Sherlock Holmes, Satansmord in Wengern und das doppelt vorhandene Drosselkabel / Hannelore Kraft, Kirsten Heisig, Annika Joeres, womblog, Polizei Herdecke, Günter Wallraff, Günter Grass


Winfried Sobottka: „Guten Tag, Sherlock Holmes. Ich habe Sie aus der Fiktion gerufen, weil es für viele unterhaltsamer ist, wenn ich Sie einen Teil eines Justizskandals lösen lasse.“

Sherlock Holmes: „Guten Tag, Mr. Sobottka. Mir scheint, dass ich gerufen wurde, weil Sie zu oberflächlich betrachten, um einwandfrei deduzieren zu können. Obwohl Sie schon im Jahre 2009 den Screenshot eines Artikels veröffentlichten, in dem auf ein doppelt vorhandenes Drosselkabel hingewiesen wurde, ging Ihnen erst vor wenigen Wochen auf, dass dieser Umstand von höchster Bedeutung sein müsse….“

Winfried Sobottka: „Ähm, ja, Mr. Holmes…. da war ich wohl zu sehr mit anderem befasst… OK…. Was sagen Sie denn grundsätzlich zu dem doppelten Drosselkabel, Details und Belege einsehbar hier:“

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/indizien-laut-urteil/00-zum-indiz-kabel.html

Sherlock Holmes: „Auffallend ist nicht nur, dass zwei Drosselkabel im Spiele sind, eines, von dem man einen Überrest unter der Leiche fand, eines, das man bei dem letztlich verurteilten Philipp gefunden haben will, sondern auch, dass das Gericht von der Beurteilung des LKA-Experten abweicht. Denn der sagte ja, das Drosselkabel unter der Leiche gehöre zum Festnetztelefon der Ostrowskis, das angeblich bei Philipp gefundene Drosselkabel gehöre nicht zum Festnetztelefon der Ostrowskis.

Daraus machten die Richter das Gegenteil: Sie behaupten, das Drosselkabel unter der Leiche sei hinsichtlich des Ursprungs unbekannt, das angeblich bei Philipp gefundene Drosselkabel gehöre zum Festnetztelefon der Ostrowskis.“

Winfried Sobottka: „Mr. Holmes, die Aussagen des LKA Spezialisten sind aus zweiter Hand, eben aus zwei Presseartikeln. Kann es nicht sein, dass der Berichterstatter an der Stelle etwas verwechselt hat?“

Sherlock Holmes: „Das kann man praktisch ausschließen. Erstens wird die Aussage des LKA-Spezialisten durch zwei Artikel wiedergegeben, die zwei verschiedene Berichterstatter der selben zeitung schrieben, veröffentlicht jeweils in der größten Zeitung im Ruhrgebiet, damals im Print, natürlich auch Online. Sollen sich beide veratn haben? Zudem hätte man sie sicherlich darauf hingewiesen, so dass sie es korrigiert hätten. Es ist wohl nicht gewagt anzunehmen, dass die Richter und die Staatsanwaltschaft unverzüglich lasen, was die größte Ruhrgebietszeitung in dem spektakulären Falle schrieb.

Zweitens macht der zweite Artikel doch sehr deutlich, dass die Aussage des LKA-Spezialisten, das angeblich bei Philipp gefundene Kabel gehöre nicht zum Ostrowski-Telefon, der Kabelrest unter der Leiche hingegen schon, im Gerichtssaal hart auf den Prüfstein gestellt worden war, dass der LKA-Spezialist offenbar mehrfach gefragt worden zu sein scheint, ob er sich seines Urteils auch wirklich sicher sei:“

Ausschnitt aus Presseartikel 2 – der ganze Presseartikel ist einsehbar unter: LINK

Die Formulierung „ließ gestern keinen Zweifel daran“ verdeutlicht, dass die Aussage hart auf den Prüfstein gestellt und aufrechterhalten wurde. Dabei ist klar, dass weder die Richter noch jemand anders im Gerichtssaal auf ein anders lautendes Untersuchungsergebnis verweisen konnten, denn das hätte der Berichterstatter sicherlich nicht unerwähnt gelassen. Also wurde seine Aussage aus anderen Gründen bezweifelt, und die liegen in dem Falle auf der Hand: Das vom Gericht auch im Urteil aufrecht erhaltene Szenario – Philipp drosselt Nadine mit dem Telefonkabel der Ostrowskis, dabei geraten Spuren an das Kabel, Philipp nimmt das Kabel mit und versteckt es in seinem Zimmer – bricht in sich zusammen, wenn man davon ausgeht, dass das bei Philipp gefundene Kabel gar nicht vom Telefon der Ostrowskis stammt.

Die einfache Lösung eines spontanen Mordentschlusses, das erkennt ja auch einer Berichterstatter, siehe: LINK

kann damit nicht mehr aufrechterhalten werden.

Stattdessen sind folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist das angeblich bei Philipp gefundene Kabel, zu welchem Telefon es auch immer gehört haben mag, überhaupt das Drosselkabel? Liegt es nicht wesentlich näher anzunehmen, dass mit dem Kabel gedrosselt wurde, von dem sich ein Rest unter der Leiche befand?
  2. Wie kam ein Telefonkabel, das nicht zum Telefon der Ostrowskis gehört hatte, gemeinsam mit diesem Telefon in eine Abfalltüte, während das Kabel, das zum Telefon der Ostrowskis gehört hatte, abgesehen vom Restteil unter der Leiche verschwunden war?

Die Richter gingen diesen und weiteren Fragen aus dem Wege, indem sie im Urteil einfach logen, falsch behaupteten, das bei Philipp gefundene Kabel gehöre zum Telefon der Ostrowskis, so dass sie bei ihrer einfachen, aber falschen Lösung bleiben konnten.“

Winfried Sobottka: „Liegt es aus Ihrer Sicht näher, dass mit dem echten Telefonkabel des Ostrowski-Telefons gedrosselt worden war, von dem sich ja ein Reststück unter der Leiche fand, Mr. Holmes?“

Sherlock Holmes: „Was man nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen kann, muss man für möglich halten. Doch wie wahrscheinlich ist es, dass ein Kabelrest vom Ostrowski-Telefon unter der Leiche gefunden werden konnte, wie es ja der LKA-Spezialist erklärte, ohne dass dieser Kabelrest etwas mit der Drosselung zu tun gehabt hätte?

Zweifellos war das Festnetztelefon der Ostrowoskis noch nicht in seine Einzelteile zerlegt, als Nadines Eltern wenige Stunden vor dem Mord ihre Tochter verließen – ansonsten hätte sie es im Gerichtsverfahren sicherlich erwähnt. Das Abtrennen des Kabels vom Ostrowski-Telefon muss also in der für den Mord infrage kommenden Zeit geschehen sein, zwischen dem Abschied und der Rückkehr der Eltern Nadines.

Geht man von den Schilderungen im Urteil aus, so gibt es drei grundsätzliche Möglichkeiten:

  1. Eine der Besucherinnen hatte das Telefonkabel abgetrennt und es ins Gäste-WC verbracht.
  2. Nadine selbst hatte es getan.
  3. Philipp hatte es getan.

Die Möglichkeit 1. spricht nicht für eine Täterschaft Philipps, sondern für die der Besucherinnen, die Möglichkeit 2. erscheint als völlig absurd, die Möglichkeit 3. wirft, wenn man sie als gegeben unterstellt, folgende Frage auf: Warum hätte Philipp einen Kabelrest vom Ostrowski-Telefon unter die Leiche verbringen sollen, wenn er zum Drosseln ein anderes Kabel genutzt hätte? Wenn Philipp die Person gewesen sein sollte, die dafür gesorgt hatte, dass ein Kabelrest vom Ostrowski-Telefon unter der Leiche lag, dann macht diese Annahme nur dann Sinn, wenn er das Ostrowski-Kabel zugleich zum Drosseln verwendet haben sollte. Vergleichbares gilt auch für den Fall, dass man die Möglichkeit 1. als gegeben annimmt: Auch die Mädchen konnten keinen mir erkennbaren Grund haben, einfach so einen Teil des Ostrowski-Telefonkabels im Gäste-WC zu deponieren.“

Winfried Sobottka: „Für Sie ist es also klar, dass Nadine mit dem Telefonkabel der Ostrowskis gedrosselt wurde, Mr. Holmes?“

Sherlock Holmes: „Jede andere sinnvolle Erklärung liegt offensichtlich außerhalb der Reichweite jeder Vernunft.“

Winfried Sobottka: „Wie erklären Sie die Spuren an dem Kabel, das man bei Philipp fand?“

Sherlock Holmes: „Da das bei Philipp gefundene Kabel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht das Drosselkabel gewesen war, muss man sich ernsthaft fragen, wie dieses Kabel mit Spuren von Nadine kontaminiert werden konnte. Wollte Philipp sich selbst belasten? Oder wurde er Opfer einer Manipulation, mit der andere ihn belasten wollten? Mich erinnert das ein wenig an den Fall „Die Thor-Brücke“…..

Winfried Sobottka: „Sehr lesenswert, „Die Thor-Brücke“… Wovon gehen Sie nun aus, was das doppelte Drosselkabel angeht, Mr. Holmes?“

Sherlock Holmes: „Wenn Philipp sich selbst hätte belasten wollen, dann hätte er es einfacher haben können. Wenn aber andere gemordet haben, und später daran teilhatten, dem Philipp den Mord unterzuschieben, dann macht es Sinn: Am originalen Drosselkabel konnten Spuren der wahren Täter sein, die sich nicht unauffällig beseitigen ließen. Natürlich bekommt man solche Spuren mit Chemikalien und sorgfältiger Arbeit einwandfrei beseitigt, aber nicht, ohne die Oberfläche des Kabels zu beeinträchtigen – durch die Reinigungschemikalie. Das wäre bei einer gründlichen Untersuchung bemerkt worden, und das hätte Leute stutzig machen können. Also war es leichter, das echte Drosselkabel zu beseitigen, dem Philipp aber ein anderes Kabel unterzujubeln, auf das man Blut von Nadine und DNA vom Philipp verbracht hatte.“

Winfried Sobottka: „Wie sicher sind Sie sich dessen, Mr. Holmes?“

Sherlock Holmes: „Alles andere ist in diesem Falle nicht rational erklärbar, wie ich hoffentlich deutlich machen konnte. Zumindest ist eine Täterschaft Philipps vor den genannten Hintergründen nicht erklärbar, und das wurde eindeutig auch vom Gericht so gesehen: Weshalb sonst log das Gericht, das bei Philipp gefundene Kabel sei Teil des Ostrowski-Telefones gewesen, weshalb sonst maß das Gericht dem unter der Leiche gefundenen Kabelrest, der tatsächlich vom Ostrowski-Telefon stammte, keinerlei Bedeutung bei? Das Gericht weist auf diesen Kabelrest hin, lügt wiederum, indem es behauptet, dessen Herkunft sei nicht erklärt – entgegen der Zeugenaussage des LKA-Spezialisten.

Ferner hat das Gericht keine Erklärung dafür, wie der Kabelrest unter der Leiche zum Tatszenario passen könnte, hat auch keine Erklärung dafür, wie er überhaupt unter die gedrosselte Leiche gelangt sein könnte, und gibt sich damit einfach so zufrieden, als hätte es diesen Kabelrest unter der gedrosselten Leiche gar nicht gegeben! So nachlässig gehen nicht einmal die Inspektoren vom Scotland Yard vor…“

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Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS


Über belljangler
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, wohnhaft: Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

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