Weiter unten die Kopie eines Kommentares von Robert Walter auf diesem Blog, zu finden unter:
https://belljangler.wordpress.com/2011/07/30/dasgewissen-wordpress-com-alias-dr-med-bernd-roggenwallner-z-k-ruhrbarone-wir-in-nrwpolizei-dortmund-jobcenter-dortmund-ruhr-nachrichten-dortmund-waz-dortmund-sozialpsychiatrischer-dienst/#comment-5192
Mir wurde bereits per Email die Festnetznummer von Robert Walter mitgeteilt, die ich auch bereits genutzt habe, um ihn anzurufen. Nach seinen Schilderungen gehe ich davon aus, dass er tatsächlich in nur noch als satanisch zu bezeichnender Weise gemobbt und in Richtung Psychiatrie gedrängt wird, womit er beileibe kein Einzelfall wäre.
Robert Walter ist studierter Diplom-Soziologe, und hatte vor Jahren begonnen, zu promovieren. Sein von ihm gewähltes Thema behandelte das Vorgehen der Massenmedien zur Irreführung der Gesellschaft. Es sei, so Robert Walter, zu zunehmend größeren Problemen mit dem Doktorvater und dessen Institut gekommen, so dass er die Promotion schließlich nicht habe fortsetzen können.
Hier nun der Kommentar von Robert Walter:
Hallo Herr Sobottka,
auch mich versucht der Staat mit der Androhung zwangspsychiatrischer Maßnahmen einzuschüchtern und mundtot zu machen.
Ich hatte in einer Gerichtsverhandlung am 16. November 2009 am Amtsgericht Marburg den Verdacht geäußert, von Verfassungsschutzagenten observiert und psychisch terrorisiert zu werden. Ein Spitzelchen hatte unwahr behauptet, ich hätte sie vom Rad geschubst. Der Verlauf der Ermittlungen hatte ganz klar gezeigt, dass das Spitzelchen gelogen hat. Dennoch wollte mir die zuständige Richterin Frau Dr. Strube eine staatlich verordnete Therapie angedeihen lassen. Unterstützt wurde sie von einem Psychiater des Gesundheitsamtes Marburg-Biedenkopf. Der konnte nach einem 30-minütigen Gespräch mit mir behaupten, ich würde an Wahnvorstellungen leiden. Ich widersprach dem Beschluss. Daraufhin drohte mir Staatsschützerin – im Wortsinne – Richterin Dr. Strube im Jänner 2010 mit der Unterbringung in die Psychiatrie. Als ich daraufhin schlicht die Fortführung des Verfahrens, also eidesstattliche Vernehmung der Zeugen usw. forderte, ordnete Richter Schauß im März 2010 die Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens von mir an.
Mein damaliger Pflichtverteidiger log mich nachweislich an und behauptete, ich könne gegen den Beschluss keine Beschwerde einreichen.
Ich beantragte die Entpflichtung dieses Pflichtverteidigers. Das wurde von Richter Best und anschließend vom Landgericht Marburg-Biedenkopf abgelehnt.
Nichtsdestotrotz schrieb ich dem Amtsgericht Marburg im April 2010, dass ich an einer forensisch-psychiatrischen Begutachtung nicht teilnehmen werde, da dies meine Grundrechte verletze. Leider habe ich auf diese Beschwerde gegen den Beschluss des Richter Schauß nicht Beschwerde oben drauf geschrieben, weswegen das Amtsgericht diese Beschwerde wohl einfach ignorieren konnte.
Mit Beschluss vom 23.8.2010 wurde dann von Richter Best (Name nicht geändert) die Erweiterung des Gutachtens auf die Frage angeordnet, ob ich für die Allgemeinheit gefährlich sei.
Mittlerweile hatte ich mich von dem Geschwätz meines Pflichtverteidigers nicht mehr manipulieren lassen und formgerecht Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht.
Doch was machte Richter Best? Er ignorierte einfach meine Beschwerde vom 14.9.2010 und schrieb am 15.9.2010 einen Psychiater an, den er beauftragte, zu entscheiden, ob forensisch-psychiatrische Begutachtung meiner Person nach Aktenlage möglich sei oder ob man mich in die Psychiatrie zur (unfreiwilligen) Beobachtung stecken müsse.
Gegen diese Verfügung, die Richter Best nur meinem soeben wegen Störung des Vertrauensverhältnisses abgelehnten Pflichtverteidiger schickte, aber nicht mir, legte ich erneut Beschwerde ein. (Immerhin hatte mir der Pflichtverteidiger die Verfügung zugeschickt).
Zugleich reichte ich Befangenheitsantrag gegen Richter Best ein. Dieser wurde von Richter Schauß und in der sofortigen Beschwerde Anfang November 2010 vom Landgericht abgelehnt.
Dann hörte ich lange Zeit nichts mehr vom Gericht. Auch die Beschwerden gegen den Beschluss des Richter Best sowie seine Verfügung von Mitte September 2010 wurden nicht beschieden, obwohl Richter Best nach STPO § 306 (2) hätte innerhalb von drei Tagen entscheiden müssen oder meine Beschwerden dem Beschwerdegericht hätte vorlegen müssen.
Nun war das Fass voll und ich zeigte Richter Best wegen Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft Gießen an.
Dann bekam ich erneut eine Anklageschrift zugesendet. Ein anderes Spitzelchen hatte nunmehr ebenfalls behauptet, ich hätte sie geschubst. Diese Anklageschrift wurde mir von Richter Schauß zugestellt. Aus unterschiedlichen Gründen, unter anderem dem, dass auch von dem nun zuständigen Richter Schauß meine Beschwerden scheinbar nach wie vor nicht bearbeitet worden waren, stellte ich Befangenheitsantrag gegen Richter Schauß.
Daraufhin ließ dieser in seiner Stellungnahme von März 2011 verlautbaren, über die Beschwerden sei bereits entschieden worden. Nur leider wurden mir diese Entscheidungen nicht bekannt gemacht.
Deswegen beantragte ich im April 2011 beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das Amtsgericht Marburg zu verpflichten, mir nach § 23 (2) EGGVG sowie § 35 StPO diese angeblichen Entscheidungen bekannt zu machen.
Heute teilt mir das OLG mit, mein Antrag sei unzulässig. Eine Begründung findet nicht statt, jedenfalls keine, die ich verstehe. Es wird irgendein Kommentar aus Meyer-Goßner herangezogen, ohne eine Vermittlung zu meinem konkreten Antrag.
Nun meine Frage an Sie: Kann es sein, dass mir mein Recht darauf, dass Beschlüsse, die bezüglich meiner Person gemacht werden, mir bekannt gemacht werden, einfach abgesprochen wird?
Man muss sich das einmal klar machen: ich reiche Beschwerden ein gegen Beschlüsse eines Gerichtes, diese werden nicht, wie durch STPO vorgeschrieben, zeitnah bearbeitet, sondern einfach verschleppt, als ich dies rüge, erfahre ich, über sie sei bereits entschieden worden, aber bekannt gemacht werden mir die Entscheidungen nicht. Worauf soll das hinaus laufen. Kann man demnächst verurteilt werden, ohne zu erfahren weshalb?
Es ist geradezu gespenstisch: da werden über meinen Kopf hinweg gerichtliche Entscheidungen getroffen, ohne dass ich von diesen in Kenntnis gesetzt werde. Und ein Oberlandesgericht findet, das ist völlig in Ordnung.
Was aus dem ganzen allerdings ersichtlich wird, ist, dass ich hier entrechtet werde durch Rechtsbrüche von verschiedenen Seiten: mein Pflichtverteidiger darf mich ungestraft und konsequenzlos anlügen, Beschwerden von mir werden einfach nicht bearbeitet, und wenn doch, erfahre ich nichts davon, die nächsthöheren Instanzen nicken das ab und ein Psychiater behauptet mal eben nach kurzer Unterhaltung mit mir, dass ich an Wahnvorstellungen leide.
Ach, so: auch andere Anwälte, die ich bisher konsultierte, erzählen mir stes irgendwelche Halbwahrheiten, die den vollen Umfang meiner Rechte unterdrücken.
Also, wie geht man dagegen vor?
MfG
Robert Walter, http://anti-eugenik-blog.bloggieren.com
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/
http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html
http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2010/03/sie-gehoren-in-den-knast-stefan-lingens.html
http://www.skifas.de/Material/Bossi.html
http://polizeistaat.wordpress.com/2010/07/26/polizeikriminalitat-berlin-ehrhart-korting-dieter-glietsch-polizei-berlin-gdp-berlin-spd-berlin-die-linke-berlin-cdu-berlin-fdp-berlin-die-grunen-berlin-npd-berlin/
https://belljangler.wordpress.com/2011/06/23/winfried-sobottka-die-hacker-und-an-hannelore-kraft-python-hello-world-php-staatsschutz-polizei-dortmund/
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