Mordfall Nadine Ostrowski: Erhebliche Widersprüche des Dr. Eberhard Josephi, Teil 1 / POLIZEI HAGEN, Westfalenpost Wetter, Westfalenpost Hagen, Staatsanwaltschaft Hagen, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, SPD NRW, Hannelore Kraft


Mordfall Nadine Ostrowski: Erhebliche Widersprüche des Dr. Eberhard Josephi, Teil 1 / POLIZEI HAGEN, Westfalenpost Wetter, Westfalenpost Hagen, Staatsanwaltschaft Hagen, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, SPD NRW, Hannelore Kraft

Die Seite 31 des Urteiles im Strafprozess gegen Philipp Jaworowski, Mordfall Nadine Ostrowski, aus der im folgenden zitiert wird, kann hier eingesehen werden: LINK

Die Stabtaschenlampe, von der die Rede ist, ist eine 35 cm lange Maglite Taschenlampe, die inklusive Batterien mindestens 1,1 kg wiegt, aus starkwandigem Aluminium gefertigt ist und aufgrund ihrer Rohrform, des kleinen Rohrdurchmessers und ihrer Deckel  oben und unten  eine sehr hohe Verwindungssteifigkeit besitzt: Mit ihr ausgeübte Schläge führen nicht zu ihrer Verformung, sondern geben die Schlagenergie praktisch unvermindert ab. Weiterhin ist diese Stabtaschenlampe, wenn mit Batterien bestückt, vergleichbar massiv wie ein Vollmetall-Stab.

S. 31 des Urteils: „Es fänden sich mindestens drei auf stumpfe Gewalt zurückzuführende Verletzungen im Kopfbereich an der Behaarungsgrenze und Hautverfärbungen an den Armen und Händen, die bei der Abwehr stumpfer Gewalt entstanden sein könnten. Die Stabtaschenlampe des Angeklagten komme insofern als Tatwerkzeug infrage. Die Kopfverletzungen zögen starke, sichtbare Blutungen nach sich. Das Opfer bleibe aber handlungsfähig. Die Ausübung der stumpfen Gewalt sei mit Wucht erfolgt. Sie habe zu einer Durchtrennung der Kopfschwarte, jedoch nicht zu knöchernen Verletzungen geführt. Die Lage der Verletzungen deutet auf eine rasche Schlagfolge hin.“

=> Die Kopfverletzungen betreffen einen sehr kleinen Bereich, betreffen ziemlich punktgenau  die selbe Stelle.  Das machen die Worte des Gerichtsmediziners in doppelter Weise deutlich: Erstens weiß er nicht einmal genau, wie oft zugeschlagen wurde: „mindestens drei… Verletzungen“. Hätte jeder Schlag eine andere Stelle getroffen, so hätte der Gerichtsmediziner keine Probleme gehabt, genau zu sagen, wie oft eine Verletzung vorgelegen habe. (1)

Zweitens führt er aus: „Die Lage der Verletzungen deutet auf eine rasche Schlagfolge hin“. Aus dem Umstand, dass alle Verletzungen eine bestimmte Stelle betrafen, schloss Dr. Eberhard Josephi also, dass weder Täter noch Opfer im Verlauf der Angriffe ihre Positionen geändert hätten und der Täter mehrfach nacheinander eine stets gleichförmige Angriffsbewegung ungestört ausgeübt habe (2) – nur so ist es wahrscheinlich, dass stets die selbe Stelle getroffen werden konnte.

Drittens hält er es für möglich, dass Hautverfärbungen an Armen und Händen Abwehrverletzungen solcher Angriffe sein könnten: „Hautverfärbungen an den Armen und Händen, die bei der Abwehr stumpfer Gewalt entstanden sein könnten. Die Stabtaschenlampe des Angeklagten komme insofern als Tatwerkzeug infrage.“ (3)

Viertens sagt er, die Schläge seien mit Wucht ausgeführt worden, was er zweifellos aus der Stärke der Verletzungen schließt: „Die Ausübung der stumpfen Gewalt sei mit Wucht erfolgt.“ (4)

Fünftens sagt er: „Das Opfer bleibe aber handlungsfähig.“ (5)

Bis hierher enthalten die Ausführungen des Gerichtsmediziners Dr. Eberhard Josephi die folgenden Widersprüche:

Widerspruch 1: Wenn Dr. Eberhard Josephi angenommen haben sollte, dass Nadine sich gegen die Schläge gewehrt habe, siehe (3), dann ist es nicht nachvollziehbar, dass er zugleich von einer Schlagfolge ausgeht, bei der weder Täter noch Opfer ihre Positionen veränderten und der Täter mindestens dreimal nacheinander mit einem stets gleichen Bewegungsablauf erfolgreich sein konnte, siehe (2). Was also nun?

Hat sie sich gewehrt? Dann wäre es nicht nachvollziehbar, dass mehrfach passgenau die selbe Stelle am Kopf getroffen wurde. Hat sie sich nicht gewehrt? Dann muss man sich zwingend die Frage stellen, warum sie sich nicht gewehrt habe! Wer bleibt schon, obwohl er permanent handlungsfähig bleibt, siehe (5),  wie eine einzementierte Schaufensterpuppe stehen, während ihm mehrfach von vorn ein stumpfer Gegenstand mit Wucht an den Kopf geschlagen wird?

Widerspruch 2: Während Dr. Eberhard Josephi einerseits andeutet, „Hautverfärbungen“ an Armen und Händen könnten Verletzungen der Abwehr gegen Schläge mit der Taschenlampe gewesen sein, siehe (3), redet er andererseits von mit Wucht ausgeführten Schlägen, siehe (4), die mit einem verwindungssteifen und massiven Gegenstand, der mindestens 1,1 kg wiegt, ausgeführt worden sein sollen und starke Verletzungen am Kopfe herbeigeführt haben. Auch das passt nicht: Die erfolgreiche Abwehr solcher Schläge führt nicht unspezifizierten Hautverfärbungen, sondern zu deutlichen Hämatomen, wobei die Schlagstellen auch sehr spezifisch abgegrenzt sind, möglicherweise auch zum Bruch von Fingerknochen oder zu Muskelabrissen.

Bereits das, was zu dem Widerspruch 1 aufgeführt ist, macht deutlich, dass Nadine Ostrowski die Schläge hingenommen haben muss, während sie selbst bewegungsunfähig war. Da sie infolge der Schläge ihre Handlungsfähigkeit nicht verlor, siehe  (5), da sie ferner zuvor unverletzt war, nicht unter Drogen stand usw., bleibt nur eine Erklärung: Sie muss gefesselt gewesen sein. Davon aber ist in dem Tatszenario, das dem Urteil zugrunde liegt und demnach Philipp Jaworowski und Nadine Ostrowski sich ganz normal gegenüber gestanden haben sollen, nicht die Rede!

Hier noch einmal die S. 31 des Urteils, Anklicken führt zum Aufruf des Scans, nochmaliges Anklicken zur Ansicht des Scans in Vergrößerter gegenüber der Darstellung unten:

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

PS.: Hallo, Marco. Siehe sie Dir an. Sie wird Dir im Traum ihr Gesicht zeigen, aber nicht so, wie es unten auf dem Foto ist:

Mit Wissen und Duldung von Innenminister Ralf Jäger, SPD Duisburg, Rechtsanwalt und Justizminister Thomas Kutschaty, SPD Essen, und Hannelore Kraft, SPD Mühlheim:

Ein Grauensmord, Grauensmörder in Freiheit, Unschuldiger absichtlich falsch verurteilt:

http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2010/01/21/warnung-an-alle-schulerinnen-und-schuler-des-gsg-wetter-geschwister-scholl-gynmnasium-wetter-ruhr/

Über belljangler
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, wohnhaft: Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, Tel. 0231 986 27 20

2 Responses to Mordfall Nadine Ostrowski: Erhebliche Widersprüche des Dr. Eberhard Josephi, Teil 1 / POLIZEI HAGEN, Westfalenpost Wetter, Westfalenpost Hagen, Staatsanwaltschaft Hagen, Thomas Kutschaty, Ralf Jäger, SPD NRW, Hannelore Kraft

  1. Durchblicker says:

    Wie in vergangenen Mordfällen, auf Beispiele will ich derzeit bewußt verzichten, scheinen auch hier besondere Interessen Vorrang vor sauberer Aufklärung zu haben. Hier zeigt sich halt ebenso die angebliche Unabhängigkeit der Justiz in dieser BRD GmbH.
    Wann findet in diesem Land Lüge, Betrug und Korruption endlich ein Ende?

    • belljangler says:

      „Wann findet in diesem Land Lüge, Betrug und Korruption endlich ein Ende?“

      Niemals, wenn nicht genug dafür gekämpft wird.

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