeo

Staatsschutz Polizei Dortmund: Eine weitere Lüge im Zeugenstand / WAZ Dortmund, Ruhr Nachrichten Dortmund


Das am Landgericht Dortmund gegen mich laufende Strafverfahren bietet den Vorteil, dass nun Sachen zu meiner Kenntnisnahme ans Tageslicht kommen, die ich ansonsten niemals erfahren hätte. Sachen, die Dortmunder Staatsschutz Polizisten als eine kriminelle Verbrecherbande entlarven.

So hatten Dortmunder Staatsschutzpolizisten eine Lügengeschichte erfunden gehabt, um mich am 04.12. 2007 rechtswidrig zwangsweise in der Psychiatrie unterbringen zu können (LWL-Klinik Dortmund).

Die folgenden Polizisten der Staatsschutz Polizeri Dortmund:

1. KHK Jürgen Neuberg

2. Suley Köppen

3. Andreas Roos

4. Detlef Luchtenveld (heute nicht mehr Staatsschutz Polizei, Polizei intern versetzt).

erklärten im Zeugenstand innerhalb des Verfahrens 36 KLs-155 Js 170/07-51/07 einmütig, ich hätte mich am 04.12. 2007 aus dem oberen Treppenhausfenster des Hauses Karl-Haarmann-Str. 75 stürzen wollen, zu diesem Zwecke hätte ich versucht, mich am Rahmen des Fensters, dessen Scheibe weitgehend hinausgeschlagen war, mit meinen Händen festhaltend herauszuziehen. Das ist schlichtweg eine Lüge, wie bereits der Blick auf eine schlechte Foto-Kopie ergibt, die mir das Lansdgericht Dortmund nun auf mehrfaches Drängen ausgehändigt hat:

Im Fensterrahmen stecken noch mehrere Zentimeter hohe und zumeist sehr spitze Glasreste, es wäre unmöglich gewesen, den Fensterrahmen fest zu umgreifen um sich etwa an das Fenster heran- oder durch das Fenster hinaus ziehen zu können:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/polizeiueberfall-2007/bilder-fenster-schaden/00-fenster-01.html

Ich soll mich aber laut Aussagen der oben zitierten Polizisten an diesem Fensterrahmen festhaltend so stark Richtung Fenster gezogen haben, dass es nötig gewesen sei, mich mit den vereinten Kräften dieser vier Polizisten zurückzuhalten!

Hätte ich das tatsächlich versucht, dann wären meine Hände zu Hackfleich geworden, jedenfalls hätte ich dazu die Scheibenreste wegdrücken müssen.

Diese und andere  offensichtliche Lügen der genannten Staatsschutz Polizisten im Zeugenstand stören bisher weder die Staatsanwaltschaft Dortmund, noch das Richtergremium unter Vorsitz von Richter Helmut Hackmann, noch meine Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor und Rechtsanwältin Henritte Lyndian.

Winfried Sobottka

Gewalt an Frauen wirksam bekämpfen: Aufklärung am Landgericht Dortmund / Hannelore Kraft, Sylvia Löhrmann, Annika Joeres, WAZ DORTMUND


Belljangler: „Winfried, Richter Hackmann und Privatdozent Dr. Lasar haben durch Worte bewiesen, dass sie Dein Sexualleben und den Umstand, dass auf einem bei Dir beschlagnahmten PC eine Menge an pornographischen Bildern und Videos zu finden waren, für verfahrensrelevant halten. Du willst Dich diesem Umstand aktiv stellen?“

Winfried Sobottka: „Natürlich. Mein erlebtes Sexualleben hat zweifellos Außergewöhnliches zu bieten, und dass ich mich mit Sexualität so sehr befasse, hat äußerst wichtige Gründe: Sex nach dem natürlichen SEXUALSCHEMA (Googlebegriff) ist nicht nur der absolut sichere Garant für treue und restlos erfüllende Ehen, sondern Mechanismen des Sexualverhaltens sind auch – im Guten, wie im Bösen – die stärksten Mechanismen der Hirnwäsche.“

Belljangler: „Hirnwäsche hat allgemein einen schlechten Ruf. Kannst Du Beispiele dafür geben, dass Hirnwäsche im Guten wirken kann?“

Winfried Sobottka: „In kaputten Ehen kann sie so gut wie immer im Guten wirken. Nehmen wir einen krassen Fall: Er hat für seine Frau nichts übrig, geht übel mit ihr um, sie tut alles für ihn und ist restlos verzweifelt. Mit ein paar einfachen Handlungen lässt sich die Beziehung so einstellen, dass beide sich von ganzem Herzen gegenseitig lieben und auch entsprechend miteinander umgehen.“

Belljangler: „Das hört sich fantastisch an, das wird sich aber niemand vorstellen können…“

Winfried Sobottka: „Wer sich das nicht vorstellen kann, sollte sich einmal in aller Ruhe die folgende Seite ansehen, auf der geschildert wird, wie pervertierter Sex im Bösen wirkt:

http://www.sexualaufklaerung.at/sm/werbeaussagen-dominas-und-bedeutung.html

Die Domina bekommt tatsächlich jeden Mann, der sich beim ersten Mal von ihr fesseln lässt, sicher dahin, dass er ihr absolut willfähriger und wehrloser Sklave wird – wenn sie es darauf anlegt. Das schafft sie übrigens auch, wenn sie nach üblichen Maßstäben unattraktiv aussieht, viel älter ist als der Mann usw., wenn der Mann es sich zunächst eigentlich nicht einmal vorstellen kann, dass sie ihm überhaupt gefallen könnte. Daran lässt sich jedenfalls ablesen, wie stark sexuelle Mechanismen wirken.“

Belljangler: „Was macht die Domina im Prinzip?“

Winfried Sobottka: „Sie missbraucht und überzieht Mechanismen, die in der menschlichen Evolution unverzichtbar waren, um Ungleichgewichte in Ehen zu beseitigen.

In Naturgesellschaften war und, sofern es noch welche geben sollte, ist es unbedingt nötig, dass die soziale Harmonie ideal stimmt, denn sie ist der Klebstoff im gemeinsamen Überlebenskampf. In Notzeiten kam es aber zu mörderischen Verdrängungskämpfen zwischen Sippen, und es konnte dabei vorkommen, dass eine Frau aus einer unterlegenen Sippe von einem Mann der überlegenen Sippe sozusagen übernommen wurde. Man muss sich vorstellen, was das hieß: Man hatte ihre Sippe erschlagen, auch ihre Kinder, wenn sie welche gehabt hatte, und nun sollte sie die Ehefrau eines Mannes sein, der zu den Mördern ihrer Sippe gehörte. Ein zivilisisierter Mensch kann sich das gar nicht vorstellen, dass es zwischen dieser Frau und dem Mann noch zu einer intakten Ehe kommen konnte. Es musste aber dazu kommen, und mittels sexueller Mittel konnte es das auch: Die stärkste Hirnwäsche der Welt schafft das ohne Weiteres.

In einem solchen Szenario wurde die Frau natürlich zunächst „untergebuttert“.  Doch dem stand sie nicht wehrlos gegenüber, sie konnte den Mann zwingen, überzogene Selbstbehauptung aufzugeben, und sie konnte ihn auch zwingen, sie von Herzen zu lieben – beides mit sexuellen Mechanismen.

Die Domina setzt u.a. diese sexuellen Mechanismen ein – vor einem ganz anderen Hintergrund. Sie baut den Selbstbehauptungswillen des Mannes noch ab, wenn dieser bereits am Boden liegt, im Gegensatz zur Naturfrau, die das nur tat, um ein Gleichgewicht in der Beziehung herzustellen. Letzeres ist sicherlich nicht zu beanstanden, jede geprügelte und gering geschätzte Ehefrau könnte sich damit aus ihrer Misere befreien. Dabei ist es ein im Prinzip sehr einfaches Mittel, das hier zur Anwendung kommen müsste, LINK für Leute ab 18 Jahren:

http://sexual-aufklaerung.blogspot.com/2010/08/sexualaufklaerung-am-landgericht.html

Dieses einfache Mittel würde alle Frauen, die von ihrem Partner geschlagen oder auch nur gering geschätzt werden, aus der Unterdrückung befreien. Dazu findet man auch einiges unter:

http://www.sexualaufklaerung.at/texte-00/sexualschema-des-menschen-nach-seinen-trieben.html

TOP wichtig außerdem: SEXSTREIK der vernünftigen Männer droht:

https://belljangler.wordpress.com/2010/08/15/der-sexstreik-der-manner-hannelore-kraft-sylvia-lohrmann-annika-joeres/

und, in anderer Sache TOP-wichtig:

Die BRD, der Mörderstaat:

https://belljangler.wordpress.com/2010/08/10/neue-infos-zum-mordfall-nadine-ostrowski-westfalenpost-wetter-ruhr-gsg-wetter-ruhr-geschwister-scholl-gymnasium-wetter-ruhr/