@ U.A.: Urteil im Strafprozess / Winfried S., Winfried Sobottka


Hallo, Leute!

Strafurteil wurde heute gefällt:  1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung, zzgl. 150 Sozialstunden + Verfahrenskosten.

Positiv empfunden, dass Lndian sich im Plädoyer engagiert dafür aussprach, im Anklagepunkt Widerstand gegen die Staatsgewalt Freispruch deshalb auszusprechen, weil nach allen Zeugenvernehmungen gar nicht davon auszugehen gewesen sei, dass es eine Widerstandshandlung gegeben habe, dem schloss Hackmann sich sogar an. Das ist aus meiner Sicht nicht unwichtig, da gerade die hässliche Lüge in der Anklageschrift mir wirklich nie gut gefiel. WAZ-Dortmund und WDR3 waren da, un vor ihnen erklärte Hackmann auch, dass nicht die Polizisten, sondern ich derjenige gewsen sei, der die Verletzungen davon getragen habe. Das ändertr natürlich nichts daran, dass Staatsanwaltschaft und Richter nicht darüber nachdenken, Polizisten wegen uneidlicher Falschaussagen zu belangen, wir haben eben mindestens ein zwei-Klassen-Rechtssystem.

Der Staatsanwalt hatte im Grundsatz die selbe Strafe, mit etwas anderer Begründung gefordert.

Nun, in Anbetracht der vorgeworfen Taten, betrachtet man sie frei aller Hintergründe, ist die Strafe tatsächlich niedrig, Betrachtet man die wahren Hintergründe mit, so ist die Strafe nach meiner Überezeugung viel zu hoch, und so werde ich jedenfalls Revision einlegen, werde mich aber über weitere Einzelheiten natürlich solange nicht äußern, bis das Urteil schriftlich vorliegt. Hackmann ist nicht blöd.

Emotionslos zurück betrachtet, denke ich heute, dass nicht nur ich, sondern auch die involvierten Behörden in 2007/2008 außer Rand und Band waren, dass erst der Einstieg von Plandor dafür sorgte, dass sie darüber nachdachten, was sie da eigentlich taten. Nicht, dass sie Engel wären, aber damals hatten sie offenbar auch jedes Maß verloren.

Es ist noch so einiges ungeklärt geblieben, was ich eigentlich hatte klären wollen, aber es war unerwartet zu schnell gegangen, und für eine Revision war die sache mit Dr. Lasr die wichtigste – weil seine Arbeit gut dokumentiert und leicht angreufbar ist, weil der Richter sehr weitgehend nicht daran vorbeikommt, sich auf die Empfehlungen Dr. Lasars zu stützen.

Der Prozess begann mit Nadine O., er hörte mit ihr auf:  Richter Hackmann hielt es für sehr wichtig, den Journalisten noch einmal aufzuzählen was aus seiner Sicht die Schuld Philipps belege, wobei er das Geständnis von Philipp auch noch als besonders trifftigen Beleg wertete. Nun ja – das Geständnis des Philipp J. war sehr überzeugend: Er hatte bis zum beginn der Hauptverhandlung stets betritten, und seine Schilderung der Tat lässt „Rotkäppchen“ als Tatsachenbericht erscheinen: Nachdem  er Nadine heftig mit einer 2 kg Taschenlampe an den Kopf geschlagen haben soll, soll sie sich darüber beschwert haben, dass er unter fremdem Namen mit ihrt gechattet habe.

Na ja, ich bin jetzt erst einmal KO, es gjng um 8.00 Uhr los, war erst 17.30m oder so zu Ende.

Liebe Grüße

Euer

Winfrid Sobottkam UNiTED ANARCHISTS

 

 

 

 

Winfried Sobottka über den Schmierengutachter Dr. med. Michael Lasar, den Schmieren- Richter Helmut Hackmann u.a. / Thomas Kutschaty, Staatsanwaltschaft Dortmund, WAZ Lünen, WAZ Dortmund, Ruhrnachrichten Lünen, Ruhrnachrichten Dortmund, Winfried S., Lünen


Belljangler: „Winfried, Du hast noch nicht einmal angefangen, zu schreiben….“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Nein, aber ich habe vorbereitende Arbeiten gemacht. Außerdem ist es sehr einfach, was ich bis Montag zu tun habe. Keine echte Herausforderung.“

Belljangler: „Richter Hackmann will am Montag, so seine erklärte Absicht, die Beweisaufnahme abschließen. Rechtsanwältin Lyndian muss zwischen zwei Prozessen hin und her, aus terminlichen Gründen, und hat Dir erklärt, sie wolle ihr Plädoyer halten, und dann sei ja Rechtsanwalt Plandor mit seinem Plädoyer dran, da müsse sie ja nicht dabei sein…“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Na dann sollen sie mal schön ihre Plädoyers schreiben. Die werden sie in die Tonne kloppen können….“

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Belljangler: „So sicher bist Du Dir?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Die Alternative wäre die beste Revisionsbegründung, die ich mir wünschen könnte. Mit nahezu jedem Wort und vor allem insgesamt hat Dr. Lasar gegen ständige Rechtsprechung des BGH verstoßen, und das ist nur EIN Revisionsgrund.“

Belljangler: „Kannst Du das Versagen Dr. med. Michael Lasars näher erläutern?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Es umfasst verschiedene Aspekte. Einerseits hat er z.B. erklärt, eine fundierte psychiatrische Untersuchung sei in Anwesenheit von Zeugen nicht möglich, und weil ich unter anderen Umständen kein Gespräch mit ihm gewollt hätte, sei es nicht zu einer solchen Untersuchung gekommen.

Damit verstößt er u.a. gegen BGH-Rechtsprechung, die das ganz anders sieht, aber auch gegen die Ansichten namhafter Psychiater und Psychologen – die allesamt fordern, dass Zeugen auf Wunsch des Probanden zugelassen werden müssten, und die, soweit „Fachleute“,  auch sagen, dass dies die Untersuchungsatmosphäre und damit die Ergebnisse verbessere. Entsprechende Urteile und Stellungnahmen habe ich.

Doch das ist nicht das Einzige: Dr Lasar widerspricht sich selbst – schließlich baut sein mündliches „Fachgutachten“ auf nichts anderem als auf zwei Gesprächen in Gegenwart von Zeugen, auf Akten und auf Beobachtung meines Verhaltens im Prozess. Letzteres kann so schlecht nicht gewesen sein, wenn er mir, wie wörtlich geschehen,  Prozessfähigkeit „in höchstem Maße“ attestierte. Also bleiben als seine Beurteilungsbasis für Psychose zwei Gespräche im Beisein von Zeugen, die nach seinen eigenen Worten ja ungeeignet zur Treffung psychiatrischer Feststellungen seien, und eine nachweislich liderliche Aktenauswertung…..

Was soll man dazu noch sagen?

In seiner „Aktenauswertung“ bezieht er  sich u.a. auf ein (nach seinen Worten!) von Dr. Cleef „gespürtes“ Urteil, ferner missachtet er einen Befundbericht, der vom Oberarzt Schäfer,  LWL-Klinik Dortmund, 1993 gefertigt wurde, nachdem dieser im Laufe von Wochen zig Gespräche mit mir geführt hatte und zu dem Ergebnis gekommen war, dass bei mir keinerlei Hinweise auf psychiatrisch fassbare Erkrankungen zu finden seien – und behauptet stattdessen, ein Blick in die Akte hätte ihn (so sagte er es!) „spüren“ lassen, dass man damals auch anderes für möglich gehalten hätte und wertet das als Hinweis auf psychiatrische Störung…

Nichts, wirklich absolut gar nichts hat er geboten, um sein Urteil stichfest zu fundieren, und was er im Ergebnis bringt, ist außerdem nicht in der Lage, mein Verhalten zu erlären.“

Belljangler:„Wieso nicht?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Z.B., weil ich  im 2. Halbjahr 2007 ein Verhalten zeigte, dass ich nachher nicht annähernd gezeigt habe. Da nach Dr. Lasar eine endogene Erkrankung bei mir vorliege, die grundsätzlich nur schlimmer werden könne, stellt sich die Frage, wieso ich seitdem fast drei Jahre lang ein deutlich anderes Verhalten zeige. Diese Frage hätte ein Gutachter u.a. klären müssen, denn offensichtlich reicht ja selbst die von Dr. Lasar behauptete endogene Erkrankung an der Stelle nicht zur Erklärung meines Verhaltens in 2007. Auch solche differenzierten Klärungen fordert der BGH u.a. explizit in seinen Urteilen, siehe z.B BGH, Beschluss vom 12.11.2004, 2 StR 367/04, weiter unten im Wortlaut.

Erbärmlicher und jämmlicher könnte „gutachterliche“ Arbeit tatsächlich nicht mehr sein als das, was Dr. Lasar bisher geboten hat. Ich werde morgen wohl einen einleitenden Befangenheitsantrag stellen, bevor es dann weitergeht…“

Belljangler: „Das ist nicht  alles, was Du zur Revisionsvorbereitung tun wirst?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Nein. Ich werde jedenfalls die Hinzuziehung eines anderen Gutachters beantragen, außerdem einige andere Beweisanträge stellen. In einem Anklagepunkt erwägt das Gericht z.B. meine Verurteilung, obwohl beide bisher angehörten Zeugen nicht mehr wissen, was ich überhaupt gesagt habe und sich ansonsten auch noch widersprechen. Das hat Sensationsgehalt, auch wenn ein Zeuge ein Richter, der andere ein pensionierter Staatsanwalt ist – oder besser wohl: Deshalb hat es noch mehr Sensationsgehalt…..“

Belljangler: „Wie kommen sie auf die Idee, bei Dir so fundamental zu pfuschen?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Erstens, weil sie die von ihnen angestrebten Ziele anders nicht verwirklichen können, zweitens, weil sie dachten, ich sei zermürbt und heilfroh, dass Dr. Lasar die Anwendung des § 63 StGB nicht empfahl.“

Belljangler: „Hast Du gedreht?“

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS: „Erst habe ich sie zermürbt, und dann habe in ihnen den Eindruck erzeugt, ich sei zermürbt. Ich wusste, dass ich auf dem Wege die besten Revisionsgründe bekommen würde. Aber verrate das bitte nicht weiter, Belljangler.“

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Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit
BGH, Beschluss vom 12.11.2004, 2 StR 367/04

a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB regelmäßig nicht offen bleiben, welche der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB vorliegt. Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.). Selbst wenn im Einzelfall die Grenzen zwischen diagnostischen Zuordnungen nach einem der gängigen Klassifikationssysteme fließend und die Einordnung unter eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB schwierig sein mögen, weil z. B. mehrere Merkmale gleichzeitig vorliegen oder keines in „reiner“ Form gegeben ist, ist das Tatgericht gehalten, zum einen konkrete Feststellungen zu den handlungsleitenden Auswirkungen der Störung zum Zeitpunkt der Tat (vgl. § 20 StGB) zu treffen und zum anderen auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung von Persönlichkeit, Lebensgeschichte, Lebensumständen und Verhalten des Angeklagten und der Anlaßtat in nachprüfbarer Weise darzulegen, worin der „Zustand“ des Beschuldigten besteht und welche seiner Auswirkungen die Anordnung der gravierenden, unter Umständen lebenslangen Maßregel nach § 63 StGB gebieten. Die bloße Angabe einer Diagnose im Sinne eines der Klassifikationssysteme ICD-10 oder DSM-IV ersetzt weder die Feststellung eines der Merkmale des § 20 StGB noch belegt sie für sich schon das Vorliegen eines Zustands im Sinne des § 63 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04 m.w.N.).

b) Das Gericht, das sich zur Prüfung der genannten Voraussetzungen der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen hat (§ 246 a StPO), muß dessen Tätigkeit überwachen und leiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung, ob Grundlagen, Methodik und Inhalt des Gutachtens den anerkannten fachwissenschaftlichen Anforderungen genügen (zur Sachleitungs- und Prüfungspflicht des Gerichts vgl. Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 89, 92 f.; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 63, 64 a ff. mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

Vorliegend hatte die Verteidigung mit dem Antrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zutreffend auf erhebliche Mängel jedenfalls des vorbereitenden schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen Dr. B. hingewiesen. Daß der Sachverständige diese im Beweisantrag und im Gutachten des Sachverständigen Dr. W. konkret angesprochenen Mängel in seinem mündlichen Gutachten behoben oder die Einwände ausgeräumt hat, hat das Landgericht in dem den Antrag zurückweisenden Beschluß nicht dargelegt. Die Urteilsgründe belegen eher das Gegenteil.

Das Gutachten entsprach in formaler und inhaltlicher Hinsicht nicht den Anforderungen, die in der Rechtsprechung und forensisch-psychiatrischen wissenschaftlichen Literatur an entsprechende Gutachten gestellt werden (vgl. dazu im einzelnen etwa Foerster/Venzlaff, in: Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl. 2004, S. 31 ff.; Foerster/Leonhardt, ebd. S. 43, 47 f.; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 1996, S. 274, 282 ff.; Rasch, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 1999, S. 313 ff.; Heinz, Fehlerquellen forensisch-psychiatrischer Gutachten, 1992; Venzlaff, Fehler und Irrtümer in psychiatrischen Gutachten, NStZ 1983, 199; Maisch, Fehlerquellen psychologisch-psychiatrischer Begutachtung im Strafprozeß, StV 1985, 517; jeweils m.w.N.).

aa) In formaler Hinsicht war auffällig, daß das schriftliche Gutachten weder eine Sexualanamnese noch eine detaillierte Beziehungsanamnese enthielt. Auch die bewertenden Darlegungen zur Biographie und zur psychiatrischen Entwicklung (Gutachten S. 36 ff.) erscheinen teilweise auf formale Aspekte beschränkt.

bb) Soweit der Sachverständige hier zu Bewertungen gelangte, sind diese teilweise auch im Zusammenhang nur schwer verständlich, etwa wenn von „einer gewissen magisch-mystischen Sicht- und Denkweise“, von „umfassender Exzentrizität“, „großen soziointegrativen Fähigkeiten“ u.s.w. die Rede ist (ebd. S. 44 f.), ohne daß diese zusammenfassenden, stark subjektiv wertenden Beschreibungen hinlänglich konkretisiert werden. Die Zusammenfassung, wonach „man hier allenfalls an eine sogenannte vor sich hindümpelnde psychische Erkrankung denken (würde), die mit einer gewissen sozialen ‚Unmöglichkeit‘, bizarr manirierten Verhaltensmustern und einer gewissen affektiven (…?) inadäquat vergesellschaftet als sogenannte schizophrenia simplex … in Erscheinung treten könnte“ (ebd. S. 47), macht die Diagnose nach ICD-10, F 20.6, auf welche hingewiesen wird, kaum nachvollziehbar.

cc) Hinzu kommt, daß das Gutachten im Zusammenhang mit der Wiedergabe der Explorationsgespräche eine Vielzahl abwertender Beschreibungen und Bewertungen der Person und des Verhaltens des Angeklagten enthält, die durch die Notwendigkeit diagnostisch-wertender Beschreibung nicht stets geboten erscheinen.

Beispielhaft hierfür sind etwa die Beschreibungen, es hätten sich „immer wieder süffisante Grinseinlagen (gefunden)“; der Angeklagte habe „pathologische Witzelsüchtigkeit mit sarkastischer Unterlegung“ (S. 29) und „ein von Theoretisierereien und persönlichen Interpretationen geprägtes Schildern der Tat“ (S. 30) gezeigt; er habe sich „in läppisch distanzloser Art auf den Schreibtisch positioniert, eine Zigarette rauchend, den Rauch aus den Mundwinkeln ausblasend (…), sichtlich die Macht genießend, eine gewisse Hilflosigkeit bei Unterzeichner auszulösen …“ (S. 28); er habe sich „in seiner Informationspolitik wenig durchsichtig“ und „sich in der Verweigerung suhlend“ gezeigt (S. 29). In ihrer Häufung konnten diese Beschreibungen, welche die Grenze zwischen der Darstellung von Befundtatsachen und allgemein persönlichen Abwertungen teilweise überschritten, nicht nur die Objektivität des Gutachters in Frage stellen (vgl. Nedopil aaO S. 282). Sie konnten damit auch die Besorgnis begründen, daß der Sachverständige den Erfordernissen einer differential-diagnostischen Befunderhebung möglicherweise nicht die gebotene Aufmerksamkeit hatte zukommen lassen. Soweit von einem „Schildern der Tat“ die Rede war, war dies schon mit dem Umstand nicht vereinbar, daß der Angeklagte die Tat stets – auch gegenüber dem Sachverständigen – bestritten hat.

Das zur Frage der Schuldfähigkeit und zu den Voraussetzungen des § 63 StGB einzuholende Gutachten wird zwar, um die Diagnose rational nachvollziehbar und für das Gericht verständlich und überprüfbar zu machen, auf Verhaltensbeschreibungen, wertungsbehaftete Charakterisierungen und alltagssprachliche Umsetzungen klinischer Befunde nicht verzichten können. Dies ergibt sich auch aus den Merkmalsbeschreibungen der Klassifikationssysteme, so wenn etwa die Diagnose der „schizotypen Störung“ (ICD-10, F 21) durch die Feststellung „eigentümlichen Verhaltens“, „seltsamer Glaubensinhalte“, der Exzentrizität oder von gekünstelter Sprache getragen werden kann. Eine solche Darstellung ist aber kein Selbstzweck.

dd) Inhaltliches Ziel des Gutachtens ist es, dem Gericht eine Beurteilung zu ermöglichen, ob zum Zeitpunkt der Tat eine der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB vorgelegen hat und ob, ggf. wie diese sich auf die Unrechtseinsicht des Beschuldigten oder auf seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat. Für die Frage einer möglichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist darüber hinaus zu klären, ob aufgrund der die Schuldfähigkeit bei der Anlaßtat beeinträchtigenden psychischen Störung ein längerfristiger Zustand des Beschuldigten besteht, welcher dessen Gefährlichkeit im Sinne von § 63 StGB begründet und daher die Unterbringung gebietet.

Hierfür können in der Regel die Diagnose der psychischen Störung sowie ihre Einordnung unter die Eingangsmerkmale des § 20 StGB nicht offen bleiben. Vorliegend hatte der Sachverständige in seinem vorbereitenden schriftlichen Gutachten offen gelassen, ob bei dem Angeklagten eine „schizotype Störung“ (ICD-10, F 21) oder eine „schizophrenia simplex“ (ICD-10, F 20.6) vorliege, die beide dem Merkmal „krankhafte seelische Störung“ im Sinne von § 20 StGB zuzuordnen seien; eine Persönlichkeitsstörung im Sinne einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ (SASA) liege nicht vor (Gutachten S. 47 ff., 51). In seinem in der Hauptverhandlung erstatteten mündlichen Gutachten kam er dagegen zu der Ansicht, es sei „die festgestellte schizotype Persönlichkeitsstörung entweder unter das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung oder unter das der anderen seelischen Abartigkeit zu fassen“ (UA S. 38); eine schizophrene Psychose liege nicht vor (UA S. 37). Eine Persönlichkeitsstörung sei gleichfalls nicht gegeben (UA S. 36/37), vielmehr eine in der Persönlichkeit verankerte Störung mit schizophrenietypischen Zügen, für welche ein Suchtmittelmißbrauch symptomatisch sei (UA S. 37).

Die letztgenannte Diagnose ist – gerade auch unter Heranziehung der Beschreibungen in den Klassifikationssystemen – schon aus sich heraus kaum nachvollziehbar. Sowohl im Ablehnungsbeschluß des Landgerichts als auch im Urteil fehlt jede Darlegung, aus welchen objektivierbaren Gründen der Sachverständige in der Hauptverhandlung von seinem vorbereitenden Gutachten abwich und ob diese Gründe mit ihm erörtert worden sind.

ee) Feststellung und Begründung der Diagnose einer Störung belegen nicht deren strafrechtliche Relevanz im Sinne von §§ 20, 21 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 – 1 StR 346/03 = NJW 2004, 1810, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH, Beschluß vom 21. September 2004 – 3 StR 333/04; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl., § 20 Rdn. 44; Jähnke in LK 11. Aufl., § 20 Rdn. 34 f.; jew. m.w.N.). Entscheidend für die inhaltliche Brauchbarkeit des Gutachtens ist, ob es wissenschaftlich hinreichend begründete Aussagen über den Zusammenhang zwischen einer diagnostizierten psychischen Störung und der Tat enthält, welche Gegenstand des Verfahrens ist. Es ist also – unabhängig von der Einordnung unter ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB – im einzelnen konkret darzulegen, ob und ggf. wie sich die Störung auf das Einsichts- oder Hemmungsvermögen des Beschuldigten tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. Schreiber/Rosenau, in: Venzlaff/Foerster aaO, S. 51, 77 f.; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 20 Rdn. 31). Nichts anderes gilt für die Beurteilung des „Zustands“ im Sinne von § 63 StGB, denn es gibt weder eine abstrakte „Schuldunfähigkeit“ ohne Bezug zu einem konkreten Delikt noch einen abstrakten „Zustand“ ohne diesen Bezug, aus welchem sich symptomatisch die die Unterbringung erfordernde Gefährlichkeit des Beschuldigten ergibt.

An einer Darlegung dieses Zusammenhangs fehlte es in dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Dr. B. gänzlich; ein solcher Zusammenhang ergibt sich auch aus der Wiedergabe des mündlich erstatteten Gutachtens im angefochtenen Urteil nicht. Hier bleibt schon offen, in welchen forensisch relevanten Eigenschaften, Dispositionen oder Einschränkungen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit die festgestellte „chronische Krankheit“ (UA S. 39) des Angeklagten sich überhaupt ausdrückt. Als „symptomatisch“ wird insoweit allein der Suchtmittelmißbrauch genannt; Feststellungen zu Ausmaß oder Auswirkungen des Konsums von Haschisch oder anderen Rauschmitteln am Tattag fehlen jedoch. Auch im übrigen ergibt sich weder aus dem schriftlichen Gutachten noch den Darlegungen im Urteil, in welcher konkreten Weise sich die beim Angeklagten festgestellten psychischen Auffälligkeiten bei der Tat ausgewirkt haben könnten. Zutreffend hat der Sachverständige Dr. W. in seinem von der Verteidigung zur Begründung des Beweisantrags vorgelegten Gutachten darauf hingewiesen, das Gutachten des Sachverständigen Dr. B. zeige eine gewisse Zirkelschlüssigkeit und habe einen „eigentümlich spekulativ-beliebigen Charakter“.

ff) Eine kritische Beurteilung des Gutachtens und der Sachkunde des Gutachters lag jedenfalls unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags für den Tatrichter auch deshalb nahe, weil das Gutachten ausschließlich zu Diagnosen (entweder „schizophrenia simplex“ oder „schizotype Störung“) gelangte, von deren Verwendung im Klassifikationssystem ICD-10 ausdrücklich abgeraten wird. Überdies lagen wichtige Merkmale der festgestellten „schizotypen Störung“, namentlich zeitlich überdauernde Auswirkungen auf Biographie, Verhalten oder Auffälligkeiten des Betroffenen, gerade nicht vor; das Gutachten befaßte sich damit nur vage und unklar. Darüber hinaus ließ das Gutachten eine hinreichende differenzialdiagnostische Erörterung vermissen; die diagnostischen Schlußfolgerungen waren letztlich auf wenig mehr gestützt als die (unterstellte) Begehung der Tat selbst.

gg) Auch die Schlußfolgerungen, die der Sachverständige aus diesen eher unklaren und unsicheren Feststellungen auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vom Tatzeitpunkt gezogen hatte, hätten dem Gericht Anlaß zur kritischen Überprüfung geben müssen. In seinem schriftlichen Gutachten hatte der Sachverständige ausgeführt, der Angeklagte sei zwar „grundsätzlich als psychisch gestört und geisteskrank zu betrachten“. Die Auffälligkeiten hätten aber mangels akuter paranoider Symptomatik und akuter Derealisation „eben nicht einen vollumfänglichen Verlust seiner Einsichtsfähigkeit nach sich gezogen“ (Gutachten S. 52). Es sei jedoch festzustellen, daß der Angeklagte in seiner Wahrnehmung und Interpretation von Sicht- und Denkweisen des alltäglichen Lebens und seiner Beziehung zu dem Tatopfer „beeinträchtigt gewesen sein muß“. Das habe „eine gewisse Verzerrung der Realität“ nach sich gezogen, was wiederum „zu einer Uminterpretation von realen Begebenheiten führte“; dadurch seien „die Sicht- und Denkweisen beeinträchtigt“ worden. Daher sei die Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen (ebd.).

In seinem mündlichen Gutachten führte der Sachverständige ausweislich des Urteils dann im ausdrücklichen Gegensatz hierzu aus, hinsichtlich der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten sei „von dessen vollem Erhalt bis hin zu dessen völligem Verlust alles denkbar“ (UA S. 37). Für diesen grundlegenden Wechsel in der Beurteilung findet sich keine Begründung; aus der Wiedergabe des Gutachtens kann auch nicht nachvollzogen werden, wie die von dem Sachverständigen für möglich gehaltenen Alternativen der Unrechtseinsicht mit dem psychodiagnostischen Krankheitsbild des Angeklagten in Einklang zu bringen sein könnten. Die hypothetische Feststellung, entweder die Einsicht oder die Steuerungsfähigkeit habe gefehlt, würde voraussetzen, daß der psychische Defekt des Betroffenen sich tatsächlich in einer solchen alternativen Weise konkret auswirken konnte. Zur Begründung dieser Feststellung bedürfte es jedenfalls eingehender Darlegungen zur Diagnose der Störung und zu ihrer konkreten Auswirkung auf die Tatbegehung. Hieran fehlte es hier offensichtlich; die vage Aussage des Sachverständigen zur Auswirkung der Störung beruhte vielmehr gerade auf der Unschärfe der diagnostischen Zuordnung.

c) Angesichts dieser erheblichen Mängel und Unklarheiten des vorbereitenden schriftlichen und des mündlich erstatteten Gutachtens durfte das Landgericht den Beweisantrag auf Einholung eines weiteren medizinisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens nicht mit der Begründung ablehnen, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei bereits erwiesen, und die Sachkunde des Sachverständigen Dr. B. sei nicht zweifelhaft, ohne sich eingehend mit den erhobenen Beanstandungen auseinanderzusetzen. Die gravierenden Einwände, welche das Gutachten des Sachverständigen Dr. W. gegen Methodik und Ergebnisse des schriftlichen Gutachtens erhob, mußten Anlaß sein, die vom Sachverständigen mündlich vorgetragenen Ergebnisse sowie die Abweichungen und ggf. deren Begründung besonders kritisch zu prüfen. Dies hat das Landgericht nicht getan; vielmehr hat es die in vielfacher Hinsicht zweifelhaften Ausführungen des Sachverständigen allein dahingehend gewürdigt, sie seien „gut verständlich und nachvollziehbar“ gewesen und die Kammer schließe sich ihnen an (UA S. 37, 40). Mit der im Ablehnungsbeschluß gegebenen Begründung hat sich das Landgericht daher seiner Aufgabe einer kritischen Überprüfung und Würdigung des Sachverständigengutachtens gerade entzogen, indem es die Mängel des vorbereitenden schriftlichen Gutachtens mit dem Hinweis auf das mündliche Gutachten beiseite schob. Dies wäre nur dann tragfähig, wenn das mündlich erstattete Gutachten seinerseits fehlerfrei gewesen und wenn die Abweichungen zum schriftlichen Gutachten nachvollziehbar erklärt wären. Hieran fehlte es; nach der Wiedergabe des Gutachtens in den Urteilsgründen setzten sich die von dem Sachverständigen Dr. W. angesprochenen Fehler vielmehr im mündlichen Gutachten fort und führten darüber hinaus zu neuen Widersprüchen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH NStZ 1990, 244; 1991, 448; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 244 Rdn. 76 m.w.N.).

d) Danach war hier die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft; die Beweiserhebung war daher erforderlich. Eigene, unter Umständen durch das erste Gutachten vermittelte Sachkunde des Gerichts, welche die Ablehnung hätte tragen können, lag nicht vor.

Der justizielle Drecksstall des Thomas Kutschaty -Prozesstag 16. November 2010 /Thomas Kutschaty, SPD Dortmund, Marco Bülow, Staatsanwaltschaft Dortmund, Ruhrnachrichten Lünen, Winfried S., Winfried Sobottka


Nachdem 2 Polizisten heute wieder Lügenmärchen erzählt hatten, die Lügen der Polizistencrew insgesamt ein Höchstmaß an Peinlichkeit erzeugt hatten, entschloss man sich, den Gerichtshofgutachter Dr. med. Michael Lasar zur Frage meiner Schuldfähigkeit aussagen zu lassen, um sich zur Erfüllung des Tatbestandes betreffend angeblichen Widerstandes gegen die Staatsgewalt gar nicht mehr äußern zu müssen.

Dr. Michael Lasar erklärte mich sozusagen für partiell wahnkrank – ansonsten sei ich ja in der Lage, klar und normal zu denken, aber wenn es um den Staat gehe, dann sei ich von dem Wahngedanken erfüllt, dass er ein Schurkenstaat sei, dass völlig verschiedene staatliche Institutionen insgeheim auf Tasche spielten, dass wir gar keine echte Gewaltentrennung hätten. Das würde zwar nicht so weit gehen, dass der § 20 StGB insofern zuträfe, aber der Polizeieinsatz am 04.12. 2007 hätte zweifellos so starke Wirkung auf mich haben müssen, dass jedenfalls insofern sogar von völliger Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB auszugehen sei.

Damit ist es dann auch egal, was am 04.12.2007 überhaupt geschah, denn verurteilen kann man mich deshalb ja sowieso nicht….

Weiterhin hat man es endlich offiziell zur Kenntnis genommen, dass ich den Prof.-Titel nur in satirischer und in solcher erkennbarer Weise für mich verwendet hatte, so dass man auch den Anklagepunkt fallen ließ.

In allen anderen Punkten könnte eine Verurteilung erfolgen, so das Gericht, in allen anderen Anklagepunkten bis auf einen muss man mir, dem Hofgutachter Dr. med. Michael Lasar folgend, allerdings nach § 21 StGB verminderte Schuldunfähigkeit zugute halten. Meine Cannabis-Plantage habe aber nichts mit dem Staat zu tun, so der Hofgutachter, und insofern komme daher auch keine Schuldminderung infrage.

Zu meinem Erstaunen redete Dr. Lasar selbst davon, dass er Akten entnommen habe, dass verschiedene „Experten“ meine Wahnkrankheit gespürt hätten. Ich fragte nach, er bestätigte, dass jene Experten (u.a. Dr. Matthias Cleef, Kreisgesundheitsamt Unna siehe: LINK ) so etwas spüren könnten, auf meine Frage, wie man solche gespürten Feststellungen überprüfen könne, sagte er : „Gar nicht.“

Da sind wir also in Deutschland: Man wird von Polizisten mit Lügen belastet, dafür angeklagt. Dann halten die Lügen vor Gericht nicht, obwohl der Richter sich die größte Mühe gibt und obwohl es eindeutig zu Absprachen gekommen ist, doch dann reicht es aus, wenn Gerichtspsychiater und Amtsärzte eine partielle Wahnkrankheit des falsch Beschuldigten „gespürt“ haben, um das Ganze wieder vom Tisch zu bekommen.

Und wer nicht an den demokratischen Rechtsstaat BRD glaubt, der ist eben partiell wahnhaft krank, und zwar genau so, wie es dem Drecksstaat passt: Dient es der Vertuschung von Polizeiverbrechen, dann ist man sogar völlig schuldunfähig, aber was eine Mini-Cannabis-Plantage angeht, die man am selben Tage fand, da ist man natürlich voll schuldfähig.

Was soll ich dazu sagen? Das ist ein Eimer satanischer Staatsscheiße, dazu werde ich niemals etwas anderes sagen, und wenn sie mich dafür an die Wand nageln sollten.

Immerhin war Dr. Lasar nicht so dreist, die Anwendung des § 63 StGB (Unterbringung in Psychiatrie auf unbestimmte Zeit  – die „Schutzhaft“ der modernen BRD-SS) zu empfehlen, und an einer Stelle war er sogar völlig ehrlich: Ein Gewaltmensch sei ich nicht, er habe keinen Hinweis darauf finden können, dass ich zu unkontrollierter Gewalt neigte, beim Rauchen vor dem Gericht habe er nur 40 cm von mir entfernt gestanden, und, so Dr. Lasar, so etwas würde er nicht machen, wenn er jemanden für einen potentiellen Gewalttäter hielte. Die Frage danach, ob, was für die Anwendung des §63 StGB eine Voraussetzung wäre, von mir zukünftig erhebliche Straftaten zu erwarten seien, verneinte er.

Nun, am 22.11. ab 8.00 Uhr wird es weitergehen, und bis dahin muss ich einiges tun, um die Revision vorzubereiten. Eine Bewährungstrafe könnte ich haben, aber ich will sie nicht unter allen Umständen. Dem Gericht habe ich allerdings schon angekündigt, dass ich im Knast, sollte ich dort landen, eine Revolte organisieren würde. Ohne Zweifel würde ich dort zu neuen Einblicken kommen, und während Kindermörder im Knast nichts zu lachen haben, hat man dort für Leute, die von dem „Wahn“ besessen sind, dass der Staat ein Drecksstaat sei, zweifellos sehr viel Verständnis: Ich hatte schon des Öfteren mit Knackis zu tun, mit denen kam ich bisher immer klar.

Aber vor den Gittertüren steht jedenfalls noch die Entscheidung des BGH, und die werde ich noch veröffentlichen können, bevor es ggfs. in die Kiste gehen wird.

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Links:

Die Lügen-Hannelore

Der Hannelore-Kraft-Horror satirisch serviert

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/

Richter Hackmann: versuchte Zeugenmanipulation / Ruhrnachrichten Lünen, WAZ Lünen, Winfried S., Winfried Sobottka


Heute, am 21.09. 2010, fand ein weiterer Prozesstermin gegen mich, Winfried Sobottka, am Landgericht Dortmund statt. Wiederum, wie schon an zwei Terminen zuvor, wurden Zeugen hinsichtlich des Vorwurfes vernommen, ich hätte eine Polizistin rückwärts die Treppe hinabzustoßen versucht – der nichts als eine reine Erfindung ist, auf die man auch erst kam, als ich Strafanzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen die Polizisten erstattet hatte – also das, was Rechtsanwalt Udo Vetter, Düsseldorf, als „Vorwärtsverteidigung der Polizei“ bezeichnet, wenn diese wegen ungerechtfertigter Körperverletzung angezeigt wird: LINK.

Dabei kam es heute zu bedeutsamen Szenen.

Einer der Zeugen heute war Uwe Enderbeit, Polizist aus Lünen, etwa in meinem Alter. Er war schon einmal an rechtswidrigem Vorgehen von Polizei gegen mich beteiligt gewesen, 1998, gleichwohl hatte er damals wie auch bei der Aktion am 04.12. 2007 deutlich zu erkennen gegeben, dass er selbst keineswegs zu den schlimmsten gehört, dass es in ihm noch Anstand gibt.

Zu den ursprünglich geladenen Zeugen hatte Uwe Enderbeit nicht gehört. Er wurde erst geladen, als ich mehrfach vor Gericht erklärt hatte, die Aussagen der Polizisten von der Staatsschutz Polizei Dortmund seien falsch, ich bestünde darauf, dass auch die eingesetzten Polizisten aus Lünen vernommen würden. Diese Sache hatte ich im Internet bewusst nicht vor dem heutigen Tage erklärt, weil ich es verhindern wollte, dass Druck auf Uwe Enderbeit ausgeübt werde.

Kaum hatte Uwe Enderbeit im Zeugenstand Platz genommen, war kurz belehrt worden, hatte seine Personalien angegeben und erklärt, dass er mit mir weder verwandt noch verscgwägert sei, kam es zum ersten Skandal:

Richter Hackmann zu Uwe Enderbeit: „Bevor Sie jetzt Ihre Erklärung abgeben, möchte ich Sie kurz darüber informieren, was Ihre Kollegen aus Dortmund ausgesagt haben…“

Mein Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor regte sich nicht, doch ich fuhr sofort dazwischen:  „Was soll das denn, Hackmann? Hat man vergessen, dem Zeugen zu erklären, was er aussagen soll? Was Sie da vorhaben, kann nicht der Wahrheitsfindung dienen!“

Tatsächlich brach Richter Hackmann den Versuch ab, und Uwe Enderbeit begann zu berichten: Am 04.12. 2007, so Uwe Enderbeit, sei man mit den Dortmunder Kollegen verabredet gewesen, weil Wohnungsdurchsuchungen in der Karl-Haarmann-Str. 75 angestanden hätten.

Man habe sich vor dem Hause getroffen, angeschellt, die Kollegen von der Staatsschutz Polizei Dortmund seien dann hoch gegangen, während er, Uwe Enderbeit, dann gemeinsam mit seinem Kollegen Lehmann unten im Hausflur gewartet habe. Man habe oben laute Stimmen gehört, irgendwann das Klirren von Glas, dann irgendwann sei ich heruntergelaufen gekommen, wobei schon zwei verfolgende Polizisten an mir dran gewesen seien, und habe mich dann gemeinsam mit ihnen zu Boden gebracht und mit Handschellen fixiert.

Dieser Aussage steht gegenüber, dass die folgenden Polizisten der Staatsschutz Polizei Dortmund einhellig erklärt hatten, die Lüner Polizisten seien erst zur Unterstützung der Dortmunder Staatsschützer hinzu gekommen, als ich bereits fixiert im Hausflur gelegen hätte.

Diese Erklärung war, trotz insistierender Nachfragen vor allem meinerseits, von den folgenden Polizisten abgegeben worden:

1. KHK Jürgen Neuberg

2. Suley Köppen

3. Andreas Roos

4. Detlef Luchtenveld

(Merkwürdig zudem, dass ich mich sehr konkret an zwei Staatsschutzpolizisten erinnern kann, die am 04.12. 2007 dabei waren, die aber nicht unter den vier Genannten sind.)

Weiterhin stand der Aussage  des Polizisten Enderbeit die auch am heutigen Tage erfolgte Aussage des Staatsschutz Polizisten Detlef Luchtenveld entgegen, er, Luchtenveld, habe mich aufgehalten und niedergezwungen, als ich von oben angestürmt gekommen sei. Wie er das gemacht haben wolle, wollte er nicht sagen, er faselte von „situationsgerechtem Verhalten“ und davon, dass man so etwas bei der Polizei lerne.  Luchtenveld ist ca. 1,90 m groß und sicherlich ein kräftiger Bursche, aber, das stellte ich vor Gericht klar, er wäre sonstwo gelandet, wenn ich, damals ca. 85 kg,  tatsächlich eine Treppe hinabstürmend auf ihn zugeschossen wäre, darauf zielend, ihn aus dem Wege zu bekommen.

Als ich Hackmann darauf aumerksam machte, dass die Aussage Luchtenvelds doch erkennbar gelogen sei, schließlich spielten hier physikalische Zusammenhänge eine Rolle, an denen es nichts zu bestreiten gäbe, meinet Hackmann:  „Dann war es bestimmt so, dass es physikalisch passte.“

Nachdem Enderbeit ausgesagt hatte, stellte Hackmann fest, dass dessen Aussage in krassem Widerspruch zu den Aussagen der  Dortmunder Staatsschutz Polizisten sei, verlas ein altes Protokoll von Luchtenveld und wollte zu jedem einzelnen Punkte noch einmal eine Stellungnahme von Enderbeit hören. Enderbeit wurde immer kleiner im Zeugenstand, und ich sah mich veranlasst, ihm in aller Deutlichkeit zu sagen, dass er nichts anderes zu tun habe, als gemäß seinen Erinnerungen wahr zu berichten, und dass er jedenfalls nichts zu fürchten habe. Als seine Unsicherheit weiter zunahm, sprach ich ihn an: „Sie haben doch gerade geschildert, was sich nach Ihrer Erinnerung ereignet hatte, und nun werden Sie unsicher? Woher haben Sie Ihre Aussagen vorher denn bezogen? Kann es sein, dass Sie unter Wahnvorstellungen leiden?“ Darauf meinte Enderbeit unsicher: „Nein, irgendwoher muss ich das ja haben…“

Dem Richter Hackmann ging es eindeutig darum, Enderbeit auf die Linie der Falschaussagen der Dortmunder Staatsschutz Polizei zu bekommen bzw. zumindest dafür zu sorgen, dass Enderbeit im Falle jeden Widerspruches letztlich gesagt hätte: „Also, ich kann mich eigentlich gar nicht mehr erinnern…“

So sieht die gerichtliche Arbeit des kriminellen Willkürrichters Helmut Hackmann aus, er schreckt offensichtlich vor gar nichts zurück.

Im Übrigen gab es auch noch weitere Aussagen. Erwähnens- und lobenswert ist auch eine Aussage eines weiteren Polizisten von der Staatsschutz Polizei Dortmund, der sich offensichtlich für die Wahrheit anstelle falscher Kameraderie entschied:

Peter Nickel, KK52, Staatsschutz Polizei Dortmund, war zwar nicht beim Polizeiüberfall in der Karl-Haarmann-Str. dabei gewesen, aber im Krankenhaus Brambauer, wo meine Schnittverletzungen versorgt wurden, hinzu gestoßen und von seinen Kollegen offenbar wahrheitsgemäß informiert worden: Meine „Widerstandshandlung“, so Nickel, habe darin bestanden, dass ich an der Polizistin Köppen habe vorbei stürmen wollen und dass es dabei wohl zu einem Gerangel gekommen sei, aber nicht in der Weise, dass geschlagen worden sei oder ähnliches.

Als ich dem Staatsanwalt sagte, dass sich das wohl ganz anders anhöre als das, was in der Klageschrift stehe, nickte er mit dem Kopf.

In der Klageschrift steht das hier:

Das alles war auch noch lange nicht alles, was es heute an Interessantem zu erleben gab, aber ich möchte nicht wieder durch frühzeitige Internetveröffentlichungen dazu beitragen, das Dinge manipuliert werden.

Festzuhalten ist zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls, dass niemand gesehen haben will, was sich zwischen Köppen und mir auf der Treppe abspielte. Die servierte Lüge geht demnach ausschließlich auf Suley Köppen zurück.

Ankündigung: Geniale Verteidigung. /Winfried S., Winfried Sobottka, Lünen, Ruhr Nachrichten Lünen, WAZ Lünen, Richter Hackmann, Edmund Brahm, Petra Hermes, Landgericht, Staatsanwaltschaft, CVJM, Dortmund


Belljangler: „Winfried, für Dich ist es klar, dass Du als Angeklagter im Strafverfahren am Landgericht Dortmund, die nächsten Termine hier , Maßstäbe setzen wirst; bisher niemals erreichte. Das hört sich natürlich für viele sehr arrogant an, in manchen mag die Neigung bestehen zu sagen: „Jetzt dreht er völlig durch.“ Dabei machst Du aus Deiner Überzeugung keinen Hehl, Du verkündest sie öffentlich. Du siehst darin aber kein Problem für Dich?“

Winfried Sobottka: „Solange ich meine Überzeugungen stichfest begründen kann, sehe ich kein Problem darin für mich. Ich hätte überhaupt nichts dagegen, wenn der Gerichtssaal beim nächsten Male voller Besucher wäre, die sich zuvor sagen würden: „Sehen wir uns heute doch einmal den Verrückten an!“ Sie alle würden sehr ins sachliche Nachdenken kommen, und das hat bekanntlich noch niemandem geschadet.“

Belljangler: „Um Deine weiteren Ausführungen leicht verständlich zu machen, zuvor drei Fragen an Dich:

1. Was wäre das Größte, was ein Elfmeter-Schütze im Fußball vollbringen könnte?“

2. Was war die wichtigste Lektüre in Deinem BWL-Studium?

3. Was wird das Fundament Deiner Verteidigung bilden?“

Winfried Sobottka:

1. Dass der Elfmeterschütze vor dem Schuss zum Torwart ginge, ihm ehrlich in die Augen sähe, und ihm sagte: „Ich werde Dir das Ding an der und der Stelle in den Kasten tun!“, dass er dann auch genau so erfolgreich handeln würde. Das haben selbst „Jahrhundertschützen“ wie Pelé und Gerd Müller meines Wissens niemals gewagt.

2. Die Studien- und Prüfungsordnung. Ich musste wissen, was ich unter welchen Umständen leisten musste und welche Bedeutung es haben würde.

3. Offenheit + Ehrlichkeit + Geltendmachung meiner Verteidigungsrechte.“

Belljangler: „Du bist frech.“

Winfried Sobottka: „Ich bin offen und ehrlich.“

Belljangler: „Dass Du unter Geltendmachung von Verteidigungsrechten etwas anderes verstehst als das von Rechtanwälten geübte Absitzen von Verhandlungen, hast Du schon nachvollziehbar unter Beweis gestellt:

http://kritikuss.over-blog.de/article-u-a-revolutionare-erkenntnisse-fur-prozessfuhrung-suley-koppen-kok-neuberg-staatsschutz-polizei-dortmund-55530146.html

Du hast noch zumindest eine weitere Revolutionierung des Strafprozesses im Blick?“

Winfried Sobottka: „Das Gericht ist besetzt von zwei Berufsrichtern, beide männlich, und von zwei Schöffinnen, also weiblich. Gerichtspraxis ist es landauf, landab, dass der Vorsitzende Richter de facto als Einzelrichter alles bestimmt: Er gibt die Linie unzweifelhaft vor und setzt sie auch durch. Das wird von den RechtsanwältINNen landauf, landab auch so akzeptiert.

Tatsache ist allerdings die folgende: Beschlüsse oder gar ein Urteil müssen, wenn sie zu Lasten des Angeklagten wirksam sein sollen, von der Kammer beschlossen sein, mit einer 2/3 Mehrheit der vier Kammermitglieder, im konkreten Falle müssten es also 3 von 4 Kammermitgliedern sein, um etwas wirksam gegen mich zu entscheiden; das ginge bereits bei der Ablehnung eines Antrages auf Protokollierung los. Im Grundsatz wären die beiden Schöffinnen also in der Lage, von ihnen selbst gesehenes und empfundenes Justizunrecht gegen mich zu verhindern. Das ist ihnen nicht unbedingt bewusst – sie sehen den Vorsitzenden Richter womöglich als unbedingte Autorität an, verzichten womöglich sogar bei sehr unguten Gefühlen darauf, sich seinen Entscheidungen entgegen zu setzen.

Nun, die Rolle der Schöffen ist natürlich auch gesetzlich geregelt, und danach steht es ausdrücklich fest, dass dem Schöffen, auch wenn er juristischer Laie ist, keine geringere eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen wird als dem Vorsitzenden Richter. Das heißt, wenn ein Schöffe eine Entscheidung nach eigener Beurteilung tatsächlich als ungerecht empfindet, dann ist er sogar verpflichtet, sie in der Abstimmung abzulehnen. Es ist auch jedem unmittelbar klar, dass Schöffen, die sich jedenfalls dem Urteil des Vorsitzenden Richters anschließen, völlig überflüssig sein müssen.“

Belljangler: „Du wirst eine Ansprache an die Schöffinnen halten?“

Winfried Sobottka: „Ich werde eine Ansprache an die Schöffinnen halten.“

Belljangler: „Und Du wirst jeden einzelnen Antrag explizit mit der Forderung der Kammerentscheidung, falls der Vorsitzende Richter zur Ablehnung geneigt sein sollte, stellen?“

Winfried Sobottka: „Jeden einzelnen.“

Belljangler: „Wie oft dürfte das in der Praxis der deutschen Gerichte vorgekommen sein?“

Winfried Sobottka: „Noch niemals.“

Belljangler: Allein diese Maßnahme wird jedenfalls Wirkung zeigen?“

Winfried Sobottka: „Ich werde keine sinnlosen Anträge stellen, und solange ich das nicht tue, wird Richter Hackmann sich für jeden einzelnen Ablehnungsbeschluss zu meinem Nachteil mit den übrigen Mitgliedern zur Entscheidung zurückziehen müssen. Zudem wird es in jedem einzelnen Falle der Antragstellung sowohl bei den hauptberuflichen Richtern wie auch bei den Schöffinnen im Oberstübchen anklingeln, dass Schöffen nach dem Gesetz ebenso souverän entscheiden können wie Vorsitzende Richter und das genau das und nur das auch der Sinn von Schöffenrichtern sein kann.“

Belljangler: „Willst Du vor Gericht jemanden besiegen?“

Winfried Sobottka: „Nein, ich will sie alle gewinnen, soweit es überhaupt möglich ist. Nur den Rest werde ich besiegen.“

Belljangler: „Du bist frech und arrogant.“

Winfried Sobottka: „Es gehört nicht viel zu dem, was ich tun werde. Viele könnten es an meiner Stelle ebenso gut oder besser. Es ist wie mit dem Ei des Kolumbus – jeder hätte es gekonnt, nur einer war darauf gekommen.“

Belljangler: „Der Prozess wird ein Event?“

Winfried Sobottka: „Der Prozess wird auf Seiten der Anwesenden zu tiefgreifenden Erkenntnissen und Erlebnissen führen, er wird Augen öffnen und Gefühle ansprechen.“

Belljangler: „Wo würdest Du ihn in den Kasten hauen?“

Winfried Sobottka: „Ecke links unten, geschossen mit rechts.  Wer  über eine gute Motorik verfügt kann mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 100%  mit nahezu voller Kraft den Idealbereich treffen oder nur unmaßgeblich verfehlen, wenn er sich professionell darauf hin trainiert hat, und die Schüsse sind dann  praktisch unerreichbar für jeden Torwart.“

Belljangler: „Wenn Du selbst im Tor stündest, wo wolltest Du ihn haben?“

Winfried Sobottka: „Direkt auf mein Gesicht. Da wehre ich selbst die härtesten Dinger, geschossen aus kurzen Distanzen, erfahrungsgemäß sicher ab.“

Belljangler: „Das Gericht wird Deiner Verteidigung nichts wirksam entgegen setzen können?

Winfried Sobottka: „Wenn das Gericht nicht zu offenem Gesetzesbruch bereit sein sollte, dann nicht.“

Ein paar wichtige Links:

Rationale Erklärung dafür, dass ich der angekündigte Messias bin

Ich habe den Geist Jesu zurück gebracht

Staatsschutz intensiviert Bekämpfung von Winfried Sobottka im Internet / mein parteibuch, mein-parteibuch.com, Hannibal Rickey’s blog


Auf Google Seite 1 für meinen Namen, Winfried Sobottka, ist der Eintrag für meine HP freegermany.de verschwunden (vorher 3. Position von oben), an deren Stelle nun ein Eintrag für ein Machwerk schlimmster Verleumdung unter mein-parteibuch.com:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/internet-terror/mein-parteibuch-krieger/00-krieger-und-mein-parteibuch.html

Auf Seite 2 der Google-Blogsuche für meinen Namen findet man einen Eintrag von Hannibal Rickey’s blog, den man besser nicht aufrufen sollte – er spielte mir einen Trojaner zu, der aber scheinbar beseitigt werden konnte. Man kann aber die übersetzte Fassung („translate“ ) offenbar risikolos aufrufen. Hier sieht man den Screenshot der aktuellen Seite #2 der Google-Blogsuche für meinen Namen:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/internet-terror/mein-parteibuch-krieger/00-hannibal.html

Nun, da geht wohl einigen ganz schwer die Düse. Dazu haben sie auch allen Grund.

Vorab 2 Teile eines unvollendeten Romanes, der es aber auf mehrere hundert Seiten bringt und ungewöhnlichen Inhalt hat. Dass ich diese beiden Teile einer Bäckersfrau vor über 10 Jahren zum Lesen gab, wurde von ihr nach Lektüre mit den Worten quittiert: „Sie sind aber sehr mutig!“

Ein paar Tage später ging es los – düstere Gestalten umlagerten das Haus, im starrten mich an, wenn sie mich sahen, ein junges Mädchen betete Beschwörungsformeln, während sie vor meiner Haustür auf- und abmarschierte, unter dem Wohnzimmerfenster lagen eines morgens drei große Fische mit abgeschnittenen Köpfen, in meinem Garten fanden sich satanische Schmiereien. Das ging solange, bis ich der Bäckersfrau sagte, dass ich Leute kennen würde, die sich sehr für die Autokennzeichen derer interessierten, die mein Haus umlagerten, und solange, bis drei Kerle, die mir einzeln Angst machen wollten, heilfroh waren, dass sie heil davongekommen waren.

Hier die LINKS, die Texte sind noch nicht gut formatiert, weil die Quellen nicht gut formatiert sind (Die Einleitung muss ich nach meiner Ansicht anderswo ähnlich gelesen haben – ich vermute, bei Thomas Mann):

http://die-volkszeitung.de/00-kreuz-u-adler/001.html

http://die-volkszeitung.de/00-kreuz-u-adler/002.html

zusätzliche Tags: Winfried S., Lünen

Winfried Sobottka über die Prozessstrategie / WAZ LÜNEN, RUHRNACHRICHTEN LÜNEN, Landgericht Dortmund, Winfried S., Dorstener Zeitung, Halterner Zeitung


Belljangler: „Winfried, Dein überzeugter Optimismus hinsichtlich des Strafverfahrens hat Wirkung gezeigt…“

Winfried Sobottka: „Ja, sie bekommen Angst.“

Belljangler: „Wieviele Verhandlungstage dürften es werden?“

Winfried Sobottka: „Da ich auf effiziente Prozessführung ziele, könnten 20 weitere Verhandlungstage womöglich reichen. Was bisher lief, war nur Auftakt.“

Belljangler: „Das hatten alle anderen anders gesehen. Für sie war klar gewesen, dass am 13. August ein Schlussstrich gezogen würde.“

Winfried Sobottka: „Das sollte sie lehren, ihre Kalkulationen zu überprüfen.“

Belljangler: „Deine grundsätzliche Verteidigungsstrategie ist ganz einfach?“

Winfried Sobottka: „Ich habe noch niemals etwas entwickelt, was nicht einfach war, wenn ich ehrlich sein soll.“

Belljangler: „Was unterscheidet Dein Strafverfahren von üblichen Strafverfahren?“

Winfried Sobottka: „Zwei Dinge: Zum einen hat der Staat mich nachweislich zu meinen Handlungen getrieben, zum anderen hat er mir dabei auch erhebliche Schäden zugefügt. Das Erste bedeutet, dass er mich gar nicht bestrafen darf, das Zweite bedeutet, dass er mich bereits schwer „bestraft“ hat.“

Belljangler: „Hackmann und StA hatten sich das anders gedacht?“

Winfried Sobottka: „Natürlich. Nach Vorlesen der Klageschriften und Anhörung von ein paar Zeugen sollte ich an die Wand gekungelt werden.“

Belljangler: „Was wird Deine Prozessführung von denen in anderen Verfahren unterscheiden?“

Winfried Sobottka: „Dass alle wichtigen Punkte bestmöglich geklärt, die Ergebnisse zu Akteninhalten gemacht werden, dass auf der Basis dann Anträge gestellt werden, die vermutlich kein Anwalt sich zu stellen traute.“

Belljangler: „Was ist Dein Hauptproblem?“

Winfried Sobottka: „Es ist ungeheuer viel Arbeit. Es gibt Unmengen an wichtigen Beweismitteln, sie müssen gesichtet, selektiert und verwendet werden. Außerdem muss ich noch ein wenig daran feilen, wie ich Befragungen vornehme, wichtige Antworten effizient ins Verhandlungsprotokoll bekomme, wie ich Anforderungen an Revisionsgründe schon beim Stellen von Anträgen berücksichtige, da ich natürlich davon ausgehe, dass Hackmann & Co. weiterhin abschmettern werden. Außerdem gibt es einen Kreis von Zeugen, deren Ladung ich zu beantragen denke. Möglicherweise könnte es sogar nötig werden, Brigitte Mohnhaupt zu laden, weil sie es weiß, was sich damals im Brigitte-Mohnhaupt-Forum des Thomas Vogel abgespielt hat. Es können auch noch vierzig Verhandlungstage werden, denke ich.“

Belljangler: „Das hört sich an, als ob Du Verfahrensverzögerung betreiben wollest.“

Winfried Sobottka: „Unsinn. Das, was ich zu meiner Entlastung vorzutragen habe, sind durchweg Sachen, die der Staat mit aller Macht unter dem Teppich halten will. Entsprechend wird er meiner Verteidigungsstrategie den größtmöglichen Widerstand entgegensetzen. Das wird ja auch dadurch belegt, dass auf ursprünglich beschlagnahmten, mir nun zurück gegebenen Datenträgern jede Menge Dateien gelöscht waren, u.a. alle winsobo-Sicherungen. Je größer der Widerstand sein wird, den man mir entgegensetzt, desto länger wird das Verfahren dauern.

Hier wurde begonnen, Beweismaterial hoch zu laden, es dürften etwa 2 % der Beweise sein, die ich allein zum Internetterror mindestens einbringen werde:“

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-laufendes-verfahren/internet-terror/r2d2/00-overview.html

Der Prozess Winfried Sobottka gegen die BRD / United Anarchists Deutschland, Ruhr Nachrichten Lünen, WAZ Lünen, Halterner Zeitung, Dorstener Zeitung, Winfried S.


Belljangler: „Winfried, der Prozess am Landgericht Dortmund ist vorläufig um fünf  geplante Verhandlungstage verlängert worden. Wie wird es ausgehen?“

Winfried Sobottka: „Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse.“

Belljangler: „Dein Pflichtverteidiger Plandor meint, dass Deine Weigerung, Deals einzugehen, und Deine Absicht, die Dinge wirklich zu klären, zu systematischen Manipulationen und härtestem Kampf gegen Dich führen würden…“

Winfried Sobottka: „In dem Punkte gab und gebe ich ihm in vollem Umfange Recht.“

Belljangler: „Er vertrat zudem die Ansicht, dass Deine Prozessstrategie letztlich dazu führe, dass Du ein hartes Urteil kassieren werdest…“

Winfried Sobottka: „Na ja, Norbert Plandor meint auch, er habe Ahnung von Frauen….“

Belljangler: „Worauf führst Du es zurück, dass das letzte Telefonat mit Norbert Plandor anders lief als die vielen zuvor, die zumeist unfreundlich beendet wurden?“

Winfried Sobottka: „Man hatte die United Anarchists´ Internetforce und mich gründlich unterschätzt gehabt. Man steht vor einer Situation, die man so gar nicht kennt, man hatte noch niemals eine auch nur ungefähr vergleichbare Situation. Und man ist sich nicht mehr sicher, für welche Überraschungen ich noch sorgen werde. Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass Menschen, die mich zunächst gründlich unterschätzt hatten, mir anschließend nahezu magische Fähigkeiten zutrauten.“

Belljangler: „Verfügst Du über magische Fähigkeiten?“

Winfried Sobottka: „Natürlich nicht. Aber für die, deren Hirne mit Hämmern in engste geistige Käfige geschlagen wurden, deren Sichtweise auf das heute Normale begrenzt ist, kann sich das womöglich anders darstellen.“

Belljangler: „In Deinem Leben bist Du, begonnen mit dem Kindergarten, schon immer auffällig gewesen. Du hast immer Rebellengeist gezeigt, hast Dinge angefasst, die andere nicht anfassten, wurdest von den einen gemocht oder sogar geliebt, von den anderen gehasst. Es scheint unmöglich zu sein, Dir neutral gegenüber zu stehen.“

Winfried Sobottka: „Dank Vererbung und Erziehung verfüge ich über außergewöhnliche Eigenschaften, das hat mich aber noch nie überheblich gemacht. Doch diejenigen, die selbst gern in allem die Besten wären und zugleich verächtlich auf andere hinabblicken, wenn diese ihnen unterlegen sind, haben mich immer schon gehasst. Und heute werde ich auch von denen gehasst, die ihre Seele für Geld an den Teufel verkaufen; sie sind ungeheuer neidisch darauf, dass ich ein Freier bin.“

Belljangler: „Bist Du unschlagbar?“

Winfried Sobottka: „Sobald ich mich ins Unrecht setze, bin ich sehr leicht zu schlagen. Mich im Unrecht zu besiegen, ist hingegen nahezu unmöglich.“

Belljangler: „Hackmann & Co. werden ihr Bestes geben, um Dich im Unrecht zu besiegen…“

Winfried Sobottka: „Ich werde sie alle in die Zange nehmen, und die Zange immer weiter schließen.“

Belljangler: „Du würdest nicht soviel entschlossenen Optimismus versprühen, wenn Du nicht ganz genau wüsstest, worum es geht und was Du zu tun hast?“

Winfried Sobottka: „Ich habe nicht den geringsten Zweifel. Es ist alles in meinem Kopf durchgespielt. Darüberhinaus ist mit zusätzlichen Vorteilen für mich zu rechnen. Keiner der Prozessbeteiligten hat den Überblick, den ich über  Beweismittel und Abläufe habe, keiner der Prozessbeteiligten ist scharf auf argumentative Auseinandersetzung mit mir, und die üblichen Maschen, auf die sie gedrillt sind, ziehen nicht bei mir. So mancher wird sich noch um Kopf und Kragen reden, und ich denke, dass sich das ausnutzen lassen werde.“

Belljangler: „Du brauchst die anarchistischen HackerINNEN und saubere Berichterstattung durch Massenmedien, um die Sache zu einem revolutionären Anstoß für die Initiierung von Reformvorhaben werden zu lassen. Was wirst Du bekommen?“

Winfried Sobottka: „Die Unterstützung der anarchistischen HackerINNEN werde ich wohl haben, wie es derzeit aussieht. Saubere Presse in den Verfahrensterminen würde nach meiner Meinung an ein Wunder grenzen.“

Belljangler: „Trotz öffentlich geäußerter Bitte an Annika Joeres?“

Winfried Sobottka: „Sie wird Angst vor mir haben, wie viele andere auch. Was sollte sie z.B. sagen, wenn ich sie hinsichtlich ihrer Ansicht zur natürlichen Rolle der Frau fragte, die ja nur vor dem Hintergrund artgerechter Sexualität möglich ist? Was sollte sie sagen , wenn ich sie fragen würde, welche Zweifel es an Philipps Unschuld im Mordfalle Nadine O. geben könnte? Nicht nur die Verfahrensbeteiligten  im Strafverfahren beginnen, Angst vor mir zu bekommen. Auch alle, die im Grunde das Selbe wollen wie ich, die aber nicht gewillt sind, dafür ebenso konsequent einzutreten wie ich, haben Angst davor, mit mir in Kontakt zu kommen und mit meiner Konsequenz konfrontiert zu werden, letztlich zum Eingeständnis ihrer Inkonsequenz gezwungen zu werden. Hinzu kommt, dass  sich auch Annika Joeres ausrechnen kann, dass sie keine bezahlten Aufträge mehr bekommen würde, wenn sie sachlich über den Prozess BRD ./. Sobottka berichtete. In diesem Scheißland werden alle letztlich an der Kette gehalten.“

Belljangler: „Nur Du nicht?“

Winfried Sobottka: „Ich jedenfalls nicht.“

Herzensbitte an Annika Joeres von Winfried Sobottka


Sehr geehrte Annika Joeres!

Sie gehören zu den besten JournalistINNen im deutschsprachigen Raum, was die Verbundenheit zu wahrer Berichterstattung und das Engagement im Sinne kritischer Betrachtung von Politik und Gesellschaft angeht. Ich persönlich kenne niemanden, den ich insofern höher schätzte. Darum wende ich mich an Sie.

Vielleicht wissen Sie es schon, dass ich in den letzten Jahren eine starke Unterstützung seitens anarchistischer HackerINNen genoss, mit denen ich die politischen Grundüberzeugungen teile.
So sehr ich diese Leute einerseits auch schätze, so wäre es doch verfehlt, sie einfach mit mir in einen Topf zu werfen: Es sind weit überwiegend junge Leute, die im Vergleich zu mir sehr ängstlich sind. Darum geht deren Unterstützung niemals weiter, als es ihnen aus der Verborgenheit heraus möglich ist.

Entsprechend wäre es sehr wichtig, wenn ein gegen mich am Landgericht Dortmund laufendes Verfahren von sauber arbeitenden Journalisten beobachtet würde und diese Journalisten dann auch sauber berichteten.

In dem Verfahren konnte ich den Staat schon jetzt zu außergewöhnlichen und nachweislichen Rechtsbrüchen zwingen, und in dem Verfahren wird es zu weiteren unglaublichen Rechtsbrüchen seitens des Staates kommen, zu denen er sich im Kampf gegen seine Entlarvung als kriminelles System gezwungen sehen wird.

Ich werde allen Widerständen trotzen und in dem Verfahren alles transparent machen, was der Staat an kriminellen Methoden gegen Kritiker aufzubieten hat, denn im Kampf gegen mich hat er bisher nichts ausgelassen und wird es auch zukünftig nicht tun. Der Prozess hat tatsächlich höchste öffentliche Beachtung verdient, völlig unabhängig davon, was man von mir halten mag.

Ich möchte Sie auf zwei recht kurze, aber inhaltlich schwere Artikel hinweisen:

https://belljangler.wordpress.com/2010/07/31/einblicke-in-einen-kranken-geist-richter-hackmann-landgericht-dortmund-spd-dortmund-cdu-dortmund-cvjm-dortmund-tischtennis-post-dortmund-rechtsanwalt-dr-norbert-plandor/

https://belljangler.wordpress.com/2010/08/14/einlicke-in-einen-kranken-geist-teil-ii-richter-hackmann-landgericht-dortmund-richter-helmut-hackmann-dortmund/

und hier ein etwas längerer Artikel, der allerdings auch mehr erklärt:

https://belljangler.wordpress.com/2010/08/14/schmierenpresse-ruhr-nachrichten-lunen-und-waz-lunen-von-winfried-sobottka-winfried-s/

Die Staatsanwaltschaft hat mich vor Verhandlungsbeginn am 13.08. 2010 gefragt, ob „dies der letzte Prozesstag“ sein könne. Ich habe darauf geantwortet, wenn es ein Urteil geben sollte, dass mich nicht im Geringsten beschwerte, dann könne ich dagegen nichts machen. Darauf sagte der Staatsanwalt, dafür hätte ich zu viele Leute beleidigt. Damit war der Punkt erledigt.

Weiterhin war die Staatsanwaltschaft bereit gewesen, die Einstellung hinsichtlich des selbstständigen Anklagepunktes „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ mit der Begründung zu beantragen, die Strafe falle vor dem Hintergrund der im Verfahren zu erwartenden Gesamtstrafe nicht ins Gewicht. Dem Antrag hätte das Gericht nur stattgeben können, wenn ich ihm nicht widersprochen hätte. Ich stellte wiederholt klar, dass ich eine solche Einstellung nicht wolle, dass es mir um Klärung gehe.

Sehr geehrte Annika Joeres, ich bitte Sie darum, irgendwie dafür zu sorgen, dass am 01. September 2010 ab 9.00 Uhr im Landgericht Dortmund nicht nur Vertreter der Schmierenpresse sitzen, sondern auch Vertreter eines wahrhaftigen Journalismus. Das Verfahren hat alles, um in die Rechtsgeschichte einzugehen und Anstöße für absolut zwingend nötige Reformen zu geben.

Mit herzlichen Grüßen

Winfried Sobottka

Zusätzlichiche Tags: Halterner Zeitung, Dorstener Zeitung, Winfried S., Landgericht Dortmund

Worte von Prozessbeteiligten über Winfried S., Lünen / Winfried Sobottka


Am  Prozesstag  13. August 2010 am Landgericht Dortmund fielen folgende Worte hinsichtlich meiner Verhandlungsfähigkeit:

Richter Helmut Hackmann und Gutachter Dr. med. Michael Lasar sagten praktisch im Wortlaut gleich, ich sei nicht nur prozessfähig, sondern aufgrund des Eindruckes über alle Verhandlungstage in höchstem Maße prozessfähig, sei in der Lage, allen Vorträgen einwandfrei  zu folgen, das auch durch gezielte Fragen. Kommentare und Anträge unter Beweis zu stellen, und mich selbst zu verteidigen.

In ähnlicher Weise hatte sich auch schon Pflichtverteidiger Dr. Norbert Plandor geäußert.

Winfried Sobottka

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/18/roland-fricke-jugendamt-wetter-ruhr-und-der-mord-an-nadine-ostrowski/