Die LINKS unten wurden von mir selbst abgeschossen, siehe:
https://belljangler.wordpress.com/2011/08/15/email-von-anonymous-auf-die-volkszeitung-de-abgeschossen/
Liebe Leute!
Es freut mich, dass Ihr mir die OCR-Geschichte abnehmt, und es freut mich auch, dass ich dieses Mal eine Email bekommen habe, die schon vom sprachlichen Stil und den Inhalten her klar werden lässt, dass sie wirklich von Anonymous stammen muss:
http://die-volkszeitung.de/webdesign/eta4/urteil-philipp-jaworowski/presse/email-anonymous-berlin.html
Das ist tatsächlich wichtig, denn schließlich strunze ich ja überall damit, dass Ihr mein Kämpfen unterstützt, und natürlich beeindruckt das – so, oder so – alle. Und das ist tatsächlich wichtig, weil andere ebenfalls auf Effizienz zielende Widerstandskämpfer sich vorzugsweise eben auch mit effizient kämpfenden Leuten zusammen tun. Und ohne Euch wäre ich eben lange nicht so effizient.
Außerdem hilft mir die nun erteilte Unterstützung doppelt: Sie gibt mir nicht nur moralische Unterstützung, sondern nimmt mir auch erhebliche Arbeit ab, weil ich mich erst einmal hinein wühlen müsste, während ich doch auch so sehr viel zu tun habe. Für die Dokumentenpräsentation muss ich Grundgerüste für jede Art benötigter Webseiten erstellen und in vorzeigbarer Weise mit Inhalten füllen, wozu auch Kleinigkeiten gehören, wie z.B.:
http://die-volkszeitung.de/webdesign/eta4/urteil-philipp-jaworowski/0-00-OVERVIEW.HTM
Aber auch Kleinigkeiten fressen Zeit.
Page-Composers/-Makers will ich aus verschiedenen Gründen nicht nutzen, wobei diese Gründe triftig sind. Außerdem müssen noch viele Texte geschrieben werden, und natürlich nicht nur irgendwie.
Und dann sind da auch noch so einige andere Sachen. Barbara braucht Hilfe, Wolfgang bombadiert mich mit hochwertigem Material, auf Claus muss ich permanent einwirken, damit er begreift, wie wichtig es ist, dass er mir bestimmtes Material zur Verfügung stellt usw. usf. Allein an den paar Leuten, die ich jetzt genannt habe, hängen ein paar Tausend, die diese Leute kennen, und diese Leute haben zudem alle sehr Außergewöhnliches zu bieten, was ihre Fähigkeiten und in ihrem Besitz befindliches Material angeht.
Ich will die ultimative Offensive nicht starten, wenn die nötigsten Dinge nicht gut vorbereitet sind, und es sind viele, sehr viele Dinge zu erledigen, während ich zudem noch mit dem Strahlenterror zu tun habe.
Dass das Urteil mir nun von Euch in Text übersetzt wird, finde ich super, das Korrekturlesen wegen falsch umgesetzter Zeichen kann ich aber gern übernehmen, dabei hätte ich auch Hilfe. Und natürlich wäre es mir lieb, wenn Ihr mir neben den genannten Links auch eine Kurzbeschreibung zum Selbermachen für Doofe wie mich zukommen lassen würdet. Schließlich sind ganze Berge von anderen Dokumenten in Sicht, die ich z.T. schon habe…. 🙂 Und wenn man den Ablauf kennt, dann kann das doch sicherlich jeder, der lesen und schreiben kann.
Damit ist mein Wunschzettel – wünschen darf ich mir ja, was ich mir wünschen will – aber noch nicht am Ende. 🙂
Ich brauche valide Infos darüber, welche Hoster für Massendownloads erstens gut funzen, sich zweitens politisch bewährt haben. Dass es solche nicht in D gibt, weiß ich natürlich.
Weiterhin wäre es klasse, wenn ich ein Programm zur serienmäßigen und möglichst guten Skalierung von jpgs hätte. Umsetzung vorgegebener width würde reichen. Sehr brauchbar wäre auch ein Programm, das mir alle Dateinamen in einem Verzeichnis komplett auf Großbuchstaben oder Kleinbuchstaben umbenennen könnte, inklusive Extention. Ja, das wäre es schon, mehr fällt mir nicht ein. Halt, stopp: Ein kleines Programm, das mir das jederzeitige beliebige Eindringen in die Netzwerke von BKA, BND, LKAs usw. ermöglichte, wäre natürlich auch nicht schlecht. So etwas werdet Ihr doch bestimmt haben?
Die Statistik der die-volkszeitung hat ein wenig zugelegt:
http://die-volkszeitung.de/webdesign/eta4/urteil-philipp-jaworowski/presse/per-13-august-2011-16-57-last-record.html
aber das soll noch lange nicht das Ende der Fahnenstange sein. Ich halte 5000 Tagesbesucher binnen zweier Monate für machbar, auch mehr. Es liegt an mir und allen, die mitmachen.
Alles neu macht der September, und schon im Mai ist alles vorbei. (Anarchistenregel aus dem Ruhrgebiet)
Liebe Grüße
Euer
Winfried
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
https://belljangler.wordpress.com/2011/02/08/dem-wahren-satanismus-auf-der-spur-karen-haltaufderheide-doris-kipsiekerannika-joeres-die-grunen-wetter-die-grunen-berlin-die-grunen-hamburg-die-grunen-koblenz-renate-kunast-die-linke-witten/
http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html
http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2010/03/sie-gehoren-in-den-knast-stefan-lingens.html
http://www.skifas.de/Material/Bossi.html
http://polizeistaat.wordpress.com/2010/07/26/polizeikriminalitat-berlin-ehrhart-korting-dieter-glietsch-polizei-berlin-gdp-berlin-spd-berlin-die-linke-berlin-cdu-berlin-fdp-berlin-die-grunen-berlin-npd-berlin/
https://belljangler.wordpress.com/2011/06/23/winfried-sobottka-die-hacker-und-an-hannelore-kraft-python-hello-world-php-staatsschutz-polizei-dortmund/
Das Urteil ist rechtskräftig
seit 29. Juni 2007
Hagen, 09. Okt. 2007
Hesterberg, Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin der
Geschäftsstelle des Landgerichts
51 Kls 400 Js 563/06 (31/06)
LANDGERICHT HAGEN
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
in der Strafsache
gegen Philip Jaworowski,
geboren am 24. Oktober 1986 in Witten,
Wohnhaft Amselweg 17, 58300 Wetter,
zur Zeit in dieser Sache in Untersuchungshaft in der
Justizvollzugsanstalt Wuppertal
wegen Mordes u.a.
hat die 1. große Jugendkammer des Landgerichts Hagen in der Hauptverhandlung
vom 22.02.2007 bis zum 21.06.2007, an der teilgenommen haben:
Vors. Richter am Landgericht Dr. Schreiber
als Vorsitzender,
Richter am Landgericht Teich,
Richter am Landgericht Dr. Voigt
als beisitzende Richter,
Sekretärin Margarete Dodt, Hagen,
Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen,
als Schöffen,
Staatsanwalt Knierim,
als Beamter der Staatsanwaltschaft,
Rechtsanwalt Dr. Neuhaus, Dortmund,
Rechtsanwalt Esders, Dortmund,
als Verteidiger
Rechtsanwältin Tahden-Farhat, Gevelsberg,
Rechtsanwalt Pohlmann, Iserlohn,
als Nebenklagevertreter,
Justizbeschäftigter Labitzki am 30.03.,02.04.,17.04., 24.04.,11.05.,16.05.,19.06.2007
Justizbeschäftigte Koch am 15.03., 09.05., 23.05., 31.05.2007
Justizsekretärin Bellmann am 14.03.. 29.03., 29.05.2007,
Justizhauptsekretärin Stremmler am 04.04., 07.05.2007,
Justizhauptsekretär Ehlting am 22.02., 03.04., 25.04., 15.05., 21.06.2007
als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
am 21.06.2007
für
Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung
und wegen Mordes zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Er trägt die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Im übrigen
wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.
§§ 211, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 53 StGB, 1, 2, 17, 18, 105 JGG.
Gründe:
I.
Zur Person und zum Werdegang des Angeklagten
Der Angeklagte wurde am 24. Oktober 1986 als Sohn eines Elektroinstallateurs und
einer Rechtsanwaltsfachangestellten in Witten geboren und wohnte bis zu seiner
Festnahme in der elterlichen Wohnung im Amselweg·17 in Wetter, wo er über ein
eigenes Zimmer verfügte.
Der Vater war vollzeitberufstätig und die Mutter halbtags beschäftigt. Der Angeklagte
wuchs in bürgerlichen Verhältnissen auf. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie
waren geregelt. Da der Vater des Angeklagten häufig für längere Zeiträume berufsbedingt ortsabwesend war, übernahm die Mutter des Angeklagten dessen Erziehung. Erst in späterer Zeit, während der Pubertät, entwickelte der Angeklagte aufgrund gemeinsamer Interessen auch ein engeres Verhältnis zu seinem Vater. Der Angeklagte entwickelte zudem ein enges Verhältnis zu seiner Großmutter mütterlicherseits die ihn während der berufsbedingten Abwesenheit der Mutter häufig versorgte.
Die frühe Kindheit des Angeklagten verlief regelgerecht und ohne Auffälligkeiten. Der
Angeklagte war Mitglied in mehreren Sportvereinen und besuchte bis zu seiner Einschulung im Jahr 1993 den AWO-Kindergarten in Wetter-Wengern. 1993 wurde der Angeklagte in die Grundschule in Wetter-Wengern eingeschult. In der Grundschule erbrachte der Angeklagte durchweg gute schulische Leistungen und erhielt nach der 4. Klasse die Oberschulempfehlung. Auf der Grundschule erhielt der Angeklagte den aus seinem Nachnamen abgeleiteten Spitznamen „Schnulli“, der später in seinem
Bekanntenkreis durchweg für den Angeklagten verwendet wurde. Zu dieser Zeit wurde er auch aktives Mitglied bei einer kirchlichen Pfadfindergruppe, in der er vor deiner Festnahme die Funktion eines Gruppenleiters innehatte.
Ab dem Jahr 1997 besuchte der Angeklagte das Geschwister-Scholl-Gymnasium in
Wetter. Auch in der Unterstufe des Gymnasiums waren die schulischen Leistungen
des Angeklagten gut. Der Angeklagte, der wegen eines Augenleidens eine starke
Brille tragen muss und von kleiner, untersetzter Statur ist, wurde wegen seines äuße-
ren Erscheinungsbildes in der Schule häufig gehänselt, ohne dass er dies als beson-
dere Belastung empfunden hätte. Insgesamt war der Angeklagte, obwohl er in der
gymnasialen Unterstufe seine sportlichen Aktivitäten weitgehend aufgab aufgrund
seiner außerschulischen Aktivitäten aber auch in der Schule gut sozial integriert und
hatte einen großen Bekanntenkreis.
In der Mittelstufe des Gymnasiums fiel der Angeklagte durch häufiges Stören des
Unterrichts auf und gelangte so in die Position eines „Klassenclowns“.
Etwa im Mai 2002 war der Angeklagte mit einigen anderen Mitschülern bei seiner
Klassenkameradin V. B. zu Besuch, um gemeinsam etwas für die Schule zu
erledigen. Bei dieser Gelegenheit fand der Angeklagte auf dem Computer der V. B.
ein elektronisches Tagebuch. Gemeinsam mit einem weiteren Mitschüler
kopierte der Angeklagte, der über außergewöhnliche Fähigkeiten im Umgang mit
Computern verfügt, die Tagebuchdatei auf eine Diskette und veröffentlichte dieses
Tagebuch, das unter anderem persönliche Eindrücke und Einschätzungen der V. B.
über Mitschüler und Bekannte enthielt, im Internet. Dies hatte für V. B. erhebliche
Konsequenzen im Umgang mit den im Tagebuch genannten Personen, die sich zum Teil von ihr abwandten. Die Eltern der V. B. konnten erst in einem gemeinsamen Gespräch der Beteiligten, an dem auch der Angeklagte und dessen Eltern teilnahmen, davon abgebracht werden, gegen den Angeklagten Strafanzeige zu erstatten.
In dieser Zeit, etwa in der 8. oder 9. Klasse, absolvierte der Angeklagte ein Schul-
praktikum bei der Computerfirma „Wettermacher“. Da der Angeklagte, wie bereits
ausgeführt, außerordentliche Fähigkeiten und Geschick im Umgang mit Computern
besitzt, führte dieses Praktikum zu einer langanhaltenden Beschäftigung bei der Firma Wettermacher.
In der Oberstufe des Gymnasiums, die der Angeklagte von Sommer 2003 bis Sommer 2006 besuchte, nahmen die auffallenden und störenden Verhaltensweisen des
Angeklagten im Unterricht zu und seine schulischen Leistungen ab. Der Angeklagte
begann, den Unterricht zu schwänzen. Mit Beginn der 12. Klasse nahmen die Fehl-
zeiten erheblich zu. Er verlor das Interesse an der Schule und arbeitete lediglich
noch in den wenigen Fächern mit, die ihm persönlich Spaß machten. Er zeigte auch
zunehmend respektloses und störendes Verhalten im Unterricht. So aß er häufig im
Unterricht, unterhielt sich laut, redete dazwischen oder kam zu spät. Es kam zu Konflikten mit Lehrern, aber auch mit seiner Mutter, von der sich der Angeklagte in schulischer und beruflicher Hinsicht unter Druck gesetzt fühlte. Die Mutter des Angeklagten nahm an den nachlassenden schulischen Leistungen und an der ihrer Meinung nach ungenügenden Lebensplanung Anstoß und kritisierte auch das außerschulische Verhalten des Angeklagten, der sehr unordentlich war und aufgrund einer extremen Vorliebe für Fastfood stark an Gewicht zunahm.
Im Februar 2006 erlitt der Vater des Angeklagten einen schweren Schlaganfall, der
dazu führte, dass der Vater seine Berufstätigkeit aufgeben musste und lediglich eine
Erwerbsunfähigkeitsrente erhielt. Die wirtschaftliche Situation der Familie verschlechterte sich. Die Mutter des Angeklagten war gezwungen, neben ihrer Halbtagstätigkeit
einer Rechtsanwaltskanzlei in Witten eine weitere Teilzeitbeschäftigung bei einer
Rechtsanwaltskanzlei in Dortmund einzugehen.
Die gesundheitliche Situation des Vaters des Angeklagten verschärfte sich im Mai 2006 erneut, als der Vater einen Darmverschluss erlitt, der eine Operation und einen
längeren Klinikaufenthalt erforderlich machte.
Die schulischen Leistungen des Angeklagten nahmen weiter ab und die Fehlzeiten in der Schule zu. Das Abitur war in Frage gestellt. Schließlich bestand er das Abitur mit
einer Durchschnittsnote von 3.7, wobei Nachprüfungen in den Fächern Mathematik,
Physik und Deutsch erforderlich wurden.
Trotz seines großen Bekanntenkreises hatte der Angeklagte außerhalb der Familie
niemanden, mit dem er sich über ernstere Themen und seine Probleme austauschen
konnte. Die allermeisten Bekanntschaften des Angeklagten waren oberflächlicher
Natur. In seinem Bekanntenkreis war der Angeklagte allgemein als jemand bekannt,
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