Winfried Sobottka über Satansmord im Gäste-WC / betr. Nadine Ostrowski, Philipp Jaworowski, z.K. Hannelore Kraft, Philipp Zobel, Esther Roggenwallner, Marius Roggenwallner, Marco Witte Soest


Das Gäste-WC im Mordfalle Nadine Ostrowski, wo Drosselung und nahezu 20 Stiche in Kopf und Hals stattgefunden haben sollen, ist ein Raum, in dem man sich als Mann automatisch der sexuellen Belästigung strafbar macht, wenn man ihn betritt, während eine Frau in ihm steht:

http://die-volkszeitung.de/u-a/nadine-o-philipp-j/tatort/gaeste-wc.html

Nicht nur im Gäste-WC selbst, sondern auch an der Leiche hätte man eine Menge an Mikrospuren von Philipp Jaworowski finden müssen, wenn er Nadine in dieser Enge gedrosselt und wie ein Verrückter auf sie eingestochen hätte.

Aber diese und andere Dinge sind ja bereits im Grundsatz dargestellt:

http://die-volkszeitung.de/sherlock-holmes/mordablauf.html

Der exakte Mordablauf selbst gibt noch einige Rätsel auf, weil die Informationsgrundlage sehr dürftig und nahezu über den gesamten Urteilstext verteilt ist. Sollten die Stiche der Nadine dort zugefügt worden sein, wo ihre Leiche gefunden wurde, dann scheint es am wahrscheinlichsten zu sein, dass prakatisch um die Ecke herum gestochen wurde: Die bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselte Nadine hatte praktisch rechts neben der Tür an der Wand gehockt ( BELEG ), die Täterin hätte in der Tür gestanden und jeweils mit einer großen schwenkenden Bewegung nach rechts zugestochen.

Natürlich hätte die Täterin auch vom Innenraum des Gäste-WCs aus zustechen können, wäre dabei aber wesentlich stärker mit Blut bespritzt worden. Das schwenkende Zustechen hätte hingegen für die Täterin sauber erfolgen können: Den eigenen Arm und die Hand in wenigen Sekunden mit Frischhaltefolie umhüllt, dann aus einer Position im Türrahmen im Bogen zustechend. Dabei wären nur die Frischhaltefolie und das Messer bespritzt worden, beides hätte sich dann leicht verstauen und mitnehmen lassen. Diese Variante spricht übrigens auch dafür, dass das Gericht tatsachengerecht schildert, wie die Verletzungen der Nadine vom Gerichtsmediziner beschrieben worden sein sollen (rechte Hälfte von Kopf und Hals), hingegen falsch darstellt, was die Mutter der Nadine  insofern gesehen haben solll (linke Hälfte von Kopf und Hals).

Zudem gehe ich davon aus, dass nicht nur ein Mädchen zustach, sondern alle. Das hat etwas mit den Hintergründen satanischer Gemeinschaftsmorde zu tun, auf die ich noch näher eingehen werde. Im Rahmen dieses Szenarios, jedes Mädchen musste zustechen, ist die Variante, bei der aus der Türöffnung um die Ecke herum zugestochen wurde, zweifellos als besonders vorteihaft anzusehen: Jedes Mädchen umhüllte einmal ihren Arm mit Frischhaltefolie, trat dann in den Türbereich und stach drei oder viermal zu. Zudem erleichtert dieses Vorgehen auch noch das Zustechen, weil man dem Opfer dabei nicht direkt ins Gesicht sieht.

Es ist bedauerlich, dass es offensichtlich keine gründliche Obduktion gegeben hat, aber schließlich hatte es ja nicht einmal eine Bestimmung des Todeszeitpunktes gegeben, die, wäre man von Beginn an nach Strichlisten vorgegangen, eine Bestimmung mit einer Genauigkeit von rund einer halben Stunde ermöglicht hätte. Es steht anzunehmen, dass man an genauen Ergebnissen absolut nicht interessiert war, dass man sie gar nicht haben wollte.

Mit anarchistischen Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS und Order of ?

Unterhaltsame und höchst informative Kurzgeschichte:

http://www.freegermany.de/apokalypse20xx.html

Zur besonderen Kenntnisnahme:

Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund

Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund

Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat, Gevelsberg

Rechtsanwalt Roland Pohlmann, Iserlohn

Gerichtsmediziner Dr. Eberhard Josephi, Dortmund

zur weiteren Kenntnisnahme:

Rechtsanwalt Holtermann, Rechtsanwalt Lutz Duvernell, Rechtsanwalt Hans Dieckhöfer, Rechtsanwalt Dr. Christian Tilse, Rechtsanwalt Dr. Jochen Berninghaus, Rechtsanwalt Hans-Jürgen Palm, Rechtsanwalt Dr. Detlef Götz,Rechtsanwältin Anja Berninghaus, Rechtsanwalt Markus Sträter, Rechtsanwalt Dr. Achim Herbertz, Rechtsanwalt Manfred Ehlers, Rechtsanwalt Dr. Carsten Jaeger, Rechtsanwalt Guido Schwartz, Rechtsanwalt Frank Stiewe, Rechtsanwalt Prof. Dr. Tido Park, Rechtsanwalt Dr. Thorsten Mätzig, Rechtsanwalt Rainer Beckschewe, Rechtsanwalt Dr. Steffen Lorscheider, Rechtsanwalt Dr. Robert Jung, Rechtsanwältin Regine Holtermann-Bendig, Rechtsanwalt Tobias Eggers, Rechtsanwalt Axel Kämper, Rechtsanwalt Ulf Reuker, Rechtsanwalt Kay U. Koeppen, Rechtsanwältin Sophia Gantenbrink

Über belljangler
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, wohnhaft: Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

Hinterlasse einen Kommentar