RECHTSBEUGER-NEWS: TOP-INFOS und AKTION!!! /justiz coolpage, womblog, ruhrbarone, mein parteibuch, wir in nrw, polizei berlin, polizei hamburg, polizei stuttgart, s21 stuttgart, laufzeitenverlängerung akw, piratenpartei berlin, die grünen hamburg


Zunächst der Text, darunter Anhänge dazu, die in verschiedenen Formaten aufgerufen werden können:

 

Rechtsbeugernews aus der Rechtsbeugermafia aus 11/2010
email: rechtsmeister@yahoo.de
Für Bilder und Links etc. bitte die folgende Seite benutzen: http://justiz.xp3.biz (http://justiz.ju.funpic.de)
Zitate von Juristen über die deutsche Elendsjustiz: http://justiz.xp3.biz/juristenzitate.htm
Politikschweinereien: http://justiz.xp3.biz/politik.htm
Um etwas auf der Seite zu finden kann man auch die Suchfunktion des Browsers benutzen (In der Menüleiste unter Bearbeiten/Suchen)
Für Firefox gibt es auch eine Sucherweiterung: https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/2585

———————————————————————————————-

Detmar Hoeffgen sucht dringend noch Beitreter zu einer Verfassungsklage für eine freie Wahl in Deutschland.

http://justiz.xp3.biz/xwahlpruefung.pdf
http://justiz.xp3.biz/wahlklage0911102.pdf
http://justiz.xp3.biz/zustimmung.pdf

Anlage Zustimmungsdokument:
OpenOffice: Zustimmung.odt
MS Word: Zustimmung.doc
Acrobat: Zustimmung.pdf

——————————————————

Mancher wird sich errinnern, die Domain http://justiz.coolpage.biz ist gesperrt worden.
Es erscheint folgender Text: „Site disabled per Dortmund (Germany) police request!“

Verantwortlich dafür ist die Staatsschutzpolizei in Dortmund.
Diese wollen aber nun garnichts mehr davon wissen (Anlage: Dokument2.pdf).

———————————————————————————————-

Rechtsbeugernews aus der Rechtsbeugermafia aus 11/2010:

Mächtige Betreuer, hilflose Angehörige, wdr westpol, 28.11.2010
Wer sein Leben nicht mehr selbständig führen kann, ist angewiesen auf einen Vormund, der finanzielle und rechtliche Belange regelt. Wenn kein Angehöriger diese Aufgabe schultern kann oder bei Streit in der Familie, bestellen Gerichte einen staatlichen Betreuer. Der hat weitreichende Befugnisse, kann über das Vermögen der Betreuten verfügen und sogar Angehörigen den Kontakt verbieten. Doch wer kontrolliert eigentlich die Betreuer?
Doch wer kontrolliert, ob der Betreuer wirklich im Sinne von Tante Gerti handelt? Zuständig sind die Gerichte. Sie überprüfen die Berufs-Betreuer einmal im Jahr. Nach Aktenlage.
Das kritisiert der Richterbund. Es gibt zu wenig Rechtspfleger, um all die Kontrollen so sorgfältig durchzuführen, wie sie durchgeführt werden müssten, um jeden Missbrauch ausschließen zu können. Die Zahl der Rechtspfleger ist gering und die Arbeitsbelastung dieser ist extrem hoch.
…Was mit Tante Gerti in ihrem Haus geschieht, bestimmt der Betreuer. Die Angehörigen sind zu alt und müssen hilflos zu sehen. Doch Hans Winkels will sich das nicht mehr gefallen lassen. Der Neffe ist durch sein Hausverbot misstrauisch geworden. Er vermutet, dass es nur ums Geld geht. Er weiß, es wird schwierig, jetzt noch etwas zu ändern. Denn seine Tante hatte nicht festgelegt, wer sie einmal betreuen sollte, keine Vorsorgevollmacht hinterlegt.
Doch so eine Vorsorgevollmacht ist auch keine Garantie. Die 88jährige Rita Mayer-Schoen aus Bonn musste das erleben. Sie hatte ihre Vollmacht zusammen mit ihren Töchtern sogar notariell beglaubigen und im Vorsorgeregister eintragen lassen, um ihre Betreuung klar zu regeln.
…Rita Mayer-Schoens Vermögensangelegenheiten erledigt jetzt der Berufsbetreuer. Er ließ ihre Bankkarten sperren. Nur am Schalter bekommt sie überhaupt noch Geld – einen Festbetrag pro Woche. So entmündigt hatte sich Rita Mayer-Schoen ihren Lebensabend ganz sicher nicht vorgestellt. …

Hamburger Richterverein, www.richterdatenbank.de in der Regel nur mit „vermeintlichen“ Richterfehlern und ehrverletzenden Darstellungen
Richter (Landgericht) Wolfgang Hirth:
„Für solche Anliegen gibt es andere Internetseiten, wie z.B. www.richterdatenbank.de, wo (in der Regel nur vermeintliche) Richterfehler gesammelt und in meistens ehrverletzender Weise kommentiert werden.“
Wenn es keine Richterfehler gibt, dann gibt es auch keine justizgeschädigten Menschen.
Dr. Rolf Lamprecht (Verdienstkreuz erster Klasse, verliehen von der Bundesjustizministerin): „Viele Richter sind verlogen oder schizophren…“
Da bereits die wahrheitsgemäße korrekte Veröffentlichung besonders von beweisbaren richterlichen Verbrechen eine richterliche Ehrverletzung darstellt ist diese immer und stets gegeben wenn man etwas an der Justiz und Richtern kritisiert. Das ist auch das einzige was die Richter rein im Ansehen der Person zu ihrem Gehalt und der Macht und Gewalt interessiert. Die justizgeschädigten Menschen sind nur niederes minderwertiges Beiwerk über das kein Wort verloren wird auch wenn diesen das ganze Leben zerstört worden ist oder diese umgekommen sind, weil nur das richterliche Ansehen und das hochelitäre richterliche Gefühl interessiert, dass man selbst noch bei richterlichen Verbrechen dadurch aufrechterhält, dass man sich dazu auch noch untereinander gratuliert und belobigt.
Wie man hier weiter unten unter der Überschrift:
„Überaus lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von Präsident Richter a.D. Gero Debusmann, Präsident Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld:“
nachlesen kann werden selbst vollkommen überaus korrekte richterliche Tätigkeiten, dann eine richterliche Beleidigung, wenn man diese überaus korrekten richterlichen Tätigkeiten wahrheitsgemäß veröffentlicht. Wie von dem Richter Gero Debusmann ebenfalls festgestellt wird handelt es sich auch bei Rechtsbeugung, Protokollfälschungen, Korruption etc. um die ordnungsgemäßen Aufgaben der Justiz bei der Richter ausser dem guten Gefühl bei dessen begehen kein negatives Gefühl durch eine wahrheitsgemäße und korrekte Berichterstattung erfahen wollen. Dieses dürfte also bei Richter Wolfgang Hirth auch so gegeben sein und daher handelt es sich auch nicht um Richterfehler, denn es soll vorsätzlich entsprechend gehandelt werden, weil das die ordnungsgemäße Aufgabe der Justiz darstellt.

Unter Dauerbeobachtung, Geheimakten BVerfG und Verfassungsschutz, braune Vergangenheit, 01.11.2010
Der deutsche Inlandsgeheimdienst »Verfassungsschutz« agiert intransparent und ­demokratiepolitisch fragwürdig. Vermeintliche Gegner werden mitunter ­jahrzehntelang bespitzelt.
Die Konzentration auf die Geschichte der DDR, der SED und besonders des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ließ vollkommen in Vergessenheit geraten, daß es auch in der Kaltekriegsgeschichte Westdeutschlands dunkle Kapitel gibt, die die Bundesrepublik von Anfang an geprägt haben. Dazu gehören drei zusammenhängende Grundbelastungen: erstens die zunächst mangelhafte und verspätete Aufarbeitung der Nazivergangenheit, zweitens die systematische Wiedereingliederung von Altnazis in Staat und Gesellschaft sowie drittens jenes düstere Kapitel der ersten beiden Jahrzehnte, das von politischer Verfolgung handelt – nämlich von einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit Hilfe von Geheimdiensten und Polizei, per Strafrecht und Politischer Justiz.
Dabei spielte auch der Verfassungsschutz (VS) – der so schwer kontrollierbare, antikommunistisch geprägte Inlandsgeheimdienst – eine herausragende Rolle, die bis heute offiziell genauso wenig aufgearbeitet ist wie seine personellen Wurzeln in der Nazivergangenheit. Leider gibt es im Rechtsstaat Deutschland keine Offenlegung von Geheimdienstakten, soweit es nicht um Akten der abgewickelten Stasi geht – und zwar weder für die Forschung noch für betroffene Bürger. Das liegt daran, daß für Verschlußsachen mit der Einstufung »vertraulich« oder »geheim« statt der üblichen 30jährigen Sperrfrist eine 60jährige gilt. Keinerlei Einblick in das Archivgut gibt es, wenn die Offenlegung das »Staatswohl« der Bundesrepublik gefährden würde – was häufig angenommen wird. Das Bundesverfassungsgericht will seine grundsätzlich als geheim eingestuften Verfahrensakten sogar erst nach 90 Jahren für die Forschung freigeben, im Fall des KPD-Verbotsverfahrens also erst im Jahr 2046.
…Ich komme zum zweiten Fall, jetzt in eigener Sache, so daß es nun zwangsläufig auch persönlicher wird. Wie inzwischen nachgewiesen, bin ich seit 1970 fast vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt für VS beobachtet und ausgeforscht worden – eine der längsten dokumentierten Überwachungsgeschichten in der Bundesrepublik. Geheimdienstlich beobachtet wurde ich als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen – also als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber des alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reports und der Zweiwochenschrift Ossietzky sowie auch als Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises »BigBrotherAward«. (…)
…Tatsächlich geht es um mein gesamtes bewußtes Leben – und um das, was der Verfassungsschutz aus seiner selektiven, ideologisch motivierten Sicht aus diesem Leben macht: Er zeichnet in Personenakten und Schriftsätzen ein aus zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Bild, konstruiert abstruse Anschuldigungen und bedient sich einer geradezu inquisitorischen Beweisführung. Heraus kommt ein denunziatorisches Feind- und Zerrbild, in dem ich mich nicht wiedererkenne und vor dem ich, auf den ersten Blick zumindest, selbst erschrecken würde. …

Richtermangel am Amtsgericht Leverkusen, Es fehlt an allen Ecken und Enden, 14.01.2008
Es fehle personell an allen Ecken und Enden, sagt Amtsgerichtsdirektor Hermann-Josef Merzbach. Für ihn passen Stelenstreichungen und gleichzeitige Forderung der Politik nach schnelleren Verhandlungen nicht zusammen.
Hermann-Josef Merzbach könnte sich schwarz ärgern, wenn er die aktuelle Diskussion über eine härtere Gangart gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen verfolgt. Vor allem die Politiker, die im Zuge der Debatte eine schnellere Verurteilung der kriminellen Halbwüchsigen fordern, stören den Direktor des Leverkusener Amtsgerichts. Schließlich seien das die gleichen Politiker, die vor gar nicht allzu langer Zeit rigoros Personal-Sparpläne im Justizwesen durchsetzten. „Das passt nicht zusammen“, findet Merzbach. Die mitunter lange Zeit bis zur Verurteilung führt er dementsprechend keineswegs auf Organisationsfehler, sondern auf den akuten Personalmangel an den Gerichten zurück. „Leverkusen bildet da keine Ausnahme“, sagt er.

Berliner Justiz hört die Opfer nur selten, 24.11.2010
Die Überlastung der Strafverfolger zwingt Richter und Staatsanwälte zu kurzen Prozessen. Leidtragende sind die Opfer. Täter kommen oft mit milden Strafen davon.
Alle reden über die Täter, keiner interessiert sich für die Opfer. Bereits seit Jahren findet kaum eine Debatte über Kriminalität und Gewalt statt, bei der dieser Vorwurf nicht erhoben wird. Politik und Justiz kontern die Kritik gern mit dem Verweis auf eine Vielzahl eingeleiteter Maßnahmen zur Stärkung der Opferinteressen. Alles sei besser geworden, versichern die Verantwortlichen. Doch die Realität sieht anders aus, wie ein aktueller Blick auf Europas größtes Kriminalgericht in Berlin-Moabit zeigt.
Sobald ein Geständnis des Angeklagten vorliegt, verzichtet das Gericht auf weitere Zeugenaussagen, unter anderem auch von den Opfern. Diese Praxis greife immer mehr um sich, kritisiert nicht nur Vera Junker, Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. „Wenn nur die Täter zu Wort kommen, nicht aber die Opfer, entsteht unter Umständen ein verzerrtes Bild einer Tat“, warnt die Oberstaatsanwältin. Und bei den Opfern verstärke sich das das ohnehin vorhandene Gefühl, unwichtig zu sein, moniert auch die Hilfsorganisation Weißer Ring.
Der 59-Jährige wurde vor zwei Jahren in Moabit in einem Hausflur überfallen und beraubt. Monate später konnte der Täter gefasst werden. Bei ihm kamen mehrere Taten zusammen, es gab eine ganze Reihe von Opfern. Solftmann wurde nicht mal als Zeuge geladen.
…Der 59-jährige Solftmann war nicht bereit, sich damit abzufinden, er wollte unbedingt schildern, wie man sich als hilfloses Opfer einer Gewalttat so fühlt. Aber niemand wollte es hören. Bei seinen wiederholten Anrufen bei Polizei und Justiz sei er regelrecht abgewimmelt, dabei mehrfach als Nervensäge tituliert worden. Einmal, so der Frührentner, habe es geheißen: „Sie stehlen mir meine Zeit.“
Als Erklärung muss auch die knappe Stellenausstattung der Gerichte herhalten. „Solche Entwicklungen sind keinesfalls den Richtern anzulasten. Ursache sind die nicht mehr vertretbaren Zustände bei der Justiz“, sagt Vera Junker.

Deutscher Richterbund: Weisungsgebundenheit erschüttert Vertrauen der Bevölkerung in Staatsanwälte, 09.11.2008
Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive zwar von den Gerichten unabhängig, also den Richtern weder über- noch unterstellt. Staatsanwälte sind aber im Gegensatz zu den Richtern nicht unabhängig in ihrer Dienstausübung, sondern unterliegen dem Weisungsrecht ihrer Vorgesetzten. Dies ist in den §§ 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt. Die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht jeweils ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt unterstellt, der für den gesamten Oberlandesgerichts-Bezirk zuständig ist. Die Dienstaufsicht über die Generalstaatsanwälte wiederum steht dem jeweiligen Landesjustizministerium zu.
Der Begriff des Weisungsrechts, wie er in § 146 GVG umschrieben ist, umfasst zum einen die Berechtigung des jeweiligen Dienstvorgesetzten innerhalb der Behörde und des Generalstaatsanwalts, den Mitgliedern seiner Behörde oder der Behörden seines Bezirks Anweisungen für die Sachbehandlung bestimmter Arten von Verfahren (generelles Weisungsrecht) oder eines Einzelfalls zu geben. In beiden Fällen handelt es sich aber um Weisungen eines Staatsanwalts an andere, ihm untergeordnete Staatsanwälte; in diesem Zusammenhang ist daher die Rede von internen Weisungen.
Dem Justizminister steht gem. §§ 146, 147 GVG ein sogenanntes externes Weisungsrecht zu: Er hat zum einen die Möglichkeit, dieses mittels genereller Weisungen zur Bearbeitung von bestimmten Fallgruppen auszuüben, er hat aber auch das Recht zu speziellen Weisungen im Einzelfall. Letztlich kann also der Landesjustizminister als Mitglied der Exekutive Einfluss auf jeden einzelnen bei den Staatsanwaltschaften anhängigen Fall nehmen. Insbesondere dieses sogenannte externe Weisungsrecht im Einzelfall wird als zu weitgehend und nicht sachgerecht kritisiert. …

Neue Beförderungsregeln, Die Justiz rebelliert gegen das Justizministerium, 22.09.2008
Stuttgart – Richterverbände und Gerichtsverbände laufen Sturm gegen neue Beförderungsregeln. Mit dem Plan, Ministerialbeamten den Aufstieg auf Führungsposten zu ebnen, treffen Justizminister Ulrich Goll und sein Amtschef einen zentralen Nerv.
…Die Befürchtungen der Verbände reichen noch weiter. Ihr Verdacht: dem Justizministerium gehe es auch darum, verstärkt (partei-)politisch genehme, pflegeleichte Juristen in Führungspositionen zu hieven – Richter, die „gut laufen“ oder „gut funktionieren“, wie es intern heißt. Bei Personalfragen solle sich die Politik eigentlich zurückhalten, mahnt der Richterbundschef Grewe, aber mit der Änderung erweitere sie ihren Einfluss. „Und wer möchte glauben, dass dieser Einfluss nur in ganz seltenen Ausnahmefällen ausgeübt werden soll?“ schrieb er an die Mitglieder. Getroffen sei „ein empfindlicher Nerv“.
…Auch die Neue Richtervereinigung (NRV) sieht klare „machtpolitische Tendenzen“ hinter den Plänen. „Politische und hierarchische Zuverlässigkeit“ würden künftig verstärkt Kriterien bei der Beförderung von Richtern, argwöhnt die Landessprecherin Susanne Müller. Schlimmer noch: durch die künftigen personellen Verbindungen bringe sich das Ministerium in den Geruch, richterliche Entscheidungen beeinflussen zu wollen. Mit der Unabhängigkeit der Justiz, so Müller, sei all dies unvereinbar.

Hingerichtet im Namen des höchsten deutschen Richters, Grausamer richterlicher und justizieller Erledigungswahn mit kollektivem Eliteversagen der Juristen, 18.05.2008
Es ist eine Dokumentation des Grauens, die soeben unter dem Titel „Todesurteile in Düsseldorf, 1933 bis 1945“ erschienen ist. Der Düsseldorfer Historiker Herbert Schmidt hat 108 Todesurteile untersucht, die während des Nazi-Regimes an Düsseldorfer Gerichten gefällt und zu einem großen Teil auch vollstreckt wurden.
Nüchtern und ohne erzählerisches Beiwerk breitet Schmidt aus, was er in jahrelangen Archiv-Recherchen ausgegraben hat: Urteilsbegründungen, Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen, Gnadengesuche, Abschiedsbriefe, Berichte der Gefängnispfarrer, letzte Worte. Akribisch schildert Schmidt auch technische Details über Hand- und Fallbeile und den Hinrichtungsvorgang; er spart selbst die Abrechnungen der Scharfrichter nicht aus.
Das Buch ist dennoch keine sensationsheischende Aneinanderreihung einzelner Fälle. Vielmehr macht es anschaulich, wie bereitwillig Richter, Staatsanwälte, Vollzugsbeamte und teils auch Verteidiger sich den Wünschen der Machthaber anpassten. „In ihrem Erledigungswahn kannten die deutschen Justizbeamten kaum moralische Grenzen“, schreibt Schmidt und diagnostiziert „ein kollektives Eliteversagen der Juristen“.

CDU forderte Abbau der Gedenktafel der Edelweißpiraten aus Ehrenfeld, die Opfer des NS-Regimes gewesen sind
„…Daraufhin forderten Kölner CDU-Politiker den Abbau der Gedenktafel und die erneute Umbenennung der Straße, während SPD-Politiker, unterstützt von zahlreichen Künstlern, dazu keine Veranlassung sahen.“
Die Inschrift der Gedenktafel in der Schönsteinstraße lautet:
„Hier wurden am 25.10.1944 elf vom NS-Regime zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppte Bürger Polens und der UdSSR und am 10.11.1944 dreizehn Deutsche – unter ihnen jugendliche Edelweißpiraten aus Ehrenfeld sowie andere Kämpfer gegen Krieg und Terror – ohne Gerichtsurteil öffentlich durch Gestapo und SS gehenkt.“

Erschreckende Zustände in der Justiz, Kommentar zum Leitartikel „Entrückte Richter“ von Reinhard Müller in der F.A.Z. vom 9.01.2010
Ich danke der F.A.Z. für diesen mutigen, sehr realistischen Leitartikel. Als langjähriger Anwalt im Zivil- und im Strafrecht kann ich diese erschreckenden Zustände in der deutschen Justiz mehr als nur bestätigen. Leider ist eine Beschreibung dieser Sachverhalte oder gar Kritik daran geradezu verpönt und wird als „politisch unkorrekte Richter-Schelte“ abgetan. Dabei habe ich in langen Jahren als Verteidiger hauptsächlich in Verkehrsangelegenheiten haarsträubende Sachen durch unsere Richter erlebt. Während man den Eindruck gewinnt, ein Teil der Klientel, insbesondere Politiker und Beamte, genießen Sonderrechte vor Gericht, wird bei Verkehrsangelegenheiten der „normale Bürger“ mit aller Härte bestraft und die Gesetze bis an die äußerste Grenze angewendet. Ein Richter meinte zu einem Mandanten, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 50 Kilometer pro Stunde angeklagt war, er wäre eigentlich ein „unakzeptables Mitglied der Gesellschaft“, da er solch einfache Regeln nicht akzeptieren würde.
Hier zeigt sich das Problem der richterlichen Unabhängigkeit: Die meisten unserer Richter – zumindest derjenigen, die ich kenne – bringen die notwendige Verantwortung, die eine solche Freiheit (Unabhängigkeit) mit sich bringt, leider nicht mit. Ich kann nur hoffen, dass endlich eine breite Diskussion über die Missstände in unserer dritten Gewalt einsetzt, die den Gesetzgeber zu  Änderungen zum Wohle der Gesellschaft bewegt.
Dr. Joachim Mehringer, Heidelberg

Rechtsbeugung begehender Beamter kann aus dem Dienst entfernt werden („Knöllchen-Affäre“ um Franz Beckenbauers Geschwindigkeitsüberschreitung), 13.02.2009
Einem städtischen Bediensteten, der an einer Rechtsbeugung (Straftat) mitwirkt, ist ein ebenso schwerer Vorwurf zu machen, wie einem Richter oder Staatsanwalt. Er ist daher ebenso aus Gründen der Generalprävention aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Entfernung aus dem Dienst aus Gründen der Generalprävention notwendig
In der mündlichen Urteilsbegründung ließ der Vorsitzende Richter des Disziplinarsenats erkennen, dass der Beamte durch die Einstellung des Bußgeldverfahrens den Tatbestand einer Rechtsbeugung verwirklicht habe. Einem Beamten, der über die Verhängung oder Nichtverhängung eines Bußgelds aus unsachlichen Beweggründen (z.B. um einer prominenten Person einen Nachteil zu ersparen) entscheide, sei ein ebenso schwerer Vorwurf zu machen wie einem Richter oder Staatsanwalt, der entsprechend handle. Nachdem es sich bei der Rechtsbeugung um einen Verbrechenstatbestand handle, und ebenso aus Gründen der Generalprävention sei der Betroffene aus dem Dienst zu entfernen gewesen, auch wenn es sich bei ihm ansonsten um einen tüchtigen Beamten handle. Es entspreche aber der Billigkeit, ihm bis zum 31. Januar 2010 einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 % seiner Dienstbezüge zuzuerkennen.

Die unerträgliche Leichtigkeit der Rechtsbeugung oder warum die Bundesrepublik Deutschland eine juristische Revolution braucht, 29.10.2010
Kommt ein Polizist und befiehlt einem Passanten die Straßenseite zu wechseln. Der Passant zum Polizisten: „Mein Grundrecht auf Freizügigkeit gemäß Art. 11 Abs. 1 GG bindet Sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht.“, darauf der Polizist: „Sie können ja klagen.“
Das Grundgesetz erklärt in einer jedem Bürger (Normadressat) verständlichen juristischen Sprache in Art. 1 Abs. 1 GG den Schutz der Grundrechte und in Art. 1 Abs. 3 GG ihre Wirkung als unmittelbar geltendes Recht gegenüber der Gesetzgebung, öffentlichen Gewalt und Rechtsprechung zur obersten Leitmaxime aller staatlichen Gewalt, welche gemäß Art. 20 Abs. 2 GG vom Volke ausgeht, und in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung zum Schutze der Grundrechte ausgeübt wird.
…Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm“ gemäß Art. 19 Abs. 4 GG „der Rechtsweg offen“. Der Justizgewährleistungsanspruch und die in ihm enthaltende Rechtsweggarantie bilden das juristische Bollwerk gegen Verletzungen der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt und wird deshalb auch die Königin der Vorschriften genannt.
Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
…Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm kein Rechtsweg offen. Der Rechtswegausschluss bildet das juristische Bollwerk für Verletzungen der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt und wird deshalb auch der „unsichtbare Rechtsweg“ genannt.
Faustregel: Staatliche Gewalt bindet die Grundrechte. Sie ist Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger. Gewalt gegen Grundrecht.

Beamter zeigt Minister Ramsauer wegen Untreue und Rechtsbeugung an, 19.08.2010
Hamburger Behörde und Ministerium sollen Millionen Euro verschwendet haben. Ein Ex-Beamter zeigt Verkehrsminister Ramsauer an.
Der ganze Schlamassel begann mit einem schusseligen Mitarbeiter der Poststelle. Der Mann tütete eine Akte falsch ein, schickte sie irrtümlich an Klaus-Peter Dauer, 66 – und leitete so eine Affäre ein, die vom Hamburger Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Ministeriumsspitze in Berlin erreicht hat. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ist ebenso eingebunden wie das Dezernat Korruptionsbekämpfung seines Hauses, die Gewerkschaft Ver.di, die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Berlin. Denn Dauer hat Ramsauer jetzt angezeigt. Der inzwischen pensionierte Beamte des BSH wirft dem Minister Untreue, falsche Verdächtigung und Rechtsbeugung im Amt vor.
Als eines Märzmorgens in diesem Jahr die Hamburger Staatsanwaltschaft für eine Razzia vor Dauers Wohnungstür in Elmshorn stand, wurde ihm klar: Seine permanenten Nadelstiche gegen angebliche Millionenverschwendung in der Behörde und im Ministerium hatten eine neue Dimension erreicht.
Dauer warf dem BSH und dem Ministerium vor, dass sie über Jahre den Personalräten (Betriebsräte) Reisen und Übernachtungen bei Gewerkschaftskonferenzen bezahlten. Noch als Innenminister hatte Wolfgang Schäuble (CDU) in einem internen Rundschreiben darauf hingewiesen: Diese Praxis ist verboten. Er wollte unsinnige Reisen der Bundesbeamten und die verdeckte Unterstützung für Ver.di-Veranstaltungen unterbinden. Bei der Hausdurchsuchung in Elmshorn beschlagnahmten die Beamten Dauers Computer. Er soll Dienstgeheimnisse verraten und die besagte Akte gestohlen haben. Dauer sagt: Ihm sei die Akte irrtümlich aus dem BSH zugeschickt worden, weil er als Telearbeiter permanent Post von der Behörde bekam. „Da wurde ein Diebstahl konstruiert, um bei mir eine Hausdurchsuchung machen zu können.“ Die Beamten winkten ab und packten seinen PC ein. Drei Wochen später bekam Dauer ihn wieder – blank geputzt, ohne eine Datei auf der Festplatte.

Anwältin vermutet Rechtsbeugung, politisch Gefangene, 07.08.2009
Anwältin moniert, dass die verdächtigte Auto-Zündlerin Alexandra R. nur wegen des öffentlichen Drucks in U-Haft bleiben müsse.
Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. „Das Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen“, moniert Arndt.
Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft bleiben muss. Damit revidierte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, das vor einer Woche beim Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und die Zahlung einer Kaution von 15.000 Euro außer Vollzug gesetzt hatte. Die 21-Jährige aus der linken Szene sitzt seit Mitte Mai wegen des Verdachts der Brandstiftung an einem Pkw in Untersuchungshaft.
Der Haftbefehl gegen R. war damals erst ausgestellt worden, nachdem Boulevardmedien und CDU-Politiker die Freilassung der Frau heftig kritisiert und eine härtere Gangart gegen Autozündler gefordert hatten. Mit der Entscheidung des Landgerichts werde die weitere Anordnung der Untersuchungshaft für straffremde Zwecke missbraucht, um dem öffentlichen und politischen Druck gerecht zu werden, kritisiert Arndt. Beim Berliner Landgericht wollte dazu keiner Stellung nehmen.

Amtswillkür und Rechtsbeugung durch deutsche Beamte als neuer Amtssport, 22.01.2009
Viele deutsche Beamte scheinen einen neuen Sport entdeckt zu haben – Amtswillkür und Rechtsbeugung verbreitet sich Zusehends in deutschen Amtsstuben.
Während sich mancher Beamte vor Arbeit nicht retten kann, scheinen andere zu viel Zeit zu haben und haben daher, zur Rechtfertigung der eigenen Stelle oder zur Profilierung für bevorstehende Beurteilungen (nur durch diese kann ein Beamter „Karriere“ machen) einen neuen Sport entdeckt.
Amtswillkür und Rechtsbeugung
Jedes Land braucht Gesetze und Regeln. Dies ist unbestreitbar und auch richtig. Falsch hingegen ist es, wenn Beamte ihre Position oder Funktion dahingehend nutzen, um der eigenen Profilierungssucht nachzukommen und dabei willkürlich agieren und das Recht für sich beugen.
Innerhalb der letzten 24 Monate habe ich viele Fälle verfolgt und auch selbst erlebt, in denen genau dieses zu beobachten war. Dabei handelte es sich um eher „kleine“ Fällen, bei denen Beamte z.B. „Knöllchen“ verteilten die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren, bis hin zu richtig „großen Fällen“, bei denen nach dem deutschen Gesetz durch die Beamten gleich eine Vielzahl von „Vergehen“ begangen wurden.
Erstaunlich (oder auch nicht) ist die Tatsache, dass sogenannte „Dienstaufsichtsbeschwerden“ oder gar „Fachaufsichtsbeschwerden“ bei den jeweiligen Vorgesetzten zu 99% wirkungslos bleiben. Getreu dem Motto „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ werden die Beschwerden einfach unter den Teppich gekehrt und der jeweilige „Täter“ hat keinerlei Strafen oder Belehrungen zu befürchten. In diesem Netz der Sicherheit wiegen sich diese Beamten umso sicherer und werden entsprechend auch umso dreister. Denkt man die Zusammenhänge zu Ende, muss zwischenzeitlich sogar in vielen Fällen von einer „Vorteilnahme im Amt“ gesprochen werden, da Beförderungen zwischenzeitlich für Beamte alles andere als leicht sind und nur „effektive“ Beamte eine Aussicht auf eine entsprechende Beurteilung haben.
In allen Fällen, die ich in den letzten 24 Monaten verfolgt, untersucht und auch erlebt habe, gab es gerade einmal eine einzige Behörde bei der die vorgesetzte Stelle reagierte und sogar entsprechend handelte – zumindest was die Einstellung des Verfahrens anging. Ob der Sachbearbeiter wirklich aufgrund der eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde zitiert oder gar belehrt wurde entzieht sich selbstverständlich meiner Kenntnis.
Viele Behörden und Dienststellen wissen zu genau, dass das Einschalten eines Rechtsanwaltes in vielen Fällen teurer kommt als das auferlegte Bußgeld. Also werden Bußgelder erteilt, ohne dass es dafür einen rechtlichen Grund gibt, oder das Bußgeld wird in einer Höhe festgesetzt, die in keinem Verhältnis zur Tat steht. Es entwickelte sich daher in vielen Fällen eine regelrechte Masche bei der Beamte geltendes Recht in unterschiedlichsten Formen beugen, brechen oder schlichtweg sich darüber hinwegsetzen können.
Um nicht tatenlos diesem Treiben weiter zuzusehen, hat nun ein Stuttgarter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Anzeige gegen einen solchen Beamten erstattet.

Justiz erhebt Anklage gegen Spaniens Star-Richter und Tyrannenjäger Baltasar Garzón, 12.05.2010
Der bekannte spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón muss wegen seiner Ermittlungen zu Verbrechen der Franco-Diktatur auf die Anklagebank. Der Oberste Gerichtshof in Madrid ordnete nach Angaben aus spanischen Justizkreisen am Mittwoch die Eröffnung eines Verfahrens wegen Amtsmissbrauchs an.
Garzón wird zur Last gelegt, Verfahren zu Verbrechen der Franco-Diktatur (1939-1975) eingeleitet und dabei ein Amnestiegesetz von 1977 missachtet zu haben. Er soll seine Kompetenzen bewusst überschritten und damit Rechtsbeugung begangen haben. Der Richter hatte die Ermittlungen letztlich auf Druck der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Vorwürfe gegen Garzón sind in Spanien heftig umstritten. Ende April unterstützten Tausende Demonstranten sein Vorgehen zur juristischen Aufarbeitung der Franco-Diktatur.
Garzón ist über die Landesgrenzen hinweg bekannt, weil er in Terror-Verfahren, aber auch wegen Verbrechen in lateinamerikanischen Diktaturen ermittelte. Der Jurist hatte 1998 die Festnahme des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet erwirkt und sich damit weltweit einen Namen als „Tyrannenjäger“ gemacht.

Rechtsbeugung beendet: Kohlekraftwerk Datteln bleibt ohne Bebauungsplan, 04.10.2010
Fast ein Jahr lang war die Zukunft des Kohlekraftwerks Datteln 4 ein Politikum in Nordrhein-Westfalen. Jetzt, über ein Jahr nachdem der Bau gerichtlich für rechtswidrig erklärt wurde, nähert sich die Baustelle endlich ihrem Ende. Denn gleich auf einer ihrer ersten Kabinettssitzungen hat die neue NRW-Landesregierung die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans gestoppt – und damit dem größten Monoblock-Kohlekraftwerk Europas die Genehmigungsfähigkeit entzogen.
Noch während letzten Dezember in Kopenhagen der Weltklimagipfel lief, strich die damalige schwarz-gelbe NRW-Landesregierung kurzerhand den Klimaschutz aus dem Gesetz – trotz heftiger Proteste und einzig mit dem Ziel, dem Energiekonzern Eon den Weiterbau seines Klima-Killers in Datteln zu ermöglichen. In ihrem Urteil waren die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster zuvor zu der Einschätzung gekommen, dass der riesige Kraftwerksneubau gegen das Gesetz verstößt und dem Klimaschutz widerspricht. …

Wie der solare Effizienz-Schwindel in Deutschland durch Geheimakten, Psychiatrisierungen eines Bürgers und eine bedenkliche Allianz zwischen Politik, Medien, Verbraucherschutz und Justiz vertuscht wird.

wdr lokalzeit dormund 26.11.2003:
Wie aus 60% Energieeinsparung 6,1% in der Praxis werden. Verbraucherschutz: Der Glaube an die 60% Einsparung liegt aber nicht daran, dass die Verbraucher entsprechend getäuscht werden, sondern, dass diese mit falschen Erwartungen daherkommen.

www.fernsehkritik.tv 30.06.2010:
150 EUR Ersparnis bei 4000 bis 5000 EUR Investitionskosten einer Solaranlage = Armortisationszeit: 27 bis 33 Jahre ohne Zinsen und ohne Reparaturen etc.
(Wer also die 4500 EUR über einen Kredit mit einem Effektivzins von 3% finanziert benötigt bei einer jährlichen Rate von 150 EUR 78 Jahre um nur den Kredit abzutragen. Umgekehrt würden 4500 EUR bei einer Verzinsung von 2,5% 30 Jahre fest angelegt nach 30 Jahren 9439 EUR ergeben also ein Plus von 4939 EUR.)

Der vom OLG-Hamm am 04.07.2001 in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizministerium legalisierte 60%-Solareffizienzschwindel:
Bundesumwelminister Trittin erklärt am 04.04.2005: „Solarwärme-Anlagen können bis zu 60% des Wärmebedarfs eines Einfamilienhauses decken.“
Volkshochschule Essen am 18.06.2005: „Bis zu 60% des Raumwärmebedarfs läßt sich bequem über Solarwärme abdecken.“
Der Spiegel 29/2001 16.07.2001: „In Deutschland rechnet sich selbst für kostenbewußte Häuslebauer schon heute die Installation einer Solaranlage: 15000 DM Anschaffungskosten reichen aus, um dauerhaft über 60% des Energiebedarfs einer vierköpfigen Familie zu decken… In drei bis vier Jahren hat man das investierte Geld wieder eingefahren.“
WDR- „Service Zeit Bauen und Wohnen“ am 02.05.2003: „Wer bei der Warmwasserbereitung auf Solarenergie setzt, senkt den Energieverbrauch um bis zu 60 %. 1 qm Kollektorfläche liefert in Deutschland jährlich etwa 1125kWh Energie.“
Recklinghäuser Zeitung am 21.08.1992: „So kommt ein Vierpersonenhaushalt – legt man einen täglichen Warmwasserbedarf von rund 200 Liter zugrunde mit 6qm Kollektorfläche aus. Sie kann dazu beitragen, die jährliche Brennstoffrechnung um bis zu 1200 DM (ca. 600 EUR) zu reduzieren.“
Werbeblatt der Solarfirma „Sonnenkraft“ von 2005: „Wir halbieren Ihre Heizkosten!“
WDR Quarks & Co. 08.09.2009 „Solarenergie“: Täuschung über eine 1000 EUR Jahresenergieeinsparung, die nicht von einer Solaranalge sondern in Wirklichkeit im wesentlichen von einer neuen Gasbrennwertanlage stammt. uam.

In der Zeit vom 13.10.1998 bis 24.07.2010 gab es mindestens 33 TV-Sendungen in denen über die Effizienz der thermischen Solartechnik getäuscht worden ist.
Der Fernsehsender ARD hat die politische Unabhängigkeit 2007 aus seinen Leitlinien entfernt. Peter Tiarks, Vorsitzender Beschwerausschuss 2 beim deutschen Presseamt, war im Jahr 2002 in der Leitung des Verlagsbereichs der Solarpraxis AG. Auch beim deutschen Presserat in Berlin sitzen vermeintliche „Solarlobbyisten“, die presserechtliche Beschwerden über den Solarbetrug unbemerkt wegbügeln.

Richter Dr. Michael Krökel und Richter Hülsebusch aus Bochum unterschlagen ein Sachverständigengutachtenergebnis (Az. 1 O 302/97 vom 07.12.1999). Strafanträge wegen Rechtsbeugung gegen die Richter werden stets von Staatsanwalt Schneider von der StA Bochum abgelehnt und stattdessen wird gegen den Beschwerdeführer mit Beleidigungsverfahren vorgegangen. Da der Beschwerdeführer die strafbaren Handlungen beweisen kann droht Strafrichter Bock vom LG Bochum mit einer psychiatrischen Unterbringung, wenn er seine Rechte in einem Zivilverfahren wahrnimmt. Richter Dirk Vogt (SPD-Mitglied und ehemals Kreistagsabgeordneter) AG Recklinghausen fälscht das Gerichtsprotokoll zu lasten des Beschwerdeführers. Die beim NRW-Landesjustizministerium angelegte Akte (Az. 4121 E-III 372/98) mit den richterlichen Straftaten ist Geheim und eine Veröffentlichung würde angeblich dem „Wohle von Bund und Land“ schaden.

Das Drama „entsorgter Väter“: Wenn das Kind zum Streitfall wird, Bananenrepublik, RTL stern tv 10.11.2010
Wenn Paare sich trennen, muss auch der Umgang mit den Kindern genau geregelt werden. Oft kommt es dann zum erbitterten Streit ums Sorgerecht: Vor allem unverheiratete Väter sind dann auf das Wohlwollen der Mütter angewiesen – und haben häufig das Nachsehen.
„Man kommt sich vor wie in einer Bananenrepublik wo einfach so ein Richter das Gesetz so auslegt wie er es gerade für richtig hält. Ich konnte nichts erreichen, die Richterin hat gleich die Verhandlung damit begonnen, dass sie kapituliert.“
Rechtsanwalt: „Es ist Alltag, es ist leider Lebensalltag bei uns in Deutschland, weil alle Beteiligten Institutionen, die er angerufen hat, ich muss es so deutlich sagen, nicht die Kompetenz haben das zu regeln. In erster Linie sind das die Familiengerichte, dann sind es aber auch die Jugendämter und Beratungsstellen, Sachverständige aber auch.“

Tödliche Medikamente, Von Waffengleichheit im Recht keine Spur, 3Recht brisant brisant 11.11.2010
Eine ehemalige Pharma-Managerin berichtet anonym von Studienmanipulationen bei einem großen deutschen Pharmaunternehmen. Da wird weggelassen und geschönt, um die Wirkung des Medikaments zu übertreiben und die Nebenwirkungen klein erscheinen zu lassen. Kein Einzelfall: Insbesondere im Marketingbereich hat dies System und ist bei fast allen Produzenten zu finden. Bei Arzneimitteln kann diese Praxis unter Umständen zum Tode führen, wie der Fall der Ehefrau von Hans-Joachim Kassner zeigt, die das Schmerzmittel Vioxx nahm und nach Überzeugung ihres Manness daran starb.Am 30. September 2004 beginnt eine der größten freiwilligen Rückrufaktionen in der Geschichte der Medizin.
Der Hersteller Merck, Sharp und Dohme, kurz MSD, nimmt eines seiner umsatzstärksten Arzneimittel vom Markt: das Schmerzmittel Vioxx. Es verursacht Herzinfarkte und Schlaganfälle. Dieses Risiko hatte die Firma zuvor systematisch herunter gerechnet und entsprechende Studienergebnisse der Öffentlichkeit vorenthalten – bis im „Wall Street Journal“ am 1. November 2004 interne E-Mails veröffentlicht werden, aus denen hervorgeht, dass Merck die Risiken seines Megasellers schon viel früher bekannt waren. In den USA musste Merck fast fünf Milliarden Dollar Schadenersatz leisten. In Deutschland geschieht nichts.
Wund laufen sich die deutschen Patientenanwälte gegen den mächtigen Konzern, seine Anwälte und Gutachter. Ihnen fehlen die amerikanischen Rechtsinstrumente Sammelklage und Juryprozess, um in Deutschland gegen den Hersteller und dessen Lobby anzukommen. Ohne juristische Konsequenzen werden insbesondere im Marketingbereich immer wieder Wirkungen übertrieben und Nebenwirkungen verniedlicht oder zum Teil verschwiegen.
Die Gesetze sind nicht ausreichend, meint Karl Lauterbach, der Gesundheitsexperte der SPD: „Die Gesetze müssen nachgeschärft werden. Wir haben hier in letzter Zeit eine deutliche Stärkung im Rahmen der europäischen Gerichte erfahren, was die Patientensicherheit angeht. Das muss durch deutsches Recht noch besser umgesetzt werden, so dass die Gerichte sich auch an dieses neue Recht halten.“

In den nordrhein-westfälischen Frauengefängnissen müssen Schwangere in Hand- und Fußfesseln entbinden. Eine Praxis, die im Düsseldorfer Justizministerium nicht bekannt ist, von der aber Hebammen berichten. Die absurde Begründung: Fluchtgefahr.
Britta Antes hat Glück. Die junge Frau sitzt zurzeit wegen eines Drogendelikts in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln. Als ihr Geburtstermin für den 5. Mai errechnet wurde, zeigten sich die Behörden gnädig und stellten ihr ab diesem Tag Haftverschonung in Aussicht. Dann drängte Lars doch früher auf die Welt, was den Richter nicht sonderlich beeindruckte. Antes blieb in Haft, Lars kam zu einer fremden Familie nach Bonn in die Kurzzeitpflege. Immerhin: Mutter und Kind werden „nur“ drei Wochen lang getrennt sein. Andere Häftlinge sehen ihre Säuglinge erst nach Monaten wieder. Manche auch überhaupt nicht.
„Das ist, als würde man hilflos ins Weltall geschossen, ohne jeden Kontakt zur Bodenstation“, sagt Ursula Volz von der Internationalen Studiengemeinschaft für pränatale Psychologie. „Damit legt man den Grundstein für die nächste Generation von Straftätern“, sagt Julia von Seiche, die Vorsitzende des Aktionskomitees Kind im Krankenhaus. Volz und von Seiche gehören zu einer Gruppe von Experten, die sich jüngst an die FR wandten, weil sie die Verhältnisse in nordrhein-westfälischen Frauengefängnissen für unmenschlich halten.
Zu diesen Verhältnissen gehört nach deren Kenntnis nicht nur die Trennung von Mutter und Kind unmittelbar nach der Geburt. Zu diesen Verhältnissen gehöre auch, dass Frauen in Hand- und Fußfesseln zum Gynäkologen gebracht werden – und im Einzelfall sogar gefesselt entbinden mussten. Eine Praxis, die im Düsseldorfer Justizministerium „nicht bekannt“ ist, von der aber Hebammen, der Sozialdienst Katholischer Frauen und die Corneliusstiftung sagen: „Wir wissen, dass es das gegeben hat.“
Dass in den Frauengefängnissen in NRW etwas nicht stimmt, wurde den Fachleuten erstmals 2008 bewusst. Damals begann die Kölner Corneliusstiftung, die Kinder suchtkranker Frauen betreut, eine Kooperation mit der JVA Köln. Eine von der Stiftung finanzierte Hebamme geht seither in dem Gefängnis ein und aus – und hörte von den Inhaftierten stets die gleichen Vorwürfe.
Die Frauen, die zumeist wegen Drogen- oder Diebstahldelikten oder als Abschiebehäftlinge einsitzen, berichteten von demütigenden Gängen zum Frauenarzt, wo sie in Handschellen zwischen anderen Patientinnen im Wartezimmer saßen. Von Unterleibs-Untersuchungen in Anwesenheit auch männlicher Beamter, welche die Situation „regelrecht auskosten“. Vom Zwang, sofort nach der Geburt abzustillen und das Kind nicht mehr zu sehen. Und vom Entbinden im gefesselten Zustand. Die absurde Begründung: Fluchtgefahr. „Für die Frauen ist das schrecklich“, sagt die Hebamme Silke Mehler, die in Kölner Knast, dem größten in Nordrhein-Westfalen (NRW), zurzeit elf Schwangere betreut.

Die teuerste Ampel der Welt in Afghanistan ohne Strom für 100 Millionen EUR

Abgezockt am Telefon – Das Milliardengeschäft der Gewinnspiel-Mafia, 11.10.2010
Bei Witwe Karla B., 83, begann es vor etwa zwei Jahren: Plötzlich buchen angebliche Gewinnspielunternehmen von ihrem Konto ab – einmal, zweimal, immer wieder – und plötzlich sogar mehrere Firmen parallel. Die Namen hat sie nie gehört, nie einen Vertrag unterschrieben. Die Abbuchungen übersteigen bald die schmale Rente der alten Dame – im August buchen die Glücksversprecher insgesamt 1600 Euro ab. Der Fall Karla B. ist einer von Hunderttausenden.
Tagtäglich nerven Firmen mit ihren unerwünschten Telefonanrufen, mit denen sie Gewinnspiele verkaufen wollen.
Die böse Wahrheit hinter dem Geschäft: Eine Lastschriftvereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, mündlich geht es auch. Deshalb verstricken Hunderte Call-Center in Deutschland und im Ausland vor allem ältere Leute in langatmige Gespräche – mit dem Ziel, ihnen die Kontonummer zu entlocken und irgendwann im Gespräch ein einziges kurzes „Ja“ zu hören.
die story zeigt, wie Geschädigte auf diese Weise Geld verloren haben. Hochrangige Aussteiger demonstrieren, wie der Betrug am Telefon funktioniert. Die Hintermänner sitzen an einer vornehmen Adresse im Ausland. Ihr Umsatz soll im vergangenen Jahr die Milliardengrenze gesprengt haben. Erst jetzt beginnen Kripo und Staatsanwälte, die Strukturen des Systems zu durchleuchten.

Kunstaktion „Die verfangenen Richter“ in Hamburg:
http://www.youtube.com/watch?v=NbUHVW25OyA

Ullrich Präsident des Landgerichts Marburg unterläuft Gewaltentrennung, 2008
Der noch amtierende Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat am 19.2.2008 einen Parteigenossen zum Präsidenten des Landgerichts Marburg ernannt: Dr. Christoph Ullrich, zuvor Vizepräsident des Landgerichts Marburg. Ullrich ist CDU-Funktionär in Waldbrunn/Westerwald. Er sitzt im Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg. Deswegen und wegen § 4 des Deutschen Richtergesetzes
Unvereinbare Aufgaben
(1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
ist Ullrich ein Rechtsbrecher. Er übt die Tätigkeit eines Richters illegal aus. Um die üblichen Ausreden schon jetzt zu entkräften: Wegen der Formulierung des § 4 kommt es nicht darauf an, ob die Kreistage der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt zugezählt werden. Genauso wenig kommt es darauf an, wie viele Kollegen Ullrichs es ähnlich treiben wie er. In Hessen hat die lange herrschende SPD ihren Genossen in der Justiz den Rechtsbruch erlaubt. In einem Interregnum der CDU von 1987 bis 1991, da die meisten Richter noch der SPD assoziiert waren, ging der hessische Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) dagegen vor. Nun da die CDU dauerhaft herrscht und viele Posten in der Justiz mit ihren Leuten besetzt, gestattet die hessische Landesregierung unter Roland Koch (CDU), dem Sohn des Karl-Heinz, ihren Genossen das Gesetz zu brechen.

***********************************************

Anhänge:

https://belljangler.files.wordpress.com/2010/12/zustimmung.doc

 

https://belljangler.files.wordpress.com/2010/12/zustimmung.odt

 

https://belljangler.files.wordpress.com/2010/12/zustimmung.pdf

 

https://belljangler.files.wordpress.com/2010/12/dokument2.pdf

Über belljangler
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, wohnhaft: Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

Hinterlasse einen Kommentar