Mordfall Nadine Ostrowski: Die Drosselung der Nadine nach Dr. Eberhard Josephi / Polizei Hagen, Richter Dr. Frank Schreiber, Westfalenpost Wetter, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, Hannelore Kraft


Mordfall Nadine Ostrowski: Die Drosselung der Nadine nach Dr. Eberhard Josephi / Polizei Hagen, Richter Dr. Frank Schreiber, Westfalenpost Wetter, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, Hannelore Kraft

Die Seiten 31 und 32 des Strafurteiles gegen Philipp Jaworowski, aus denen hier Erklärungen des Gerichtsmediziners Dr. Eberhard Josephi zitiert werden, sind weiter unten als SCANS aufrufbar.

Dr. Eberhard Josephi schildert betreffend die unzweifelhafte Drosselung mit einem Kabel u.a.:

Am Halse der Nadine Ostrowski finde sich eine nahezu senkrecht zur Körperlängsachse verlaufende Drosselmarke mit einer Unterbrechung im Nacken… Als Folge der Drosselung seien zudem ein Bruch des Kehlholmes und Einblutungen im rechten Halsbereich feststellbar gewesen. (S. 31 des Urteiles) (1)

Die an der Leiche vorgefundenen Verletzungsspuren ließen nur den Schluss zu, dass erst die stumpfe Gewalt, dann das Drosseln mit einem Kabel und dann die Stiche erfolgt seien (S. 32 des Urteiles) (2)

Die Drosselung führe, wenn der Verschluss der Halsschlagadern eingetreten sei, spätestens nach einigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit. (S. 32 des Urteiles) (3)

Zusammengefasst:

– Die Drosselung wurde begonnen, als das Opfer medizinisch betrachtet noch handlungsfähig war, siehe (2), also nicht etwa nach starken Blutverlusten aufgrund der Stichverletzungen – das schließt Dr. Josephi in weiteren Ausführungen auf Seite 32 des Urteiles medizinisch begründet aus.

– Die Drosselung erfolgte von hinten, denn nur im Nacken ist die Drosselungsmarke unterbrochen, siehe (1), und zudem in äußerst sauberer Weise: Eine „nahezu senkrecht zur Körperlängsachse verlaufende Drosselmarke“, siehe (1). Dass Drosselkabel konnte also ohne jeden Widerstand (!) angelegt und festgezurrt werden, denn sonst hätte es zusätzliche Spuren am Halse geben müssen, die z.B. bei einem Verrutschen des Kabels (mehrfache Drosselmarke zumindest an einigen Stellen des Halses) aufgetreten wären, ferner wäre es auch nicht sicher, dass die einzige Drosselmarke so akkurat „gerade“ hätte gezogen werden können, also nicht im Geringsten schräg verliefe.

– Erst ein Verschluss der Halsschlagadern kann die Bewusstlosigkeit des Opfers herbeigeführt haben –  spätestens nach einigen Sekunden (3).  Jedenfalls bis zum Verschluss der Halsschlagadern war das Opfer medizinisch betrachtet also noch handlungsfähig, und selbst der Verschluss der Halsschlagadern lässt noch eine minimale Zeitspanne der Handlungsfähigkeit –  ob nun eine, zwei, drei oder vier Sekunden – das sei dahingestellt.

Lediglich ein sofortiges Drosseln mit enormer Kraft, wie etwa im legendären Todesfall der Schauspielerin Isadora Duncan (1927), deren langer Schal sich im Hinterrad ihres Cabriolets verfangen hatte, könnte nahezu sofort das Bewusstsein nehmen, nicht aber ein Drosseln mit einem Kabel von menschlicher Hand.

Selbst, wenn man unterstellte, dass das Drosseln für das Opfer unerwartet von hinten begonnen wurde, so wäre jedenfalls eine gewisse Zeit der Reaktion verblieben – und instinktiv hätte das Opfer, wenn bewegungsfähig, mit beiden Händen nach dem Kabel gegriffen, um es zu weiten bzw. sich des Kabels zu entledigen. Eine „saubere“ Drosselung mit lediglich einer Drosselungsmarke wäre nicht mehr möglich gewesen.

Zudem hätte sich das Opfer aufgrund der offenbar zuletzt recht starken Drosselungskräfte zweifellos auch spezifische Verletzungen an den Fingern zugefügt (Quetschverletzungen), zudem damit korrespondierende Verletzungen am Hals. Aber weder Quetschverletzungen an den Fingern noch damit korrespondierende Spuren am Halse  nennt Dr. Eberhard Josephi in seinen Ausführungen, demnach hat es sie wohl auch nicht gegeben.

Fazit: Sowohl die äußerst „saubere“ einzige Drosselmarke als auch das Fehlen weiterer Verletzungsspuren am Halse und von Quetschverletzungen an den Fingern sprechen eindeutig dafür, dass das Opfer, obwohl medizinisch betrachtet handlungsfähig, unfähig gewesen sein muss, sich zu wehren. Welche andere Erklärung kann es dafür geben als die, dass es gefesselt war, als es gedrosselt wurde?


Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

PS.: Hallo, Marco. Siehe sie Dir an. Sie wird Dir im Traum ihr Gesicht zeigen, aber nicht so, wie es unten auf dem Foto ist:

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/


Über belljangler
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, wohnhaft: Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

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